Protokoll der Sitzung vom 20.03.2024

Ich frage die Landesregierung: Was wird mit welchen Erfolgsaussichten seitens des Landes Brandenburg getan bzw. wurde in der Vergangenheit getan, um eine drohende Standortbenachteiligung zu verhindern?

Vielen Dank. - Für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung antwortet Herr Staatssekretär Schüler. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Adler, Sie haben soeben dargestellt, dass die Zuganbindung durch die RB 23 ab Dezember - der Monat des Fahrplanwechsels - durch eine Ausdünnung des Taktes deutlich verschlechtert werden soll. Diese Aussage kann so nicht unkommentiert stehen gelassen werden, weil sie nicht mit den Festlegungen des aktuellen Landesnahverkehrsplans für die Jahre 2023 bis 2027 und damit mit den Planungen meines Hauses, aber auch der Landesregierung konform geht.

Ich erinnere daran, dass der aktuelle Landesnahverkehrsplan am 06.09.2023 vom Kabinett gebilligt und nach der Benehmensherstellung im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung am 14. September 2023 in Kraft getreten ist. Es geht hier gerade nicht um die Ausdünnung des Taktes - die nicht vorgesehen ist -, sondern um die Frage der ganztägigen direkten Anbindung der RB 23 an das Berliner Stadtgebiet. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Das im Landesnahverkehrsplan vorgesehene Angebot der RB 23 beinhaltet grundsätzlich die Anbindung an die Berliner Stadtbahn. Der aktuelle Planungsstand geht davon aus, dass diese Einbindung nur zu den Hauptverkehrszeiten stattfinden soll. Das ist der Kernpunkt, den es zu beleuchten gilt. Das Land Brandenburg hat sich dafür ausgesprochen, dass die Bedienung des Abschnitts Potsdam Griebnitzsee - Berlin Ostbahnhof in der erweiterten Hauptverkehrszeit erfolgen soll - nachzulesen auf Seite 139 des Landesnahverkehrsplans.

Aber lassen Sie mich einen Blick nach vorn werfen: Die Eigentümerverantwortung des Bundes für die Eisenbahninfrastruktur und der gesetzlich normierte, regulierte Zugang zu den Fahrplantrassen bleiben für Berlin und Brandenburg gesetzte Eckwerte, die für die Umsetzung ihrer Ziele in Bezug auf das SPNVAngebot relevant sind. Die konkrete Vorbereitung der Trassennutzung und der Fahrplangestaltung für den Dezember 2025 - wir sprechen über diesen Fahrplanwechsel - wird turnusmäßig erst ab Herbst 2024 stattfinden. Sie können versichert sein, dass die Taktung und die Laufwege des SPNV-Angebotes jährlich zur

Fahrplanneugestaltung überprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Das Land Brandenburg wird in diesem Prozess auch die Belange des Science Parks Golm berücksichtigen. Diesbezüglich ist es mir wichtig, dass nicht zuletzt der Bedarf und die Nachfrage im Fokus stehen und die Ausgestaltung des SPNV in den bekannten und bewährten Dialogformaten öffentlich besprochen werden. Das gilt insbesondere auch für die Abstimmung mit der Berliner Seite, die letztlich die wesentlichen Kosten etwaiger Durchbindungen der RB 23 zu tragen hätte. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Gibt es eine Nachfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Werden Sie in Ihren Gesprächen auch berücksichtigen, dass nach derzeitiger Entscheidung die Taktung zu den Zeiten ausgedünnt wird, zu denen die meisten Pendlerinnen und Pendler den Standort Science Park aufsuchen bzw. dann nach Fertigstellung von Arbeit und Studium auch wieder ihre Heimreise antreten? Ihnen ist sicherlich auch die Petition des Science Parks Potsdam bekannt, für die mittlerweile, glaube ich, mehr als 11 000 Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift abgegeben haben.

Bitte schön.

Ja, die Petition ist mir bekannt, und ich freue mich darüber, dass ich demnächst Vertreterinnen und Vertretern des Science Parks bei mir im Haus empfangen kann und dann noch einmal mit ihnen darüber sprechen werde.

Ich habe es ja gerade angesprochen: Uns geht es darum, dass wir die erweiterte Hauptverkehrszeit nutzen wollen, um die Durchbindung sicherzustellen. Das betrifft den Zeitraum bis 10 Uhr, aber auch den Nachmittag von 13.30 bis 18.30 Uhr. Das heißt, wir wollen eine erweiterte Möglichkeit schaffen, aber dafür müssen wir uns mit Berlin einig werden, und Berlin überarbeitet gerade seinen Nahverkehrsplan.

Ich habe auch angesprochen, dass natürlich Berlin die wesentlichen Kosten zu tragen hätte. Dazu sind wir in entsprechenden Verhandlungen, und wir sind zu diesem Thema auch im Austausch mit Ministerin Schüle, die frühzeitig mit Minister Beermann gesprochen hat. Auch die Abgeordnete Ludwig hat sich an uns gewandt. Wir sind also in einem breiten Austausch, um Möglichkeiten zu eruieren und das Angebot nach den Wünschen des Science Parks zu verbessern.

Man muss aber natürlich auch sehen: Trotzdem gibt es ja eine hervorragende Anbindung. Momentan würden die Pläne ja nur bedeuten, dass man außerhalb der Hauptverkehrszeiten in Potsdam umsteigen müsste. Das mag vielleicht eine Verschlechterung sein, allerdings gibt es gerade zwischen Berlin und Potsdam zahlreiche wunderbare Angebote. Zudem darf man die RB 21

nicht vernachlässigen, die nach Berlin Gesundbrunnen, also in die andere Richtung, fährt. Sie braucht vielleicht etwas länger als die RB 23, ist aber eine gute Alternative, um Berlin-Mitte zu erreichen.

(Zuruf des Abgeordneten Adler [SPD])

Vielen Dank. - Die Frage 2134 (Kosten für den Steuerzahler durch Agitation gegen AfD-Veranstaltung in Birkenwerder) stellt die Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen für die AfD-Fraktion.

Am 4. März 2024 veranstaltete der AfD-Ortsverband in Birkenwerder, in dem die Fragestellerin Mitglied ist, eine Veranstaltung mit der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch.

(Kretschmer [Die Linke]: Oh!)

Thema waren die WHO-Pandemieverträge und internationale Verflechtungen, insbesondere zwischen Stiftungen und der Pharmaindustrie. Eine Gegendemonstration, organisiert von lokalen linken Gruppierungen, war angekündigt.

(Einzelbeifall)

Das machte eine erhebliche Polizeipräsenz vor Ort notwendig, damit die Veranstaltung durchgeführt werden konnte. Hier stellt sich die Frage nach den Kosten für den Steuerzahler aufgrund der Gegendemonstration.

Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind die Kosten inklusive Personalkosten, die aufgrund der Gegendemonstration bzw. zur sicheren Durchführung der AfD-Veranstaltung am

04.03.2024 in Birkenwerder bei der Polizei bzw. sonstigen staatlichen Akteuren auf Landesebene anfielen? Bitte aufschlüsseln.

(Kretschmer [Die Linke]: Hätte die Veranstaltung der AfD nicht stattgefunden, hätte es gar nichts gekostet! - Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

Vielen Dank. - Herr Minister Stübgen, Ministerium des Innern und für Kommunales, wird darauf antworten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Oeynhausen, während der hier in Rede stehenden Veranstaltung des AfD-Ortsverbandes - Sie haben das gerade noch einmal erwähnt - haben bei einer angemeldeten Versammlung gleichzeitig bis zu 500 Personen vor dem Rathaus eine Demonstration mit dem Titel „Für Demokratie und Menschenrechte“ abgehalten.

(Kretschmer [Die Linke]) : Sehr gut! - Beifall des Abgeordneten Klemp [B90/GRÜNE])

Beides war erlaubt und möglich - natürlich auch die Parteiveranstaltung.

Die Polizei des Landes Brandenburg sicherte beide Veranstaltungen, also die Veranstaltung des Ortsverbandes der AfD und die Demonstration, mit rund 30 Einsatzkräften, also einem Zug, und entsprechenden Führungs- und Einsatzmitteln ab. Es gab keine besonderen Vorkommnisse.

Die Polizei des Landes Brandenburg handelte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung. Entsprechend anfallende Kosten werden von uns nicht separat recherchierbar vorgehalten, und das werden wir auch nicht aufgrund Ihrer Anfrage tun. Das hat auch damit zu tun, dass ein Großteil dieser Kosten sogenannte EDA-Kosten sind. Was heißt das? Es handelt sich dabei um Kosten, die dadurch anfallen, dass für die Erfüllung der Aufgaben der Vollzugskräfte der Polizei Dienstfahrzeuge, Führungs- und Einsatzmittel sowie spezielle Einsatztechnik vorgehalten und zum Einsatz gebracht werden.

