Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Keller und Lüttmann [SPD])

Mehr Personal und mehr Zeit der Erzieherinnen und Erzieher für jedes einzelne Kind - das sind wesentliche Schritte für mehr Betreuungsqualität in den Kitas.

(Beifall B90/GRÜNE, vereinzelt SPD sowie der Abgeordne- ten Augustin [CDU])

Und nicht zu vergessen: Ab 01.08.2024 werden alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei sein. Außerdem sind Familien mit einem Nettoeinkommen von unter 35 000 Euro komplett beitragsfrei gestellt, bei Einkommen bis 55 000 Euro werden die Beiträge gedeckelt. Das ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Dr. Red- mann [CDU])

Diese Erfolge lassen wir uns hier nicht kleinreden!

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU - Frau Dannenberg [Die Linke]: Das macht doch keiner! - Hoh- loch [AfD]: Ein Erfolg ist es trotzdem nicht!)

In der nächsten Wahlperiode müssen wir die Reform des Kitagesetzes erneut in Angriff nehmen. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Freiberg.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Budke, vielen Dank. Sie ersparen mir einen Teil meines Redebeitrages, weil Sie vieles gesagt haben, auf das auch ich hinweisen wollte.

Gute Betreuung und Bildung in den Kitas ist das gemeinsame Ziel, das wir haben - und ich glaube, das trifft wirklich auf jeden zu. Es ist ganz selten, dass man das in diesem Haus sagen kann, aber das trifft wahrscheinlich auf jeden zu. Vor diesem Hintergrund, Frau Dannenberg, verstehe ich auch Ihren Vorschlag; das will ich deutlich sagen und auch ausdrücklich würdigen. Es bleiben die Frage des Weges und die der Ausgestaltung.

Ich muss Ihnen an einer Stelle klar widersprechen: Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe, das ist aus dem Achten Sozialgesetzbuch unmissverständlich herauszulesen - § 2 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2. Ich habe es gerade sicherheitshalber noch einmal nachgeschlagen, damit da keine Missverstände entstehen. Selbstverständlich ist diese Aufgabe der kommunalen Ebene zugewiesen und die Leistungserbringung dort entsprechend klar adressiert.

Wenn es darum geht, gute Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung zu schaffen, müssen wir - müssen wir! - deshalb diejenigen, die für ihre Umsetzung verantwortlich sind, eng miteinbeziehen. Das ist im Übrigen der Unterschied bzw. die Antwort auf die Frage, warum es das eine Gesetz vielleicht noch durch das Parlament schafft und ein anderes, das im Vorfeld nicht die vielen notwendigen Beteiligungsrunden erfahren hat, auch aus meiner Sicht bis zum Ende Wahlperiode nicht mehr realistisch hier im Parlament behandelt werden kann.

Ich will noch einmal klar sagen: Wir müssen diesen Reformprozess gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Gemeinden, den kreisfreien Städten und den Landkreisen gestalten. Der vorliegende Gesetzentwurf, der ohne ein vorheriges Abstimmungsverfahren Vorschläge in den Raum stellt und dabei die kommunale Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung weitgehend negiert, hilft da aus meiner Sicht nicht weiter. Miteinander - zusammen mit den Verantwortlichen vor Ort - gute und konstruktive Lösungen zu suchen - das ist der Weg, den wir beschreiten müssen. Und ich kann ihnen sagen: So, wie Sie mich drangsalieren, thematisiere auch ich das Thema Kindertagesbetreuung bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor allen Verantwortungsträgern.

Frau Dannenberg, ich sehe aber auch im Gesetzentwurf selbst einige Schwachstellen.

(Zuruf des Abgeordneten Kretschmer [Die Linke])

Schon auf den ersten Blick wird deutlich: Der Gesetzentwurf ist mit 38 Vorschriften sehr knapp gefasst. Bei aller Liebe zur

Knappheit und Präzision glaube ich nicht, dass sich der komplexe Sachverhalt des Kitarechts im Land Brandenburg so beschreiben lässt. Ich glaube, das geht an der Komplexität der Regelungsmaterie vorbei. Viele wichtige Regelungsbereiche wurden in dem Entwurf weggelassen - das ist hier zum Teil schon angesprochen worden -, stark vereinfacht dargestellt oder eben nur gestreift, obwohl sie überaus relevant sind, um eine umfangreiche politische und fachliche Diskussion überhaupt erst zu ermöglichen. Dazu gehören Themen wie die Kindertagespflege - das ist eben schon gesagt worden -, öffentlich-rechtliche Verträge, echte Ausgleichsregelungen oder auch die Frage - man mag darüber lachen, aber das ist hochkomplex - der datenschutzrechtlichen Regelungen der Meldewege.

Auch die in Brandenburg vielfach gelebte Praxis der Aufgabenwahrnehmung durch kreisangehörige Kommunen soll durch die Streichung aus dem Gesetz beseitigt werden - wenn es nicht so gemeint ist, können Sie es vielleicht aufklären. Zumindest habe ich es, wie es dort steht, so verstanden. Darüber hinaus sind in dem Entwurf viele strukturelle Brüche erkennbar und zahlreiche rechtsförmliche Probleme enthalten.

(Lachen der Abgeordneten Dannenberg [Die Linke])

Auch werden wichtige Verbesserungen zur Entlastung der Kitaträger wieder rückgängig gemacht.

Kritisch zu sehen sind auch die zahlreichen konnexitätspflichtigen Regelungen, in denen Zusagen und Versprechen in alle Richtungen gemacht werden, ohne zu sagen, wie das gehen soll. Ich greife ein Beispiel heraus: Ein einziger Tatbestand, den Sie dort adressiert und vorgeschlagen haben - zum Mittagessen -, kostet pro Euro, mit dem man sich als Land daran beteiligt, zwischen 40 und 50 Millionen Euro pro Jahr - Sie können ja aufsummieren, welche laufenden Kosten es verursacht, wenn man den Beitrag für das Mittagessen deckelt. Ich will ausdrücklich sagen: Ich sage damit nichts zu der Frage, ob das richtig oder falsch wäre. Ich sage etwas zu der Frage, ob das Gesetz so, wie es in Ihrem Entwurf steht, in der Summe aller Teile finanzierbar wäre,

(Bretz [CDU]: Genau!)

oder ob es alle, die an der Finanzierung beteiligt sein sollen, selbst nach Ihrer Systematik nicht am Ende überfordern würde.

Nicht zuletzt bleibt aus meiner Sicht zu prüfen, inwieweit die vorgeschlagenen Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Ich habe da an einzelnen Stellen so meine Zweifel; das haben Sie ja schon vorhin in Bezug auf das KJG gemerkt. Die Paragrafen 4, 5 und 15 Ihres Gesetzes sind in Zweifel zu ziehen.

Ich will zum Ende der Rede zusammenfassen: Sie haben dem Landtag eine ganze Reihe der Vorschläge schon einmal unterbreitet - am 14. März, am 12. September, am 10. Oktober. Das wurde nun alles zusammengeschrieben, ein bisschen umformuliert und in Gesetzesform gepackt -

(Zuruf der Abgeordneten Dannenberg [Die Linke])

in eine Struktur, die mir durchaus bekannt ist und die dort, wo sie verhandelt worden ist, sehr lange mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt wurde; das ich kann Ihnen sagen.

Ich will gar nicht verhehlen, dass mir einzelne Regelungen außerordentlich sympathisch sind - im Ansatz oder in dem Gedanken, wie sie vorgetragen sind. Ich muss aber noch einmal sagen:

Klar ist, wir brauchen eine Kitarechtsreform - wir brauchen die Reform dieser grundlegend wichtigen Rechtsvorschriften - für alle Beteiligten, für die Rechtssicherheit und vor allen Dingen für unsere Kinder und Jugendlichen hier im Land. Wir können es aber nicht ohne die kommunale Familie tun, und wir können es gleich gar nicht gegen die kommunale Familie tun.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wie gesagt: Wir führen die Gespräche weiter. Der Gesetzentwurf ist für mich, so wie er vorliegt, kein Beitrag, um die Debatte voranzubringen. - Vielen Dank.

(Zuruf des Abgeordneten Kretschmer [Die Linke] - Walter [Die Linke]: Nichts, nichts im Griff!)

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Dannenberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Augustin, wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen hätten, hätten Sie gelesen, dass wir alle beschlossenen Regelungen des Kapitels 6 zur Kindertagespflege unverändert in ein Extra-Gesetz aufgenommen, weitergeführt hätten. - Sie haben es also nicht gelesen.

Zweitens steht der Vorwurf im Raum, dass die Landkreise dafür verantwortlich seien, dass die Kitarechtsreform gescheitert ist. Vor einem Jahr haben fast alle Landkreise die Fortsetzung der Kitarechtsreform gefordert.

(Beifall Die Linke)

Fast alle Landkreise - da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln!

Herr Minister, danke für Ihre Kritik. Ich fand die ganz schön hart, aber okay, das kann ich ab. Wenn Sie einen Entwurf vorgelegt hätten,

(Beifall Die Linke)

dann wären wir mit dem Dialog - auch den kommunalen Spitzen - viel weiter. Wo ist Ihr Entwurf? - Aber gut.

Liebe Abgeordnete, Ihre Argumente, diesen Entwurf abzulehnen bzw. nicht zu überweisen, machen deutlich, dass Sie - und das ist leider schade - die vielen Handlungsempfehlungen des Beteiligungsprozesses ignorieren und damit auch die Ideen von Expertinnen und Experten.

Sie erteilen demokratischen Prozessen eine Absage, weil Sie den Dialog nicht weiterführen wollen. Es wird auch deutlich, dass Sie Ihre eigenen Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten. Sie halten sich auch nicht an Beschlüsse dieses Landtags. Das ist eine Absage an dieses Gremium - das finde ich traurig.

(Beifall Die Linke)

Wenn Sie meinen, dass sich damit die Kitarechtsreform oder unser Entwurf erledigt habe, dann sage ich Ihnen: Wir werden weitermachen! Wir werden die öffentlichen Signale der vielen Träger und Eltern aufnehmen, wir werden außerparlamentarische Anhörungen organisieren, und wir werden unser Gesetz weiter qualifizieren - denn so geht Demokratie. - Danke.

(Beifall Die Linke - Heiterkeit AfD)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs unter dem Titel „Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz - KitaG)“, Drucksache 7/9355, federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und an den Ausschuss für Inneres und Kommunales.

Herr Abgeordneter Hohloch hat getrennte Abstimmung beantragt. Deshalb lasse ich zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Überweisung nicht zugestimmt worden.

Ich lasse des Weiteren über die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Überweisungsantrag ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.