Eine Abschaffung bzw. weitere Begrenzung der Modernisierungsumlage wird abgelehnt. Vor dem Hintergrund der Anforderungen nach dem GEG ist eine weitere Verlagerung der Kosten auf die Vermieter nicht sinnvoll. Ziel sollte weiterhin ein gerechter Ausgleich der Kosten sein, und es sollte keine einseitige Benachteiligung der Vermieter entstehen. Die Umlage setzt zudem Anreize, auch in fortbestehenden Mietverhältnissen Modernisierungen vorzunehmen. Von der bezweckten Einsparung von Endenergie kann auch die Mieterseite profitieren, indem sich die verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser reduzieren.
Mit der Forderung nach Offenlegung der Kosten für Wärmelieferung wird bereits bestehendes Recht angesprochen, denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht dem Mieter bereits ein aus § 259 BGB abgeleitetes Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen über Betriebskosten zu. - Daher empfehle ich, den Antrag abzuweisen. - Danke schön.
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Erstens zu Ihnen, Frau Walter-Mundt: Ich gebe Ihnen insofern recht, als es in Brandenburg sehr viele, insbesondere kommunale Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften gibt, die in den letzten zwei Jahren sehr besonnen und verantwortungsbewusst agiert haben. Sie haben mit ihren Mieterinnen und Mietern gesprochen, haben darauf hingewiesen, dass Preissteigerungen zu erwarten sind, und haben versucht, auch in schwierigen Situationen individuelle Lösungen mit den Mieterinnen und Mietern zu finden, um sie nicht vor die Tür zu setzen. Das finde ich völlig richtig.
Unser Antrag allerdings legt den Fokus auf jene, denen die Situation der Mieterinnen und Mieter, gelinde gesagt, völlig egal ist,
denen es wirklich egal ist, was Nachzahlungsforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro individuell real bedeuten. Um sie geht es uns.
Zweitens: Ich habe bei der Debatte, insbesondere wenn Sie argumentieren, es handele sich um Einzelfälle, die wir an den Haaren herbeizögen und durch den Landtag trügen, das Gefühl, dass Sie nicht verstanden haben, worum es uns geht. Deswegen fasse ich das für Sie noch einmal zusammen.
Worum geht es uns also? Es geht uns darum, Wohnungsnotfälle zu verhindern. Wir hatten im Jahr 2022 mehr als 1 000 Zwangsräumungen zu verzeichnen. Fast die doppelte Anzahl war angekündigt. Wir nehmen in den Debatten mit den Sozialträgern und mit der LIGA wahr, dass das Problem der Wohnungsnotfälle eines ist, das massiv zunimmt. Unsere Antwort auf diese Situation - zur Vermeidung jedes einzelnen Wohnungsnotfalls - ist es zu sagen: Gebt den Menschen im Zweifel Zugang zu einem Härtefallfonds, damit sie nicht aus ihrer Wohnung geworfen werden, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen können, und sorgt dafür, dass auch in den Spitzenzeiten, wenn der Beratungsbedarf besonders hoch ist, allen schnelle Beratung ermöglicht wird. Da die meisten Nebenkostenabrechnungen zum Ende des Jahres eintrudeln, kann man da keine Durchschnittswerte bilden. Ihr müsst sicherstellen, dass auch dann, wenn die Nebenkostenabrechnungen eintrudeln, genügend Personal und Kapazitäten in der Verbraucherzentrale vorhanden sind. - Darum geht es uns.
Ich hatte auch gehofft, dass Sie mir, durch die Debatte initiiert, zumindest schlicht und ergreifend sagen, was Sie mit den 120 Millionen Euro zur Abfederung der Härten von Menschen mit mittleren und geringen Einkommen vorhaben. Ich weiß es tatsächlich nicht. Sie haben das Geld eingestellt. Dann nutzen Sie es, verdammt noch mal, auch
Herr Münschke, es ist absoluter Kindergarten, darüber nachzudenken, wer das Thema in der Plenardebatte wann zuerst gesetzt hat.
Aber ich kann Ihnen versichern, dass Sie absolut nichts mit diesem Antrag zu tun haben. Wir sind seit Ende letzten Jahres mit Mieterinnen und Mietern, beispielsweise aus Neuseddin, im Austausch und wollten während unserer Fraktionsklausur erst noch mit dem BBU, mit der Verbraucherzentrale und mit Wohnungsunternehmen reden, um danach hier einen qualifizierten Antrag einzubringen, der sich maßgeblich von Ihrem unterscheidet. - Ich bitte um Zustimmung.
Erstens lasse ich über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9377, „Mieterinnen und Mieter schützen - Heizkostenabzocke verhindern!“, abstimmen. Ich darf fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
Zweitens lasse ich über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9424, „Heizkosten gerecht und verbrauchsgenau abrechnen - Die Heizkostenverordnung muss novelliert werden.“, abstimmen. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
TOP 21: Zentrale Unterbringung von Asylantragstellern im Land Brandenburg und Schließung aller sonstigen Zweigstellen der Erstaufnahmeeinrichtungen
Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag der Frau Abgeordneten Kotré; sie spricht für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wie Sie wissen, ächzen die Kommunen sowohl im Land Brandenburg als auch deutschlandweit unter den Folgen der illegalen Massenmigration. Unstreitig kommen viel zu viele Menschen nach Deutschland,
die einerseits gar nicht hier sein dürften und für die andererseits gar keine Kapazitäten zur Unterbringung vorhanden sind.
In der letzten Sitzung des Innenausschusses haben wir wieder einmal die aktuellen Daten abgefragt und festgestellt, dass an den derzeitigen vier Standorten bzw. Zweigstellen der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Brandenburg 5 818 Plätze, zuzüglich 350 Plätze in Doberlug-Kirchhain, verfügbar sind. Zum Stichtag 29. Februar 2024 waren 2 901 Plätze belegt. Herr Stübgen - der gerade wieder nicht anwesend ist - hat seinen Worten erneut keine Taten folgen lassen.
So sollte die Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf zwei Jahre erhöht und lediglich eine Verteilung von Personen, die eine Bleibeperspektive haben, auf die Kommunen erfolgen. Versprochen, gebrochen!
In den Kommunen werden weiterhin Gemeinschaftsunterkünfte aus dem Boden gestampft, obwohl das Fass schon lange übergelaufen ist. Es muss endlich ein Umdenken in der Migrationspolitik stattfinden. Unser heutiger Antrag dient als weiterer Ansatz dazu. Wir fordern die Schließung aller Zweigstellen der Erstaufnahmeeinrichtungen an allen Standorten
Wir sind davon überzeugt, dass dieser Schritt notwendig ist, um den Herausforderungen, die mit der Unterbringung illegal eingereister Asylantragsteller verbunden sind, ansatzweise zu begegnen.
Die derzeitige Praxis, Asylantragsteller über verschiedene Zweigstellen der Erstaufnahmeeinrichtung quasi im ganzen Land Brandenburg zu verteilen, führt zu einer Vielzahl von Problemen sowohl für die Asylantragsteller selbst als auch für die entsprechenden Standorte. Hinzu kommt, dass nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung derzeit immer noch auf die kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte verteilt wird - und das völlig unabhängig von der Bleibeperspektive.
Eine zentrale Unterbringung aller Asylantragsteller und nicht die Verteilung auf die Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen trägt in vielfältiger Weise zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bei. Zunächst ermöglicht eine solche zentrale Unterbringung eine effizientere Nutzung der Ressourcen. Die Konzentration der Einrichtungen an einem Ort ermöglicht es, besser mit den Bedürfnissen aller Beteiligten umzugehen - angefangen bei der Unterbringung über die Essensversorgung, die medizinischen Betreuung bis hin zur Beschulung der Kinder in der Landessprache. Es würden keine weiteren Fehlanreize mehr geschaffen werden. Eine Überweisung von Geldern an Schleuserkriminelle usw. würde von vornherein unmöglich gemacht.
Derzeit werden alle Ressourcen in allen Bereichen verschwendet, allein schon durch die Notwendigkeit, zahlreiche kleine Einrichtungen zu unterhalten und zu betreuen. Eine Konzentration der Einrichtungen würde auch die Verwaltung vereinfachen und die Kommunikation zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden verbessern.
Ein erster Ansatz war die Idee des gemeinsamen Behördenzentrums auf dem Gelände des BER. Von den Synergieeffekten hat der Staatssekretär im Innenausschuss bereits geschwärmt.
Darüber hinaus würde eine zentrale Unterbringung eine bessere Kontrolle und Sicherheit gewährleisten. Durch die Einrichtung eines zentralen Erstaufnahmeeinrichtungsstandortes könnten die Sicherheitsprotokolle verstärkt und die Identifizierung sowie Registrierung der Asylantragsteller mit ihrer wahren Identität effizienter gestaltet werden. Dies ist besonders wichtig, um den Missbrauch des Asylverfahrens von vornherein zu verhindern und um sicherzustellen, dass diejenigen, die sich in unserem Land aufhalten, dies auch rechtmäßig tun.
Ein weiterer Aspekt ist die finanzielle Entlastung der Kommunen. Viele Gemeinden stehen vor erheblichen Herausforderungen, wenn sie zusätzliche Unterkünfte bereitstellen und die notwendige Infrastruktur für die partielle Unterbringung schaffen müssen. Durch die Bündelung aller Ressourcen in einer zentralen Einrichtung als Erstaufnahmeeinrichtung und angeschlossenem Rückkehrzentrum könnten diese Belastungen erheblich gesenkt werden.
Zusammenfassend: Wir sehen in der zentralen Unterbringung der Asylantragsteller die Möglichkeit, den Migrationsprozess effektiver und effizienter zu gestalten. Es handelt sich um einen pragmatischen Ansatz, der die Interessen der Asylantragsteller, der Kommunen und des Landes gleichermaßen berücksichtigt. Daher appelliere ich an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.