Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und auf der Besuchertribüne - einer sitzt dort! Ich rufe einmal in Erinnerung: In der letzten Legislaturperiode - Herr Vogelsänger wird sich erinnern - haben wir lange um das Wassergesetz gerungen. Es gab sehr viele Vorschläge, unter anderem einen Vorschlag zur Differenzierung. Damals ging das Forum Natur davon aus, dass wir für die Waldflächen den Faktor 0,4, für die Agrarflächen den Faktor 1 und für die Flächen mit Bebauung oder flächiger Versiegelung den Faktor 4 vorschlagen. Am Ende ergab sich eine Differenzierung, die Folgendes beinhaltete: 0,5 für die Waldflächen, 1 für die Agrarflächen und 2 für die versiegelten Flächen.
Wir wollten in dieser Legislatur wissen, wie die Verbände damit umgehen und damit klarkommen, denn wir wissen ja, dass die Naturausstattung in den Gebieten der einzelnen Wasser- und Bodenverbände sehr unterschiedlich ist. Deswegen haben wir die Landesregierung beauftragt, dazu eine Evaluierung vorzulegen. Das hat die Landesregierung natürlich getan, und diese Evaluierung wurde auch an die Verbände gegeben. Wir haben am 10. Januar dieses Jahres eine Anhörung dazu durchgeführt und die Verbände gefragt, wie sie damit klarkommen. Zusammenfassend kann gesagt werden: Es ist allgemein ein Rechtsfrieden eingetreten. - Es gab ja auch viele, die gefragt haben: Wie bekommen wir diese Differenzierung überhaupt hin - wir müssen die Flächen ja nach Nutzungsart beurteilen? Doch es ist ein Rechtsfrieden eingetreten.
Die Differenzierung ist eine positive und wirksame Maßnahme zur Lastenverteilung, aber es gibt durchaus Gemeinden, die die
Gewässerumlage nicht mehr direkt an den Nutzer durchreichen, sondern sich zwecks Aufwandsverringerung sagen: Wir regeln die Umlage über die Grundsteuer. - Wenn das immer mehr Gemeinden tun, kann es sein, dass sich die Differenzierung dann erledigt hat, denn bei der Grundsteuer zahlen alle den gleichen Betrag. Das heißt, wir müssen das Thema weiter beobachten und möglicherweise in der nächsten Legislatur nachsteuern.
Bei der Anhörung kam aber auch noch etwas heraus: Es wurde auf die ursprünglich geplante Differenzierung hingewiesen - und ja, da ist durchaus etwas dran. Immerhin ist der Aufwand, um Straßen und Keller trocken zu halten, sehr viel größer als zum Beispiel der Aufwand, um Wasser vom Wald abzuhalten. Es ist ja im Gegenteil so, dass sich die Waldeigentümer freuen, wenn das Wasser dort etwas länger steht und die Bäume beziehungsweise den Boden versorgt.
Einer diesbezüglichen Änderung stehen zumindest wir als SPD-Fraktion sehr positiv gegenüber. Wir haben auch die Formulierung gewählt, dass ein differenzierter Faktor von bis zu 4,0 diskutiert werden könnte. Deswegen gibt es den Beschluss dazu - den Beschluss aus dem Ausschuss.
- Ja, ich weiß, die Fraktion Die Linke wollte noch mehr, aber wir sind am Ende der Legislatur angekommen. Wir haben ja noch ein paar andere Sachen in der Pipeline, und es gibt auch nicht mehr sehr viele Sitzungen des Umweltausschusses. Doch wir haben die Informationen, sowohl aus den Anhörungen als auch aus der Evaluation, aus den Berichten, die die Landesregierung vorgelegt hat. Die Informationen liegen vor und sind nicht vergessen. Sie werden sicherlich das nächste Parlament beschäftigen.
