Protokoll der Sitzung vom 20.03.2024

Danke schön.

(Zuruf des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

- Wir haben es nicht verstanden, bitte noch einmal.

Meine zweite Frage lautete: Gibt es weitere Vorfälle, die noch nicht per Presse bekannt geworden sind? Können Sie uns da den Stand mitteilen - über die beiden Fälle in Lübben und an der B 5 hinaus?

Sie meinen im Zusammenhang mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und fahrlässiger Gefährdung von Menschenleben?

(Raschke [B90/GRÜNE]: Ja!)

Nein, seitdem ist nichts bekannt. Mir ist sehr wichtig, dass deutlich wird: Das hat mit Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Protest für oder gegen irgendetwas überhaupt nichts zu tun. Das wird rigoros verfolgt. Allerdings gibt es nach wie vor Bauernproteste - friedliche Bauernproteste und angemeldete Versammlungen -, in Brandenburg und bundesweit.

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Dannenberg, Fraktion Die Linke, stellt die Frage 2137 (Gewaltvorwürfe gegen Lehrer aus Cottbus). Bitte.

Nach Medienberichten des RBB vom 13. März 2024 gibt es gegen einen Lehrer aus Cottbus Vorwürfe wegen gewaltsamer Übergriffe im Jahr 2023 gegenüber mindestens zwei Schülern. Gewalt durch Pädagoginnen und Pädagogen ist ein absolutes No-Go und gehört transparent aufgeklärt.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen hat sie zur Aufklärung der mutmaßlichen Vorfälle ergriffen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dannenberg, bevor ich Ihre Frage beantworte, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Schulen sind dem Wohl von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Die körperliche und seelische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität. Gewalt gegen Kinder geht gar nicht -

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Gar nicht!)

nicht in der Schule, nicht in der Kita und auch nicht zu Hause. Ich kann in diesem Zusammenhang auch mit Blick auf die vielen Tausend Kolleginnen und Kollegen, die sich dem Kindeswohl verpflichtet fühlen, nur in aller Form um Entschuldigung bitten. So etwas darf nicht passieren - völlig egal, unter welchen Umständen. Kinder sind und bleiben in der Schule schutzbefohlen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und Die Linke sowie des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Nun zu der Anfrage: Nach Kenntnis des MBJS hat eine Lehrkraft mit körperlichem Einsatz übergriffig reagiert. Dies geschah nach deren eigener Aussage - ich betone das - als Reaktion auf Provokationen einzelner Schüler. Ich habe eben etwas dazu gesagt, was die Umstände angeht. Der Lehrkraft war ihr unangemessenes Verhalten bewusst, zumindest unmittelbar nach der Unterrichtsstunde. Sie hat sich sofort nach diesem Vorfall bei der Schulleitung und später auch bei der Polizei selbst angezeigt. Klar ist: Eine rote Linie wurde überschritten. Kinder sind Schutzbefohlene. Das ist so eindeutig, dass die betreffende Lehrkraft das mit ihrer Selbstanzeige entsprechend unterstrichen hat und man dem nachgekommen ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulamtes waren noch am selben Tag in der Schule. Das MBJS wurde auf Grundlage des Rundschreibens 9/21 regulär über den Vorfall informiert - zunächst über die Freistellung der Lehrkraft. So ist es auch geschehen. Die zuständige Schulaufsicht und die Rechtsstelle im Staatlichen Schulamt Cottbus haben die Vorwürfe in Bezug auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Lehrkraft unverzüglich überprüft. In diesem Zusammenhang wurden am 26. September Gespräche mit den Eltern im Beisein der Schul- und der Klassenleitung geführt. Mit der Lehrkraft erfolgten in der Zwischenzeit mehrere Dienstgespräche. Am 27. September stellte das Schulamt dann beim Personalrat einen Antrag auf außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Der Personalrat signalisierte, dem Antrag nicht folgen zu wollen. Nach Erörterungen und im Einvernehmen mit dem Personalrat wurde die Suspendierung aufgehoben und die Lehrkraft an eine andere Schule umgesetzt.

Ich sage klar: Hier hätte man die Ergebnisse der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten müssen. Die Lehrkraft ist zurzeit krankgemeldet - um die zu erwartende Nachfrage gleich zu beantworten - und wird nicht in den Landesdienst Brandenburg zurückkehren. Das Schulamt hat mit dem Kollegium in Cottbus, den Schulleitungen beider Schulen, den RAA und der Lehrkraft mehrfach gesprochen.

