Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Nonnemacher zu uns. Bitte schön.

(Bretz [CDU]: Mich würde noch die Größe der Strategieab- teilung bei den Freien Wählern interessieren! - Gegenruf des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe] - Vida [BVB/FW Gruppe]: Womit geht ihr denn in den Wahl- kampf?)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Erstellung des Fünften Krankenhausplanes des Landes Brandenburg sieht die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe die Erstellung eines unabhängigen, langfristig tragfähigen Krankenhausgutachtens, das bis August 2024 von der Landesregierung vorgelegt werden soll, als notwendig an.

Inhaltlich soll das Gutachten eine Versorgungsanalyse der voll- und teilstationären, der ambulanten sowie der telemedizinischen Versorgung enthalten, und betrachtet werden sollen zusätzlich die Notfallversorgung, die länderübergreifende Zusammenarbeit und die Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg. Ziel ist es, Empfehlungen für Strukturveränderungen der Krankenhausstandorte zu erhalten.

Der Antrag ist aus Sicht der Landesregierung abzulehnen. Die Hintergründe möchte ich Ihnen im Folgenden darlegen.

Mit Mitteln aus dem Sonderförderprogramm „Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ wurde die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, WFBB, damit beauftragt, die notwendigen Umstrukturierungen und Weiterentwicklungen krisenbetroffener Krankenhäuser zu begleiten und durch Bedarfsanalysen in allen Versorgungsregionen des Landes Brandenburg zu flankieren.

Das IGES Institut und AGENON, zwei wirklich extrem wichtige und renommierte Player in diesem Bereich, setzen das Projekt seit September 2023 als Dienstleister mit dem Ziel um, den Status quo der ambulanten, stationären und pflegerischen Versorgung und die demografisch getriebene Entwicklung der Versorgungsbedarfe bis zum Jahr 2030 aufzuzeigen.

Die mit dem Gutachten angestrebten Versorgungsanalysen werden folglich unter Einbindung der relevanten Akteure der Gesundheitsversorgung vor Ort bereits durchgeführt. Regionale Spezifika werden berücksichtigt und bereits vorhandene innovative Ideen und Projektansätze auch vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Akut- und Notfallversorgung aufgenommen und weiterentwickelt.

Für die Gesundheitsregion Lausitz, das wurde inzwischen mehrfach erwähnt, wurde die Versorgungsbedarfsanalyse bereits durchgeführt. Erste Ergebnisse der Versorgungsbedarfsanalysen für die weiteren Versorgungsregionen werden im 4. Quartal 2024 erwartet.

Parallel ist der Planaufstellungsprozess des Fünften Krankenhausplanes unter dem Dach der Gemeinsamen Krankenhausplanung gestartet. Das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser wird nun im Hinblick auf die Leistungsgruppensystematik Nordrhein-Westfalens und die dazugehörigen Mindeststrukturvoraussetzungen analysiert.

Unter Einbezug der unmittelbar an der Planung Beteiligten werden auf Basis gemeinsam erarbeiteter Grundsätze die mit dem Antrag angestrebten Empfehlungen für die bedarfsgerechte Strukturverbesserung der Krankenhausstandorte erarbeitet. Ein

besonderer Fokus wird dabei auf die kooperative und sektorübergreifende Leistungserbringung unter Nutzung der telemedizinischen Möglichkeiten gelegt.

Sie sehen: Alles das, was Sie fordern, wird bereits gemacht. Ein weiteres Gutachten würde eine Doppelung darstellen. Mein Ministerium hat bereits alle notwendigen Vorarbeiten und Planungsschritte eingeleitet, um dafür Sorge zu tragen, dass der Fünfte Krankenhausplan im Jahr 2026 in Kraft treten kann. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie des Abgeordne- ten Büttner [Die Linke])

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Nicklisch hat noch einmal das Wort für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER. Bitte.

Frau Präsidentin! - Ich bedanke mich wirklich für Ihre Ausführungen, trotzdem möchte ich kurz auf Herrn Büttners Beitrag eingehen. Sie sagen, wir bräuchten kein Gutachten. Wieso hat dann Herr Lüttmann gesagt, es sei in Arbeit bzw. das sei ein Thema? - Das hat mich etwas irritiert.

(Büttner [Die Linke]: Genau deswegen brauchen wir es ja nicht, weil es schon unterwegs ist!)

- Ja, genau. Okay, gut.

Dann muss ich zu Frau Dr. Oeynhausen sagen: Ich bedanke mich für Ihre Ausführungen, denn - wie Sie ja auch wissen werden - in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurden solche Gutachten erstellt. Dort war man sehr zufrieden und hat man gesagt: Das ist wirklich wichtig!

Deswegen haben wir als BVB / FREIE WÄHLER gesagt: Gesundheit ist immer wichtig. - Das hat auch Frau Kniestedt gesagt. Frau Kniestedt, ich habe gerade nachgesehen: Bei Ihrem Grünen-Parteitag im Januar war Gesundheit doch das zentrale Wahlkampfthema.

(Zuruf der Abgeordneten Kniestedt [B90/GRÜNE])

- Sie machen das nicht? Das finde ich gut.

(Beifall BVB/FW Gruppe - Vida [BVB/FW Gruppe]: Ganz fein, Frau Kniestedt!)

Wir sind so zufrieden, dass Sie das nicht als Wahlkampfthema übernehmen. Gut.

Weiter geht es mit dem Redebeitrag von Herrn Schierack: Sie hoffen, dass Herr Lauterbach all das tut und umsetzt. Ich hoffe das auch, Herr Dr. Schierack. Es war bei Ihnen allerdings etwas - wie soll ich sagen? - zwiespältig, denn Sie hoffen. Sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt,

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Aber sie stirbt!)

aber sie stirbt meistens.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Frau Ministerin Nonnemacher, über Ihre Ausführungen freue ich mich. Wenn dem denn so ist und das - weiter - umgesetzt wird, kann das nur in unserem Interesse sein. Darüber freue mich.

Wir wollten das Thema eigentlich bloß anregen. Wir werden sehen, was in einigen Jahren ist. Vielleicht denken Sie dann an die Freien Wähler und sagen: Die hatten gar nicht so unrecht; sie haben all das wirklich schon vorausgesehen.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Also: Diskussion ist wichtig - das wissen wir alle -, und wir warten gespannt auf dieses Positionspapier. Ich freue mich schon darauf, es lesen zu dürfen. - Damit bedanke ich mich und wünsche Ihnen und mir noch einen wunderschönen Tag.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Ich lasse erstens über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9419, Titel: „Wichtige Aspekte beim Krankenhausgutachten nicht vergessen - Identifizierung von konkreten Entbürokratisierungsschritten und Vorbereitung auf Stromausfälle und Hackerangriffe“, abstimmen; es geht um die Anfügung zweier Forderungspunkte - mit den Nummern 7 und 8 - im Beschlusstext. Ich darf Sie um Abstimmung bitten: Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Ich komme zweitens zum Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe auf Drucksache 7/9367, „Krankenhausgutachten erstellen: Für eine zukunftsfähige Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 24 und rufe Tagesordnungspunkt 25 auf.

TOP 25: Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/9341

1. Lesung

Frau Ministerin Nonnemacher erhält als erste Rednerin das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das seit 1992 bestehende Landespflegegeldgesetz überarbeitet sowie das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz ergänzt werden. Mit der vorgesehenen Novellierung des Landespflegegeldgesetzes, deren Ursprung ein Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag bildet, sollen im Wesentlichen drei zentrale Ziele erreicht werden.

Erstens: Die Nachteilsausgleiche für blinde und gehörlose Menschen im Land sollen ab 1. Juli dieses Jahres um mehr als 20 %, genau genommen 23 %, steigen. Dabei sollen die monatlichen Leistungen regelmäßig für gehörlose Menschen auf 130 Euro und für blinde Menschen auf 425 Euro erhöht werden.

Zweites Ziel: Blinde und gehörlose Menschen, die in einer stationären Einrichtung oder in einer im BTHG neu eingeführten besonderen Wohnform leben, sollen nicht, wie bisher, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Denn auch in diesem Wohnsetting soll selbstbestimmte Teilhabe sichtlich ermöglicht werden.

Schließlich führt mich der berechtigte Wunsch nach selbstbestimmter Teilhabe zum nächsten zentralen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs, denn drittens soll sich das gewandelte Verständnis zum Zweck des Nachteilsausgleichs auch sichtbarer widerspiegeln: Mit der Leistung soll nicht die Pflege der anspruchsberechtigten Personen finanziert, sondern die selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht werden. Deshalb sollen sowohl das Gesetz als auch die Leistungen neu bezeichnet werden: Das „Landespflegegeldgesetz“ wird zum „Landesteilhabegesetz“, und der Nachteilsausgleich wird als „Landesteilhabegeld“ bezeichnet. Zudem wurde das Gesetz einer notwendigen Überarbeitung und Bereinigung unterzogen, etwa durch die verbesserte Berücksichtigung verschiedener Anrechnungsregelungen aus dem Bereich der sozialen Pflegeversicherung.

Meine Damen und Herren, die genannten Änderungen sind gute Nachrichten für die hier lebenden blinden und gehörlosen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ich will aber nicht verschweigen, dass nicht alle Forderungen der betroffenen Verbände erfüllt werden konnten. So sind weiterhin keine neuen Leistungen für hochgradig Sehbehinderte und keine stark erhöhten Leistungen für taubblinde Menschen vorgesehen. Auch werden Sie vergeblich nach einer Regelung zur automatischen jährlichen Dynamisierung suchen.

All das sind sicher nachvollziehbare Forderungen nach Regelungen, die Sie zum Teil auch in vergleichbaren Gesetzen anderer Länder finden. Aber, verehrte Abgeordnete, wir müssen hier immer auch auf die herausfordernde Haushaltssituation des Landes blicken - eine Tatsache, die die Fraktion Die Linke ausweislich des vorliegenden Änderungsantrages wohl nicht so recht akzeptieren mag.

(Walter [Die Linke]: Richtig! - Domres [Die Linke]: Oh, ey!)

Allein die Berücksichtigung der darin genannten zusätzlichen Personengruppen würde nach einer überschlägigen Berechnung zu Mehrkosten von etwa 3,4 Millionen Euro pro Jahr führen; dabei ist der Wunsch nach jährlicher Dynamisierung noch nicht berücksichtigt. Einen validen Vorschlag, woher diese zusätzlichen Gelder kommen sollen, kann ich dem Änderungsantrag nicht entnehmen.

Ich bin sehr froh, dass wir unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen überhaupt den vorliegenden Entwurf auf den Weg bringen konnten. In meinen Augen handelt es sich dabei um einen Gesetzentwurf mit Augenmaß. Der vorliegende Entwurf enthält erhebliche Leistungssteigerungen und Leistungsausweitungen, ohne aber den Bereich des Möglichen und Machbaren zu verlassen. Auch sollen die Landkreise und kreisfreien Städte weiterhin für die Durchführung des Gesetzes zuständig sein; das Land übernimmt nach wie vor die Kosten der Leistungen für die blinden und gehörlosen Menschen. Diese Aufteilung hat sich in den letzten Jahren bewährt; es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern.