Oder: Sie sagen, wie gut doch die Gewaltenteilung im Land funktioniere. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich doch einmal zwei, drei Beispiele geben, wie „gut“ die Gewaltenteilung hier im Land funktioniert. Erinnern wir uns an die Wahl zum Landesrechnungshof: Ein SPD-Funktionär, der vorher Büroleiter von Oberbürgermeister Jakobs war, wurde erst Direktor des Landesrechnungshofes - der unabhängigen Prüfbehörde, wohlgemerkt - und wird jetzt Präsident des Landesrechnungshofes. Wenn das nichts mit Parteienstaat zu tun hat, meine Damen und Herren, dann weiß ich auch nicht.
Wir haben eine Ministerin Lange, wir haben einen Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke, die in der Regierung sitzen, aber gleichzeitig Abgeordnete, das heißt also Gesetzgeber und ausführende Gewalt sind. - So viel zum Parteienstaat, meine Damen und Herren.
Wir hatten auf Bundesebene allein seit Beginn der Ampel 80 Treffen von Regierungsvertretern mit Bundesverfassungsrichtern. Wir hatten vor Corona Abendessen des gesamten Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz. Wo ist da die Gewaltenteilung, meine Damen und Herren? Sie ist faktisch nicht mehr vorhanden.
Ich lasse die Zwischenfrage gleich zu. Sie können ruhig noch stehen bleiben, das hilft ja auch dem Rücken.
Wir haben Rundfunkanstalten, die zum großen Teil mit Landtagsabgeordneten von Parteien in den Aufsichtsgremien besetzt sind, mit Regierungsmitarbeitern und Kommunalvertretern.
27 % aller Rundfunkräte bundesweit sind entweder Landtagsabgeordnete, Kommunalvertreter oder Regierungsmitarbeiter. Deshalb ist es wichtig, was die AfD gefordert hat: keine Parteimitgliedschaften für Aufsichtsratsposten in Rundfunkräten.
Ich sage es hier auch gern noch einmal, bevor Sie die Frage stellen: Ja, auch ich bin im Rundfunkrat. Ich bin der Erste, der seinen Hut aus dem Rundfunkrat herausnimmt, wenn diese Änderung endlich beschlossen wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Hohloch, reden Sie nur weiter so. Sie verraten sehr viel über sich.
Ich habe eine Frage; das haben Sie gerade angesprochen: Sie haben gerade vermengt, wer alles noch in Gremien vertreten ist, und haben das lautstark kritisiert. Ich habe eine einfache Frage an Sie: Würden Sie heute hier erklären, dass Sie Ihr Landtagsmandat niederlegen, weil Sie ja im Rundfunkrat den öffentlichrechtlichen Rundfunk kontrollieren? Würden Sie diese Konsequenz auch selbst ziehen? Wir wollen doch Ihre Antwort an Ihren eigenen Kriterien messen, Herr Hohloch.
Wenn die zweite Frage nicht dieselbe ist. - Ich sage ich es Ihnen gern noch einmal: Die AfD war die einzige - die einzige! - Fraktion in diesem gesamten Haus, die eine Unvereinbarkeit im Rundfunkstaatsvertrag niederschreiben wollte zwischen Parteiamt...
- Ja, das ist eine einfache Antwort auf eine einfache Frage, Herr Bretz; aber anscheinend ist die Antwort zu komplex.
Ich nutze die zwei Minuten, um einmal zu erklären, was der Unterschied zwischen Parteimitglied und Landtagsabgeordnetem ist,
und ich möchte Ihnen gern erklären, warum Sie das nicht mehr verstehen: Weil für Sie nur Parteien in den Landtag gehören, Herr Bretz,
Gestatten Sie die zweite? - Die zweite Zwischenfrage ist auch möglich. Bitte, Herr Abgeordneter Walter.
Vielen Dank. - Ich versuche es noch einmal. Sie wollen also Ihr Landtagsmandat nicht abgeben und im Rundfunkrat bleiben. Deshalb die Frage - Sie haben ja gerade angekündigt, Sie wären der Erste, der vom Amt im Rundfunkrat zurücktritt -: Wann ist der Zeitpunkt, und wann tun Sie das? - Erste Frage.
Zweite Frage: Wenn Ihnen die Bürgerinnen und Bürger so wichtig sind und alle Parteimitglieder ja so schlimm, wie Sie gerade dargestellt haben - also auch Ihre eigenen; das kann ich nachvollziehen -, will ich die Frage stellen: Warum haben Sie dann nicht selbst zum Beispiel eine Bürgerin oder einen Bürger zur Wahl für den Rundfunkrat vorgeschlagen,
die bzw. der nicht Mitglied einer Partei oder eines Parlamentes ist, wenn Ihnen das so wichtig war? War Ihnen Ihr eigener Posten also wichtiger als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, Herr Hohloch?
Herr Walter, ich weiß, dass die Linken es mit komplexen Sachverhalten nicht so haben. Deshalb erkläre ich es Ihnen gern noch einmal.
Ich möchte Ihnen... - Darf ich ausreden? - Das ist ja auch der Beleg dafür, was Sie unter Parteienstaat verstehen. Ich erläutere es noch einmal ganz kurz: Das eine ist die Mitgliedschaft in einer Partei und in einem Aufsichtsgremium. Das andere ist ein Landtagsmandat. Dass Sie automatisch ein Landtagsmandat mit einer Partei assoziieren, zeigt eindeutig, dass für Sie Partei und Parlament genau dasselbe sind.
Jetzt komme ich zu Ihrer Frage, die ich hier schon mehrfach beantwortet habe, weil Ihnen offensichtlich nichts weiter einfällt: Wenn diese Änderung im Rundfunkstaatsvertrag durchgeht - und ich verspreche Ihnen: Würden Sie das nächste Woche beantragen, stimmt die gesamte Fraktion dafür -, trete ich aus dem Rundfunkrat aus. Ich habe dann wesentlich mehr Freizeit. Aber ich sage Ihnen auch: Dafür braucht es auch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags,