Rücken. Meldestellen erinnern immer an die sogenannte DDR, an die Staatssicherheit oder an die vorherige Zeit.
„Hinweisgebende Personen“ - da wird einmal mehr der Genderwahn deutlich. Und dann natürlich noch: „Meldungen von angeblichen Verstößen gegen das Unionsrecht“. Aber weiter im Text.
- Sie sind jetzt nicht dran! Aber Benehmen war ja noch nie Ihre Stärke. - Auf Bundesebene wurde bekanntlich die EU-Richtlinie vom 29.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, mit dem Bundeshinweisgeberschutzgesetz vom 31.05.2023 umgesetzt. Darin ist in § 12 Abs. 1 Satz 4 ist geregelt, dass die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für Gemeinden und Gemeindeverbände und solche Arbeitgeber, die im Eigentum oder unter Kontrolle von Gemeinden oder Gemeindeverbänden stehen, lediglich nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts besteht.
Genau diese landesrechtliche Regelung wird vorliegend vorgeschlagen, aber nicht von der eigentlich zuständigen Landesregierung. Nein, zur Umgehung der gesetzlichen Vorgaben zum Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung wurden die Koalitionsfraktionen mit dem Gesetzentwurf betraut. Neben dem neuen kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz, welches gerade einmal drei Paragrafen aufweist, soll auch noch das Landesbeamtengesetz dahin gehend geändert werden, dass Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vornehmen, von der Einhaltung des Dienstweges befreit werden. Wen wundert es in Dr. Woidkes kleiner DDR!
Bereits das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene war mehr als fragwürdig. Bekanntlich werden Zwietracht und Anschwärzen durch Denunziantentum Tür und Tor geöffnet. Ich frage die Koalition: Soll das jetzt auch in Brandenburg so sein? Ist das Ihr Wille?
Aufgrund der offensichtlichen Verfassungswidrigkeiten des Bundesgesetzes, auf die einzugehen der zeitliche Rahmen leider nicht ausreicht, werden wir gegen das vorliegende Landesgesetz stimmen.
Natürlich stimmen wir auch gegen den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss, weil wir verfassungswidrige Dinge gar nicht erst behandeln sollten. Es gibt im Land wichtigere Dinge zu regeln. Oder sieht die Koalition das anders? Darauf können Sie ja antworten.
Da es aber aufgrund der Mehrheitsverhältnisse zu einer Überweisung durch die sogenannten Koalitionsfraktionen kommen wird und auch schon eine Sondersitzung des Innenausschusses am morgigen Donnerstag nach dem Plenum anberaumt worden ist, werden wir die Durchführung einer mündlichen Anhörung fordern, zu der jede Fraktion zwei Anzuhörende benennen können soll. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befassen wir uns zum einen mit der Einrichtung interner Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen und treffen zum anderen Regelungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Wie schon aus dem Namen hervorgeht, handelt es sich zunächst um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bereits Regelungen getroffen. Allerdings sind zur umfassenden Umsetzung der Richtlinie ergänzende landesgesetzliche Regelungen notwendig. Es besteht nämlich die Pflicht des Landesgesetzgebers zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Gleiche gilt für Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter Kontrolle von Gemeinden oder Gemeindeverbänden stehen.
Um bei der gesetzlichen Regelung vor allem kleine Kommunen und kommunale Beschäftigungsgeber nicht zu sehr zu belasten, haben wir in diesem Gesetz von den in der Richtlinie vorgesehenen Erleichterungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Danach sind Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger als 50 Beschäftigten oder sonstige juristische Personen mit weniger als 50 Arbeitnehmern von der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen ausgenommen.
Bei den Hinweisgebern handelt es sich nicht um Personen, die eine Beschwerde am Arbeitsplatz vorbringen wollen - eine solche Beschwerde ist im Normalfall eine Angelegenheit von persönlichem Interesse und hat keine Auswirkung auf die breite Öffentlichkeit.
Hinweisgeber im Sinne der EU-Richtlinie und damit auch im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die über ernsthaftere und weitreichendere Angelegenheiten wie etwa Korruption, Diskriminierung, Gesetzesverstöße, Menschenrechtsverletzungen, Bestechlichkeit und den Missbrauch von Daten berichten wollen.
Hinweisgebende Personen wollen also über unethisches Verhalten berichten oder Missstände aufdecken, bestenfalls bevor negative Konsequenzen eintreten. Letztlich passen wir das Landesbeamtengesetz an: Wir schaffen eine Regelung mit der Klarstellung, dass Hinweisgeber, die in einem Landesbeamtenverhältnis stehen, bei Hinweisen nicht den regulären Dienstweg einhalten müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus den obengenannten Gründen halte ich das vorliegende Gesetz für notwendig und richtig und bitte um Überweisung in den AIK. - Vielen Dank.
(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE - Kalbitz [AfD]: Schlechte Rede! Lern doch erst mal ablesen!)
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion Die Linke. Entgegen der Ihnen bekannten Rednerreihenfolge spricht Frau Johlige anstatt Frau Abgeordnete Block.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind spät dran. In der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs lesen wir: Die Richtlinie war - Zitat -
Der Bundesgesetzgeber hat diese Frist um ziemlich genau 17 Monate verpasst und am 23. Mai das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen - und damit die Richtlinie umgesetzt.
Insofern ist es zu begrüßen, dass die Bundesländer - und auch das Land Brandenburg - nun ihrer Pflicht aus Artikel 8 der EU-Richtlinie nachkommen und interne Meldestellen in den Kommunen und bei den Beschäftigungsgebern, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen, einrichten möchten.
Alle Bundesländer sind gehalten, dieser Pflicht schnellstmöglich nachzukommen, um die Kosten für den deutschen Staat und damit die Steuerzahlenden im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Kommission nicht noch weiter steigen zu lassen.
Nur zum Vergleich: Der Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung in Landesrecht stammt vom 18. August 2023, der Gesetzentwurf aus Niedersachsen aus dem September 2023 - wir sind also spät dran.
Aber, meine Damen und Herren, was will diese Richtlinie des EU-Parlaments eigentlich erreichen? Whistleblower sind Leute, die auf unhaltbare Zustände aufmerksam machen, zum Beispiel an ihrem Arbeitsplatz. Sie erheben ihre Stimme, wo andere aus Angst oder Bequemlichkeit lieber schweigen.
Whistleblower geraten aber auch leicht unter Verdacht. Es wird ihnen Eigennutz oder Profilierungssucht unterstellt. Gerade bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird es nur schwer akzeptiert, wenn diese nicht die Interessen des Unternehmens, sondern die eigene moralische Überzeugung zum Maßstab ihres Handelns machen.
Deswegen ist der bessere Schutz von Whistleblowern für uns als Linke sehr wichtig. Nach der Hinweisgeberrichtlinie des EU-Parlaments sind juristische Personen des öffentlichen Sektors dazu zu verpflichten, interne Meldekanäle und Meldestellen einzurichten. Diese müssen die Meldung von Informationen und Verstößen ermöglichen, insbesondere die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber wahren und Folgemaßnahmen vorsehen.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen insofern sehr, dass es diesen Gesetzentwurf gibt. Wir begrüßen die Ausnahme vom Dienstweggebot, und wir begrüßen auch, dass hier von der möglichen Ausnahmeregelung für Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern bzw. 50 Mitarbeitern Gebrauch gemacht wird. Aus unserer Sicht sollten wir aber ein paar Sachen auch noch einmal diskutieren, beispielsweise ob wir eine gemeinsame
Reden möchten wir auch darüber, ob es nicht auch auf Landesebene eine externe Meldestelle geben sollte und ob die internen Meldestellen zur Entgegennahme und Bearbeitung auch anonymer Meldungen verpflichtet werden sollten. Der Überweisung stimmen wir gerne zu und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
daher kommen wir zum Redebeitrag der Gruppe BVB / FREIE WÄHLER. Für sie spricht der Abgeordnete Vida.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Nach der qualifizierten Auseinandersetzung der CDU mit diesem Thema erlaube ich mir, einige Hinweise zu geben. Meine Damen und Herren, manchmal fühlt man sich wirklich wie im falschen Film. Es wird hier regelmäßig über Bürokratieabbau diskutiert, meistens auf Wahlplakaten, manchmal sogar hier im Haus, und dann kommt ein Gesetz mit einem Monsternamen, der über fünf oder sechs Zeilen geht.
Ja, es ist Unionsrecht; ja, wir müssen es umsetzen - und ja, man kann auch die Grundidee gut finden. Wer echte Missstände meldet, der sollte Schutz bekommen, aber vor allem: Aussicht auf Besserung. Das wäre auch nicht schlecht.
Meine Damen und Herren, was ich aber schlichtweg für übergriffig halte, ist eine Verpflichtung der Kommune, Personal und Ressourcen vorzuhalten, um Informationen über mögliche Verstöße gegen Unionsrecht zu erhalten.
Egal, wie man das dreht und wendet, das ist nicht die Aufgabe der Kommunen. Und dann noch in der Kostenerstattungsspalte davon zu reden, diese sei mangels Konnexität nicht möglich: Das ist wirklich ein Treppenwitz, meine Damen und Herren.
Es steht der EU frei, für solche Meldungen Kommunikationswege direkt nach Brüssel zu legen - sie zu öffnen - und sich dann bitte auch darum zu kümmern. Das wäre übrigens auch zielführender, als kommunale Mitarbeiter der kleinen Kommunen zu Geheimnisträgern zu machen, die dann noch Untersuchungen gegen Kollegen im Nachbarbüro einleiten sollen.
Das bedeutet nicht, dass Gesetzesverstöße nicht geahndet werden sollen. Aber wissen Sie, wie das am besten geht? - Indem man bekannte Verstöße einfach einmal konsequent ahndet und nicht den Mantel des Schweigens darüberlegt,
so zum Beispiel in den Stadtwerken in Belzig - 40 Millionen Euro verascht -, bei den Swap-Geschäften in Fürstenwalde mit 12 Millionen Euro oder dem Baugebietsskandal in Beeskow - SPD und Freunde haben sich die besten Grundstücke zugeschanzt, verbunden mit der Zerstörung eines Naturschutzgebietes, ebenfalls in Beeskow.
All diese Dinge - da brauchten Sie nicht einmal jemanden, der das meldet. Die waren mit Händen zu greifen, mit Augen zu sehen. Passiert ist gar nichts. Und dann ist es ein Treppenwitz, wenn diejenigen danach rufen, Leuten die Meldung zu ermöglichen: Wenn die etwas melden, wenn etwas passiert, wird es nicht geahndet.