All diese Dinge - da brauchten Sie nicht einmal jemanden, der das meldet. Die waren mit Händen zu greifen, mit Augen zu sehen. Passiert ist gar nichts. Und dann ist es ein Treppenwitz, wenn diejenigen danach rufen, Leuten die Meldung zu ermöglichen: Wenn die etwas melden, wenn etwas passiert, wird es nicht geahndet.
Die Liste der Verstöße, wegen derer man erst widerwillig Ermittlungen eingeleitet hat, um diese dann aus fragwürdigen Gründen einzustellen, wird von Monat zu Monat länger. Was nützt ein Meldeportal, wenn es keine Konsequenzen gibt?
Der vorgebliche Schutz derjenigen, die etwas melden, ist nichts wert, wenn das, was sie melden, nicht geahndet wird,
oder - noch schlimmer - wenn die, die aufklären, als Nestbeschmutzer verurteilt werden und der Bote der schlechten Nachricht noch niedergemacht wird - wie es in Belzig war, in Fürstenwalde war und auch in Beeskow war.
Meine Damen und Herren, wer möchte, dass Missstände abgestellt werden, muss diese einfach abstellen und nicht neue Ämter schaffen, die Meldungen verwalten. Nein, wir haben in Brandenburg wahrlich kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Ahndungsproblem; und deswegen wird es Sie auch nicht überraschen, dass wir diesem Gesetz mehr als kritisch gegenüberstehen. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Vida, jedes an der Sitzung des Landtages teilnehmende Mitglied hat nach unserer Geschäftsordnung das Recht, seine Rede zu Protokoll zu geben, und ich glaube nicht, dass wir das bewerten sollten.
(Vida [BVB/FW Gruppe]: Seit wann darf die Präsidentin eine Rede bewerten? - Domres [Die Linke]: Hat sie doch gar nicht gemacht!)
- Ich habe nicht Ihre Rede bewertet, ich habe Sie auf die Geschäftsordnung hingewiesen, nach der jedes Mitglied, das an der Sitzung des Landtages teilnimmt, das Recht hat, die Rede zu Protokoll zu geben, sowie darauf, dass wir das nicht zu bewerten haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - die sogenannte Whistleblower-Richtlinie - war bis zum 17. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das ist schon gesagt worden.
Mittlerweile hat der Bund mit einem Gesetz für den besseren Schutz hinweisgebender Personen, dem sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz …
… die Richtlinie weitestgehend in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz des Bundes kam spät, nämlich erst am 2. Juli des letzten Jahres - da ist es in Kraft getreten - und unvollständig, denn der Bund hätte die Richtlinie komplett umsetzen können - also auch die Verpflichtung für die Kommunen -, aber das hat er nicht getan. Stattdessen hat er dafür gesorgt, dass wir die kommunale Umsetzung in den Ländern mit eigenen Gesetzen regeln müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir reden ja jetzt gerade über diese Meldestellen für Hinweisgebende. Gibt es nicht bereits genug Möglichkeiten in unseren Gesetzgebungen, dass solche Missstände ganz normal über den Dienstweg gemeldet werden können? Gerade auch in Ihrer Behörde ist es ja so: Da gibt es den Dienstweg, den man nehmen kann. Ist das nicht ausreichend? Das ist meine Frage.
Herr Kollege, das ist schon von anderen gesagt worden: Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie - von 2017 ist sie, glaube ich - steht nicht auf meiner politischen Agenda.
Wir haben, was die Belastung der Kommunen betrifft, das mildeste geeignete Mittel, das diese EU-Richtlinie überhaupt zulässt, gewählt.
Auch das Land Brandenburg ist also gefordert, die Umsetzung möglichst bald vorzunehmen. Ich habe schon erwähnt, dass wir das mildeste geeignete Mittel, was die Kommunen betrifft, gewählt haben. Nach dieser Richtlinie ist es möglich, dass die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen wegfällt, wenn eine Kommune weniger als 10 000 Einwohner oder ein kommunales Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte hat. Das legen wir in diesem Gesetz auch fest.
Die Richtlinie eröffnet zudem die Möglichkeit - das sage ich in Ihre Richtung, Frau Johlige -, dass interne Meldestellen auch gemeinsam betrieben werden. Diese Möglichkeit, die die EU- Whistleblower-Richtlinie hergibt, haben wir aufgegriffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz ist eilbedürftig; denn die EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, das heißt ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. Dieses ist schon relativ weit vorangekommen. Wir hätten das Gesetz eigentlich schon zum 17. Dezember 2021 umsetzen müssen. Die gesetzliche Implementierung auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, könnte gefährlich werden. Ich kenne das aus meinen vorherigen Verwendungen. Wenn die Europäische Kommission bei einem Vertragsverletzungsverfahren obsiegt, sind die Strafen drakonisch; es können bis zur Heilung der Vertragsverletzung 1 bis 3 Millionen Euro täglich sein.
Seit etwa zehn Jahren ist es im Ergebnis der Föderalismusreform II möglich, dass der Bund säumigen Bundesländern, die die Verantwortung tragen, diese Strafe voll auferlegt. Ich habe von Bundesseite aus viele Jahre dafür gekämpft, dass das möglich wird. Dass ich nun selbst fast davon betroffen bin, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Ich bin den Koalitionsfraktionen jedenfalls sehr dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Ich bitte um zügige Beratung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Drucksache 7/9270, „Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? -
TOP 9: Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Druck-
sache 7/9292, Neudruck, „Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg“, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden.
TOP 10: Justiz entlasten und Dauer der Strafverfahren verkürzen - Strafobergrenze bei beschleunigten Verfahren erhöhen