Zur Abschiebehaftanstalt: Diese fordern Sie - ich zitiere - „zur Unterbringung der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer mit Abschiebehaftbefehl“.
Immerhin wollen Sie das nach wie vor von einer gerichtlichen Entscheidung abhängig machen; das ist ja schon mal schön. Schauen wir einmal, wie viele Fälle es davon gab. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 3278 der geschätzten Kollegin Johlige gibt uns netterweise Auskunft:
Ich höre Sie schon sagen: Dann müssen die Gerichte eben mehr Abschiebehaft anordnen. - Ja, klar, das dachte ich mir schon so. Rechtsstaat und Gewaltenteilung sind halt auch nicht so Ihr Ding.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist nicht umsetzbar; Sie wollen das alles schon bis zur Jahresmitte fertig haben. Er ist auch nicht sinnvoll, nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren und ungeeignet, auch nur ein einziges Problem zu lösen. Er wurde nur geschrieben, damit die Mitglieder der Fraktion, die sich selbst immer wieder zum Opfer macht, hier hasserfüllte Reden halten können, um es zu filmen und dann, geschickt geschnitten, in den sozialen Medien zu verwerten. Aber die Menschen in Brandenburg - das zeigen die Demonstrationen der letzten Wochen - gehen Ihnen nicht auf den Leim. Deshalb werden Sie in diesem Landtag für derart krude Anträge keine Mehrheit bekommen - heute nicht, morgen nicht und auch in Zukunft nicht, niemals. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich muss Herrn Klemp zustimmen: Dieser Antrag ist tatsächlich peinlich. Ich habe mich wirklich gefragt, ob Sie so einen Phrasendreschautomaten in Ihrer Fraktion haben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Entlassen Sie den Referenten, der diesen Antrag geschrieben hat! Der Antrag ist nämlich schlicht Blödsinn.
- Frau Kotré, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. - Das Bundesgesetz gibt es einfach nicht her, alle Asylantragsteller 24 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu lassen. Für erwachsene Personen bräuchte es eine landesgesetzliche Regelung; da hätten Sie einen Gesetzentwurf vorlegen müssen. Für Kinder und ihre Familien ist eine maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Da gibt es keinen landesrechtlichen Spielraum. Ihre Forderung ist also rechtlich unhaltbar.
Zweitens: Die Umsetzung ist praktisch unmöglich. Sie wollen, dass bis zum 30.06., also innerhalb von drei Monaten, Kapazitäten aufgebaut werden. Wo, sagen Sie nicht so genau. Aber gehen wir einmal davon aus, dass sie in Eisenhüttenstadt aufgebaut werden sollen; denn alle anderen Einrichtungen sollen geschlossen werden. Dann bräuchten Sie also mindestens 3 000 neue Plätze in Eisenhüttenstadt innerhalb von drei Monaten. Das geht schon vergaberechtlich - Stichwort: Beschaffung - nicht. Hinzu kommt: Wo wollen Sie die Kapazitäten in Eisenhüttenstadt eigentlich schaffen, wenn Sie sie denn in Eisenhüttenstadt schaffen wollen?
Ich kenne das Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung relativ gut, und ich kann Ihnen sagen: So viele Plätze werden Sie dort nicht finden.
Aber ich sage Ihnen, das Problem ist das Gleiche, wenn Sie es woanders machen wollen. Dann brauchen Sie nämlich mindestens 5 000 neue Plätze an irgendeinem Standort. Ich weiß schon, warum Sie nicht so genau sagen, wo.
Drittens ist das, was Sie hier fordern, zu teuer. Wir haben es bei der Schaffung von 1 500 neuen Plätzen erlebt - der Staatssekretär wird sich erinnern -, dass die ungefähr 15 Millionen Euro kosteten. Wenn wir davon ausgehen, dass Sie es in Eisenhüttenstadt machen wollen, bedeutete das, dass wir 3 000 neue Plätze bräuchten. Damit wären wir schon bei mindestens 30 Millionen Euro. Wenn Sie es irgendwo anders machen und die Leute auch noch zwei Jahre unterbringen wollen, brauchen Sie perspektivisch mindestens 10 000 Plätze; sonst wird das alles nämlich nicht funktionieren. 10 000 Plätze kosten nach dieser Rechnung
ungefähr 100 Millionen Euro. Mir ist schon klar, dass es Ihnen das wert wäre. Ich kann nur sagen: Ihr Antrag ist Blödsinn, weil: rechtlich unhaltbar, praktisch unmöglich und unfassbar teuer.
Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen einen Vorschlag, wie wir gern noch einmal über das reden können, was Sie hier vorschlagen. Sie sagen uns, wo Sie diese Einrichtung schaffen wollen, und dann machen Sie bitte vor Ort diesen Vorschlag: Wir wollen hier vor Ort gerne 10 000 Plätze in einem Lager schaffen.
Dann machen Sie vor Ort diesen Vorschlag, besprechen es auch mit Ihren Parteimitgliedern dort und fragen die Bevölkerung. Wenn Sie das gemacht haben, können wir uns hier im Landtag gern noch einmal über diesen Vorschlag unterhalten. Heute werden wir ihn selbstverständlich ablehnen.
(Beifall Die Linke und B90/GRÜNE - Frau Kotré [AfD]: Ist das ein Deal? Sie stimmen dann zu? - Frau Johlige [Die Linke]: Wir können uns dann darüber unterhalten!)
„Einem blöden Menschen nützt es überhaupt nichts, ihm dauernd zu sagen, dass er blöd ist, weil er viel zu blöd dazu ist, das zu begreifen!“
So äußerte sich der englische Schriftsteller Joseph Conrad, und ich wähle dieses Zitat als Leitgedanken für meine Rede zu diesem Antrag.
Erneut serviert uns die AfD-Fraktion einen Antrag im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten. Ihr frisch gewähltes Landesvorstandsmitglied Hannes Gnauck sagte am Wochenende auf Ihrem Landesparteitag: In jedem von Ihnen steckt ein Deutscher. Sie müssen ihn nur rauslassen. - Nun, wer ein richtiger Deutscher sein will, wie Sie alle das sicherlich für sich in Anspruch nehmen, sollte aber auch den Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
„Die dazu erforderlichen Kapazitäten sind an einem zentralen Standort weiter ausgebaut werden“, schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das wird diesem Anspruch wirklich nicht gerecht. Sie formulieren grammatikalisch so, als wären Sie aus einem Sprachkurs in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach einem Monat geflüchtet.
Deswegen möchte man Ihnen den Besuch eines Volkshochschulkurses zum Erlernen der deutschen Sprache empfehlen.
Der Antrag ist nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich ein großer Blödsinn. Es wird gefordert, innerhalb von drei Monaten alle Zweigstellen von Erstaufnahmeeinrichtungen in Eisenhüttenstadt, Wünsdorf und Frankfurt (Oder) zu schließen, in denen laut Angaben des Antragstellers derzeit fast 3 000 Personen untergebracht sind. Diese Menschen sollen binnen drei Monaten in eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung umziehen, die noch gar nicht existiert. Es wird gefordert, dass nur noch eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung betrieben wird. Benötigte Kapazität: 6 000 plus.
Die Angabe des Antragstellers, wo das sein soll, lautet - Zitat -: „zentral an einem Ort“. Ich habe noch einmal auf der Brandenburg-Karte und bei Google Maps nachgesehen: Den Ort „zentral an einem Ort“ gibt es nicht. Sie schreiben in Ihrer Begründung:
„Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens darf zudem keine Verteilung von Migranten auf die Kommunen erfolgen, da ansonsten - wie aktuell - die Durchsetzung der Ausreisepflicht erschwert wird.“