Protokoll der Sitzung vom 20.03.2024

Behörden bzw. Stellen der Länder nicht mit dem Vollzug der Auszahlung betraut werden müssen.

Die Finanzierung des Klimageldes zulasten der bisher geplanten Ausgaben für den Klima- und Transformationsfonds ist allerdings kein volkswirtschaftlich geeigneter Weg, weil die Finanzierung von Programmen und Projekten für die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft, für die Energiewende und für Klimaschutz aus diesem Fonds unverzichtbar ist, Herr Walter. Damit uns diese Transformation gelingt und die Menschen am Ende tatsächlich günstige erneuerbare Energie zur Verfügung haben,

(Zuruf des Abgeordneten Günther [AfD])

brauchen wir diese Investitionen. Wir müssen doch Wärmepumpen einbauen, wir müssen die Häuser dämmen, auch für die Mieterinnen und Mieter.

(Beifall des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE] - Walter [Die Linke]: Die müssen sie ja trotzdem bezahlen, ist ja auch nicht geklärt!)

- Das finanzieren wir mit dem Klimatransformationsfonds. Natürlich!

(Walter [Die Linke]: Nein, eben nicht!)

Zum Start eines Klimageldes bedarf es ergänzend zukünftiger Einnahmen und vermutlich auch eines Zuschusses des Bundes, weil die Einnahmen aus der CO2-Abgabe eben nicht ausreichen. Wir brauchen einfach zusätzliches Bundesgeld - dafür kämpfen wir auf Bundesebene -, zum Beispiel durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen, der die Chance einer doppelten Dividende böte: Es ergäben sich eine sozial ausgewogene Finanzierung und eben der Abbau dieser Subventionen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Eines Antrags zur Meinungsbildung der Landesregierung dazu bedarf es meiner Meinung nach durchaus nicht. Vor allem die Idee, dass der Landeshaushalt hier einspringt, weise ich klar zurück. Da brauchen wir auch gar nichts zu prüfen.

(Walter [Die Linke]: Kannst ja mal rechnen! - Dr. Berndt [AfD]: Mehreinnahmen, hören Sie zu!)

Dass wir solche Summen nicht haben, dürfte doch auf der Hand liegen. Denn wo nichts eingenommen wird, kann man auch nichts ausgeben. Die Gelder kommen, wenn, beim Bund an und nicht in Brandenburg.

(Beifall des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])

Aber der Hinweis auf die sozialen Aspekte der Energiewende ist doch richtig, und wir Bündnisgrünen werden auch nicht nachlassen, für sie zu kämpfen.

(Walter [Die Linke]: Fangt mal an!)

Aber man darf auch nicht übersehen, dass die Bürgerinnen und Bürger schon jetzt aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung

massiv entlastet worden sind, nämlich durch die Streichung der EEG-Umlage,

(Zuruf des Abgeordneten Günther [AfD])

den zeitweiligen Zuschuss des Bundes zu den Netzentgelten, die Senkung der Stromsteuer, und auch der Preisdeckel für Strom und Gas sollte nicht vergessen werden.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Dass wir in Brandenburg die Bürgerinnen und Bürger mit den hohen Energiekosten nicht alleinlassen, hat die Koalition übrigens auch mit dem Nachtragshaushalt und dem Brandenburg-Paket unter Beweis gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung fixiert sich durchaus nicht einseitig auf die Bepreisung des Kohlendioxidausstoßes. Sie verbindet Klima- und Sozialpolitik durch die Einführung eines Klimageldes miteinander. Klar, wir Bündnisgrünen hätten uns schneller etwas und auch ein Ergebnis gewünscht. Wir wollen es lieber heute als morgen. Das dürfte doch klar sein.

Wir fordern daher, dass bis zur Einführung eines Klimageldes auf Bundesebene ein Brückenklimageld - auch auf Bundesebene - eingeführt wird,

(Lachen des Abgeordneten Walter [Die Linke])

das dann speziell an die einkommensschwachen Haushalte ausgezahlt werden kann. Dafür könnten wir uns sehr gut die Streichung von klimaschädlichen Subventionen vorstellen.

(Kretschmer [Die Linke]: Wer regiert denn?!)

- Ja, dafür kämpfen wir in dieser Koalition. Noch ist nicht aller Tage Abend.

In diesem Fall empfehle ich die Ablehnung des Antrags der Linken.

(Beifall B90/GRÜNE - Lachen des Abgeordneten Walter [Die Linke] - Frau Dannenberg [Die Linke]: Das hät- ten wir uns in der letzten Legislatur mal leisten sollen!)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Frau Staatssekretärin Dr. Töpfer. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Erwägung der Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten und gleichzeitig Anreize für die Energiewende zu setzen. Es ist zutreffend, dass sich der steigende CO2-Preis perspektivisch in der Preisentwicklung von klimaschädlichen Energieträgern wie Öl und Gas widerspiegeln wird. Richtig ist jedoch auch, dass der

Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für den Bereich der Energie momentan eine sinkende Preisentwicklung aufweist, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um erneuerbare oder konventionelle Energieträger inklusive der Kraftstoffe handelt. Eine größere Entlastung brachte bereits zum Juli 2022 der Wegfall der sogenannten EEG-Umlage, mit dem eine vierköpfige Familie bei der Stromrechnung im Durchschnitt knapp 300 Euro jährlich einspart.

