Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 7/9347, Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
Wir kommen zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9378: „Koordinierungsstelle für die Belange von Opfern einrichten und Landesbeauftragte bzw. Landesbeauftragten für Opferschutz ernennen!“ Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Auf der Besuchertribüne darf ich Gäste begrüßen. Zuerst begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Adolph-DiesterwegOberschule Hennigsdorf, die auf Einladung des Abgeordneten Andreas Noack, SPD-Fraktion, zu uns gekommen sind. Herzlich willkommen!
Sie haben sich für Ihren Besuch ganz bewusst den heutigen Tag ausgewählt, denn der 21. März ist der Internationale Tag gegen Rassismus.
Die Vereinten Nationen haben das vor 60 Jahren festgelegt, und man möchte meinen, man bräuchte das heute nicht mehr. Aber es gibt noch immer Vorurteile gegen Menschen
anderer Hautfarbe, anderer Herkunft. Insofern ist dieser Tag heute der richtige für Ihren Besuch. Herzlich willkommen!
Insgesamt liegen 17 mündliche Anfragen vor. Im Präsidium bestand Einvernehmen, dass alle mündlichen Anfragen von der Landesregierung heute schriftlich beantwortet werden. Die Landesregierung wird die Antworten an die jeweiligen Fragestellerinnen und Fragesteller und darüber hinaus an die Landtagsverwaltung übermitteln. Die Landtagsverwaltung wird nach Vorliegen aller Antworten diese gebündelt an die Fraktionsgeschäftsführer und an die Parlamentarischen Geschäftsführer weiterleiten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie, unser demokratisches Miteinander, wird regelmäßig und bewusst von Gegnern der Demokratie angegriffen: gezielte Desinformationskampagnen in den sozialen Netzwerken, menschenfeindliche Einstellungen, die von Einzelnen und auch von Gruppierungen inzwischen wie selbstverständlich öffentlich geäußert werden, das gezielte Ausnutzen unserer demokratischen Rechte und Freiheiten, um unsere verfassungsgemäße Ordnung zu untergraben. Angriffe auf unsere Demokratie kommen dabei aus der rechtsextremen Ecke, sie kommen von linksextremer Seite, und sie kommen als religiös motivierte Anschläge auch aus der islamistischen Ecke.
In Brandenburg hat eine linksextreme Gruppierung erst vor wenigen Tagen einen Anschlag verübt, der mit perfiden Methoden nicht nur unsere Infrastruktur nachhaltig zu schädigen suchte, sondern der auch tatsächlich die Leben zahlreicher Menschen, Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr gebracht hat. Meine Damen und Herren, dieser Anschlag - das möchte ich hier noch einmal ganz klar sagen - ist zutiefst verachtenswert, und diesen Anschlag verurteile ich aufs Schärfste.
Es klingt banal, aber ein Anschlag ist ein Anschlag, und eine extremistische Gruppierung wird nicht dadurch weniger bedrohlich, dass sie weniger Anschläge ausübt, mit denen sie unsere Bevölkerung mit dem Tode bedroht, und es gibt auch keinen einzigen Zweck, der das Mittel eines Anschlags und das Mittel der Gewalt heiligt. Auch das muss hier klar gesagt werden. Jede Bedrohung unserer Demokratie ist eine Bedrohung zu viel. Wir müssen unseren Verfassungsschutz mit den uns zur Verfügung stehenden Befugnissen ausstatten, um jede Bedrohung frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern.
Meine Damen und Herren, die Beobachtung und die Aufklärung der letzten Monate und Jahre zeigen, dass die Feinde der Demokratie hier in Brandenburg allen Extremismusformen zuzuordnen sind, aber auch, dass sie überwiegend im rechtsextremen Bereich zu finden sind. Auch das möchte ich hier noch einmal herausstellen.
Ein Verfassungsschutz nimmt aus guten Gründen keine polizeilichen Aufgaben wahr. Das tut er natürlich auch in Brandenburg nicht, auch wenn oft anderes behauptet wird. Vielmehr ist unser
Verfassungsschutz das Frühwarnsystem unserer Demokratie und sozusagen auch die Schutzhülle unserer Demokratie,
sozusagen unsere Firewall, mit der wir unsere Demokratie beschützen, mit der wir einschlägige Gruppierungen und Personen frühzeitig erkennen und mit der wir durch Beobachtung Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen aufdecken und in der Folge bestenfalls auch Anschläge verhindern können.
Dies gelingt uns in Brandenburg, wie wir regelmäßig feststellen können, zuverlässig. Das Frühwarnsystem könnte aber noch früher greifen, wenn eine entscheidende, überaus erfolgversprechende Maßnahme
zeitgemäß und damit erheblich effektiver genutzt werden könnte: die Verfolgung illegaler Geldströme,
Die Befugnisse unserer Brandenburger Verfassungsschutzbehörde sind im Hinblick auf Finanzermittlungen derzeit unzureichend geregelt. Einerseits sind Finanzermittlungen im Hinblick auf Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, an Voraussetzungen geknüpft, die nicht mehr zeitgemäß sind, die nicht mehr dem aktuellen Gefahrenpotenzial entsprechen. Die Beschränkungen von Finanzermittlungen im Hinblick auf solche Bestrebungen sollen, so die gegenwärtige und bislang gültige gesetzliche Vorschrift, nur dann aufgehoben werden, wenn mittels Hass- und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung agiert oder zu Gewalt aufgerufen wird. Durch die Änderung, meine Damen und Herren, wird der Raum für Finanzermittlungen erweitert. Andererseits muss die sogenannte Bestandsdatenabfrage dringend in das Gesetz eingefügt werden, ohne die die Finanzermittlungen mangels aufzunehmender Konten eine enorme Herausforderung darstellen. Zudem müssen global agierende Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, den Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig sein, egal ob der Unternehmenssitz im Ausland ist oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gerade dargestellten Änderungen des Gesetzes sind notwendig, damit unser Verfassungsschutz zeitgemäß und noch effektiver arbeiten kann, damit unser Verfassungsschutz extremistische Bestrebungen mit Befugnissen beobachten kann, die es erlauben, Ermittlungen gezielt und eben der gestiegenen und gegenwärtigen Gefahrenlage entsprechend durchführen zu können, und dies selbstverständlich - das ist ganz klar, aber ich erwähne es trotzdem - unter den strengen Augen der parlamentarischen Kontrolle. Kollege Adler, Vorsitzender der PKK, das ist ganz selbstverständlich.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen. Wir werden dann im AIK die dringend notwendigen und zeitgemäßen Ermittlungsbefugnisse weiter behandeln, mit dem Ziel, dass die dargestellten Änderungen bei der Finanzermittlung schnell auf den Weg gebracht werden können.
Ich möchte damit schließen, Sie noch einmal aufzufordern, unsere Firewall der Demokratie, unseren Verfassungsschutz, um diese wichtigen Ermittlungsinstrumente, die wir dringend brauchen, zu erweitern. - Herzlichen Dank.