Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2167 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion)

Aktualisierung der Daten zu Anträgen beim Versorgungsamt im Kontext der Coronaimpfung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3028 (Drucksache 7/8472) führte die Landesregierung unter anderem zu den Anträgen beim Versorgungsamt im Kontext einer Covid-19-Impfung aus. Es stellt sich die Frage nach einer Aktualisierung der Zahlen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Anträge auf Versorgung nach § 60 Abs. 1 IfSG aufgrund von Impfschäden im Kontext von Impfungen gegen SARS-CoV-2 oder auf Versorgung als Hinterbliebene aufgrund von Impfschäden im Kontext von Impfungen gegen SARS-CoV-2 sind im Land Brandenburg bis heute (Stichtag) gestellt worden? Zusätzlich zur bis heute eingegangenen Gesamtzahl bitte aufschlüsseln in abgelehnte bzw. positiv beschiedene bzw. noch in Bearbeitung befindliche Anträge.

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Aktuelle Daten liegen Stand Ende Februar 2024 vor. Demnach sind bei dem für das Land Brandenburg zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) insgesamt 367 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens durch eine Schutzimpfung, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorgenommen wurde, eingegangen. Über 196 Anträge wurde entschieden. Sechs Antragstellenden wurden Leistungen nach § 60 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes bewilligt. 167 Anträge wurden wegen fehlender Kausalität und zwei Anträge aus anderen Gründen abgelehnt. 21 Anträge wurden an die zuständige Behörde eines anderen Bundeslandes weitergeleitet. 171 Anträge befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der laufenden Bearbeitung. Drei Anträge auf Versorgung wurden von Hinterbliebenen (Witwe und Waisen) gestellt.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2168 des Abgeordneten Clemens Rostock (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswirkungen der Elektrifizierung des Prignitz-Expresses auf die S-Bahnverlängerung nach Velten

Am 1. März 2024 verkündete der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, dass der PrignitzExpress komplett elektrifiziert werden soll. Dabei wurde von der gesamten Strecke zwischen Hennigsdorf und Wittenberge gesprochen. Zwischen Hennigsdorf und Velten wird derweil untersucht, wie die S-Bahn bis Velten verlängert werden könnte. Dabei wurde zuletzt ein Mischbetrieb von Regional- und S-Bahnverkehr zwischen Hennigsdorf und Velten angestrebt. Eine Elektrifizierung der Strecke könnte jedoch einen Mischverkehr behindern, da die S-Bahn mit Gleichstrom fährt und ein gleichzeitiges Angebot von Oberleitung und S-Bahn-Gleichstrom - wie am Bahnhof Birkenwerder - als äußerst kompliziert gilt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat die komplette Elektrifizierung des Prignitz-Expresses mit Oberleitung auf die Planungen der S-Bahnverlängerung von Hennigsdorf nach Velten?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, musste in 2022 das Zielkonzept des i2030-Korridors Prignitz-Express/S-Bahn Velten mit der Durchbindung des Regionalverkehrs über Tegel nach Berlin-Gesundbrunnen aufgrund der absehbar nicht erreichbaren Wirtschaftlichkeit und der damit einhergehenden fehlenden GVFG-Förderfähigkeit nachgesteuert werden.

Der planerische Anpassungsbedarf betraf insbesondere auch den Abschnitt HennigsdorfVelten, für welchen ursprünglich ein Mischbetrieb mit Regionalverkehr und S-Bahn vorgesehen war. In der laufenden Planung wird eine eingleisige Reaktivierung der S-Bahnstrecke zwischen Hennigsdorf und Velten neben dem bestehenden und zu elektrifizierenden Regionalverkehrsgleis berücksichtigt. Die geplante Verbindungskurve für den RE 6 auf den Berliner Außenring soll die S-Bahn niveaufrei kreuzen.

Damit verkehren die zwei Verkehrs- und Stromsysteme - S-Bahn und Regionalverkehr - autark voneinander.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2169 der Abgeordneten Marlen Block (Fraktion Die Linke)

Radikalisierung der Bauernproteste und deren Folgen

Neben den bisher zumeist angemeldeten und friedlich verlaufenden Bauernprotesten hat es auch in Brandenburg unangemeldete Versammlungen, Blockaden und Hindernisbereiten in Form von Güllefallen oder Misthaufen sowie unerlaubte Traktorfahrten auf den Autobahnen gegeben. In der Nacht vom 3. auf den 4. März 2024 hat es an verschieden Stellen im Land Brandenburg erneut Proteste gegeben, die nicht als Versammlung angemeldet worden waren. Im Bereich der B 5 im Landkreis Havelland kam es dabei zu Straßenblockaden durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und zum Verteilen von Gülle und Mist auf der Fahrbahn; teilweise wurden Hindernisse errichtet. In der Folge kam es zu Unfällen mit Verletzten und Sachschäden. Teilweise sollen Rettungswege blockiert und Einsatzkräfte angegangen worden seien. Nach Auskunft der Polizei im Ausschuss für Inneres und Kommunales am 6. März 2024 hatte sich keine Versammlungsleitung vor Ort finden lassen; nachdem Platzverweise ausgesprochen worden waren, hatten sich die Verursachenden entfernt und ihre Fahrzeuge auf der B 5 zurückgelassen. In der Folge kam es bis Montagnachmittag zu langen Staus.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher mutmaßlicher Delikte sind wegen der genannten Vorfälle im Zusammenhang mit nicht angemeldeten Versammlungen und dem Errichten von Hindernissen und Blockaden eingeleitet worden?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den erwähnten Vorfällen im Zusammenhang mit Protestaktionen von Landwirten erfolgen durch die ermittlungsführenden Staatsanwaltschaften keine gesonderten statistischen Erfassungen. Eine konkrete Anzahl der betreffenden Verfahren im Land ist daher nicht benennbar, zumal insgesamt von einer eher dynamischen Situation auszugehen ist.

Gleichwohl kann ich Ihnen auf Grundlage einer Abfrage bei den Staatsanwaltschaften mitteilen, dass sich die Anzahl der dort erinnerlichen Verfahren etwa im mittleren zweistelligen Bereich bewegt. Der Großteil der Verfahren wird wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz aufgrund nicht angemeldeter Versammlungsgeschehen gemäß § 26 Versammlungsgesetz geführt. Daneben werden Ermittlungen wegen Nötigung und vereinzelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - wie es etwa bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt einer Blockade der Bundesstraße 5 im Landkreis Havelland der Fall ist - sowie wegen Bedrohung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und in einem Fall auch wegen Brandstiftung geführt.

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In den ganz überwiegenden Fällen dauern die Ermittlungen allerdings an. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zu weiteren Einzelheiten zum derzeitigen Zeitpunkt keine Angaben machen kann.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2170 des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD-Fraktion)

Korrupte Geschäfte mit Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

In der Beantwortung einer mündlichen Anfrage teilte die Landesregierung mit, dass sie „durch die jeweiligen Presseberichte“ Kenntnis von den schwerwiegenden Vorwürfen über korrupte Geschäfte mit Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Ostprignitz-Ruppin habe. Die Presseberichte datieren auf den November 2022 sowie auf den 10. Februar 2024. Darüber hinaus hat der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg mit Schreiben vom 5. März 2023 und 18. Februar 2024 an den Innenminister des Landes Brandenburg die Landesregierung über die betreffenden Vorgänge unterrichtet.

Ich frage die Landesregierung: Was hat sie nach Kenntnisnahme der Vorwürfe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 unternommen, um die Vorgänge aufzuklären und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Anfrage thematisiert Vorgänge im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Zusammenhang mit der Aufnahme und vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen. § 2 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) überträgt diese Aufgabe den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Die Zuständige Sonderaufsichtsbehörde ist gemäß § 17 Absatz 2 LAufnG das für Soziales zuständige Ministerium. Dem Ministerium des Innern und für Kommunales obliegt die Kommunalaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten.

Im August 2023 wurde der Vertrag des Landkreises zur Anmietung des Objektes in Flecken Zechlin unter kommunalhaushaltsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Hierbei haben sich keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ergeben.

Anhaltspunkte für ein kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen den Landkreis sind bisher nicht ersichtlich.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2172 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion)

Vorlage prüffähiger Unterlagen zur Planung der Ortsumfahrung Ahrensfelde

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3345 (Drucksache 7/9200) vom 13. März 2024 gibt die Landesregierung auf die Frage, ob die prüffähigen Unterlagen zur verkehrstechnischen Analyse des Knotenpunktes 1 im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Ahrensfelde/B 158, die zumindest nach Angabe der Berliner Senatsverwaltung bereits seit Herbst 2023 vorliegen sollten, aktuell tatsächlich vorliegen, als Antwort an: „Die Unterlage liegt nicht vor.“

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie über die Gründe des bisherigen Nichtvorliegens sowie über den Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung und Übermittlung der bereits im Juni 2023 beauftragten und für Herbst 2023 angekündigten prüffähigen Unterlagen zum Knotenpunkt 1 durch das beauftragte Ingenieurbüro an das MIL?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die geplante Mikrosimulation zur Überprüfung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes an der Landesgrenze Brandenburg/Berlin konnte bisher nicht fertiggestellt werden. Dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) fehlen dazu die erforderlichen Daten von der DB AG. Die Übergabe der Daten hat sich verzögert und soll nach derzeitigem Stand im April 2024 erfolgen. Im Anschluss ist vorgesehen, die Mikrosimulation und die Auswertung zeitnah abzuschließen. Erst nach Fertigstellung und Auswertung der Mikrosimulation kann eine Entscheidungsvorlage zur Wahl der Knotenpunktform erstellt werden. Im Anschluss daran erfolgt die Festlegung der Vorzugsvariante. Erst dann kann der LS eine Perspektive zum weiteren Planungsablauf geben und eine belastbare Zeitschiene entwickeln.

Eingegangen: 21.03.2024 / Ausgegeben: 21.03.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2174 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg (Fraktion Die Linke)

Ausbildung von Lehrkräften für die Grundschule an der Brandenburgischen Technischen Universität - Unterrichtsfach Sorbisch/Wendisch

Bereits im Zusammenhang mit der Vorstellung der Pläne für eine Grundschullehrerausbildung an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) hat sich der Beauftragte der Landesregierung für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Frühjahr 2023 gegenüber dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden dafür ausgesprochen, dass im Rahmen des Studiums an der BTU künftig auch das Unterrichtsfach Sorbisch/Wendisch gewählt werden kann. Dies sei nicht sofort mit der Einführung des Lehramtsstudiums im Herbst 2023 möglich. Er setze sich aber dafür ein, dass dies im kommenden Jahr (2024) möglich werde. Bisher ist aber keine Möglichkeit eines Lehramtsstudiums an der BTU mit dem Unterrichtsfach Sorbisch/Wendisch für das Wintersemester 2024/25 absehbar. Und auch für die Folgejahre sind maximal Absichtserklärungen vorhanden, obwohl es sich um eine für das sorbische/wendische Bildungswesen zentrale Frage handelt.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Vorstellungen hat sie für die Anwahl eines Unterrichtsfachs Sorbisch/Wendisch im Rahmen der Lehramtsausbildung an der BTU, insbesondere zu den dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen und dem Zeitpunkt, an dem die Ausbildung an den Start gehen kann?