Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

(Beifall Die Linke)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Lakenmacher.

Frau Präsidentin! Ja, es gab nun schon so viele Redner zum Thema, da besteht die Gefahr, sich in Wiederholungen zu ergießen. Worum geht es? Es geht um die weit mehr als 300 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der gesamten polizeilichen IT-Landschaft in Deutschland auf zuverlässige und im Idealfall intuitiv bedienbare und betreibbare Programme zurückgreifen müssen und wollen. Dabei sind jeweils unterschiedliche landes- und bundesrechtliche Anforderungen zu beachten; dies führt, wie heute schon mehrfach hier erwähnt, zu einem Flickenteppich. Hinzu kommt die Tatsache, dass die IT-Infrastruktur in den letzten Jahrzehnten enorme Entwicklungssprünge vollzogen hat, auf die die einzelnen Länder und der Bund hinsichtlich der rechtlichen Bedingungen unterschiedlich gut vorbereitet waren.

2016 verständigte sich die Innenministerkonferenz in Saarbrücken darauf, das Informationsmanagement der Polizeien einer grundlegenden Modernisierung und vor allem einer Vereinheitlichung zu unterzeihen. In der Folge ist „P20“ entstanden. Die sogenannte Saarbrücker Agenda schaffte die Grundlage für eine gemeinsame, moderne und vor allem einheitliche Informationsarchitektur, die es allen Polizisten ermöglichen soll, jederzeit und überall Zugriff auf die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zu erhalten.

Tragend für die formulierte Zielsetzung war der ernüchternde Befund einer sehr heterogenen IT-Landschaft mit zahllosen Einzel-

anwendungen und unterschiedlichen Vorgangsbearbeitungs- und Analysesystemen. Diese waren und sind bis heute unzureichend miteinander verbunden; sie gewährleisten den Austausch von Daten oft nicht hinreichend und im erforderlichen Umfang.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist notwendig, um unserer Polizei die erforderlichen rechtlichen Befugnisse einzuräumen, um ein vollwertiges Mitglied innerhalb der neuen zentralen Polizeisicherheitsarchitektur zu werden und damit einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen länderübergreifenden Kriminalitätsbekämpfung zu gehen. Heute wollen wir zunächst dessen Ausschussüberweisung beschließen.

Noch etwas zum Programm: Das Programm P20 dient dem strategischen Kernziel, Daten durch eine einheitliche Informationsarchitektur effizienter zu nutzen. Hierzu soll - der Innenminister hat es benannt - mit der hypothetischen Datenneuerhebung - schrittweise bis zum Jahr 2030 - eine schnellstmögliche Anpassung der Datenverarbeitungsregelungen im Brandenburgischen Polizeigesetz an die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze erfolgen. Insofern, Kollegin Block, ist das, was Sie gesagt haben, nicht zutreffend. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzentwurf selbstverständlich im Blick.

Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung und freue mich auf die Debatte im Innenausschuss. - Danke.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Klemp.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Kennen Sie HyDaNe? Ich kannte die Abkürzung vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfs nicht, und, ehrlich gesagt, half mir beim Verständnis auch die Langfassung dieses Begriffs, „hypothetische Datenneuerhebung“, nicht wirklich weiter. Welch tolle Begriffe sich Verwaltungsgehirne doch ausdenken können!

Ich habe recherchiert. Der Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung betrifft die Frage, ob personenbezogene Daten, die von der Polizei ursprünglich zu einem bestimmten Zweck, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Abwehr einer konkreten Gefahr, erhoben wurden und dort noch vorhanden sind, auch zu vergleichbaren oder zu anderen Zwecken, zum Beispiel zur Reaktion auf eine neue Gefahrensituation oder zur Strafverfolgung, genutzt werden dürfen.

Ich verstehe das so: Die Polizei hat, je nach Sachverhalt, unterschiedliche Mittel und Befugnisse, um Gefahren abzuwehren. Das sind bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben natürlich schon per Gesetz andere Befugnisse als beispielsweise bei einer Ruhestörung. Selbst, wo nichts im Gesetz steht, müssen sich die Mittel immer an der Verhältnismäßigkeit orientieren. Deshalb ist es eine berechtigte Frage, unter welchen Bedingungen die Polizei Fakten, die sie bei einem Vorgang erlangt hat, in einem anderen Verfahren verwerten darf.

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht am 20. April 2016 Leitsätze aufgestellt, die den Datenschutz mit einer entsprechenden, aber eben hypothetischen Neuerhebung der Daten vergleichen. Insofern muss ich die Verwaltungsgehirne wegen des Begriffs doch in Schutz nehmen; diesen Begriff hat sich das Gericht ausgedacht, ihn aber im Urteil auch sogleich erklärt.

Der vorliegende Gesetzentwurf steht - das haben wir schon gehört - im Zusammenhang mit der Einführung des Programms P20, einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur der Polizeien des Bundes und der Länder. Notwendigerweise muss der Datenschutz bei der Einführung eines solchen übergreifenden Systems eine herausgehobene Rolle spielen. Mit der schrittweisen Umsetzung des Programms P20 sollen die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts auch in Brandenburg technisch implementiert werden. Dafür wollen wir mit dieser Gesetzesänderung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Sie folgt vergleichbaren Regelungen im BKA-Gesetz und in anderen Gesetzen; dennoch werden wir uns die vorgeschlagenen Änderungen im weiteren Verfahren selbstverständlich genau anschauen.

Frau Kollegin Block den Zusammenhang mit Palantir usw. sehe ich jetzt noch nicht. Darüber müssen wir einmal reden, aber das können wir im Ausschuss tun; wir haben ja heute Nacht noch eine Sitzung, in der wir darüber reden können.

(Zuruf der Abgeordneten Block [Die Linke])

- Vermutlich wird es heute Nacht werden. - Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 7/9345, Gesetz zur Anpassung von datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Programm P20, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltung einstimmig zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg (Brandenburgi- sches Niederdeutsch-Gesetz - BbgNdG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/9342

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schüle.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Niederdeutsch gehört zweifelsohne zum kulturellen Erbe wie auch zur Zukunft unseres Bundeslandes. Niederdeutsch gehört zur Identität vieler Menschen bei uns in Brandenburg, denn Sprache - das wissen wir alle - stiftet Gemeinschaft. Deshalb hat das Land Brandenburg vor 25 Jahren die Verpflichtung aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für das Niederdeutsche übernommen, deshalb hat das Land im Jahr 2018 eine Vereinbarung mit dem Verein für das Niederdeutsche unterzeichnet,

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Das haben wir gemacht!)

deshalb hat das Land Schutz und Förderung des Niederdeutschen im Jahr 2022 als Staatsziel in der Landesverfassung verankert - das im Übrigen als erstes Bundesland -, und deshalb hat das Land im Jahr 2023 ein Mehrsprachigkeitskonzept vorgelegt, mit dem auch das Niederdeutsche gefördert wird. Wir sind im Übrigen auch das erste von acht Niederdeutsch-Bundesländern, das seine Regelungen zum Schutz und zur Förderung dieser Sprache in einem Gesetz zusammenfasst.

(Beifall B90/GRÜNE und Die Linke)

Dieses Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz. Es öffnet Räume für die Anwendung und Weitergabe einer Regionalsprache, zum Beispiel für die zweisprachige Beschriftung von Ortsschildern und öffentlichen Orten, für die offizielle niederdeutsche Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern und für die Führung des niederdeutschen Ortsnamens auch im Dienstverkehr.

Dieses Gesetz verzichtet auf Verpflichtung, denn die Ausweitung des angestammten Siedlungsgebiets der Sorben hat gezeigt, dass die Kommunen minderheitspolitische Initiativen lieber aus eigenem Antrieb als auf Grundlage einer landesgesetzlichen Anordnung anregen. Das heißt, hier ist eher „Bottom-up“ und nicht „Top-down“ das Prinzip, das wir an den Tag legen.

Ein entsprechender Eigenantrieb ist bei der niederdeutschen Sprache in vielen Kommunen zum Glück vorhanden. Sie bekennen sich bereits heute zu ihrer niederdeutsch geprägten Identität und unterbreiten Angebote verschiedenster Art. Das vorgeschlagene Gesetz wird - davon sind wir sehr überzeugt - diese Dynamik weiter antreiben.

Wo Bedarf besteht und an uns herangetragen wird, fördern wir zudem bereits vielfältige Projekte auch finanziell, wie beispielsweise die bundesweit erste plattdeutsche Bahnhofsbeschilderung in Prenzlau, eine Platt-Fibel für Kinder, Audioguides für Ortsführer und das hochdeutsch-niederdeutsche Ortsverzeichnis für die Kommunen.

Wir wollen mit diesem Gesetz befähigen, aber nicht verordnen. Denn eine kulturelle Praxis - ich glaube, das müssen wir uns nicht gegenseitig erzählen - kann man Menschen nicht aufzwingen. Sie muss aus freien Stücken gelebt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Menschen, die Niederdeutsch sprechen, wurden in der Vergangenheit diskriminiert. Aber heute ist sprachliche Vielfalt kein Makel mehr, sondern eine Bereicherung, die auch als solche geschätzt

wird. Dazu bekennt sich die Landesregierung mit diesem Gesetz ganz offen und will Niederdeutsch gemeinsam mit der Sprechergruppe und den Kommunen für die Zukunft erhalten.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt Die Linke)

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Sprache ist ein Teil unserer kulturellen Identität - daran gibt es keinen Zweifel. Wer die individuelle und gemeinschaftliche kulturelle Identität von Menschen schützen will, muss auch ihre Sprache schützen. Und weil die kulturelle Identität ein so hohes und schützenswertes Gut ist, ist es auch wichtig, Sprachen zu schützen und zu pflegen - sowohl die Hochsprachen als auch die Regionalsprachen.

Deswegen freut es mich sehr, dass hierüber unter uns, wie es scheint, Einigkeit besteht, zumindest was die niederdeutsche Sprachgemeinschaft und andere kleine Gemeinschaften betrifft.

Leider hört damit aber unsere Einigkeit schon auf. Denn während Sie von den Regierungsparteien und der Linken sich gegenwärtig darin zu übertrumpfen versuchen, wer am meisten für den Schutz der niederdeutschen Sprache und der kulturellen Identität der niederdeutschen Sprachgemeinschaft tut, traktieren und verunstalten Sie gleichzeitig die deutsche Sprache. Ich meine unser Gendern. Das sind Sprachvorgaben mit Knacklauten, Gendersternchen, Binnen-Is usw.

Das ist nicht das, was wir wollen, sondern wir wollen die Identität mit unserer Sprache haben - so, wie wir es in der Schule gelernt haben. Das, was Sie vorhaben, kann so nicht wahr sein.

Die AfD-Fraktion vertritt deshalb hierzu - wie stets - eine konsequente Haltung. Wir treten für den Schutz der individuellen und der gemeinschaftlichen Identität der Menschen auf allen Ebenen ein, regional, national und europäisch. Ich komme aus dem sorbischen Sprachgebiet. Ich spreche natürlich nicht Sorbisch, weil ich keine Sorbin bin. Aber ich weiß, dass der Schutz dieser Sprache in unserer Region sehr angesagt ist.

Aber zurück zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung: 25 Jahre ist es her, dass Deutschland die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen unterzeichnet hat. Immerhin drei Jahre sind seit dem Auftrag des Landtags an die Regierung vergangen, ein Gesetz zum Schutz der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg zu prüfen. Meine Fraktion begrüßt es, dass diese Prüfung endlich zu einem Ergebnis geführt hat.

Allerdings hagelt es bereits Kritik an dem Gesetzentwurf. Der Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e. V. spricht in