Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Auch bleibt die Unzufriedenheit mit den Umlagefaktoren und mit der Mehrbelastung der Landwirtschaft. Das ist ein ganz aktuelles Thema, das wir sehr ernst nehmen müssen - schließlich haben alle Parteien und Fraktionen bekundet, die Landwirtschaft entlasten zu wollen.

Wir als Linke halten es deshalb für nötig, die Evaluierung zu ergänzen - um die Gemeindeebene -, aber auch noch einmal die Möglichkeiten zu prüfen, doch noch zu einer gerechteren Beitragsverteilung zu kommen. Dazu haben wir konkrete Vorschläge gemacht. Nachdem sie im Ausschuss abgelehnt wurden, bringen wir sie nun hier im Plenum als Entschließungsantrag ein - in der Hoffnung, dass die Gesamtheit der Koalition weiser und vorausschauender agiert als meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Fachausschuss.

Bei ihnen haben unsere Vorschläge offenbar etwas Nervosität ausgelöst: Einfach ablehnen war gar nicht so einfach; man musste auf Angriff schalten oder sich Ausflüchte ausdenken. So hat uns Minister Vogel vorgeworfen, wir wollten konkrete Faktoren beschließen lassen, obwohl dies Aufgabe der Exekutive sei. - Falsch! Wir wissen sehr wohl, dass die Faktoren fachlich begründet, zweckmäßig und verhältnismäßig sein müssen und nicht einfach politisch beschlossen werden können. Deshalb haben wir Prüfaufträge ausgesprochen, um den Prozess anzuschieben.

Aus der SPD-Fraktion wurde uns gesagt: Auch wir wollen die Faktoren so wie von den Verbänden vorgeschlagen; zwischen dem Beschlussvorschlag der Koalition und dem der Linken gibt es große Überschneidungen. - Ja, so ist es. Umso unverständlicher sind die Ablehnung und das Agieren, denn die Koalition hat diese Position ausschließlich in die Begründung ihres Antrages geschrieben, nicht in den Beschlusstext. Wir alle wissen: Die Be-

gründung wird nun einmal nicht mitbeschlossen, und damit ist sie wertlos. Es ist Augenwischerei, wenn die Koalition erklärt, etwas ändern zu wollen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihr Beschlusstext sagt unmissverständlich: Wir wollen gar nichts machen, nichts ändern. Wir wollen die Landwirtschaft nicht entlasten. - Nicht ohne Grund hat der Landtag die Evaluierung in Auftrag gegeben, sich den Bericht auf den Tisch gezogen, ihn an den Ausschuss überwiesen und eine Anhörung durchgeführt. Jetzt ohne jegliche inhaltliche Positionierung einfach die Kenntnisnahme zu beschließen, ist aus unserer Sicht Arbeitsverweigerung und wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht.

Liebe Koalition, in der Begründung Ihres Beschlussantrags wird ja tatsächlich deutlich, dass wir inhaltlich nicht so weit auseinanderliegen. Nun geben Sie sich einen Ruck - oder wie der Kollege Senftleben gesagt hat: öffnen Sie sich - und der Verwaltung einen Schubs in die richtige Richtung. Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! - Herzlichen Dank.

(Beifall Die Linke)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Hiekel.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! In der Diskussion um die Beitragsbemessungsverordnung erreichen uns seit Jahren sehr unterschiedliche Statements aus den unterschiedlichen Nutzergruppen, und auch in der Anhörung zum Evaluationsbericht war das der Fall.

Nach langen Verhandlungen hatten wir uns zur Beschlussfassung im Jahr 2020 - wie schon gesagt wurde - auf die Faktoren 0,5 für Wald, 1,0 für landwirtschaftliche Flächen und 2,0 für Siedlungs- und Verkehrsflächen geeinigt. Wie der Wasserverbandstag in seiner Stellungnahme zur Evaluation darstellte, ist mit dieser Regelung ein weitestgehender Rechtsfrieden eingetreten. Eine generelle Änderung wird nicht gefordert. Deshalb gibt es für uns auch keine Veranlassung, das Paket in dieser Legislaturperiode noch einmal aufzuschnüren.