Frau Dr. Oeynhausen, lassen Sie mich noch einen Hinweis geben: Sie suggerieren in Ihrer Anfrage, die Kosten seien lediglich wegen der Versammlung auf diesem Marktplatz - oder was das war - angefallen. Das ist völlig falsch. Die Polizei hat sowohl diese Versammlung, die angemeldet und berechtigt war, als auch Ihre Versammlung gesichert - was die Aufgabe der Polizei ist. Das wird sie natürlich auch weiterhin tun. - Danke schön.

Sie haben eine Rückfrage, Frau Dr. Oeynhausen. Bitte.

Herr Innenminister, wäre es denn nicht sinnvoll, auch gerade für den Steuerzahler,

(Bretz [CDU]: Nein!)

demnächst solche Kosten auszurechnen? Schließlich wurden in der Vergangenheit auch Ortsverbandsveranstaltungen ohne Ankündigung einer Gegendemo durchgeführt, die nicht durch die Polizei gesichert werden mussten, sodass Ihre Aussage hier relativiert werden muss.

Die zweite Frage ist: Warum war dieser Aufwand mit 30 Einsatzkräften notwendig? Ich formuliere die Frage ein klein wenig um: Welche Zwischenfälle hatten Sie denn erwartet bzw. konnten verhindert werden? Insbesondere: Welche Gefährder wurden erwartet?

(Bretz [CDU]: Haben Sie eigentlich die erste Antwort ge- hört?)

Bitte schön.

Ja, vielen Dank. Erste Frage: Nein. Zweite Frage: Die Polizei macht Lagebewertungen. Darin hat sie viel Erfahrung und große Treffsicherheit. Sie bewertet mögliche Gefahrenlagen und entsendet - organisiert - dann entsprechende Polizeikräfte. Das hat sie dort wie bei vielen Versammlungen und Veranstaltungen getan, die wir täglich in diesem Land haben.

Dass die Absicherung dort mit 30 Polizisten stattgefunden hat, lag daran, dass man ein höheres Gefährdungspotenzial angenommen hat. Das hat sich allerdings glücklicherweise nicht bestätigt - vermutlich allerdings auch aufgrund der Tatsache, dass die Polizei dort präventiv sichtbar war. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2135 (Bewertung zum Ge- setz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis) von Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack, CDU-Fraktion.

Am 23.02.2024 wurde im Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Eine abschließende Befassung im Bundesrat steht noch aus. Gegenstand des Gesetzes soll unter anderem die Zulässigkeit von Besitz und Anbau von Cannabis sein. Bereits vor der Beschlussfassung im Bundestag gab es heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben. So hat etwa die Polizeigewerkschaft vor einem Kontrollverlust gewarnt, die Ärztekammern sehen negative Folgen für die Gedächtnis- und Lernleistungen insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, und die Justizminister befürchten eine Überlastung der Justiz, weil noch nicht vollstreckte Strafen wegen Cannabisdelikten nach bisherigem Recht erlassen werden müssten, wenn das Gesetz schon am 01.04.2024 in Kraft treten würde.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen ergeben sich durch das geplante Cannabisgesetz für die Brandenburger Justiz?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Hoffmann, die Ministerin der Justiz, wird antworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Schierack! Die Auswirkungen des Cannabisgesetzes - Sie können sich sicher vorstellen, dass ich mit diesem Thema hier gut und gerne den Rest der Fragestunde füllen könnte.

(Domres [Die Linke]: Muss nicht sein! - Raschke [B90/GRÜNE]: Entspannen Sie sich!)

Ich möchte mich aber auf die beiden für die Justiz wesentlichen Themen beschränken, die sie unmittelbar berühren.

Das Gesetz sieht vor, dass der Besitz von Cannabis bis zu 25 g und der Besitz von Cannabis bis zu 50 g am Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zukünftig straffrei bleiben sollen.

Eine Studie, die das Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis, das auch die Erfahrungen anderer Länder bestätigen, nämlich dass die Freigabe - auch die teilweise Freigabe - von Cannabis die Zahl der Konsumenten erhöhen und die Nachfrage nach Cannabis auf dem Markt ansteigen lassen wird.