Laut dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 ist der steigende CO2-Preis ein wichtiges Instrument, um, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Dieser soziale Ausgleich soll durch ein Klimageld erzielt werden, zum Beispiel in Form von jährlichen Einmalzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger. Unterm Strich würden insbesondere jene profitieren, die sich wenig klimaschädlich verhalten und dementsprechend auch geringere Kosten durch den CO2-Preis hätten. Bürgerinnen und Bürger, die viel fossile Energie verbrauchen oder umweltschädlich reisen, erhalten das Klimageld zwar auch, aber am Ende würden sie draufzahlen, weil ihre Ausgaben durch den steigenden CO2-Preis höher als das Klimageld wären. Einer sozial gerechten Ausgestaltung wäre mit diesem Mechanismus Rechnung getragen.

Der vorliegende Antrag fordert nun in Ziffer 1, dass Brandenburg im Bundesrat dem Entschließungsantrag der Freien Hansestadt Bremen, dem die Länder Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern beigetreten sind, ebenfalls beitreten soll. Den Antrag Bremens hat die Landesregierung mit Interesse zur Kenntnis genommen, hat sich aber nicht für eine Mitantragstellung entschieden.

(Domres [Die Linke]: Warum nicht?)

Zwischenzeitlich fand die Befassung in den entsprechenden Bundesratsausschüssen statt, und am Freitag dieser Woche erfolgt die abschließende Beratung dazu. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt, die Entschließung anzunehmen.

Die Landesregierung hat die Beschlussempfehlungen der beteiligten Ausschüsse zur Kenntnis genommen. Eines muss aber klar sein: Der Vollzug der Auszahlung des Klimageldes muss in automatisierter Weise durch den Bund erfolgen.

Die Behörden der Länder dürfen damit nicht betraut werden. Auch ich würde es - unabhängig vom Bundesratsantrag - begrüßen, wenn das Klimageld zeitnah und möglichst noch in dieser Legislaturperiode, der des 20. Deutschen Bundestages, eingeführt werden würde.

Wir wissen, dass hinter den Kulissen am Auszahlungsmechanismus für das Klimageld gearbeitet wird. Laut Aussage der Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Katja Hessel soll dieser Mechanismus bis 2025 zur Verfügung stehen. Das Klimageld liegt in der Verantwortung des Bundesfinanzministeriums. Leider haben sich die Planungen zum Klimageld im BMF verzögert.

Im Hinblick auf Punkt 2 Ihres Antrags muss ich feststellen, dass hier offenbar Unkenntnis über die finanziellen Ressourcen des Landes herrscht. Wenn es nach Ihnen ginge, würde das Land für sämtliche Vorhaben des Bundes, die sich noch in der Abstimmung befinden, in die Bresche springen und die Finanzierung zumindest vorläufig übernehmen.

Ähnliches forderten Sie erst kürzlich mit dem Begehren, das Land möge 80 Millionen Euro jährlich zur Unterstützung der Krankenhäuser bei den Betriebskosten bereitstellen. Würden wir Ihre zweite Forderung erfüllen, ergäben sich, wenn man die aktuelle Bevölkerungszahl Brandenburgs mit der Höhe eines vorübergehend gezahlten Klimageldes multipliziert, Kosten in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Eine solche Summe gibt unser Landeshaushalt, anders als der des Bundes, in keinem Fall her.

(Zuruf des Abgeordneten Kalbitz [AfD])

Sehr geehrte Damen und Herren, als Sozialministerium ist uns besonders an einer sozial gerechten Ausgestaltung der Energiewende gelegen. Haushalte mit geringem und durchschnittlichem Einkommen dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn wir den Weg von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien gemeinsam zu Ende gehen - und das müssen wir. Das Klimageld setzt dabei ein wichtiges Zeichen.

Nun gilt es abzuwarten, wie sich das Plenum im Bundesrat am Freitag entscheiden wird. Die Landesregierung ist für einen Antrag, sieht aber noch Änderungsbedarf. Deshalb müssen wir das Plenum abwarten. Ich bitte dahin gehend um Geduld und empfehle, den Antrag der Linken abzulehnen. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Vielen Dank. - Das Wort geht nun an die einbringende Fraktion. Herr Walter, bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte überrascht mich jetzt nicht wirklich. Eine Sache kurz zur AfD: Herr Zeschmann, dass Sie - nun gerade Sie - davon sprechen, dass man Zusagen einhalten sollte, also gerade Sie, der den Brandenburger Wählerinnen und Wählern die Zusage gegeben hat, für die Freien Wähler hier im Landtag zu sitzen, und jetzt in der AfD-Fraktion sitzt - und nicht einmal die Partei will Sie aufnehmen. - Jetzt ist er gar nicht da. Wo ist er denn? Wenn nicht, dann richten Sie es ihm bitte aus. Vielleicht sucht er gerade noch einen Kreisverband, in dem er Mitglied werden kann.

(Beifall Die Linke - Lachen des Abgeordneten Scheetz [SPD])

Zur AfD würde ich …

(Zuruf von der AfD: Kommen Sie mal zur Sache!)

Herr Kalbitz, Sie sind ja auch wieder da. Mensch!