Insofern kann ich nur um Zustimmung zu dem werben, was die Koalition eingebracht hat und der Ausschuss letztendlich empfohlen hat. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Wahrscheinlich ist es sinnvoll und angemessen, dass dieses scheinbar dröge Thema, Beitragsbemessungsverordnung, hier mit Debatte auf der Tagesordnung steht, denn letztlich geht es um Beitragsgerechtigkeit. Mit der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes 2017 wurde in Brandenburg erstmals eine nutzungsspezifische Differenzierung der Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung eingeführt. Das sind - nur zum Verständnis - zumeist Grabensysteme, die einstmals zur Entwässerung großer Flächen angelegt wurden und gepflegt sowie instand gehalten werden müssen.
Die genaue Festlegung und Differenzierung der an die Gewässerunterhaltungsverbände - wie sie heißen - zu zahlenden Beiträge der Anrainer erfolgte 2020 mit dem Erlass der Beitragsbemessungsverordnung. Nun haben wir den Evaluierungsbericht zu deren Umsetzung vorliegen. Der Bericht erweckt den Eindruck, als ob im Großen und Ganzen alles gut sei - so wie es Herr Roick als Ausschussvorsitzender auch gerade dargestellt hat.
Leider wurden aber nicht alle betroffenen Anrainer befragt, weshalb kritische Aspekte der leider weiterhin unbefriedigenden Situation nicht zum Ausdruck kommen. Die Erfahrungen der Gewässerunterhaltungsverbände allein - diese wurden befragt - reichen nicht aus. Sie liefern nicht alle Informationen. Zur Evaluierung der Beitragsbemessungsverordnung hätten auch die Gemeinden befragt werden müssen, die die zweite Stufe der Beitragsumlage zu schultern hatten - das fehlt im Evaluierungsbericht.
Auch die Beantwortung der Frage, wie die mit dem Ziel einer gerechten Beitragsverteilung gewählten Umlagefaktoren - denn das ist ja die Zielsetzung - tatsächlich gewirkt haben, obliegt nicht in erster Linie den Wasserunterhaltungsverbänden, sondern den Betroffenen, also den Flächeneigentümern. Diese Frage wurde nicht gestellt. Das müsste dringend nachgeholt werden. So wird im Bericht insbesondere behauptet, ich zitiere:
„Ein Bedarf für Änderungen der Regelungen zur Beitragsbemessung im Brandenburgischen Wassergesetz und in der BBV ist nicht erkennbar.“
Die im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Januar durchgeführte Anhörung, die schon angesprochen wurde, ergab jedoch ein ganz anderes Bild. Dabei wurde deutlich, dass es durchaus weiteren Evaluierungsbedarf gibt - das habe ich eben ausgeführt -, der sowohl zu einer Änderung der Beitragsbemessungsverordnung führen als auch die Vorbereitung einer Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes möglich machen würde.
Unter anderem sind die Erfahrungen in den Gemeinden bei der Umlage der Beiträge auf die Grundstückseigentümer hinsichtlich des Aufwands, der technischen Abläufe und der Rechtssicherheit zu ermitteln und der Vorschlag zu prüfen und zu bewerten, ähnlich wie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen Grundbetrag pro Flächeneigentümer einzuführen. Finanzielle Konsequenzen einer eventuellen Einführung von Beitragsfaktoren sind gemäß Verbändevorschlag - Siedlungs- und Verkehrsflächen mit einem Faktor von 4,0, Landwirtschaftsflächen mit 1,0 und Waldflächen mit 0,4 - insbesondere hinsichtlich möglicher unzumutbarer Mehrbelastungen bei Siedlungs- und Verkehrsflächen - ebenfalls mit dem Ziel einer möglichst großen Beitragsgerechtigkeit und Akzeptanz der unterschiedlichen Flächeneigentümer - zu prüfen.
Letztendlich ist eher unverständlich, warum die Landesregierung den konsensuellen Verbändevorschlag nicht direkt nach dessen Vorlage umgesetzt hat, denn die beteiligten Verbände hatten sich schon vor Jahren geeinigt - das kam auch in der Anhörung im ALUK deutlich zum Ausdruck. Damit hätten nämlich wahrscheinlich so gut wie alle Probleme gelöst und die empfundenen Ungerechtigkeiten, die wir heute leider immer noch haben, schon längst vom Tisch sein können. Aus unserer Sicht sollte das baldmöglichst erfolgen. Deshalb unterstützen wir den sachlich ausgewogenen, vernünftigen Entschließungsantrag der Linken.
Allerdings können wir diesen nur halbherzigen Bericht, den der Ausschuss hier verabschiedet hat und in dem viele Punkte fehlen, natürlich nicht unterstützen.
Frau Vizepräsidentin! Man merkt, dass es ein trockenes Thema ist, obwohl es ja um Wasser geht. Aber, Herr Zeschmann, das ist nicht das Problem.
Viel wichtiger ist, dass wir beim Thema Beitragsbemessungsverordnung schon einige Jahre lang in den Debatten Erfahrung gesammelt und mit Entscheidungen Dinge vorangebracht haben. Kollege Wolfgang Roick sagte es bereits: Erst gab es die Gesetzesänderung, dann die Änderung der Verordnung. - Ob wir damit alle Ungerechtigkeiten beseitigt haben, lasse ich einmal dahingestellt. Aber wir haben zumindest einen Rechtsfrieden geschaffen, und wir haben auch für mehr Verständnis dafür gesorgt, dass die Gebühren erhoben werden müssen - einfach damit Gewässerunterhaltung in Brandenburg auch stattfinden kann. Das war meiner Ansicht nach auch in diesem Fachgespräch im Ausschuss sehr wohl zu hören. Unabhängig davon, wie die einzelnen Akteure aufgetreten sind, haben alle es auch akzeptiert und als gutes und wichtiges Signal empfunden.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es so, dass wir eine Gewässerunterhaltung in Brandenburg haben, die immer kostenintensiv bleiben wird - sie wird nicht unbedingt billiger. Wir haben es da auch mit der Klimaveränderung zu tun: Wir werden von Starkregenereignissen herausgefordert, wir werden bei der Risikovorsorge herausgefordert - oder, besser gesagt, die Verbände werden herausgefordert. Natürlich muss man an der Stelle auch die Frage beantworten: Wer soll das bezahlen - wie kann man bei der Finanzierung eine gewisse Gerechtigkeit hinbekommen? Ja, es gibt die Diskussionen, auch unter uns Fachpolitikern und damit im weiteren Verlauf sicherlich auch innerhalb der Koalition, zur Frage: Wer bezahlt welchen Beitrag, wer wird am Ende eventuell auch von Beiträgen entlastet?
Ich greife den quasi auch von der Koalition formulierten Beschlussvorschlag auf: 0,4 für Waldflächen, 1,0 für Flächen der Landwirtschaft, 4,0 für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Wir haben anhand eines Beispiels berechnet, was das bedeuten würde - Stand heute. Wir haben den Landkreis Oder-Spree betrachtet und festgestellt: Wenn diese Veränderung umgesetzt werden sollte, würde der für ein normales Einfamilienhaus zu zahlende Beitrag von jetzt jährlich 1,66 auf 2,88 Euro steigen. Ich glaube, diesen Beitrag können Hauseigentümer leisten. Für die Landwirtschaft wäre es eine Reduzierung von 1 390 Euro pro 100 Hektar auf ungefähr 1 200 Euro, und für die Industriebetriebe gäbe es eine Erhöhung von ungefähr 2 800 auf 4 800 Euro.
Das sind erst einmal die nackten Zahlen; die Berechnungsgrundlage ist aber dem Verursacherprinzip geschuldet. Das heißt, wir könnten damit meiner Ansicht nach auch wesentlich mehr beim Verursacherprinzip angreifen, und in einer Zeit, in der viele landwirtschaftliche Betriebe über die Zukunft reden und sich darüber Gedanken machen, wie diese aussehen kann, könnten wir auch
Ich weiß, dass auch andere Argumente ins Feld geführt werden können - auch die der Industrie und der Unternehmen. Das ist dann am Ende so, aber das Gute ist: Die Zeit bleibt nicht stehen und auch die politische Arbeit geht weiter. Zukünftig, in den kommenden Wochen und Monaten, dürfen sich andere Gedanken machen, ob sie diese Vorschläge aufgreifen wollen - auch die noch etwas weitergehenden Vorschläge, die von der Linken vorgebracht wurden.
Ich kann auf jeden Fall sagen: Es wäre sinnvoll, sich auch diesen Dingen zu öffnen. Das war der Anfang der ganzen Debatte vor einigen Jahren - damals haben viele Verbände dem Landtag gemeinsam diesen Vorschlag unterbreitet. Wir haben ihn mit einem Verfahren aufgegriffen und ihn geändert, was die Beitragspunkte angeht, aber grundsätzlich haben wir es übernommen. Die Öffnung der Politik für Argumente von außen ist ein gutes Prinzip.
Unabhängig davon, meine Damen und Herren, haben wir den Bericht zur Kenntnis genommen. Wir haben einiges auf den Weg gebracht. Aber man kann sich wie gesagt den Argumenten bei der Frage, ob man eine weitere Differenzierung in der Form möchte bzw. ob man diese letztendlich auch in Zukunft in einer gewissen Form umsetzen kann, noch weiter öffnen. - Vielen herzlichen Dank.
Ich freue mich, auf der Tribüne Besucher begrüßen zu dürfen. Es sind Mitglieder der SPD-Ortsvereine aus dem Wahlkreis 04 - das ist der Wahlkreis Ostprignitz-Ruppin III/Havelland III. Herzlich willkommen und viel Spaß bei der Debatte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beitragsbemessungsverordnung - das klingt sehr technisch-abstrakt, und so manchem Bürokraten geht da das Herz auf.
Aber was hier geregelt wird, ist wichtig - vor allem für den ländlichen Raum. Es betrifft viele Menschen: alle, die Grundstücke besitzen oder bewirtschaften.
Mit der Wassergesetz-Novellierung 2017 hat Rot-Rot erstmals in Brandenburg die Möglichkeit geschaffen, differenzierte Beiträge für die Gewässerunterhaltung in Abhängigkeit von der Bodennutzung einzuführen. Das war damals vor allem der dringendste Wunsch der Landnutzerverbände, die sich in einem breiten
Bündnis zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt haben. Ihr Ziel war es vor allem, den Wald zu entlasten, weil er von der Gewässerunterhaltung viel weniger profitiert als andere Nutzungsformen. Die Kosten für die Landwirtschaft sollten in etwa gleich bleiben oder leicht sinken, und die Kosten für versiegelte Flächen sollten deutlich steigen. Das war die damalige Zielstellung.
Die genaue Festlegung dieser Faktoren erfolgte aber eben nicht im Wassergesetz, sondern 2020 in der Beitragsbemessungsverordnung - und die hatte nicht mehr Rot-Rot, sondern Kenia zu verantworten. Das MLUK hatte die Faktoren gegenüber dem Verbändevorschlag so abgeändert, dass im Ergebnis eine deutliche Mehrbelastung der Landwirtschaftsflächen herauskam. Im landesweiten Durchschnitt waren es 14 %, in einzelnen Gebieten aber bis zu 34 %. Das war so weder vom Landtag bei der Novellierung des Wassergesetzes noch von den Verbänden gewollt.
Um die Auswirkungen zu beurteilen, aber auch, um sich ein Bild von der technischen Umsetzung machen zu können, hat der Landtag 2020 die Evaluierung der Beitragsbemessungsverordnung in Auftrag gegeben. Sie liegt nun vor und war auch Gegenstand einer Anhörung im Umweltausschuss. Das MLUK hat für die Evaluierung ausschließlich die Gewässerunterhaltungsverbände befragt. Deren Einschätzungen ergeben ein interessantes, aber kein vollständiges Bild der Auswirkungen, denn die gemeindliche Ebene fehlt vollständig. Die Gemeinden haben aber die Aufgabe, die Beiträge auf die einzelnen Flächeneigentümer umzulegen. Ihre Erfahrungsberichte sind essenziell. Dass nicht alles reibungslos funktioniert, hat der Städte- und Gemeindebund deutlich gemacht, aber genaue Erhebungen dazu fehlen eben.
Auch bleibt die Unzufriedenheit mit den Umlagefaktoren und mit der Mehrbelastung der Landwirtschaft. Das ist ein ganz aktuelles Thema, das wir sehr ernst nehmen müssen - schließlich haben alle Parteien und Fraktionen bekundet, die Landwirtschaft entlasten zu wollen.