Nach Prüfung und unter Berücksichtigung der vorliegenden Beweismittel konnte das Schulamt - auch nach der Einschätzung des Personalrats - keine Anzeichen für ein rassistisches Motiv der Lehrkraft feststellen. Bestätigt hat sich jedoch das grundlegend falsche situative Handeln, das die Lehrkraft, wie gesagt, von Anfang an durch die Selbstanzeige auch eingeräumt hat.

Am 27. September fand eine außerordentliche Lehrerkonferenz zur Situation an der Schule statt. Darüber hinaus wurde sowohl vonseiten der Schule als auch vonseiten der Schulaufsicht eine Reihe weiterer Maßnahmen ergriffen und für das nächste Schuljahr geplant. Eine Gesamtübersicht - ich würde sie jetzt gern vortragen, um etwaigen Anwürfen entgegenzuwirken - stellt sich wie folgt dar:

Um 8.40 Uhr am 21.09. ereignet sich der Vorfall: Es gab nach jetzigem Kenntnisstand zwei Übergriffe der Lehrkraft auf zwei Schüler in einem zusammenhängenden Kontext. Die Lehrkraft meldet den Vorfall nach Unterrichtsende der Schulleitung. Um 9.15 Uhr führt die Schulleitung ein Gespräch mit der Lehrkraft und der Schulsozialarbeit. Daraufhin werden die Eltern des verletzten Schülers informiert. Um 10.25 Uhr besucht die Schulleitung die betroffene Klasse und sucht das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern. Die Kinder haben das dankbar angenommen, wurde mir gesagt. 10.44 Uhr: Anruf beim Vater des einen an der Brust verletzten Schülers; die Schwester des Kindes übersetzt dieses Telefonat. Darin enthalten: Informationen über den Vorfall und die Bitte um ein Gespräch in der Schule. Die Familie befand sich zu diesem Zeitpunkt nach jetzigem Kenntnisstand im Krankenhaus. 14.50 Uhr - immer noch am 21.09. -: Elterngespräch in der Schule mit dem Vater des verletzten Schülers; die Schwester übersetzt erneut. Weitere Anwesende: die Klassenleitung und die Schulleitung. Der Vorfall wird besprochen und an das Staatliche Schulamt gemeldet. Durch das Staatliche Schulamt erfolgt an dem Tag die Aufnahme des Vorfalls, die Kontaktaufnahme mit der Rechtsstelle und dem Datenschutzbeauftragten sowie die Unterstützung der Schulleitung im Beisein der Rechtsstelle bei Dokumentation; Absprachen werden getroffen. Die Lehrkraft wird freigestellt. Es ergeht die Information an das MBJS.

Am 22.09. wird ein unmittelbar geplantes Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft wegen Krankheit abgesagt. Es wurde aber an den darauffolgenden Tagen mehrfach nachgeholt. An das MBJS erging eine Meldung des konkreten Sachstandes bezüglich des Vorfalls und der Situation an der Schule.

Am 25.09. ergeht durch das Schulamt im Rahmen der regulären Dienstberatung des Staatlichen Schulamtes mit der obersten Schulaufsicht eine Information. Es erfolgt eine Anfrage an die Schulleitung bezüglich eines Gesprächs mit den Lehrkräften der Klassenstufe 7 - das ist die betreffende Klassenstufe - und der Schulleitung.

Am 26.09. erfolgen im Staatlichen Schulamt Gespräche mit den Sorgeberechtigten und Schülern bezüglich des Vorfalls.

Am 27.09. tagt eine außerordentliche Lehrerkonferenz; ich habe das eben schon gesagt. Am selben Tag wird das Schreiben auf Kündigung an den Personalrat versandt.

Am 28.09.: Zusammenkunft der Klassenleiter der Klassenstufe 7, der Schulleitung und der Schulaufsicht. Aufarbeitung des Vorfalls, Erarbeitung von kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen.

Am 04.10. gab es eine Fortbildung durch die RAA - Themen: gemeinsam Klasse sein, Prävention bei Mobbing, Strategien und Methoden zur Vorbeugung von Mobbing, Stärkung des Klassenklimas, Kultur des Hinschauens etablieren, gegenseitige Akzeptanz und Förderung eines gesunden Lernklimas. Am selben Tag, im Fortgang der Dinge, erfolgte eine Videokonferenz mit dem

MBJS und der Schulleitung zur Schilderung der konkreten Situation. Unter anderem wird im Ergebnis eine temporäre Lerngruppe an dieser Schule eingerichtet.

Am 05.10. erfolgt eine Beratung der Schulleitung mit der Polizei. Die Polizei plant eine Vernehmung. Die Schulleitung wird entsprechend vom Staatlichen Schulamt beraten.

Am 18.10. gibt es eine Dienstbesprechung des Staatlichen Schulamtes zur Beschulungssituation an Grund- und Oberschulen in der Stadt Cottbus insgesamt. Als Hauptschwerpunkt der Besprechung werden die aktuelle Lage und Unterstützungsmöglichkeiten für die Schulen thematisiert. Teilnehmer sind Schulträger, RAA sowie die Schulaufsichten für Grundschulen und für weiterführende Schulen im Staatlichen Schulamt Cottbus. Ebenfalls am 18.10. werden von der Schule Anträge auf schulinterne Lehrerfortbildung, sogenannte SchiLf-Tage, zu den Themen „Konfrontative Pädagogik“ und „Schülerprojekt Coolness-Training“ gestellt.

Am 20.10. erfolgt durch das Staatliche Schulamt ein erneutes Dienstgespräch mit der betreffenden Lehrkraft. Es erfolgt auch ein Telefonat mit dem Verein „Opferperspektive“.

Am 05.12. fand zur Besprechung des Vorfalls eine Videokonferenz mit dem Jugendamt in Cottbus statt, und zwar mit dem Teamleiter Migration, der Schule - also der Schulleitung - und der Schulaufsicht. Ein Nachfolgetermin kam - nicht aufgrund des Nichtwollens des Schulamtes oder der Schule - nicht zustande.

Am 12.12.: Austausch mit der Rechtsstelle des Staatlichen Schulamtes bezüglich eines Beschwerdeschreibens der „Opferperspektive“. Hier will ich klar sagen, meine Damen und Herren: Die Ermittlungen haben jetzt Polizei und Staatsanwaltschaft übernommen. Das ist auch richtig so; es gibt da mehrere Strafanzeigen. Ich glaube, ich muss Ihnen nicht sagen, dass ich zu den laufenden Ermittlungen und auch zu den arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen keine Auskunft geben kann; das wissen Sie. Das gilt hier, das gilt gegenüber der Presse, und das gilt auch gegenüber der „Opferperspektive“. Ich schätze deren Arbeit sehr - sie wird ja auch zu guten Teilen öffentlich finanziert -; dennoch bestehen da Grenzen bei der Information, und die haben mit einer uns vorgeworfenen Vertuschung und einem Geheimhalten nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Am 14.12. gibt es einen Austausch zwischen Staatlichem Schulamt und der Schulleitung zur gemeinsamen Sichtung passender Angebote des Netzwerks für Demokratie und Courage.

Am 19.01. erfolgt das reguläre Statusgespräch zwischen der Schulaufsicht und der Schulleitung. Themenschwerpunkte dieses Statusgespräches - Sie wissen, wir haben inzwischen Themenschwerpunkte für einzelne Schulen, je nach Lage und Situation - waren: soziales Miteinander stärken, Angebot des Staatlichen Schulamtes zur Hospitation, Begleitung einer Klasse während eines Schultages.

Vom 29. bis 31.01. wurde ein Werteprojekt in Zusammenarbeit mit dem Humanistischen Jugendwerk Cottbus durchgeführt. Am 31.01. fand ebenfalls die 45. Stadtverordnetenvertretersitzung in Cottbus statt. Die stellvertretende Schulamtsleiterin war anwesend; dieser konkrete Vorfall an der Schule wurde dort aber nicht thematisiert.

Dann geht es weiter. Mitte Februar: Meldung zum Sachstand an das MBJS. Es bestehen weitere Fragen hinsichtlich der Finanzierung des Coolness-Trainings, das zwischenzeitlich vom Schulträger abgelehnt worden war. Wir haben zu helfen versucht usw. usf.

Im Jugendclub „KELLA“ hat ein Anti-Rassismus-Projekt mit der Schulsozialarbeit stattgefunden. Am 18.04. wird nun tatsächlich ein SchiLf-Tag stattfinden; er ist von der Schulaufsicht genehmigt worden und wird auch von ihr finanziert. Zur Einordnung der Schule ist noch zu sagen, dass in Kooperation mit der Stiftung SPI, einem freien Träger der Jugendhilfe, seit 2022/23 im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Programms „Projekte Schule/Jugendhilfe 2030“ für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler, Schüler mit schulverweigerndem Verhalten und einzugliedernde Schüler mit besonderem schulischen und sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Jahrgangsstufe 9 ein von der Europäischen Union gefördertes Projekt „Schule/Jugendhilfe“ durchgeführt und dessen Weiterbeantragung zurzeit von der ILB bearbeitet wird.

Meine Damen und Herren, die Maßnahmen verdeutlichen, dass sowohl seitens der Schule als auch seitens des Schulamtes ein Interesse an der unverzüglichen Aufklärung sowie der Prävention weiterer Vorfälle besteht. Abschließend bleibt es dabei: Es handelt sich hier konkret um einen körperlichen Übergriff gegenüber einem Kind. Das ist und bleibt eine rote Linie, und diese ist in diesem Fall von der Lehrkraft überschritten worden.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich würde Sie alle bitten, Ihre Nachfragen nacheinander, im Block, zu stellen. Wir beginnen mit der Nachfrage von Frau Abgeordneter Dannenberg.

Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Aufzählung der Maßnahmen; diese mündliche Anfrage dient ja dazu, für Transparenz zu sorgen. Daher ist es wichtig, dass wir hier darüber reden.

Ich habe drei kurze Nachfragen: Erstens. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Schulamt und nicht die Polizei diese Straftat als nicht rassistisch motiviert eingeschätzt hat?

Die zweite Frage ist: Wie schätzen Sie denn insgesamt die Situation an dieser Schule ein, auch hinsichtlich des Personals, der Personalausstattung, der Belastung der Lehrkräfte, der Klassengrößen, der Schulsozialarbeit, der Unterstützungskräfte - also das Klima insgesamt? Wir wissen, dass die Belastung der Lehrkräfte sehr hoch ist, was aber einen solchen Gewaltausbruch überhaupt nicht entschuldigt - darüber brauchen wir nicht zu reden. Aber können Sie das einschätzen?

Und meine letzte Frage: Inwiefern sind die Eltern „zufrieden“? Ist man im Gespräch miteinander? Kann man hinsichtlich der Personalsituation konkret etwas für diese Schule tun? Ich gehe davon aus, dass es da vielleicht einige Probleme gibt.

Frau Abgeordnete Ricarda Budke schließt bitte ihre Frage gleich an.

Herzlichen Dank für die ausführlichen Erläuterungen und für Ihre Klarstellung gleich am Anfang. Ich glaube, wir alle haben Verständnis dafür, dass aus laufenden Verfahren nichts berichtet werden darf. Trotzdem hätte ich noch Nachfragen. Mich würde, anschließend an Frau Dannenbergs Frage, interessieren, was die Grundlage für die Einschätzung ist, dass der Vorfall nicht rassistisch motiviert war. Wie kommt diese Einschätzung zustande?

Und mich würde interessieren: Welche - strukturellen - Konsequenzen wurden auf höherer Ebene, sozusagen übergeordnet, aus dem Fall gezogen? Werden jetzt im Schulamt vielleicht auch Fragen danach gestellt, warum es überhaupt so weit gekommen ist, warum nicht vorher präventive Maßnahmen ergriffen wurden? Sie haben ja ausgeführt, welche präventiven Maßnahmen jetzt ergriffen werden. Wir alle wissen, dass die RAA beispielsweise gute und wichtige Arbeit leistet. Trotzdem kam es zu diesem drastischen Vorfall. Daher würde mich interessieren: Welche Konsequenzen werden jetzt auf einer höheren politischen Ebene aus diesem Vorfall gezogen?

Wir schließen bitte noch die Frage von Herrn Abgeordneten Schieske an.

Vielen Dank. - In Ihrer Beantwortung der Frage sagten Sie, dass es erst durch die Provokation der Schüler zu dieser unentschuldbaren Tat gekommen ist. Sie sprachen auch darüber, dass diese Tat keinen rassistischen Hintergrund hat, sondern eine Gewalttat von einem Lehrer gegenüber seinen Schutzbefohlenen war. Deshalb frage ich Sie: Warum wurden dann in der Schule diese Maßnahmen gegen Rassismus - „Schule ohne Rassismus“ usw. - ergriffen, obwohl der Tatgrund ein ganz anderer ist? Das kostet ja den Steuerzahler letztendlich unnötig Steuergelder.

Zum anderen Frage ich Sie: War der Lehrer grundständig ausgebildet oder war er ein Quereinsteiger?

Herr Minister, bitte.