Dennoch: In der Anhörung wurden kritische Punkte angesprochen und konstruktive Vorschläge unterbreitet, auf die ich kurz eingehen möchte. Man könnte eine Entlastung der Landnutzer mit ihren großen Flächen durch eine weitere Anpassung der Vorteilsgebietsfaktoren zulasten der Siedlungs- und Verkehrsflächen diskutieren. Hierbei könnte gegebenenfalls ein Bonussystem ins Spiel kommen, wenn Kommunen aktiv an Maßnahmen zur Harmonisierung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse arbeiten, zum Beispiel mit der Inanspruchnahme von Förderungen zur Starkregenvorsorge, mit der konsequenten Umsetzung der Fachinformation „Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten“ oder mit der Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen.

In diesem Kontext sollte auch die im Koalitionsvertrag verankerte Entsiegelungsstrategie ressortübergreifend vorangetrieben wer

den. Das wäre ein echter Beitrag, um die Kosten der Gewässerunterhaltung im Bereich von Siedlungs- und Verkehrsflächen perspektivisch zu senken. Auch die Einführung eines Sockelbetrages - das wurde schon gesagt - für die Beiträge pro angefangenem Hektar könnte dazu beitragen, etwaige Unterschiede zwischen den Vorteilsgebietstypen abzufedern. Ungeachtet dessen ist das Land in der Pflicht, die Datengrundlage für die Berechnung der Beiträge stetig zu verbessern, um die Verwaltungsabläufe zu harmonisieren. - Das kann man alles diskutieren - aber nicht am Ende der Legislatur. Deshalb lehnen wir den Entschließungsantrag der Linken ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wesentliches Problem liegt in der Gewässerunterhaltung selbst. Während wir seit Jahren darüber diskutieren, dass wir den Landschaftswasserhaushalt verbessern müssen, dass wir mehr Wasser in der Landschaft zurückhalten müssen, werden weiterhin Gräben geräumt, wo eine Entwässerung nicht nötig, ja sogar kontraproduktiv ist. Das kostet nicht nur Geld, es kostet uns auch Wasser, das nicht abfließen sollte.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, ich lasse sie zu.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Domres.

Frau Kollegin Hiekel, teilen Sie meine Auffassung, dass wir mit dem Entschließungsantrag die Verwaltung beauftragen würden, bestimmte Prüfaufträge auszuführen, und dies eigentlich gar nichts mit dem Ende der Legislaturperiode zu tun hat?

Frau Abgeordnete, bitte.

Ja, das könnte man natürlich machen. Aber wir haben noch andere Sachen im Blick, die noch in dieser Legislaturperiode - in den nächsten Wochen - bearbeitet werden müssen, und wir setzen da andere Prioritäten. Ich denke, wir werden uns diese Sachen in der nächsten Legislatur sowieso noch einmal vornehmen müssen, und dann können wir das im Bündel bearbeiten.

(Domres [Die Linke]: Im Paket!)

Ich denke, das wäre besser, als jetzt Flickschusterei zu betreiben.

So, ich fahre fort: Es gibt Eigentümer, die ihre Flächen aus Gründen des Wald- und Moorschutzes, zur Erzielung höherer Erträge oder zur Erhaltung der Artenvielfalt möglichst nass halten wollen. Aber auch dort werden Gräben geräumt und die Flächen damit

ausgetrocknet. In der Regel hat der Eigentümer keine Möglichkeit, diesen Wahnsinn zu verhindern, und muss dann auch noch dafür bezahlen. Ich finde, in Zeiten der Klimakrise können wir uns solche Kapriolen nicht mehr leisten!

