Ich lasse des Weiteren über die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Überweisungsantrag ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Im Falle der Ablehnung des Überweisungsantrags hat Die Linke namentliche Abstimmung beantragt, sodass ich jetzt namentlich über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9355, „Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstät- tengesetz - KitaG)“, abstimmen lasse.
Gibt es im Saal jemanden, der seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Ich sehe Herrn Abgeordneten Bommert.
Gibt es noch jemanden, der seine Stimme nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis: 13 Jastimmen, 43 Neinstimmen und 18 Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in 1. Lesung abgelehnt worden und hat sich damit erledigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die föderale Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland bedingt, dass die Polizeien des Bundes und der Länder eigenständig eingerichtet und über Jahrzehnte hinweg auch ausgebaut worden sind. Dieser Entwicklung liegt der nachvollziehbare Gedanke der Väter unseres Grundgesetzes zugrunde, dass ein Land wie Brandenburg andere Sicherheitsbedürfnisse hat als Bayern oder Niedersachsen.
Diese Entwicklung hat jedoch auch dazu geführt, dass sich die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren mitunter sehr schwierig gestaltet; auf der anderen Seite ist es so, dass Verbrecher keine Landesgrenzen in Deutschland kennen. Dies gilt insbesondere für den automatisierten Datenaustausch zwischen den Bundesländern und mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei.
Die gegenwärtig heterogene IT-Landschaft der deutschen Polizeien genügt den Anforderungen an eine moderne Polizeiarbeit nicht mehr. Deshalb haben die Innenminister und Innensenatoren der Länder schon 2016 geschlossen festgestellt, dass die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart und die stark voranschreitende Digitalisierung eine übergreifende, vernetzte Zusammenarbeit, vor allem über einen ständigen, unmittelbaren und aktuellen Informationsaustausch zwischen den Polizeien, erfordern.
Es ist deshalb notwendig, die polizeiliche IT-Landschaft zu entwickeln und so eine gemeinsame eine gemeinsame, moderne und einheitliche Informationsarchitektur aufzubauen. Das Programm, das damals beschlossen worden ist, heißt „P20“; diese Abkürzung steht für „Polizei 2020“. Es soll die fachlichen und technischen Voraussetzungen für eine länderübergreifende, moderne und digitale Polizeiarbeit herstellen.
Die ca. 320 000 Polizeibeschäftigten in Deutschland sollen jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben, die sie für ihre tägliche Arbeit brauchen. Mit dieser neuen, digitalen Vernetzung werden allerdings auch die Anforderungen der sogenannten HyDaNe … HyDaNe ist kein arabisches Wort, sondern ein
Akronym, das für „Hypothetische Datenneuerhebung“ steht. Ich gehe davon aus, dass jeder hier im Saal weiß, was das ist.
Wenn nicht, können Sie mir gern eine Frage stellen; meine Redezeit reicht nicht aus, das zu erklären.
Nach den HyDaNe-Regeln muss also die zentrale Vernetzung entsprechend umgesetzt werden. In der Folge müssen die Datenverarbeitungsregelungen im Brandenburgischen Polizeigesetz nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen der HyDaNe schnellstmöglich angepasst werden.
Die gesetzlichen Anpassungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes dienen dem Zweck, Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Programms P20 für das Land Brandenburg zu schaffen.
Die Änderungen sind auch erforderlich, um der Brandenburger Polizei die notwendigen rechtlichen Befugnisse für die Datenverarbeitung nach den Grundsätzen der HyDaNe und damit die Teilhabe an der bundesweit einheitlichen und beim BKA zentral angegliederten Sicherheitsarchitektur, die 2025 ans Netz gehen soll, rechtssicher zu gewährleisten. Ohne diese Rechtsgrundlage, die fast alle anderen Bundesländer bereits geschaffen haben oder deren Schaffung dort in der parlamentarischen Beratung ist - wie ab heute hier -, hätte Brandenburg erhebliche Nachteile im Informationsverbund. Deshalb ist die Verabschiedung dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode zwingend notwendig. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung an den federführenden Innenausschuss.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Hanko.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ein großer Wurf ist gelungen. Das Projekt respektive Programm „Polizei 2020“ - Kurzform: P20 - kommt jetzt in die Umsetzungsphase und wird bald den Wirkbetrieb aufnehmen.
Interessant ist, dass nicht nur die 16 Länderpolizeien, sondern auch die vier Polizeien des Bundes - Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundeskriminalamt und die Polizei des Deutschen Bundestages - an einem Strang ziehen. Die polizeiliche Fall- und Sachbearbeitung bzw. die Ermittlungen werden mit der Umsetzung von P20 deutlich vereinfacht. Es findet eine Vereinheitlichung der vielen unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme der 20 Polizeien in Deutschland zu einem standardisierten Verfahren in einem gemeinsamen Datenhaus statt.
Bisher wurden aufgrund der verschiedenen Systeme personenbezogene Daten durch den Bund und die Länder zum Teil mehrfach in die jeweiligen IT-Strukturen der Polizei eines Bundeslandes oder einer Polizei des Bundes eingegeben.
Dies bedeutete bisher lästige, unnötige Mehrfacherfassung, Pflege und Abfrage von polizeirelevanten Daten durch die Polizeibeschäftigten. In den Bundesländern und beim Bund ist eine Vielzahl von sogenannten Datentöpfen entstanden. Der Beamte war also gezwungen, zeitaufwändige Mehrfachabfragen per Fax, E-Mail, telefonisch etc. zu tätigen.
Schon im Jahr 2016 vereinbarten die Innenminister der Länder und des Bundes eine Harmonisierung der Informationsarchitektur, um die Fähigkeiten der Polizei zu verbessern. Rund 320 000 Beschäftigte der deutschen Polizei werden so in die Lage versetzt, jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen zu erhalten, um ihre tägliche Arbeit bewältigen zu können. Die Strafverfolgung wird effizienter und kostengünstiger. Egal, ob bei der Kontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Straße oder in einem Großverfahren gegen Schleuserkriminalität - der Polizeibeamte kann jederzeit auf alle Daten der Polizei in Deutschland zugreifen. Bei sogenannten Strukturermittlungen in komplexen Strafverfahren im Bereich der Schwer- und Schwerstkriminalität - wie im Zusammenhang mit Händlerringen im Deliktbereich Kinderpornografie etc. - werden massive Datenmengen gesammelt und verarbeitet. Auch hier wird mit dem gemeinsamen Datenhaus eine große Entlastung der Ermittlungsbehörden einsetzen.
Um den Wirkbetrieb auch im Land Brandenburg zügig umzusetzen, muss das Polizeigesetz in Brandenburg modifiziert werden. Infolgedessen stimmen wir sowohl dem Gesetzentwurf der Landesregierung als auch der Überweisung an den Innenausschuss zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Uns liegt heute in 1. Lesung der Gesetzentwurf zum Gesetz der Anpassung von datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Programm „Polizei 2020“ vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die polizeiliche IT-Landschaft in Deutschland im Gesamten harmonisiert werden. Ziel ist es, eine gemeinsame, moderne und einheitliche Informationsarchitektur zu schaffen. Die derzeit in den Bundesländern und im Bund vorhandenen Informationsarchitekturen und die Informationsinfrastruktur weichen vor dem Hintergrund unserer föderalen Struktur deutschlandweit voneinander ab. Dies führte in der Vergangenheit häufig zu Inkompatibilität im automatisierten Datenaustausch.
„Polizei 2020“ soll nun eine moderne, digitale und gut vernetzte Polizei schaffen und den Polizeien der Länder und des Bundes in den Themen der digitalen Transformation eine gemeinsame Basis geben. Dabei stehen drei wesentliche Ziele im Vordergrund: Es geht darum, Informationen zu jeder Zeit und an jedem Ort für alle Polizeibeschäftigten verfügbar zu machen, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Dabei soll durch den Einsatz innovativer Technologien stets umfassender Datenschutz gewährleistet werden, ohne dass dabei die Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beeinträchtigt wird. Und Polizeiarbeit soll effizienter gestaltet werden; die Harmonisierung der Systeme in der deutschen Polizeilandschaft soll in ihrer Arbeitsweise und ihren Arbeitsprozessen erheblich verbessert werden.
Insgesamt fügen sich mehr als 45 Projekte als einzelne Bestandteile zu dem Gesamtprojekt „Polizei 2020“ zusammen. Ein Beispiel: Ein wichtiges Anliegen von Polizeiarbeit ist es, Kinder im Internet besser vor der Darstellung sexualisierter Gewalt zu schützen bzw. davor, selbst Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu werden. Hierbei kann eine Anwendungssoftware mithilfe von künstlicher Intelligenz große Datenmengen effizient und effektiv in kurzer Zeit durchsuchen und strafbare Inhalte markieren.
Die angestrebte Prozessumsetzung befindet sich auf Länderebene in originärer Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales - der Herr Innenminister hat dazu bereits ausgeführt -, und der vorliegende Gesetzentwurf ist derzeit auch in einem breiten Beteiligungsverfahren bekanntgegeben. Um diesen Prozess auch im Weiteren angemessen zu begleiten und ihm gerecht zu werden, wird eine Überweisung an den AIK als zuständigen Fachausschuss empfohlen. Ich werbe darum, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Seit mehr als sieben Jahren - wir haben es gehört - bauen der Bund und die Bundesländer am Polizeidatenhaus „P20“. Da stellt sich einem die Frage - wenn man gerade die Debatte zum Kitagesetz verfolgt hat -, warum man jetzt, nach sieben Jahren, kurz vor Ende der Legislaturperiode ganz schnell noch einmal eine Änderung des Polizeigesetzes durchboxen und das Gesetzesvorhaben schnell durch das Parlament „schieben“ will. Das Fundament bzw. der Grund für die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Polizeien ist nicht gerade tragfähig; seit Jahren stockt die Umsetzung auf allen Ebenen, denn wesentliche rechtliche und technische Fragen sind noch immer ungeklärt.
Das Grundanliegen ist leicht nachvollziehbar - wir haben es gehört -: Die verschiedenen IT-Systeme der Länderpolizeien sollen zusammengeführt und der IT-Flickenteppich beseitigt werden, und die polizeilichen Vorgangsbearbeitungssysteme mit allen darin enthaltenen Daten sollen zusammengeführt werden. Doch dabei hat sich - das darf man nicht vergessen - nach unserer Ansicht in den vergangenen Jahren ein gefährlicher Trend entwickelt, den wir kritisch sehen: Mittlerweile sollen alle Polizeien und alle Sicherheitsbehörden riesige Datenseen anlegen, die von allen Sicherheitsbehörden gespeist werden und dann mittels Algorithmen oder künstlicher Intelligenz durchsucht werden können.
Ob man all das für die tägliche Arbeit braucht, wie der Herr Innenminister vorhin gesagt hat, wage ich zu bezweifeln. Auch Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und Datenschützerinnen und -schützer kritisieren diese Entwicklung, denn es ist noch gar nicht klar, was mit dieser Bevorratung an Daten später erfolgen kann und wird. Diese werden nämlich in neue polizeiliche Verfahren überführt, und die Frage der Zweckbindung ist nicht geklärt. Besonders heikel wird es, wenn die gespeicherten Informationen beispielsweise mittels KI maschinell ausgewertet werden sollen, welche riesige Datenbestände untersuchen kann und Korrelationen entdecken soll, wobei wir bisher aber gar nicht wissen und einschätzen können, mit welchen Daten diese KI eigentlich gespeist wird und wonach sie sucht.
Nunmehr liegt also der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, mit dem die notwendigen rechtlichen Befugnisse für die Datenverarbeitung nach den Grundsätzen der hypothetischen Datenneuerhebung ganz schnell in die neue zentrale Polizeisicherheitsarchitektur implementiert werden sollen. Wir sehen das kritisch - zum einen, weil wir das Polizeigesetz in dieser Legislaturperiode schon ich weiß nicht wie oft angefasst haben. Jetzt soll wieder eine Änderung des Polizeigesetzes kommen, und wir hier haben in diesem Polizeigesetz einen unglaublichen Flickenteppich produziert, durch den niemand mehr durchblickt, schon gar nicht die Leute, die tatsächlich damit arbeiten sollen. Es wäre also sinnvoll, das, wenn man das Polizeigesetz schon anfasst, sozusagen umfassend zu tun und über alles zu sprechen, was dort aufgenommen werden soll, und nicht jede Woche mit einem neuen Antrag zu kommen.
Zum anderen sehen wir das deswegen kritisch, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 zu der Palantir-Software Gotham hier nicht eingeflossen ist. Wir glauben, dass die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an diesen Methoden der Polizei - an der Form der automatischen Datenanalyse - mit diesem Gesetzentwurf nicht umschifft wird, und sehen daher auch ein verfassungsrechtliches Problem.
Allerdings - das sage ich auch - werden wir der Überweisung an den Innenausschuss zugunsten einer kritischen Anhörung zustimmen. Wir hoffen, dass es eine mündliche Anhörung gibt und solch ein sensibles Thema nicht noch zum Ende der Legislaturperiode im Schnellverfahren durchgepeitscht werden soll; wir werden es erfahren. - Bis dann.