Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dem bisherigen Landespflegegeld wird das Landesteilhabegeld!

(Beifall SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Schon diese Neubenennung setzt ein klares Zeichen: Menschen mit Behinderung sollen durch das Geld, das sie erhalten, stärker am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.

(Beifall SPD)

Es ist also auch ein wichtiger Beitrag zur Inklusion. Deshalb ist es folgerichtig, dass aufgrund der Neuregelung auch Menschen in Heimen oder Wohngemeinschaften nicht mehr vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind. Die Verbände für Menschen mit Behinderung begrüßen ausdrücklich, dass der Kreis der Leistungsberechtigten ausgeweitet wird. Das ist ein Signal für mehr Selbstbestimmung.

(Beifall SPD)

Ebenso wird begrüßt, dass die Geldleistung nach sechs Jahren endlich wieder erhöht wird. Ja, die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2018. Und ja, die lange Nichtanpassung sehe ich ebenfalls kritisch. Ich freue mich aber, dass nun direkt eine Erhöhung um rund 22 % vorgenommen wird und dass es damit hinsichtlich der Preissteigerungen der letzten Jahre auch einen gewissen Aufholeffekt gibt. Unterm Strich erhalten mehr als 3 000 Menschen bald deutlich mehr Geld!

(Beifall SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht alle Landespflegegelder oder Landesblindengelder in Deutschland sind wirklich vergleichbar. Zum Teil erfolgen unterschiedliche Anrechnungen, oder es werden unterschiedliche Behinderungen berücksichtigt. Vergleicht man aber die der Anzahl nach wichtigste Leistung, das

Landesblindengeld, so waren wir bisher Vorletzter im Länderranking. Mit dem vorliegenden Gesetz ordnen wir uns im Ranking der Bundesländer nun wieder in der Mitte ein. Mit der Erhöhung des Blindengeldes - als wichtigstem Element des Teilhabegeldes - von 345 auf 425 Euro lassen wir Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hinter uns und sind wieder auf Augenhöhe mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

(Zuruf der Abgeordneten Kniestedt [B90/GRÜNE])

Ja, zu den Ländern mit sehr hohen Blindengeldzahlungen wie Bayern oder Hessen ist noch ein ordentlicher Abstand. Dennoch: Wir gehen jetzt einen wichtigen Schritt nach vorn.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Aus meiner Sicht muss es auch nicht der letzte Schritt sein: Die Verbände fordern für die Zukunft eine Dynamisierung der Leistung sowie eine besondere Berücksichtigung der Taubblinden. Für beide Forderungen habe ich große Sympathie: Eine Dynamisierung würde uns lange Hängepartien wie in dieser Legislaturperiode ersparen. Die jährliche Anpassung würde dann automatisch erfolgen.

Eine besondere, erhöhte Leistung für Menschen, die taub und blind sind, ist absolut angemessen.

(Beifall SPD)

Welche Herausforderung es ist, taub und blind zu leben, bedarf hier wohl keiner weiteren Ausführung. Zudem handelt es sich um eine überschaubare Gruppe: Lediglich 33 Menschen gelten im Land Brandenburg als taubblind.

Diese zwei Forderungen - die Dynamisierung und die Einbeziehung von Taubblinden -, die noch nicht im Gesetzentwurf der Landesregierung abgebildet sind, sollten wir im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren ernsthaft diskutieren und im Juni, wenn wir dann zur 2. Lesung kommen, hoffentlich mitbeschließen - für eine noch bessere Teilhabe der Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg. Ich bitte um Überweisung an den Sozialausschuss.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt Die Linke)

Vielen Dank. - Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Abgeordneter Büttner. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, dass ich, bevor ich zum eigentlichen Inhalt meiner Rede komme, an ein Ereignis des gestrigen Tages im Deutschen Bundestag erinnere. Heike Heubach ist seit gestern die erste gehörlose Bundestagsabgeordnete. Wir gratulieren sowohl Heike Heubach als auch der SPD-Fraktion zu diesem Erfolg.

(Beifall Die Linke und SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Heike Heubach könnte als gehörlose Bundestagsabgeordnete ihren Job aber auch nicht ohne Assistenz erfüllen. Ohne Assistenz ist das nicht möglich. Ohne gesellschaftliche Teilhabe, für die Assistenz uneingeschränkt erforderlich ist, kann man auch nicht Bundestagsabgeordnete werden. Gut, dass die Landesregierung den Forderungen der Verbände nun endlich in Teilen nachgekommen ist und damit auch unsere zahlreichen Anträge ernst genommen hat. „Was lange währt, wird endlich gut“ stimmt allerdings noch immer nicht. Der Prozess dauerte sehr lange, das Ergebnis hätte besser sein können und müssen.

(Beifall Die Linke)

Forderungen wie das Sehbehinderten- und das Taubblindengeld - Leistungen, die in vielen Bundesländern bereits gezahlt werden - sind nicht aufgegriffen worden. Darauf wurde hier eingegangen. Nach Ihrer Rede freue ich mich jetzt noch mehr auf die Beratung im zuständigen Ausschuss, Kollege Lüttmann. Diese Gelder sind aus triftigen Gründen eigentlich notwendig, denn sehbehinderte Menschen bewältigen ihren Alltag selten völlig allein, sondern benötigen hier und da Assistenz. Taubblinde benötigen in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens Assistenz. Alle haben das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - und damit ist eben nicht nur „warm, satt und sauber“ gemeint. Das ist ein Menschenrecht, das mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu geltendem Recht wurde. Gelder für den behinderungsbedingten Mehrbedarf erhalten diese Menschen bisher noch nicht. Diese Ungleichbehandlung ist nicht länger vermittelbar und gehört abgeschafft.

Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Punkt und auch die Dynamisierung tatsächlich noch in dieses Gesetz integrieren würden. Denn, Frau Ministerin Nonnemacher, ich finde es wohlfeil, wenn Sie hier als Ministerin bei einem sehr überschaubaren Personenkreis erklären, dass die finanziellen Ressourcen in diesem Land dafür keinesfalls ausreichen. Sie kritisieren, dass die Linksfraktion Ihnen keine Gegenvorschläge zur Finanzierung gemacht hat. Ich kann es mir jetzt sehr einfach machen und sagen: Sie haben im Haushalt 20 Millionen Euro für Ihr Abschiebedrehkreuz eingestellt. Ich finde, diese Gelder wären für Menschen mit Behinderungen deutlich besser eingesetzt.

(Beifall Die Linke)

Wenn Sie dafür einen Finanzierungsvorschlag benötigen - Ihre Kollegin Lange sitzt ja neben Ihnen, reden Sie mit ihr.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Ausschussbefassung und die Anhörung. Wir haben in unserem Antrag bereits alle Forderungen aufgegriffen, die dann gern ergänzt, erweitert und umgesetzt werden können. Dazu nehmen wir gern sachdienliche Hinweise entgegen.

(Lachen der Abgeordneten Kniestedt [B90/GRÜNE])

- Na, was denn?

Auch aus der Prüfung, die uns noch immer nicht vorliegt und auf die in der Vergangenheit mehrfach verwiesen wurde, fließen dann Hinweise ein. Selbstverständlich überweisen wir den Antrag an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Frau Abgeordnete Schier hat das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Am Leben teilhaben, egal, mit welcher Einschränkung - das ist das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich glaube, dass das leider nicht zu hundert Prozent möglich ist und schon gar nicht mit Geld allein zu realisieren ist, aber wir können Schritt für Schritt daran arbeiten und dem Ziel näherkommen. Das bedarf einer gemeinsamen Anstrengung. Es hat viel Zeit in Anspruch genommen - das wurde hier schon gesagt -, aber nun liegt uns der Gesetzentwurf vor.

Wir verbessern die finanzielle Situation von Gehörlosen, Blinden und Schwerbehinderten; und wir erstatten ihnen kein Landespflegegeld mehr, sondern ein Landesteilhabegeld - denn darum geht es: die Teilhabe der Menschen am Leben in der Gemeinschaft und die Selbstbestimmung zu fördern. Allein der Begriff bringt es besser auf den Punkt: Die Betroffenen, die mit ganz unterschiedlichen Einschränkungen leben, sind ja nicht automatisch pflegebedürftig.

Zudem wird endlich die Lücke zu den besonderen Wohnformen und stationären Einrichtungen geschlossen, denn die Behinderung ist ja nicht weg, wenn man rundum betreut wird. Jetzt können also weitere 300 Menschen diese Leistung erhalten.

Das ist hier und heute die 1. Lesung, und ich bin auf die Anhörung im Sozialausschuss gespannt. Ich weiß, dass es immer mehr sein kann und es noch viele Wünsche geben wird. Eine Erhöhung um 20 % für blinde und gehörlose Menschen zum 1. Juli ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Ich glaube auch, dass wir Menschen, die taub und blind zugleich sind - das sind nur wenige, nämlich 33 Menschen in Brandenburg -, noch einmal anders bedenken müssen. Ich habe mir einmal erklären lassen, wie sich diese Menschen verständigen - nämlich über die Hand. Man stelle sich vor, wie schwer es ist, am Leben teilzuhaben, wenn man nichts sehen und hören kann, und wie schwer es die Familien haben. Hinsichtlich dieses Punktes sollte man die Anhörung abwarten und sich noch einmal Gedanken machen, wie man diese Menschen besonders unterstützen kann. - Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und BVB/FW Gruppe)

Danke schön. - Frau Abgeordnete Nicklisch spricht für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Ziel des Landespflegegeldgesetzes ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, ihre Selbstbestimmung zu fördern und so das

Leben der Betroffenen und deren Angehöriger zu verbessern. Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz ist ein existenzielles Gesetz im Land, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fördert und Diskriminierung verhindert.

Es beabsichtigt gleichwertige Lebensbedingungen, Chancengleichheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden hierbei berücksichtigt. Wir können sagen: Für uns BVB / FREIE WÄHLER ist diese Initiative zum Landespflegegeldgesetz und zum Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz eine wichtige Säule für die Pflege und die Gesundheit der Bürger.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Das Landespflegegeldgesetz regelt in Brandenburg den Anspruch auf Pflege für Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose - wie meine Kollegen schon gesagt haben. Anspruchsberechtigte Personen sind Menschen mit Wohnsitz und regulärem Aufenthalt im Land Brandenburg, EU-Bürger sowie Staatenlose und Geflüchtete, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungen laut Landespflegegeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängige Zahlungen. Diese Unabhängigkeit begrüßen wir, weil die Leistungen so eine Wertschätzung darstellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden jedoch teilweise angerechnet.

Werden Menschen unterschiedlich behandelt, ist dies eine Diskriminierung. Barrierefreiheit ist auch ein wichtiger Faktor für die Gleichstellung. Bauliche Anlagen, Verkehrsmittel und Informationsquellen müssen für Menschen mit Behinderung ohne Barrieren nutzbar sein. Das Landespflegegeldgesetz und das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz zielen darauf ab, eine inklusive Gesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg zu schaffen. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich gern zu und freuen uns auf die Gespräche im ASGIV. - Danke.

(Beifall BVB/FW Gruppe, vereinzelt SPD sowie des Abge- ordneten Bretz [CDU])

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Kniestedt. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)