Auch wenn ein sehr regenreiches Winterhalbjahr hinter uns liegt und sich die Wasservorräte in den oberen Bodenschichten möglicherweise erholen, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir ein Wassermangelproblem haben. Es kann nicht sein, dass wir unnötig Gräben ausräumen lassen, um Wasser abzuleiten, das uns dann später fehlt! Hier muss ein Umdenken bei der Gewässerunterhaltung stattfinden. Das müssen wir aus der Politik heraus mit der Schaffung von klugen und vernünftigen Rahmenbedingungen unterstützen.

Also, wenn wir unser Wassergesetz in der nächsten Legislatur an die Herausforderungen der Klimakrise anpassen, muss neben vielen anderen Punkten auch die Gewässerunterhaltung eine wichtige Rolle spielen. Es muss möglich sein, dass Flächeneigentümer auf begründeten Antrag hin von der Gewässerunterhaltung entlastet werden, sofern Dritte nicht dadurch beeinträchtigt werden. Und natürlich sind diese Eigentümer auch von den Beitragszahlungen zu befreien. Das wäre gerecht. Es wäre gut für unseren Landschaftswasserhaushalt, und es würde auch noch Kapazitäten bei den Gewässerunterhaltungsverbänden freisetzen, um vermehrt Projekte für einen effektiven Wasserrückhalt in der Landschaft umzusetzen. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Hilde- brandt [SPD])

Für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER spricht Frau Abgeordnete Wernicke.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestiegene Lohnkosten, gestiegene Erzeugerpreise für Maschinen und Dienstleistungen sowie gestiegene Energiekosten haben - wie in allen anderen Branchen auch - die Kosten für die Gewässerunterhaltung enorm steigen lassen. Auch wir von BVB / FREIE WÄHLER sind der Meinung, dass die Kosten für die Gewässerunterhaltung nach dem Verursacherprinzip gerecht verteilt werden sollten.

Versiegelte Flächen stellen für den Wasserabfluss eine große Herausforderung dar, besonders bei starken Niederschlägen. Wer den natürlichen Abfluss des Regenwassers durch Versiegelung verhindert - und das geschieht nicht nur auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Wäldern -, verursacht höhere Kosten und muss diese durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Das ist nur gerecht. Die Beiträge für die Grundstücke von Einfamilienhäusern sind jedoch relativ gering, und auch ihre Verdoppelung ist im Vergleich zu den gestiegenen Energiekosten Peanuts. Eigentum verpflichtet - so war es schon immer.

Zu hinterfragen ist jedoch, was mit dem Geld, welches die Boden- und Wasserverbände erhalten, geschieht. Bei manchen Projekten erschließt sich der Sinn nicht gleich.

(Beifall des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

Wir schließen uns der Forderung der vielen Verbände aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft an. Dabei sprechen wir uns ganz klar für die Einführung eines Beitragsfaktors von 4,0 - und nicht bis 4,0 - für Siedlungsflächen aus. Denn wo sollte die Spanne beginnen? Bei 0? Bei 2,0? Enden soll sie auf jeden Fall bei 4,0. - Also, meine Damen und Herren von der Koalition, einfach mal konsequent sein! Wir stimmen der Beschlussempfehlung trotzdem zu.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie der Abgeordneten Augus- tin [CDU])

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Vogel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir haben hier ein Lehrbeispiel für die Fragen: Was passiert, wenn man Gerechtigkeit herstellen will? Was ist Gerechtigkeit? Wie sieht eine gerechte Verteilung von Kosten aus?

Ich rufe in Erinnerung, dass vor der Neuregelung der Faktoren 0,5, 1 und 2 im Land Brandenburg bis 2021 eine Regelung bestand, nach welcher der reine Flächenmaßstab galt. Das heißt, es galt: Ein Hektar ist ein Hektar ist ein Hektar. - Alle, egal ob Forstwirtschaft, Siedlungen, Industrie, Gewerbe oder Landwirtschaft haben denselben Beitrag pro Hektar entrichtet.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Das war auf jeden Fall rechtssicher und wurde höchstrichterlich als zulässig gewertet.

Dann folgte eben die Debatte, die hier dargestellt wurde, mit dem Ziel einer Änderung der Beitragsbemessungsordnung hin zu den Faktoren 0,5, 1 und 4; das ist bekannt. Hier gab es aber erhebliche rechtliche Bedenken seitens der Juristen meines Hauses, und diese Bedenken sind bis heute nicht ausgeräumt. Weil ich als Umweltminister nicht alleine dafür zuständig bin, sondern diese Verordnung von all meinen Kabinettskollegen mitgezeichnet werden musste, war das Ergebnis die Situation, dass eben nicht nur die Landnutzungsverbände gehört und gefragt wurden, sondern auch andere Interessenträger, insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft und Bauwesen. Am Ende kam heraus: Faktor 0,5 für Forst, Faktor 1 für Landwirtschaft und Faktor 2 für Siedlungen und Verkehr.

Was wir im Ergebnis der Anhörung feststellen können, ist, dass - wie bei den früheren Faktoren - in diesem Fall durch den Landeswasserverbandstag festgestellt wurde, dass es immerhin gelungen ist, wieder Rechtsfrieden herzustellen - oder weitestgehend Rechtsfrieden herzustellen. Und dennoch waren die Landnutzerverbände - wie hier auch dargestellt wurde - der Auffassung, es sei nicht ganz so gerecht, wie sie sich das erhofft haben.

Wir haben eine Umfrage - das war ja die Grundlage für die Evaluation - durchgeführt, und die spannendste Frage war - für mich jedenfalls - bei den Gewässerunterhaltungsverbänden in der Tat die Frage Nummer 7: Wird die Beitragsbemessungsverordnung

in der vorliegenden Form aus Ihrer Sicht dem Anliegen, eine gerechtere Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung zu erzielen, gerecht?

Der Vergleich bezog sich natürlich auf das frühere Solidarprinzip - jeder zahlt das Gleiche -, und das Erstaunliche ist, dass 14 der befragten Verbände - die deutliche Mehrheit - gesagt haben: Nein, es ist keine gerechtere Verteilung als vorher. Dessen ungeachtet, und das habe ich auch zur Kenntnis genommen, ist der Ausschuss - oder sind viele Anzuhörende - der Auffassung gewesen: Nein, hier irren die Gewässerunterhaltungsverbände. In Wirklichkeit ist es etwas gerechter geworden, aber es ist noch nicht ausreichend gerecht.

Frau Hiekel hat es angesprochen: Wir werden es in dieser Legislaturperiode mit Sicherheit nicht mehr schaffen, den richtigen, gerechten Verteilungsmaßstab zu finden, und es gibt auch noch das eine oder andere Thema, das mitzubetrachten ist.

Durch die Anhörung, für die ich dem Ausschuss ausdrücklich danke, ist aber ein interessanter Aspekt neu hinzugekommen, nämlich die Einführung eines Sockelbetrags pro angefangenem Hektar. Das finde ich sehr spannend. Wir haben das bei mir im Hause auch diskutiert. In dem Fall ist es so, dass wir das nicht über die Verordnung alleine machen können, sondern dafür das Wassergesetz ändern müssen. Wie schon angeklungen ist: In der nächsten Legislaturperiode wird man das Wassergesetz aus den verschiedensten Gründen neu anpacken müssen, und dann, denke ich, ist das eine interessante Idee, die in dem Zusammenhang auch zu verfolgen sein wird.

Ich stehe dem aufgeschlossen gegenüber. Wie gerecht sie in Wirklichkeit ist, und wie diese Gerechtigkeit von den Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode beurteilt wird, darauf bin ich dann gespannt. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.