Allerdings hagelt es bereits Kritik an dem Gesetzentwurf. Der Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e. V. spricht in
einer Stellungnahme von einem Feigenblatt und einem zahnlosen Tiger. Ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht und ob die Vorschläge der Linken-Fraktion die richtige Antwort darauf geben, werden wir in der Anhörung klären, die wir voraussichtlich am 17. April im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur durchführen werden.
Werte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich vor ein paar Wochen sehr gefreut, als ich bei mir im Postfach einen Brief mit einer CD fand, die auf Flämingplattdüütsch - so muss man es ja sagen - aufgenommen worden war. Das Flämingplatt habe ich wiedererkannt; es war die Sprache meiner Großeltern.
In der Tat sprechen bei mir heute relativ wenige Menschen so. Manchmal hört man es noch beim Bäcker, manchmal auch auf dem Dorffest. Aber immer weniger haben diese Sprache tatsächlich noch intus. Es ist schade, dass so viel davon verlorengegangen ist. Aber ich weiß - mein Nachbar hat ein Tonstudio -, dass sich seit einigen Jahren ab und zu Leute treffen, die ihr altes Flämingplattdüütsch noch aufnehmen. Das heißt also, es ist schon ganz gut konserviert.
Aber im Großen und Ganzen soll es darum gehen, dass wir mehr tun, dass wir mehr in diese Richtung konservieren können, dass wir es vielleicht auch wieder ein bisschen mehr in den Sprachgebrauch bringen. Das wird nicht ganz einfach.
Ich habe nur ein paar Minuten Redezeit und will jetzt darauf eingehen - ich bin mir sicher, dass sich Frau Flügge das anschaut -, was ich zu der Stellungnahme, die sie abgegeben hat, zu erklären habe. Frau Flügge und der Verein für Niederdeutsch beklagen, dass wir nicht mehr verpflichtend in das Gesetz hineinnehmen. Manja Schüle hat gerade gesagt, es sei ein Ermöglichungsgesetz. Es ist aber auch ein Klarstellungsgesetz. Wir stellen klar, welchen Sprachraum und welche Sprachen es betrifft.
Wir machen damit aber deutlich, dass wir auch verpflichtende Dinge aufnehmen. Zum Beispiel verpflichten wir das Land in einigen Bereichen. Wir verpflichten dazu, bei Einstellungen darauf zu achten, ob der- oder diejenige Niederdeutsch kann, damit man später im Gespräch mit einem Kunden, der das Büro besucht, vielleicht auch Niederdeutsch reden kann.
Wir werden auch darauf achten, dass in der Lehrer- und Erzieherbildung verpflichtend - wir verpflichten uns zumindest - Möglichkeiten geschaffen werden, dass jemand, der die Sprache lernen will, dies besser tun kann als bisher. Wir werden auch darauf achten - das muss man dazusagen -, dass diese Sprache nicht diskriminiert wird. Es ist also auch ein Diskriminationsverhinderungsgesetz.
Der Wunsch des Vereins ist es, dass wir ein für die Kommunen verpflichtendes Gesetz machen. Wir haben eine freiwillige Regelung aufgenommen; Manja Schüle hat gerade begründet, warum. Zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören Bäder, Sportanlagen, Spielplätze etc. Ich kann mir vorstellen, dass die Kommunen und die Menschen, die dort leben, es nicht gerade gut fänden, wenn wir etwas verpflichtend vor Sportanlagen und Spielplätze setzen würden. In meinem Nachbardorf, in Fredersdorf, gibt es inzwischen auf eigene Initiative des Dorfes hin ein neues Ortsschild. Darauf stehen Fredersdorf und darunter Fräesdörp. Alle Menschen in diesem Dorf sind stolz darauf, dass auf ihrem Ortseingangsschild Fräesdörp steht. Diesen Spirit, dass die Menschen es wollen, müssen wir weitertragen. Ich denke, das kann das Gesetz. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Flügge! Im Sommer 2022 haben wir hier gemeinsam die Verfassung des Landes Brandenburg geändert. Seither steht in Art. 34 Abs. 4:
Für die vielen ehrenamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die sich jahrelang für den Erhalt der Regionalsprache eingesetzt haben, war das eine Ermutigung und eine Chance, Plattdeutsch an Elbe, Dosse, Havel, Ucker und Oder eine Perspektive zu geben.
Die Linksfraktion hatte schon im Juni 2021 mit einem Antrag einen Maßnahmenkatalog zum Erhalt des Niederdeutschen eingebracht, vorher immer wieder auf die Zusammenarbeit mit allen demokratischen Fraktionen gedrängt und die Landesregierung aufgefordert, ein Niederdeutsch-Gesetz vorzulegen. Drei Jahre hat die Landesregierung dazu gebraucht. Kurz vor Ende der Legislaturperiode legt sie uns diesen Gesetzentwurf nun endlich vor.
Auf den ersten Blick: Sehr gut! Ein folgerichtiger und längst überfälliger Schritt, um die Regionalsprache als kostbares, aber gefährdetes Kulturgut für nachfolgende Generationen zu bewahren. Ja, wir sind das erste der acht Niederdeutsch-Bundesländer, das überhaupt ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung des Niederdeutschen vorlegt. Super!
Aber auf den zweiten Blick? Ministerin Schüle spricht von einem „Ermöglichungsgesetz“; es eröffne Räume für die Anwendung und Weitergabe der Regionalsprache. Nun, Ministerin Schüle, bei einem Gesetz geht es um verbindliche Regeln für das Handeln und vor allem für den Staat. Nur so werden aus einem Staatsziel reale Veränderungen - in diesem Fall: für die niederdeutsche Sprachgruppe - erreicht. Sie unterbreiten einen Gesetzentwurf, der nichts kosten darf und der für die Landesebene
keinerlei verbindliche Auflagen zur Umsetzung des Mehrsprachigkeitskonzeptes im Teil „Regionalsprache Niederdeutsch“ enthält. Sie halten anscheinend den Einsatz einer - bezogen auf den Gesamthaushalt - unbedeutenden Finanzmasse für nicht geboten. Niederdeutschförderung darf aus Ihrer Sicht kein zusätzliches Geld kosten.
So aber entziehen Sie dem immer noch kleinen Pflänzchen, das durch selbstloses ehrenamtliches Engagement in den letzten zehn Jahren gewachsen ist, das Wasser. Wird das Gesetz so beschlossen, ist es eben kein Beitrag zur Umsetzung des Staatsziels.
Auch wir wollen ein Niederdeutsch-Gesetz. Um die Sprachsubstanz zu retten und die Sprache zu revitalisieren, braucht es aber vor allem die Verantwortung des Landes für die Vermittlung von Platt in Schulen, Kitas und an Hochschulen - und die tatkräftige Mitwirkung der Kommunen! Auch wir setzen auf Freiwilligkeit der Kommunen. Aber nur mit schönen Worten und ohne Kostenerstattung für das vom Land gewollte Handeln stimuliert man keine Bereitschaft der Kommunen. Vor diesem Hintergrund haben wir einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht.
Lassen Sie uns also die wenige Zeit bis zum Juni nutzen, um gemeinsam ein gutes Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache zu beschließen. Das bedeutet nicht, dem vorliegenden Gesetzentwurf bedingungslos zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Weg hierher war weit, doch endlich beraten wir über das Gesetz zur niederdeutschen Sprache. Wir alle erinnern uns an die vielen Debatten, die wir hierzu im Plenum geführt haben. Diese reichten vom Mehrsprachigkeitskonzept über die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bis hin zur heutigen Diskussion. Die Diskussionen waren wichtig, und sie sind es weiterhin; denn wir schützen damit nicht nur Kultur, sondern auch Traditionen und das Heimatgefühl Brandenburgs.
Für diejenigen unter uns, die es vielleicht nicht so genau wissen, stellt sich die Frage: Warum dieses Gesetz? - Eigentlich ist die Antwort relativ leicht: um die Sprache zu schützen und Traditionen zu bewahren. Genauso sehen es die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg vor. Ohne ein Niederdeutsch-Gesetz könnten und werden wir diese gesprochene Tradition langfristig verlieren; das müssen wir gemeinsam verhindern.
Das Gesetz schützt die Sprache, indem es landesrechtliche Regelungen festlegt, insbesondere im Bereich der Bildung und hinsichtlich der Zweisprachigkeit im öffentlichen Raum. Die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten der niederdeutschen Sprachgruppe und der räumliche Anwendungsbereich von Sprachrechten werden jetzt rechtssicher definiert. Jedoch gibt es auch hier noch Beratungsbedarf, weshalb ich die Überweisung sehr begrüße.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich Ministerin Manja Schüle und allen Menschen danken, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben.
Hervorzuheben ist unter anderem der Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e. V. Wir haben seine Stellungnahme von erhalten und werden über diese in der Fraktion und im Ausschuss eingehend beraten. Vielen Dank, dass Sie zum Erhalt der Brandenburger Kultur beitragen, die Sie, die wir alle so sehr schätzen.
Das Niederdeutsch-Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, insbesondere auch deshalb, weil es den Austausch mit anderen Bundesländern zu diesem Thema festigt. Ich freue mich auf die Debatte und werbe für die Empfehlung zur Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Kennen Sie den Norddeutschen Sprachatlas? Koordiniert von der Uni Kiel und der Viadrina Frankfurt (Oder), haben 29 Forscherinnen und Forscher über 14 Jahre den niederdeutschen Sprachraum kartiert und 144 Plattsprecherinnen und -sprecher aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und eben auch Brandenburg befragt, zum Beispiel in Gransee, in Neustadt, in Dahme und in Bad Saarow. Seitdem hat sich der Norddeutsche Sprachatlas als Referenzwerk etabliert.
Das Niederdeutsch in Brandenburg ist stabil; es wird aber vor allem als Nähesprache genutzt, das Hochdeutsche dagegen in offiziellen Kontexten. Es hat sich auch ein sogenannter Regiolekt gebildet, eine Art Mischform zwischen Hochdeutsch und Dialekt. Diese Mischform findet sich im Berlin-Brandenburger Raum.
Zu Zeiten der Hanse wurde in Brandenburg noch flächendeckend Platt gesprochen. Als die Hanse unterging, litt auch das Ansehen der Sprache, und man orientierte sich am schicken Leipziger Sprachgebrauch. Vor allem im ländlichen Raum hielt sich Plattdeutsch aber länger, und zwar bis heute. Das Institut für niederdeutsche Sprache geht davon aus, dass 3 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger sehr gut und knapp 18 % mäßig Niederdeutsch sprechen können.
Bereits seit 1999 erkennen wir es in Brandenburg als Regionalsprache an und schützen es mit der Unterzeichnung der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates. 2018 folgte eine Vereinbarung des Landes mit dem Nieder-
deutsch-Dachverband. 2022 - wir haben es gehört - haben wir Niederdeutsch in die Landesverfassung aufgenommen und 2023 in unser Mehrsprachigkeitskonzept.
Nun kommen wir dem neuen Verfassungsauftrag nach und bündeln als erstes Bundesland alle Regelungen in einem Gesetz. Der Verein für Niederdeutsch sieht dies als beispielgebend an; denn andere Länder haben verstreute Einzelregelungen, zum Bespiel im Schulgesetz. Wir überführen damit auch viele Standards der Charta in Gesetzesform. Dieser systematische Ansatz ermöglicht es uns, das Niederdeutsche in allen gesellschaftlichen Bereichen im Blick zu haben.
Und ja, die Opposition und auch die Sprecherinnen- und Sprechergruppe kritisieren, dass das Gesetz nicht mit zusätzlichen Mitteln untersetzt ist. Ich bin aber zuversichtlich, dass die bisherige Projektfinanzierung in den kommenden Jahren Schritt für Schritt ausgeweitet werden kann. Dafür können wir mit diesem Gesetz nun den Grundstein legen. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt, und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 7/9342, Gesetz zum Schutz und zur Förderung der Niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg (Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz - BbgNdG), an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist der Überweisung ohne Stimmenthaltungen einstimmig zugestimmt, und der Ihnen vorliegende Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9373 gilt als mitüberwiesen.