Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

(Frau Kotré [AfD]: Weil Sie sie nicht beantworten können!)

- Ja, reden Sie weiter. - Was wir brauchen, ist eine evidenzbasierte Prävention, und selbstverständlich brauchen wir dazu eine auskömmliche Finanzierung von Präventionsmaßnahmen. Wir wissen auch, dass die Finanzierungsstrukturen sehr schwierig sind, weil es immer wieder zu Diskussionen darüber kommt, ob die Landesebene oder die Kreisebene zuständig ist. Daraus ergibt sich, soweit wir wissen, eine Problematik bei Suchtpräventionsstellen. Ich glaube auch, dass wir dringend eine Lösung dafür brauchen.

Wir müssen aber auch den gesellschaftlichen Kontext berücksichtigen. Drogen- und Suchtproblematik können niemals losgelöst vom gesellschaftlichen Kontext betrachtet werden. Faktoren wie Armut, Bildungsungleichheit und psychosozialer Stress spielen eine wesentliche Rolle beim Konsumverhalten. Deswegen muss Präventionsarbeit auch immer sozialpolitische Maßnahmen umfassen, die diese grundlegenden Ursachen adressieren. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir uns im Land einsetzen, dass wir uns politisch einsetzen, dass wir die richtigen Maßnahmen treffen, um Armut zu bekämpfen, um Bildungsungleichheit zu bekämpfen und um psychosozialen Stress zu bekämpfen.

(Beifall Die Linke)

Die Förderung der psychischen Gesundheit und Resilienz von Kindern und Jugendlichen ist eine wirksame Strategie zur Vorbeugung gegen Drogenmissbrauch. Das umfasst die Schaffung unterstützender Umfelder in Schulen, in Gemeinden sowie die Bereitstellung von Ressourcen für junge Menschen, damit diese mit Stress und Druck umgehen können. Und, meine Damen und Herren, Prävention muss schließlich alle Teile der Gesellschaft erreichen und insbesondere vulnerable Gruppen berücksichtigen. Das erfordert zielgruppenspezifische Ansätze, die kulturelle, sprachliche und soziale Barrieren überwinden.

Der Antrag der AfD ist als substanzlos abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall Die Linke sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Danke schön. - Die Debatte wird für die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe von der Abgeordneten Nicklisch fortgesetzt - sie hält heute die meisten Redebeiträge. - Bitte schön.

Wir sind eben zu wenige. - Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Tribüne, das Thema wird für Sie bestimmt interessant sein.

Die voraussichtliche Teillegalisierung von Cannabis kann zu einem vermehrten Konsum führen, muss sie aber nicht. Ganz nach dem Motto von BVB / FREIE WÄHLER - „Verbote verbieten“ -

(Beifall BVB/FW Gruppe)

sollte zumindest bei Eigenbedarf die Entkriminalisierung begrüßt werden. Unter strengen Auflagen sollte Cannabis in der Apotheke oder in anderen Einrichtungen für Volljährige zu erwerben sein. Dies entlastet unsere Gerichte, die Staatsanwaltschaften und auch unsere Polizei.

Geld für Prävention sollte dennoch weiterhin bereitgestellt werden. Viele haben es schon gesagt: Prävention ist das entscheidende Instrument. Viele Jugendliche schauen in die Social-Media-Kanäle. Ich weiß - das weiß ich wirklich -: Frau Nonnemacher gibt sich dabei sehr viel Mühe. Sie sagt jedes Mal im Ausschuss, dass das Thema bearbeitet wird, und sie wird auch diese Seite aktualisieren.

Die Erfahrungen anderer europäischer Länder, die den Cannabiskonsum bereits liberalisiert haben, sollten hier berücksichtigt werden. Insbesondere Verbotenes stellt für unsere Jugendlichen einen gewissen Anreiz dar, es doch einmal auszuprobieren. Auch hierbei kommen wir an dem Thema Schulsozialarbeiter und - insbesondere - Schulgesundheitsfachkräfte an unseren Schulen leider nicht vorbei.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Ich werde das Thema immer wieder bringen, weil es sehr wichtig ist; auch Sie haben es sicherlich bemerkt. Wenn wir nicht genügend Schulsozialarbeiter und Schulgesundheitsfachkräfte haben, kommen uns die jungen Leute leider abhanden.

Genau diese Fachkräfte können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass unsere jungen Menschen nicht vermehrt zu Tabak, Alkohol und Cannabis oder gar schlimmeren Drogen greifen. Dazu hat Herr Schierack schon etwas gesagt; dann brauche ich es nicht mehr vorzutragen. Ich bin der Meinung, dass wir wirklich achtgeben müssen, dass diese Drogen nicht zu sehr in Umlauf kommen. Aber man sollte nicht alles verbieten; man muss ausprobieren, wie weit man gehen kann.

Diese Fachkräfte könnten, sofern es sie an jeder weiterführenden Schule in Brandenburg gäbe, als Erstes und im Besonderen junge Menschen erreichen, um sowohl Prävention zu ermöglichen als auch Wege aus einer möglichen, sich anbahnenden Sucht aufzuzeigen. Als Gesetzgeber im Land Brandenburg sind wir in der Pflicht, dies endlich umzusetzen. Nichts ist besser im Sinne der Prävention, als dort anzusetzen, wo wir die Jugendlichen fast jeden Tag antreffen, nämlich in den Brandenburger Schulen.

Uns allen ist sehr wohl bewusst, dass es an unseren Schulen eine Vielzahl von Drogen gibt und dass die Tendenz, diese zu konsumieren, steigend ist. Wir werden unsere Augen davor nicht verschließen; wir werden daran arbeiten. Aber es ist ein Problem,

von dem niemand wirklich weiß, wie er es eigentlich anfassen soll, um eine Änderung herbeizuführen.

Sie müssten bitte zum Ende kommen.

Ja. - Uns allen ist sehr wohl bewusst, dass es an unseren Schulen eine Vielzahl von Drogen gibt und dass die Tendenz auch beim Konsum steigend ist.

Dafür hätten wir diesen Antrag eigentlich nicht gebraucht; aber wir sollten Präventionspolitik ernst nehmen. Hier wären Ausführungen zu bei Jugendlichen stark gesundheitsgefährdenden Energydrinks genauso angebracht wie zu anderen Themen. Unsere Fraktion wird sich zu diesem Antrag enthalten. - Danke.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Frau Ministerin Nonnemacher spricht für die Landesregierung. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben nun schon viele Argumente - pro und contra - zu der Teillegalisierung von Cannabis und anderen Regelungen des Cannabisgesetzes gehört. Die Auswirkungen auf die Suchtprävention sind grob skizziert.

Ich möchte den Status quo im Land Brandenburg benennen und mich klar positionieren: Die Suchtprävention im Land Brandenburg ist derzeit gut aufgestellt mit einem klugen Mix aus verhaltensbezogener und verhältnisbezogener Prävention, die insbesondere vulnerable Personengruppen, vor allen Dingen Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Menschen aus sucht- und psychisch belasteten Familien, in den Blick nimmt.

Täglich setzen sich die Fachkräfte der vier überregionalen Suchtpräventionsfachstellen, der Zentralstelle Suchtprävention bei der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen und der 18 brandenburgischen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke dafür ein, dass Kinder und Jugendliche, ihre Sorgeberechtigten und das pädagogische Personal im Land qualitativ hochwertige evidenzbasierte Suchtpräventionsangebote erhalten.

Diese vom MSGIV mit circa 2 Millionen Euro auf freiwilliger Basis finanzierten Strukturen arbeiten nicht losgelöst, sondern sind in ein Suchtpräventionsnetz eingebunden - gemeinsam mit den Gesundheitsämtern, der polizeilichen Sucht- und Drogenprävention, Schulen, Jugendclubs, Elternkreisen und vielen weiteren engagierten Akteuren.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben der Prävention und des Gesundheitsschutzes gegen Gesundheitsgefahren.

Das Land ist in der Suchtprävention für das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gut gerüstet. Ich begrüße zudem die Protokollerklärung, die die Bundesregierung heute im Bundesrat vorgelegt hat und die noch einmal verstärkt finanzielle Mittel sowie logistische Unterstützung bei der Präventionsarbeit in Aussicht stellt.

Auch wenn das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2025/2026 erst begonnen hat, so ist unsererseits bereits entsprechende Haushaltsvorsorge getroffen.

Ich möchte jetzt noch einige allgemeine Ausführungen zum Cannabisgesetz machen. Das Land Brandenburg hat sich im Bundesratsverfahren zu den in erster und zweiter Befassung eingebrachten Änderungen der Länder enthalten - aus guten Gründen, die zum Beispiel auch der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, vertritt. Die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum stößt schon länger an Grenzen. Cannabis wird trotz des Verbotes von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert, und der Konsum hat in den letzten Jahren sogar erheblich zugenommen.

Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden. Die THC-Gehalte sind unbekannt, giftige Beimengungen sind zu verzeichnen, und Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide können enthalten sein, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann. Das Cannabisgesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Insofern begrüße ich das Gesetzesvorhaben aus gesundheitspolitischer und suchtfachlicher Sicht.

Noch kurz zu dem Antrag der AfD-Fraktion: Ich möchte darauf hinweisen, dass der zuständige Fachausschuss am 29. November, am 31. Januar und kürzlich, am 6. März, zur HBSC-Studie, zur Arbeit der Sucht- und Beratungsstellen sowie zum Cannabisgesetz ausführlich getagt hat. Wir haben auch über die Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ informiert sowie mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern ausführlich debattiert.

Kurzum: Wir sind in Brandenburg in der Suchtprävention für die kontrollierte Freigabe der ohnehin in breiten Bevölkerungsschichten angenommenen Substanz Cannabis gut gerüstet. Ich plädiere dafür, den Antrag der AfD abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und Die Linke)

Danke schön. - Eine Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Drenske angemeldet. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Frau Nonnemacher, wir sind in der Prävention eben nicht gut aufgestellt. Dieses Gelaber geht mir total auf den Keks, wenn ich höre, was in Kreis und Polizei diskutiert wird.

(Beifall AfD - Zuruf von der SPD: Na, na, na! - Weitere Zu- rufe)

Immer wird davon geredet …

Entschuldigung, Herr Drenske, das geht nicht. Die Ministerin hat gesprochen, und das ist kein „Gelaber“. Das weise ich wirklich zurück.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Ich entschuldige mich.

Ich darf Sie herzlich bitten - Sie sind aufgeregt -: Bitte seien Sie jetzt angemessen in Ihrer Sprachauswahl.

Ich entschuldige mich für meine Äußerungen. - Immer wieder dieses

(Zuruf von der AfD: Gerede!)

Gerede über diese Prävention macht mich völlig verrückt.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Mich erschreckt, wenn ein Arzt hier von „psychosomatischen Schäden“ spricht. Leute, Suchtprävention ist doch etwas ganz anderes. Psychosomatische Schäden sind doch gar nicht die Ursache.