An dieser Stelle möchte ich mich bei den Linken für den Antrag bedanken, weil uns damit noch einmal die Möglichkeit gegeben wird, hier gemeinsam darüber zu reden. Ich stimme Ihrem Antrag auch in vielen Punkten zu. Wir haben in vielen Punkten einen Konsens, denn das Fachgespräch hat ergeben, dass wir eine zentrale Anlaufstelle brauchen, dass es nicht gut ist, dass so
viele verschiedene Häuser - weil es verschiedene Fachlichkeiten gibt - damit befasst sind und dann am Ende doch oft bei Fragen der Zuständigkeit hin- und hergerutscht wird.
Ich sehe auch, Frau Kollegin Block, Konsens in Folgendem: Ich halte es auch für gut, dass wir eine solche Stelle am Landtag ansiedeln - beim Haushaltsgesetzgeber -, direkt bei uns. Das ist ein ganz starkes Signal.
Aber es gibt natürlich auch einen Dissens - ich denke, Sie gehen hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Man sollte doch erst einmal zusammen ein paar Fragen klären, was das Konzept und die eigentliche Aufgabe betrifft.
Wenn man den Blick auf die verschiedenen Bundesländer richtet, sieht man, wie unterschiedlich sie das geregelt haben: Bei manchen ist es ehrenamtlich, andere haben eine hauptamtliche Stelle. Soll es eine reine Verbindungsstelle zu diesen Fragen sein, die die bereits bestehenden Opferberatungen bündelt, oder gibt es darüber hinausgehende Aufgaben, zum Beispiel tragische Einzelfälle? Darüber haben wir auch im Rechtsausschuss immer wieder gesprochen. Soll eine solche Person - egal, wie man sie bezeichnet - sich auch in der Einzelfallberatung einbringen? Es geht auch um Fragen der Kompetenzen und des Budgets. Daher werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Ich habe das Gefühl, dass Sie mit Ihrem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt auch Differenzen in dieser Koalition aufzeigen wollen. Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Ja, die gibt es - nicht nur, aber eben auch in dieser Frage.
Frau Augustin, ich nehme Ihnen auch Ihr Interesse und Ihr Engagement beim Thema Opferschutz ab - aber Ihrer Fraktion eben nur ganz bedingt. Daran ändert auch dieser 10-Punkte-Plan nichts. Freilich lasse ich mich hier wirklich gerne positiv überraschen, wenn wir in dieser Legislaturperiode beim wichtigen Thema Opferschutz noch einen wichtigen, richtigen Schritt vorankommen.
An uns - ich schaue zu den Grünen und sehe, dass sie nicken - soll es an der Stelle wirklich nicht liegen und scheitern. Mit Blick auf meine Fraktion kann ich Ihnen sagen, unsere Schrittfolge sieht so aus: Wir sind heute mit dem Grundgesetz für Kinder und Jugendliche - so hat mein Kollege Hardy Lux es genannt - den ersten Schritt gegangen. Wir wollen damit eine Basis schaffen, ein Fundament legen. Wir werden uns mit den Fragen, die ich gerade aufgeworfen habe, beschäftigen, dazu ein Konzept entwickeln und dann - in dieser Reihenfolge - auch eine Person beauftragen.
Meine Damen und Herren, wir haben es auch bereits in den Entwurf für unser Wahlprogramm aufgenommen, denn wer Opfer einer Straftat wurde, wer von einem Unglücksfall betroffen ist oder jemanden verloren hat, befindet sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Die Menschen brauchen Raum, um ihre Verzweiflung und ihre Ohnmacht teilen zu können - auch dann, wenn ihr Empfinden von Recht und Gerechtigkeit auseinanderfällt. Wir werden ihnen diesen Raum geben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der Antrag der Fraktion Die Linke zur Einrichtung der Stelle eines Opferschutzbeauftragten entspricht grundsätzlich dem politischen Wahn des Beauftragtenwesens, dem hier einige anheimgefallen zu sein scheinen. So gibt es Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte, Seniorenbeauftragte. Außerdem gibt es bereits die Landesdatenschutzbeauftragte, die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, die Tierschutzbeauftragte, die Polizeibeauftragte, die noch nicht besetzte Stelle des Antisemitismusbeauftragten und noch einige mehr. Nun soll also auch noch die Stelle eines Opferschutzbeauftragten ins Leben gerufen werden. Fällt Ihnen nicht auf, dass das Beauftragtenwesen überhandnimmt?
Zweifelsohne ist Opferschutz unglaublich wichtig - aber eines Opferschutzbeauftragten bedarf es dafür nicht.
Zwar gibt es ihn teilweise in anderen Bundesländern, aber ist das für uns ein Vorbild? In Schleswig-Holstein etwa werden die Aufgaben des Opferschutzbeauftragten wie folgt beschrieben:
„Ziel der Arbeit der Opferschutzbeauftragten ist die Schaffung und Unterstützung zentraler Opferschutzstrukturen sowie die Sicherstellung schneller und unbürokratischer Hilfe und Unterstützung für Opfer von Straftaten und deren Angehörige. Die Opferschutzbeauftragte nimmt primär eine Repräsentations- und Lotsenfunktion ein und soll - gerade auch im Fall eines Terroranschlags bzw. eines sonstigen Großschadenereignisses - als zentrale Ansprechpartnerin für die Anliegen und Belange von Opfern von Straftaten und deren Angehörigen sowie als Kontaktvermittlerin zwischen den einzelnen Behörden und Institutionen des Landes dienen.“
Die entsprechende Intention dahinter ist natürlich richtig, aber all das wird bereits von den bestehenden Strukturen abgedeckt.
Einerseits kann jeder, der Opfer von Straftaten wird, selbst oder durch Dritte - wie Rechtsanwälte - seine berechtigten Interessen wahren. Andererseits ist sowohl auf den Webseiten der Polizei als auch der Justiz bereits ein Informationsangebot vorhanden, sodass es einer weiteren Versorgungsstelle für Altparteien nicht bedarf.
Es gibt Opferschutzorganisationen, die eben nicht politisch eingesetzt und besetzt sind und wesentlich freier und damit unabhängiger allen Opfern von Straftaten zur Seite stehen. Was diese Organisationen nicht brauchen, ist politische Einflussnahme, die dann vielleicht noch nach guten und weniger guten, nach schutzwürdigen und weniger schutzwürdigen Opfern unterscheidet.
Gestatten Sie mir, liebe Kollegen der Linken, noch eine Anmerkung: Frau Block, Sie werden diesen Antrag gleich noch vorstellen. Sie sprechen ganz offen von einer Abschaffung von Justizvollzugsanstalten und legen Ihr Augenmerk grundsätzlich auf den Täterschutz. Ihnen nehme ich diese Initiative nicht ab!
Das ist scheinheiliges Wahlkampfgetue und nicht der Wunsch nach einem wirklichen Schutz von Opfern. - Vielen Dank.
(Beifall AfD - Lachen der Abgeordneten Dannenberg [Die Linke] - Kretschmer [Die Linke]: Magda Goebbels hat gesprochen!)
Danke schön. - Die Redezeit der AfD-Fraktion wird jetzt weiter genutzt - von Herrn Abgeordneten Hohloch. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich muss schon sagen, diese Debatte lässt einen fast sprachlos zurück.
Herr Minister, wenn Sie von Dämonisierung und Desinformation sprechen, möchte ich Sie daran erinnern - auch wenn Sie das alle überhaupt nicht hören wollen -, was Sie den Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren angetan haben, wie Sie diejenigen Kinder und Jugendlichen dämonisiert haben - Sie und Ihre Vorgängerin -, die sich nicht an die Corona-Zwangsmaßnahmen gehalten haben, meine Damen und Herren.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, wie Sie die Bevölkerung über die Gefährlichkeit dieses Virus desinformiert haben und wie Sie die Bevölkerung permanent desinformieren -
Ich finde es besonders makaber, Frau Augustin, wenn Sie von der CDU nach viereinhalb Jahren wirklich schlechter Politik für unsere Kinder, Schüler und Jugendlichen jetzt eine Aktuelle Stunde anmelden - genau zu diesem Thema - und nach viereinhalb Jahren - kurz vor knapp; wir wissen, dass wir in dieser Legislaturperiode nur noch zwei Plenarwochen haben - uns allen hier im Landtag einen 200-seitigen Entwurf zum Kinder- und Jugendschutz vorlegen, der jetzt einen Parforceritt durch die Ausschüsse unternimmt.
Meine Damen und Herren, wir können dieses Thema überhaupt nicht im Detail bearbeiten. Sie wollen es uns einfach erschweren, und das ist nicht richtig.
Lassen Sie mich den ersten Paragrafen Ihres Kinder- und Jugendschutzgesetzes vorlesen, denn der hat es in sich. Ich zitiere, § 1, „Kinder-, jugend- und familienfreundliches Land“ - allein der Titel ist schon super: