Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Es gibt zwei Geschlechter, und die Wissenschaft können auch Sie nicht leugnen. Deswegen gibt es Männer und Frauen.

(Beifall AfD - Frau Johlige [Die Linke]: Sie leugnen es! Ha- ben Sie Herrn Dr. Schierack nicht zugehört? - Zurufe)

Wenn Sie diese grundlegenden biologischen - wissenschaftlichen - Dinge leugnen möchten, kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen, Herr Bretz. Ich weiß ja nicht, ob Sie sich im falschen Körper fühlen; aber ich würde denken, Sie sind ein Mann. Aber vielleicht sehen Sie das auch anders.

(Zurufe)

Frau Abgeordnete Bessin, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

Ja.

Bitte sehr, Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen.

Vielen Dank, Frau Bessin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Würden Sie mir recht geben, dass die Christdemokraten von der Medizin, von der Biologie keine Ahnung haben?

(Zurufe von der Fraktion B90/GRÜNE: Oh nein!)

Die meisten Intersexuellen haben nämlich sehr wohl eine eindeutige Geschlechtszugehörigkeit, insbesondere die ganz überwiegende Gruppe der Mädchen mit dem Adrenogenitalen Syndrom. Deswegen existiert die Problematik, die hier von den Linken, Schwarzen, Grünen, Roten beschrieben wird, überhaupt nicht.

Ich weiß nicht, ob die Abgeordnete Bessin alle Christdemokraten einschätzen kann. - Aber bitte sehr, versuchen Sie es.

Ich glaube, ich kann das selbst beantworten, Frau Vizepräsidentin. Selbstverständlich spreche ich nicht für alle CDU-Mitglieder; das steht mir auch gar nicht zu. Jeder kann für sich selbst entscheiden, wie er das sieht. Aber selbstverständlich stimme ich der Aussage von Herrn Bretz dahin gehend nicht zu.

Selbstverständlich sind auch Menschen, die sich biologisch nicht zu hundert Prozent als Frau oder Mann fühlen, trotzdem einer Biologie zugeordnet, nämlich einem Mann oder einer Frau.

(Beifall AfD)

Selbst in diesem Bereich ist die Wissenschaft eindeutig.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, halten wir einmal fest: Es wurde leider vom Thema abgelenkt und viel weniger über die Wissenschaft und die Biologie gesprochen als über Ihre sozialen Ideen, die Sie hier vorgebracht haben. Sie haben von „Gleichstellung“ gesprochen, reden aber meistens davon, dass Sie „Gleichberechtigung“ meinen. Sie wollen mit dem Begriff „Gleichstellung“ noch über die Gleichberechtigung hinausführen, sodass Männer und Frauen in allen Bereichen gleichgestellt werden, auch wenn es biologisch gar nicht machbar ist. Denn Männer werden wohl niemals Kinder bekommen können. Allein daran scheitert schon die biologische Gleichstellung - um mal beim Thema zu bleiben.

(Beifall AfD)

Wir polemisieren auch keinesfalls. Wir leugnen die Biologie nicht, sondern wir haben Fakten vorgetragen. Wenn Sie sich auf diese Fakten bezogen hätten, wären wir, glaube ich, schon etwas weiter.

Aber da Sie die Thematik hier so schön ausgeweitet haben, möchte ich es mir am Ende natürlich nicht nehmen lassen, Ihnen mitzuteilen, dass Formulierungen wie „Penisträger*innen“ und „Sitzpinkler*innen“ für uns absolut gruselig sind und wir unsere deutsche Sprache so nicht verhunzen lassen wollen.

(Beifall AfD)

Ich kann Sie gerne dazu einladen: Unterstützen Sie unsere Volksinitiative „Genderfrei jetzt“, damit wenigstens die deutsche Sprache erhalten bleibt. - Vielen Dank.

(Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Adler [SPD])

Meine Damen und Herren, jetzt können wir alle uns ein bisschen beruhigen. Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt, und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den selbstständigen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9385, „Gegen die Leugnung der Biologie - Das biologische Geschlecht kann man nicht wechseln“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der selbstständige Entschließungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 33 und damit auch die heutige Sitzung, aber nicht, bevor ich Ihnen nicht ein schönes Osterfest und eine angenehme sitzungsfreie Zeit gewünscht habe, damit wir danach den Endspurt bis zur Sommerpause gut überstehen. - Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Ende der Sitzung am 22.03.2024: 14.02 Uhr

Anlagen

Zu Protokoll gegebener Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 18: Schulsozialarbeit als wichtige Bildungschance!

Um es gleich zu Beginn zu sagen: Meine Fraktion und ich teilen Ihre grundsätzliche Einschätzung, dass Schulsozialarbeit ein zentraler Baustein der schulischen Lern- und Alltagswelt ist. Wenn ich verschiedene Schulen im Land besuche, wird mir das immer wieder sehr bewusst. Die Lehrkräfte, aber auch die Schülerinnen und Schüler, mit denen ich mich dann unterhalte, bekräftigen, wie wahnsinnig wichtig die Unterstützung ist, die sie da erhalten - zum Beispiel bei der Erstellung von Hilfekonzepten, bei der Prävention und wenn nötig Intervention im Zusammenhang mit Mobbing oder Gewalt, beim Kontakt mit Eltern oder in Form von Ideen, wie das Schulklima insgesamt verbessert werden kann.

Insofern haben Sie mich, haben Sie uns an Ihrer Seite, wenn es um eine Stärkung des Systems der Schulsozialarbeit geht. Ich gehe auch davon aus, dass so ziemlich jedes Wahlprogramm, das in den kommenden Wochen und Monaten vorgestellt wird, dazu etwas sagen wird.

Trotzdem müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt genau hinschauen, was wir tun. Wir haben die Schulsozialarbeit mit der Entscheidung über die Weiterfinanzierung der 54 Vollzeitstellen aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ ja durchaus schon gestärkt. Zusammen mit den Mitteln für 378 Vollzeitstellen aus dem Personalkostenförderprogramm erreichen wir mit den sich daraus tatsächlich ergebenden Stellen schon heute viele Schulen, die einen großen Bedarf haben: Oberschulen, Gesamtschulen, OSZ

- da haben wir schon Vollausstattung. Ja, Grundschulen und Gymnasien hinken noch hinterher, aber insgesamt sind wir gar nicht so schlecht aufgestellt.

Ich habe auch den Eindruck, dass die Kommunen, deren Aufgabe die Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule zunächst einmal ist, dieser Steuerungsaufgabe gut nachkommen. Daraus eine Landesaufgabe zu machen, also einen echten Systemwechsel vorzunehmen, kann man zwar diskutieren, aber der Zeitpunkt ist suboptimal. Warum? - Zunächst einmal, weil wir zurzeit keinen Haushalt beschließen! Sollte das Land die Aufgabe der Schulsozialarbeit komplett an sich ziehen, wie von Ihnen gefordert, erfordert das Millionenbeträge, die wir nicht haben. Das wurde zuletzt ja auch im Rahmen der Erarbeitung des Kinder- und Jugendgesetzes deutlich gemacht.

Außerdem müssten wir dann noch einmal an das Finanzausgleichsgesetz heran, denn wenn wir schon eine Aufgabe der Kommunen übernehmen, müssen wir sie dafür nicht auch weiter fördern. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Kommunen das so toll finden.

Darüber hinaus sind wir, wie auch andere Bundesländer, in Brandenburg gerade dabei, die Umsetzung des Startchancen-Programms des Bundes ab dem neuen Schuljahr zu konkretisieren. Säule III sieht eine Stärkung multiprofessioneller Teams vor, wozu auch die Schulsozialarbeit gehört. Diese Planungen sollten wir zunächst zu Ende bringen und keine Paralleldebatte aufmachen.

Auch wenn die Bedeutung der Schulsozialarbeit unstrittig ist und eine Stärkung absolut angezeigt ist, ist der von Ihnen im Antrag gezeichnete Ansatz zumindest gegenwärtig nicht sinnvoll. Daher werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

Gefasster Beschluss3

Brandenburger Teichwirtschaften zukunftssicher machen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 104. Sitzung am 21. März 2024 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst:

„Brandenburger Teichwirtschaften

für die regionale Wertschöpfung und als schützenswerten Lebensraum erhalten

Der Landtag stellt fest:

Die Teichwirtschaft in Brandenburg ist nicht nur ein wichtiges Standbein für die regionale Produktion von begehrten Lebensmitteln, sondern auch bedeutend für die Erhaltung wichtiger Lebensräume für geschützte Tier- und Pflanzenarten in unserer Kulturlandschaft. Der Erhalt der Teichwirtschaften und insbesondere der Karpfenproduktion in Brandenburg ist folglich gesellschaftlich wertvoll. Trotzdem sind Unternehmen der Teichwirtschaft mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Gründe dafür sind die Wasserverfügbarkeit und zunehmende Trockenheit durch den Klimawandel, der Fachkräftemangel aber auch der zum Teil schlechte Zustand der Teiche und der Investitionsstau. Die Verluste durch geschützte Tierarten sind nach wie vor eine Herausforderung, die jedoch durch das Land in Form von Ausgleichszahlungen weitestgehend aufgefangen wird.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Teichlandschaften in der Lausitz, die aufgrund der Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts durch den Braunkohlenbergbau mit besonderen Herausforderungen konfrontiert werden. Die Sicherung des Wasserdargebotes für die Fischproduktion und die Erhaltung der Teiche steht hier an erster Stelle. Mit dem Auslaufen der Kohleverstromung im Kraftwerk Jänschwalde braucht es außerdem neue Perspektiven für die Brut- und Satzfischproduktion als zentrale Grundlage für eine regionale Teichwirtschaft. Im Ergebnis einer Sektorstudie zur Karpfenteichwirtschaft durch das Institut für Binnenfischerei e. V. (IfB) wurde festgestellt, dass die Karpfenteichwirtschaft in Brandenburg Entwicklungspotenzial hat und bestehenden Herausforderungen durch gezielte Förderung, Forschung und Qualitätssteigerung bei der Produktion begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass die Landesregierung die Förderung für investive Maßnahmen in der Aquakultur und für die Pflege und Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Teichflächen erhöht und gesichert hat.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Personalstellen und unter Berücksichtigung der vielfältigen Leistungen der Teichwirtschaft sowohl für die ökonomische Existenzsicherung der bewirtschaftenden Unternehmen als auch für den Erhalt der Biodiversität folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Zur Erhaltung der Biodiversität ist die Förderung von ex

tensiver Teichwirtschaft in Schutzgebieten aufrechtzuerhalten und auch künftig mit Förderprogrammen zu unterstützen, sodass Mehrkosten ausgeglichen werden.

2. Die Ausgleichzahlungen für Verluste durch geschützte

Tierarten sind aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig sollen die in und an den Teichen entstehenden Schäden durch geschützte Arten mit gezielten Maßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Bestimmungen reduziert werden können.