Herr Stefke, wenn Ihr einziges Problem mit unserem Antrag ein Rechtschreibfehler ist, kann ich Ihnen sagen: Wir werden den Antrag dahin gehend überarbeiten und im nächsten Plenum wieder einbringen.
Dann können Sie ja zustimmen. Wir verfassen ihn für Sie auch gern in Leichter Sprache oder in Gossensprache - damit kennen Sie sich ja auch aus. Es war ganz lustig und erfrischend, was Sie hier dargeboten haben, aber „lustig“ reicht nicht und wird auch den Problemen vor Ort und in den Kommunen nicht gerecht.
Sie haben aber, Herr Stefke, heute eines bewiesen: Sie haben bewiesen, dass es bei Ihnen immer noch ein Stückchen dümmer geht.
(Stefke [BVB/FW Gruppe]: Wer bei Schnee und Eis auf den Brocken läuft, braucht mich nicht zu belehren! - Beifall Die Linke sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE - Gegen- ruf von der AfD)
Herr Grünewald, Sie sagen, dass für eine Abschiebehaftanstalt kein Bedarf bestehe. Selbstverständlich ist der Bedarf da bzw. wäre er da, wenn man denn einfach mal konsequent abschieben wollen würde! Aber das will das Innenministerium hier im Land Brandenburg überhaupt nicht.
Sie sagten auch, es seien Entlastungen vor Ort zu erwarten, weil die Einreise beschränkt werden würde. Da frage ich mich aber, warum Herr Keinath im Innenausschuss gesagt hat, dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen sukzessive ausgebaut werden sollen. Was planen Sie denn da im Hintergrund, was sagen Sie uns denn nicht?
Warum belügen Sie uns also entweder hier oder im Innenausschuss? Ich weiß es nicht; die Leute draußen wissen es nicht, aber sie werden Ihre Aussagen zu beurteilen wissen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9379: Zentrale Unterbringung von Asylantragstellern im Land Brandenburg und Schließung aller sonstigen Zweigstellen der Erstaufnahmeeinrichtungen. - Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 21 und unterbreche die 104. Sitzung. Ich weise noch darauf hin, dass der für morgen geplante Tagesordnungspunkt 29 zum Antrag „Integration statt Ausgrenzung - Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen“ der Fraktion Die Linke in den April verschoben wurde; das ist von den Parlamentarischen Geschäftsführern einmütig beschlossen worden.
Noch ein Hinweis: Im Raum 2.050 findet jetzt eine Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales statt. - Allen anderen wünsche ich einen guten Heimweg oder schöne Anschlusstermine. Morgen setzen wir um 09.30 Uhr fort. Bis morgen!
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. - Ich begrüße alle hier im Saal, die Abgeordneten des Landtags Brandenburg, die Vertreter der Landesregierung, die Landtagsverwaltung sowie die Zuschauer der LiveÜbertragung. Herzlich willkommen!
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung haben wir bereits gestern beschlossen, sodass ich nicht mehr nach diesbezüglichen Bemerkungen zu fragen brauche.
Bei den Tagesordnungspunkten 24 und 25 der heutigen Sitzung erfolgt eine Übersetzung in Gebärdensprache.
Für den heutigen Sitzungstag wurden die ganztägige oder teilweise Abwesenheit von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke, Frau Ministerin Hoffmann, Herrn Minister Prof. Dr. Steinbach, Herrn Minister Genilke und Herrn Minister Freiberg sowie der Damen und Herren Abgeordneten Bommert, Eichelbaum, Hohloch, Hünich, Kretschmer, Philipp, Schäffer, Senftleben und Teichner angezeigt.
Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Adler das Wort. Bitte schön.
Guten Morgen, sehr verehrte Präsidentin! Guten Morgen, sehr verehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Der Idealfall einer Gesetzgebung aus dem Parlament heraus läuft wie folgt ab:
Einer klugen Idee, um unser Land voranzubringen oder die Situation unseres Landes zu verbessern, folgt ein Gesetzentwurf, der in den zuständigen Ausschüssen an Gestalt gewinnt und schließlich vom Landtag gemeinsam beschlossen wird. Manchmal muss ein Gesetz aber auch erlassen werden, wenn es tatsächlich oder fachlich überholt ist oder nachdem ein Gericht dem zuständigen Gesetzgeber einen entsprechenden Hinweis erteilt hat.
So verhält es sich auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Vierten Änderung des Landesbeamtengesetzes. Aufgrund von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in den Jahren 2020 und 2021 und dem darin enthaltenen Obiter Dictum sind die maßgeblichen Vorschriften für die dienstliche Beurteilung von Beamten in den Landesbeamtengesetzen unzureichend geregelt. Den gerichtlichen Entscheidungen folgend, genügt es demnach nicht, dass die entsprechenden Regelungen in Rechtsvorschriften niedergelegt sind. Vielmehr muss der Gesetzgeber das System von Regel- oder Anlassbeurteilungen sowie die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils, in das dann alle bewertenden Kriterien der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung einfließen, vorgeben.
Diesem Anspruch werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gerecht. Darüber hinaus passen wir die Regelungen des Landesbeamtengesetzes den tatsächlichen Gegebenheiten und aktuellen Ansprüchen an unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten an. So verbessern wir zum Beispiel die beurlaubungsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Spitzensportförderung in Polizei und Feuerwehr. Ebenso verbessern wir die Möglichkeit der Mehrarbeitszeitvergütung für unsere Landesbeamten.
Die vom Ausschuss für Inneres und Kommunales durchgeführte Anhörung hat uns gezeigt, dass alle in diesem Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen auf positive Resonanz stoßen. Daher bin ich mir sicher, dass wir mit dem Gesetz einen weiteren Schritt in die richtige Richtung unternehmen werden.
Sehr verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz einige Worte zu dem von uns als Koalition am Mittwoch eingebrachten Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf verlieren.
Mit dem Änderungsantrag schließen wir eine Regelungslücke im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz. Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes - hier die Landkreise und kreisfreien Städte - erhalten dadurch deutlich mehr Planungssicherheit und Stabilität. Wie wichtig ein funktionierender Rettungsdienst in unserem Land ist, haben wir in dieser Legislaturperiode nicht nur einmal diskutiert.
Ich wünsche Ihnen einen interessanten Tag, interessante Diskussionen, interessante Debatten. Bleiben Sie gesund und
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Uns liegt heute in 3. Lesung das Vierte Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vor, mit dem im Wesentlichen Versäumnisse der Landesregierung in der Vergangenheit ausgebessert werden müssen.