Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Derzeit gehe ich weiterhin davon aus, dass die Planungsergebnisse der Leistungsphase 2 für Ende des Jahres 2025 oder Anfang des Jahres 2026 erwartet werden.

Der weitere Prozess zur Realisierung eines 10-Minuten-Taktes zwischen Buch und Bernau wird mit Hochdruck vom Land Brandenburg begleitet, und dabei wird im Austausch mit den beteiligten Akteuren auch auf die Umsetzung potenzieller Beschleunigungsmöglichkeiten gedrängt.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2150 des Abgeordneten Matthias Stefke (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)

Kostentragung bei Straßenreparatur aufgrund von Umleitungsverkehr

Zur Durchführung von Arbeiten an einer Brücke in Brandenburg an der Havel wird vom 07.02.2024 bis voraussichtlich zum 05.04.2024 die Fahrspur der B 1/102 in Richtung Stadtzentrum von Brandenburg an der Havel gesperrt. Dies führt nun seit Beginn der Sperrung zu einem massiven Verkehrschaos in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Denn die vom Landesbetrieb Straßenwesen verantwortete Umleitungsstrecke beginnt bereits bei der Autobahnabfahrt Brandenburg und stellt einen Umweg von ca. 20 Kilometern da. Da die gesperrte Strecke als Zubringer zur A 2 fungiert, wird sie täglich von rund 30 000 Fahrzeugen genutzt, welche nun nahezu vollständig auf die Umleitung angewiesen sind. Die Umleitungsstrecke führt unter anderem über die Krahner Hauptstraße, Reckahner Straße Brandenburger Straße sowie die Göttiner Landstraße. Angesichts der deutlich erhöhten Nutzung hat sich die Qualität der Straßen in kürzester Zeit erheblich verschlechtert. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind massive Straßenschäden erkennbar, welche vor der Ausweisung der Umleitungsstrecke nicht vorhanden gewesen sind.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe hat sie Kosten für die Straßenreparatur der durch den Umleitungsverkehr beeinträchtigten Straßen aufgrund welcher Begutachtung und Protokollierung des Zustands der einzeln oben aufgeführten Straßen vor der Ausweisung der Umleitungsstrecke eingeplant?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Für die Brücke über die Gleise der DB AG im Zuge der B 1/B 102 in Brandenburg an der Havel erfolgen zusätzliche Bauarbeiten zur Stützung der beidseitigen Straßendämme an der Brücke. Aufgrund der dazu notwendigen halbseitigen Sperrung wurde für den Zeitraum der Bauarbeiten eine Umleitungsstrecke seitens des Landesbetriebs Straßenwesen (LS) eingerichtet. Im Vorfeld der Einrichtung der Umleitungsstrecke hat der LS den Zustand der Straßen der Umleitungsstrecke erfasst und dokumentiert.

Die Erfassung der eingetretenen Straßenschäden und die Festlegung der Maßnahmen für die Beseitigung wesentlich durch die Umleitung verursachter Schäden erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten bzw. Aufhebung der Umleitungsstrecke. Erst dann können auch die Aufwendungen ermittelt werden. Die Aufwendungen können dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke gemäß § 14 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz erstattet werden.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2162 des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion)

Hintergründe des Amok-Alarms in Gesamtschule in Petershagen am 8. März 2024

In einer Gesamtschule in Petershagen (Märkisch-Oderland) ist am Morgen des 8. März 2024 ein 22 Jahre alter Mann mit einem Messer und einer Schreckschusswaffe festgenommen worden, der zuvor die Schulsekretärin bedroht und einen Amoklauf geplant haben soll.1 Er habe dazu aufgefordert, den Alarmknopf zu betätigen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse zu den Hintergründen der Tat konnten zwischenzeitlich festgestellt werden?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) führt aufgrund eines Ereignisses in der Gesamtschule in Petershagen am 8. März 2024, das auch Gegenstand der in Ihrer mündlichen Anfrage in Bezug genommenen Presseberichterstattung ist, ein Ermittlungsverfahren gegen einen männlichen Beschuldigten wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Bislang haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tat politisch oder terroristisch motiviert war. Personen sind bei dem Vorfall nach meinen Erkenntnissen nicht zu Schaden gekommen. Der Beschuldigte ließ sich durch Polizeikräfte widerstandslos festnehmen. Weitere Ausführungen zu den Hintergründen der Tat sind mir derzeit aufgrund der andauernden Ermittlungen und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich. Insofern bitte ich um Ihr Verständnis.

1 Vgl. rbb24 vom 08.03.2024 zu „Amok-Alarm in Gesamtschule – Mann mit Schreckschusswaffe festgenommen“, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/03/brandenburg-maerkisch-oderland-petershagen-waffeschule-polizei-festnahme.html, abgerufen am 13.03.2024.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2163 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion)

Kooperation mit dem European Schoolnet

Im Rahmen der Informationsreise des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vom 11.03. bis 13.03.2024 nach Kopenhagen (Königreich Dänemark) besuchten die Ausschussmitglieder unter anderem das Center for Undervisningsmidler der Hauptstadtregion Kopenhagen (CFU KP). In diesen Zentren für Bildungsressourcen und Lehrmaterialien, die Teil des dänischen Ministeriums für Hochschulbildung und Wissenschaft sind, werden alle zugelassenen Lehrmittel gesammelt und insbesondere Lehrkräften und Schulen jederzeit leihweise zur Verfügung gestellt. An das CFU KP ist auch das sogenannte Future Classroom Lab angebunden, ein Projektort, an dem Lehrkräfte den Zugang zu kreativen Unterrichtsmethoden und damit verbundenen Ausstattungsideen erhalten. Dieser Ort ist Ausdruck einer Projektinitiative und Partner des European Schoolnet, einem seit 1997 bestehenden europaweitem Netzwerk zur Unterstützung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden.

Ich frage die Landesregierung: Gab es seitens des Landes Brandenburg in der Vergangenheit oder gibt es möglicherweise auch gegenwärtig Überlegungen in Hinblick auf eine Kooperation mit dem European Schoolnet bzw. gab es gegebenenfalls Gründe, sich nicht an dieser Kooperation zu beteiligen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Landesregierung sind weder aktuelle noch frühere Überlegungen in Hinblick auf eine Kooperation mit dem European Schoolnet bekannt.

Mit der Neugründung des Landesinstituts wird die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften in Brandenburg zum 1. Januar 2025 neu aufgestellt. Die Phasen der Lehrkräftebildung werden künftig stärker miteinander verknüpft; die Fortbildungsangebote werden unmittelbarer, systematischer und bedarfsgerechter an die Schulen herangetragen.

Inwiefern eine zukünftige Kooperation mit dem European Schoolnet oder anderen Partnern in dieser Hinsicht zielführend sein könnte, wird vom Landesinstitut geprüft werden.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2164 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stärkung der Demokratie: Über Modernisierung des Kommunalrechts aktiv informieren

Der Landtag hat in seiner 101. Plenarsitzung das Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts beschlossen - ein langer Weg und ein großer Meilenstein, um die rechtliche Grundlage für mehr Gleichstellung, Klimaschutz und Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in aktiven Kommunen zu schaffen. Rechtliche Änderungen beziehen sich beispielsweise auf die Stärkung der Einwohnerinnen- und Einwohnerbeteiligung, von Beiräten und Beauftragten, die Teilnahme der Ortsbeiräte im nicht öffentlichen Teil des Amtsausschusses, Zulässigkeitsprüfung von kassatorischen Bürgerbegehren, Mindeststandards für die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und die Verankerung des Klimaschutzes als kommunale Aufgabe. Dies sind entscheidende Änderungen, um die Demokratie über Beteiligung, Mindeststandards und Rechtsgrundlagen in den kommunalen Parlamenten zu stärken.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie die Gemeindeverwaltungen und bestehende sowie nach der Kommunalwahl neue kommunalpolitischen Gemeindevertreterinnen und -vertreter über die Änderungen des Kommunalrechts und deren Auswirkungen informieren?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die mündliche Anfrage nimmt Bezug auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts in der 101. Plenarsitzung und verweist auf die dort vorgenommenen Änderungen der Kommunalverfassung. Der Abgeordnete erfragt, wie die Landesregierung die Kommunalverwaltungen und die Mitglieder der kommunalen Vertretungen über die Änderungen und deren Auswirkungen informieren wird.

Das Kommunalrechtsmodernisierungsgesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I (Nr. 10) vom 5. März 2024 verkündet, sodass sich die Normanwender bereits vor dem Inkrafttreten der Änderungen am 9. Juni 2024 informieren können. Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird zeitnah ein Rundschreiben mit Erläuterungen zu den Änderungen und dem sich daraus ergebenden kommunalen Anpassungsbedarf herausgeben. Das Rundschreiben wird auch auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales veröffentlicht werden. Des Weiteren arbeitet das MIK derzeit an einer Neuauflage des äußert beliebten Handbuchs Kommunalrecht, das in kompakter Form über die geltende Rechtslage informiert. In der Vergangenheit war dies eine der auflagenstärksten Publikationen meines Hauses.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2165 der Abgeordneten Marlen Block (Fraktion Die Linke)

Position der Landeregierung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Nach vielen Jahren der staatlichen Strafverfolgung des einfachen Cannabisgebrauchs soll mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis ab dem 1. April 2024 ein Paradigmenwechsel durch eine Entkriminalisierung erreicht werden. Nach Medienberichten haben jedoch in den vergangenen Wochen drei Ausschüsse im Bundesrat eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Damit würden vor allem weiter Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten betrieben werden, die das Gesetz eigentlich beenden soll. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Justizministerin des Landes beantragte im Rechtsausschuss des Bundetages gemeinsam mit den unionsgeführten Ressorts in Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg jedoch bereits eine vollständige Aufhebung des Gesetzbeschlusses des Bundestages. Die Abstimmung zur Billigung des Gesetzes soll am 22. März 2024 stattfinden.

Ich frage die Landesregierung: Wird sie einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung ist wegen laufender Abstimmungen noch nicht abgeschlossen.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2167 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion)