Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

Das Wort geht an Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt zur Formulierung der Frage 2179 (Entwicklung Wasserverbrauch im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Straußberg-Erkner [WSE]). Bitte schön.

Ich stelle diese Frage stellvertretend für meinen Kollegen Jörg Vogelsänger.

In den Jahren 2020 bis 2022 lag der Wasserverbrauch im Verbandsgebiet bzw. die Wasserentnahme durch den WSE nahezu konstant bei etwa 10 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Das wurde im November vergangenen Jahres auch durch die Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Vogelsänger durch den zuständigen Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bestätigt.

Das ist in den Jahren 2020 bis 2022 erfolgt, trotz Einwohnerzuwachs und der Ansiedlung von Tesla sowie guter wirtschaftlicher Entwicklung.

Natürlich ist Wasser ein besonders wertvolles Gut.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie hoch war die Wasserentnahme durch den WSE im Jahr 2023?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, danke für die Frage. Um die Wasserentnahmen des Wasserverbands Straußberg-Erkner, WSE, quantitativ einzuordnen, möchte ich noch einmal kurz die Dynamik der Jahre 2020 bis 2022 darstellen.

Die Wasserentnahmen des WSE haben sich in diesen Jahren folgendermaßen entwickelt: 2020 betrugen die Wasserentnahmen 10,8 Millionen Kubikmeter - immer gemessen an den Wasserentnahmen aus dem Grundwasserdargebot und für uns immer dargestellt auf Grundlage der gemeldeten Zahlen für die Erhebung des Wassernutzungsentgelts.

2020: 10,8 Millionen Kubikmeter, 2021: ein Rückgang auf 10 Millionen Kubikmeter, 2022: ein leichter Anstieg auf 10,2 Millionen Kubikmeter, und im Jahr 2023 - das war jetzt die Frage - fielen die Wasserentnahmen des WSE unter die Schwelle von 10 Millionen Kubikmetern. Sie betrugen ca. 9,7 Millionen Kubikmeter. Ich kann es Ihnen auch genau sagen: 9 699 638 Kubikmeter.

Das bedeutet, dass die Wasserentnahmen im Jahr 2023 gegenüber 2020 - dem Jahr der Ansiedlung von Tesla - im Verbandsgebiet um rund 10 % zurückgegangen sind.

Danke schön. - Es gibt eine Rückfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Hildebrandt.

Ich habe da noch eine konkretisierende Nachfrage: Können Sie vielleicht auch den Anteil von Tesla im Jahr 2023 angeben?

Ich versuche es: Für 2022 habe ich eine Berechnung vorliegen; da lag der Anteil bei 3 % der Wasserentnahmen des WSE. Jetzt sind es 450 000 von 10 Millionen Kubikmetern, das dürfte nach Adam Riese rund 4,5 oder 4,7 % ausmachen. Aber das liegt daran, dass der Wasserverbrauch insgesamt zurückgegangen ist - das heißt: Selbst wenn Tesla genauso viel Wasser verbraucht hätte, wäre der Anteil von Tesla prozentual angestiegen.

Wir kommen zu Frage 2180 (Vorverurteilung einer Cottbuser Lehrkraft) von Herrn Abgeordneten Lars Schieske aus der AfDFraktion.

In der 103. Plenarsitzung am 20. März 2024 antwortete der Bildungsminister Freiberg auf die mündliche Frage 2137 (Gewalt- vorwürfe gegen Lehrer aus Cottbus) wie folgt:

„Nach Kenntnis des MBJS hat eine Lehrkraft mit körperlichem Einsatz übergriffig reagiert. Dies geschah nach deren eigener Aussage - ich betone das - als Reaktion auf Provokationen einzelner Schüler. Ich habe eben etwas dazu gesagt, was die Umstände angeht. Der Lehrkraft war ihr unangemessenes Verhalten bewusst, zumindest unmittelbar nach der Unterrichtsstunde. Sie hat sich sofort nach diesem Vorfall bei der Schulleitung und später auch bei der Polizei selbst angezeigt.“

In der regelmäßigen Abfrage der Linken zu Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität -rechts-“ war diese Anzeige im September 2023 noch nicht als „PMK -rechts-“ eingeordnet, sondern wurde erst nach der medialen Veröffentlichung des Vorfalls nachträglich im Januar 2024 dieser zugeordnet. In der „Lausitzer Rundschau“ vom 8. April 2024 konnte man dazu Folgendes lesen:

„Im vorliegenden Fall handele es sich nach Einschätzung der Polizei um fremdenfeindliche sowie ausländerfeindliche, jedoch nicht um rassistische Vorfälle.“

Ich frage die Landesregierung: Warum gab es nun, vier Monate später, die Einordnung in die „PMK -rechts-“, obwohl die Selbstanzeige der Lehrkraft laut Aussage von Bildungsminister Freiberg bereits unmittelbar nach der Tat bei der Polizei eingegangen war, ohne dass es sich damals aus Sicht der Polizei um einen fremden- sowie ausländerfeindlichen Vorfall gehandelt hatte?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stübgen, Ministerium des Innern und für Kommunales. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Schieske! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorwürfe gegen den Cottbuser Lehrer, der im September des vergangenen Jahres körperlich gegen Schüler vorgegangen sein soll, wurden bereits in der 103. Sitzung dieses Landtages ausführlich thematisiert, und ich habe den ausführlichen Darstellungen von Minister Freiberg nichts hinzuzufügen.

Ich selbst kann zum Sachstand der polizeilichen Ermittlungen folgende Informationen geben: Im September 2023 erfolgten insgesamt vier Anzeigen im Zusammenhang mit der vorbezeichneten Angelegenheit, davon drei PMK-relevant; ich komme noch zur PMK.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf eine mögliche politische Motivation, sodass die Ermittlungen durch den Staatsschutz der zuständigen Polizeidirektion übernommen wurden. Im Januar 2024 erfolgte dann die Erfassung der Straftaten im kriminalpolizeilichen Meldedienst für die Fälle politisch motivierter Kriminalität nach Einklassifizierung in den Phänomenbereich „PMK -rechts-“ und folglich auch als Nachmeldung im Rahmen der Kleinen Anfrage Nr. 3369.

Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen kann ich Ihnen keine weiteren Auskünfte zu dem Verfahren geben. Ich will aber noch einmal die Gelegenheit nutzen - obwohl Sie das eigentlich alle wissen müssten -, darauf hinzuweisen, dass die Statistik politisch motivierter Kriminalität, PMK, eine Eingangsstatistik ist. Was bedeutet das? In dieser Statistik wird die Feststellung eines Straftatverdachts registriert, nicht die Ermittlung zu oder die Verurteilung wegen einer Straftat. Insofern musste dieser Verdacht bzw. mussten diese drei Fälle natürlich auch in diese PMK-Statistik 2023 aufgenommen werden. Die laufenden Ermittlungen werden zeigen, ob sich der Verdacht erhärtet oder ob er entkräftet wird. Das ist normale polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Arbeit.

Die von Ihnen insinuierte Vorverurteilung aufgrund dieser Ermittlungen ist falsch. Denn solche Ermittlungen haben stattzufinden. Die Polizei hat beim Verdacht auf Straftaten keinen Ermessensspielraum; dann kommt nicht das Opportunitätsprinzip, sondern das Legalitätsprinzip zur Anwendung. Wenn ein Verdacht aufkommt, hat die Polizei zu ermitteln, zu überprüfen, und entweder erhärtet sich der Verdacht oder er wird entkräftet. Ist Letzteres der Fall, spielt er für das weitere Verfahren keine Rolle mehr. - Danke schön.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Schieske hat eine Nachfrage. Bitte sehr.

Sie sagten gerade, die PMK sei eine Eingangsstatistik. Desto verwunderter bin ich über den Zeitverzug bzw. desto weniger erklärlich ist dieser. Wie erklären Sie sich - wenn es denn eine Eingangsstatistik ist - den zeitlichen Unterschied zwischen der Selbstanzeige der Lehrkraft im September 2023 und der Einordnung des Falls in die „PMK -rechts-“ im Januar 2024?

Die zweite Frage: Welche Kriterien und Verfahren werden angewendet, um Vorfälle in die Kategorie „PMK -rechts-“ einzuordnen,

und gab es Änderungen oder Ergänzungen dieser Kategorien zwischen September 2023 und Januar 2024?

Bitte schön.

Ich habe es eigentlich schon erläutert. Im Laufe der Ermittlungen zu diesem Vorfall aus dem September 2023 ist der Verdacht entstanden, dass es sich um eine fremdenfeindlich motivierte Straftat handeln könnte. Deshalb ist das in die PMK-Statistik - in diesem Fall eben Anfang Januar 2024 - nachgetragen worden. Das sind normale Verfahrensabläufe.

Warum „PMK -rechts-“? Das ist normalerweise der Bereich „Fremdenfeindlichkeit“; das müssten Sie wissen. Deshalb ist das in diese Statistik so eingetragen worden, übrigens nach bundesweit gültigen Kriterien.

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. - Nur noch eines: Geändert hat sich an der Einstufung nichts. Wenn Sie darauf abzielen, dass möglicherweise „nicht zuordenbar“ irgendwann eine Rolle gespielt hat: Hat es in diesem Fall nicht.

Herr Schieske hat noch eine Nachfrage; bitte sehr.

Ich muss tatsächlich nachfragen: Sie sagten, es sei eine Eingangsstatistik und gleich am Anfang sei die Einordnung in die Kategorie „PMK -rechts-“ erfolgt. Die Tat hat sich ja während der Ermittlungen nicht mehr geändert; es war schon von vornherein klar. Sie sagten, dass es diesbezüglich vier Anzeigen gegeben habe. Die Opfer haben ja auch Anzeige erstattet. Demzufolge sind die Opfer bekannt gewesen. Es war von vornherein bekannt, was es für ein Täter war und wer dort anscheinend die Opfer waren. Warum also wurde diese Tat erst vier Monate später in die Kategorie „PMK -rechts-“ eingeordnet? Diese Frage haben Sie nach wie vor nicht beantwortet.

Herr Minister.

Doch, ich habe sie beantwortet. Im Laufe der Ermittlungen hat sich dieser Verdacht erhärtet; deshalb wurde es eingeführt. Die Polizei ermittelt sorgfältig und trifft nicht sofort am ersten Tag eine Feststellung. Die Feststellung im vorliegenden Fall wurde im Januar dieses Jahres getroffen. Deshalb ist die Rückübertragung in die „PMK -rechts-“ für die Statistik 2023 erfolgt.

Ich weiß nicht, was ich Ihnen jetzt noch erklären soll.

(Zuruf des Abgeordneten Schieske [AfD])

- Gut, dann bin ich ja froh.

Wir kommen zu Frage 2181 (Anzahl der D-Ticket-Abos in Bran- denburg), gestellt von Herrn Abgeordneten Clemens Rostock, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

Tatsächlich sind die Deutschlandtickets gemeint. - Auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 7/9487, antwortete die Landesregierung kürzlich, dass in Brandenburg im Januar 2024 etwa 81 000 Deutschlandtickets genutzt worden seien. Laut Ticketmonitor sind es dagegen seit September 2023 für Brandenburg stets über 200 000 Deutschlandtickets gewesen. Nach Auskunft des VDV Ost wurden für Brandenburg 220 000 Deutschlandtickets errechnet.

Ich frage die Landesregierung: Von welchen Nutzungszahlen des Deutschlandtickets in Brandenburg geht sie aus?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Genilke, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rostock! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Anfrage bezieht sich auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Nicklisch. In der Tat ist hier eine Diskrepanz zu beobachten. Ich möchte gern erklären, wie sie zustande gekommen ist.

Die Antwort, die Frau Nicklisch erhielt, bezog sich auf ihre konkrete Fragestellung. Darin ging es tatsächlich um die im Land Brandenburg verkauften Tickets. Diese Zahl haben wir ordnungsgemäß mit - wie Sie es in ihrer Anfrage auch geschrieben haben - etwa 81 000 angegeben. Insofern war es die richtige Antwort für die Zeit Januar 2024 bis zu dem Stichtag 20. Februar 2024. Im Bereich des VBB wurden also genau 80 768 Deutschlandtickets in Brandenburg verkauft.

Eine andere Frage ist, wie viele Tickets tatsächlich in Brandenburg genutzt werden. Dazu gehören auch jene, die nicht in Brandenburg gekauft worden sind. Es gibt auch andere Möglichkeiten; man kann sie etwa über die BVG-App oder die App der Deutschen Bahn erwerben. Bei Hinzurechnung der nicht in Brandenburg gekauften Tickets ist die Zahl am Ende natürlich größer; sie liegt in Summe bei 221 000.

Die Einnahmenaufteilung - um diese geht es ja im Deutschlandtarifverbund, DTV - wird jetzt vorgenommen. Es sind statistische Werte, mit denen das am Ende des Tages errechnet wird. Dann steht auch fest, wie viel Geld nach Brandenburg kommt. Über die bundesweite Einnahmenaufteilung werden immer wieder Diskussionen geführt; auch bei der jüngsten Verkehrsministerkonferenz in Münster wurde diese Frage zumindest andiskutiert. Es geht also darum, wie wir die Verteilung für 2023/24 neu ordnen können.

Daher darf ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es noch zu umfangreichen Anpassungen kommen kann. Denn klar ist, dass auch das Nutzungsverhalten in anderen Bundesländern

derzeit nur angenommen wird; die Berechnungsergebnisse geben noch nicht die tatsächlichen Zahlen wieder. Später, nach Einbeziehung der Postleitzahlen, werden die Ergebnisse wesentlich genauer sein, das heißt, auch wir werden genauere Zahlen haben.