Protokoll der Sitzung vom 22.02.2024

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse kurz zusammen: Gespaltene Gebühren waren möglich, und das war rechtlich in Ordnung, weil durch Gerichte bestätigt. Der Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe - der insinuierte Rechtsbruch, Abwassertricks etc. etc. - ist pure Verleumdung. Ich weise das entschieden zurück. Abwasserverbände, die gespaltene Gebühren erhoben haben, hatten bis jetzt das Recht dazu. Wir wissen nur, es wird sich ändern, Herr Vida.

Wir hoffen, dass wir diese Änderung möglichst bald kennen. Wir werden dann natürlich umfänglich analysieren, welche Auswirkungen das geänderte OVG-Urteil hat, und auch ein Rundschreiben an die Kommunen schicken, um sie zu informieren, wie unsere Rechtsauffassung ist, und dazu praktische Hinweise geben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir bald mehr sagen können.

(Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Klemp [B90/GRÜNE])

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Gruppe. Herr Abgeordneter Vida, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, ich habe noch Zeit, um dieser Legendenbildung entgegenzuwirken. Also noch einmal zu dem Thema „Es war damals rechtmäßig“: Das Bundesverwaltungsgericht erlässt keine Gesetze, es wendet Gesetze an. Das Bundesverwaltungsgericht hat an dieser Stelle ein sehr populäres Gesetz angewandt, nämlich das Grundgesetz, die Verfassung. Die hat sich in der Zwischenzeit, was die betreffenden Normen betrifft, nicht geändert. Das Bundesverwaltungsgericht ist zu der Erkenntnis gelangt, dass diese Gebührenpraxis - gesplittete Gebühren - gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Wenn also die Gebührenerhöhung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt - Artikel 3 Grundgesetz, der unverändert ist -, bedeutet das, die Erhebung der gespaltenen Gebühren war von Anfang an rechtswidrig, weil gegen grundlegende Normen der Verfassung verstoßen wurde.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Das ist nicht erst rechtswidrig geworden, die Rechtslage hat sich nicht geändert, sondern die nachgeordneten Gerichte hatten die Rechtslage falsch angewandt. Sie hatten also von Anfang an rechtswidrig gehandelt; es wurde nur nicht festgestellt.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Erzählen Sie also nicht, das war rechtmäßig; denn wenn es rechtmäßig gewesen wäre, hätte das Bundesverwaltungsgericht es nicht aufgehoben. Die setzen das Recht nicht, sondern sie wenden es an, und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass alle vorher - auch die Gerichte, das OVG - es falsch angewandt haben.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Im Übrigen: Die generelle Rechtsfrage ist entschieden worden. Nur in dieser einzelnen, konkreten Frage ist nicht klar, ob es auf den Fall anwendbar ist. Die Grundsatzfrage ist entschieden.

Ich möchte deutlich machen, warum es notwendig ist, zu handeln. Schauen wir in die aktuelle Mitteilung des NWA - Zehlendorf, Wandlitz. Dort wird eine Mitteilung an die Kunden verschickt, in der über das neue Urteil informiert wird. Der NWA teilt mit, es geht um eine Neuverhandlung. Dass das für rechtswidrig erklärt wurde, erfährt der Kunde gar nicht. Dass hier der Inhalt des Rundschreibens des Innenministeriums aufgehoben wurde, erfährt der Bürger auch nicht. Und dann schreiben sie noch ganz frech hinein, das Ministerium des Innern teile die Einschätzung des NWA. Die Bürger werden getäuscht, und man beruft sich auch noch auf das Innenministerium. Der Verbandsvorsteher heißt „Kunde“ - nomen est omen.

Meine Damen und Herren, Sie wollen hier den Bürgern weiterhin nicht helfen. Wir gehen von bis zu 50 000 Betroffenen aus. Und

ja, wir haben jetzt die Zeit, zu handeln. Sie ist jetzt gegeben. Sie dürfen auch nicht vergessen: Sie haben durch ihr Rundschreiben spätestens 2020 den Verbänden klipp und klar aufgegeben, die gesplitteten Gebühren zu erheben. Deswegen sind Sie in der Pflicht.

Aber, meine Damen und Herren, ich sehe schon - es geht hier um eine Altanschließer-Odyssee -, der Innenminister eifert Homer nach. 20 Jahre dauerte die Odyssee im Großepos der Antike. Die Altanschließer sind schon 13 Jahre unterwegs. Stübgen will in der Zeitdauer Homer übertreffen. Doch auch hier gilt: Hochmut kommt vor dem Fall.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Herr Abgeordnete Freiherr von Lützow hat für seine Fraktion die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung nicht zugestimmt worden.

Ich lasse dann über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, „Rechtsstaat trotz Abwassertricks: Altanschließer entschädigen und Erstattung der gespaltenen Gebühren unverzüglich vornehmen“, Drucksache 7/9187, in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 18. Da wir Tagesordnungspunkt 19 verschoben haben, schließe ich damit auch die 102. Sitzung, wünsche Ihnen einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende. Genießen Sie den sonnigen Tag! - Vielen Dank.

Ende der Sitzung: 11.18 Uhr