Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

sagt hat, weil keine größeren oder inhaltlich relevanten Bedenken oder Einwendungen vorgelegen hätten. Dann haben Sie aber dargestellt, das LfU werde jetzt alle Einwendungen prüfen. Mich würde interessieren: Hat das LfU alle Einwendungen schon geprüft und deshalb den Erörterungstermin abgesagt, oder prüft das LfU noch die Einwendungen?

Bitte, Herr Minister.

Ich versuche, die Fragen so weit wie möglich - ich bin ja auch kein Jurist - korrekt zu beantworten. Zunächst einmal - das habe ich auch ausgeführt - geht es bei solchen Anhörungsverfahren nicht darum, eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen; das wäre ein großes Missverständnis. Es geht darum, dass sich die Genehmigungsbehörde ein Bild davon macht, inwieweit die Einwendungen noch auslegungsbedürftig sind, ob zusätzliche Erhebungen durchgeführt werden müssen oder ob es noch Nachfragen gibt, wenn der Inhalt unklar ist. Das habe ich klargestellt. Es wurden in dem Verfahren keine außergewöhnlichen Einwendungen erhoben, deren Inhalte unklar und damit aus Sicht der Genehmigungsbehörde erörterungswürdig waren.

Nun hat Herr Vida zwei Punkte angesprochen. Zu den Fledermäusen: Selbstverständlich gibt es ein großes Instrumentarium, wie man damit umgehen kann, wenn sich in einer Region, in der eine Windenergieanlage errichtet werden soll, Fledermäuse befinden. Das probateste Mittel ist, dass die Windenergieanlagen bei bestimmten Windgeschwindigkeiten in der Nacht eben nicht in Betrieb genommen, also abgeregelt werden. Von daher gehe ich davon aus, dass das Landesamt für Umwelt in diesem Zusammenhang prüfen wird, inwieweit diesem Anliegen oder diesem Einwand Rechnung getragen werden muss.

Wenn sich in den eingereichten Unterlagen Hinweise darauf finden - den Einwand haben Sie ja dargestellt -, dass in, ich glaube, Löhme ein Wohngebiet geplant ist, das in den Planungen des Investors - den Sie in Anführungszeichen gesetzt haben -, also des Antragstellers nicht korrekt dargestellt ist,

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Die Häuser stehen schon! - Hei- terkeit des Abgeordneten Walter [Die Linke])

dann wird das in diesem Verfahren selbstverständlich geprüft werden.

Insofern: Ja, die Einwendungen sind dem LfU bekannt - das war die Aussage. Sie werden inhaltlich geprüft. Dann wird das LfU zu einer abschließenden Entscheidung kommen, und diese abschließende Entscheidung wird natürlich zu jeder dieser Einwendungen eine Stellungnahme beinhalten. Das kann dazu führen, dass in der Konsequenz das gesamte Vorhaben abgelehnt wird. Es kann aber eben auch dazu führen, dass einzelne Auflagen ausgesprochen werden; das ist ganz normal.

Herr Walter, ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, in wie vielen Fällen wir in den letzten viereinhalb Jahren …

(Frau Wernicke [BVB/FW Gruppe]: In ganz vielen! - Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

- Die Frage war von Herrn Vida?

(Walter [Die Linke]: War von Herrn Vida, aber ist nicht schlimm! - Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe] - Vereinzelt Heiterkeit)

- Von Herrn Vida; ist egal. - … solche Erörterungstermine abgesagt haben. Sie wissen, dass wir bedingt durch Corona in den Jahren 2020 und 2021 eine Sondersituation hatten, übergangsweise vielleicht auch noch 2022. Von daher weiß ich nicht, ob diese Zahl wirklich sehr aussagekräftig ist. Aber wenn Sie Wert darauf legen, werde ich sie Ihnen zukommen lassen.

Sie haben eine weitere Rückfrage, Herr Abgeordneter Vida. Bitte schön.

Vielen Dank. Gerne nehme ich die Zahl noch entgegen, wenn Sie sie im Nachgang recherchieren können. - Also wie gesagt: Das Baugebiet steht schon. Die Häuser stehen, die Menschen wohnen darin; es wurde trotzdem vergessen. Wir reden nicht von irgendetwas Neuem, und wir reden nicht nur von Fledermäusen, sondern auch von allen anderen Vögeln, die tagsüber unterwegs sind.

(Kretschmer [Die Linke]: Fledermäuse sind keine Vögel! - Heiterkeit der Abgeordneten Wernicke [BVB/FW Gruppe])

- Okay: Und Vögel, die tagsüber unterwegs sind. Wenn das die einzigen Probleme in Bezug auf das Windgebiet Börnicke sind, haben wir keine Probleme. Vielleicht können Sie es den Börnickern erklären. Vielen Dank für die Belehrung - sie löst das Problem zu null Prozent.

Herr Minister, die Fragen, die ich an Sie richten möchte: Wenn sich im Rahmen der Tiefenprüfung, die Sie ja jetzt angekündigt haben, Erkenntnisse ergeben, sind Sie oder ist das Landesumweltamt dann bereit, den Erörterungstermin nachzuholen? Besteht diese Möglichkeit?

Und zweitens: Ich habe in dieser Angelegenheit mit Schreiben vom 30. Dezember Akteneinsicht beantragt, sie aber bis heute nicht erhalten. Wann wird die Akteneinsicht ermöglicht? Nach vier Monaten erlaube ich mir, eine Nachfrage zu stellen.

Bitte schön.

Herr Abgeordneter Vida, die Frage nehme ich gerne mit, und Sie bekommen von mir innerhalb von 48 Stunden eine Antwort darauf, wann die Einsichtnahme für Sie möglich sein wird. Vielleicht ist das auch schon längst unterwegs; ich habe hier keine Aufzeichnungen dazu.

Wie lautete die erste Frage?

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Ob der Erörterungstermin groß- zügigerweise …)

- Ach so, ob er nachgeholt werden kann. - Wenn die Genehmigungsbehörde nach Sichtung aller Unterlagen zu dem Eindruck kommt, dass sie sich geirrt hat und tatsächlich noch eine vertiefende Erhebung durchzuführen ist, steht es ihr meines Wissens frei, diesen Erörterungstermin anzusetzen - selbstverständlich. Ich habe aber dargestellt, dass die Genehmigungsbehörde meines Wissens nach Sichtung der Einwendungen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass alles im prüffähigen Zustand vorliegt, alles klar formuliert ist und deswegen auch keine weitere Erörterung erforderlich ist. - Danke.

Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen stellt die Frage 2184 (Er- kenntnisse der Landesregierung zu dem Stromnotstand in Ora- nienburg und in anderen Kommunen Brandenburgs) für die AfDFraktion; das Thema hatten wir heute schon. Bitte.

Die Stadt Oranienburg schlägt Alarm: Angesichts des Zuzugs, der verstärkten Unternehmensansiedlungen und des vermehrten Einbaus von Wärmepumpen gibt es Engpässe im Hochspannungsnetz, weswegen die Stadtwerke keine neuen Stromanschlüsse mehr genehmigen wollen. Es stellt sich die Frage nach anderen Kommunen in Brandenburg mit entsprechenden Problemen - insbesondere vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernkraft und der Kohleverstromung.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Erkenntnisse besitzt sie zu Engpässen im Hochspannungsnetz - in Bezug auf welche anderen Kommunen in Brandenburg, aufgrund welcher dortigen Probleme, mit welchen bisherigen Lösungsansätzen?

Vielen Dank. - Herr Minister Prof. Dr. Steinbach antwortet für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, der erste Satz in Ihrer Frage ist falsch, weil es keinen Engpass auf der Hochspannungsebene, sondern jenseits des Umspannwerkes auf der heruntergespannten Ebene Richtung Stadtwerke Oranienburg gibt. Entsprechend gibt es auch keinen Zusammenhang mit dem Kohle- oder dem Atomausstieg, sondern es ist ausschließlich ein Thema jenseits der Umspannungsebene, also der Unterspannungsebene aufseiten der Stadtwerke.

Haben Sie eine Rückfrage? - Dann fasse ich beide Rückfragen zusammen. Zunächst Frau Dr. Oeynhausen, bitte.

Herr Minister, jetzt überraschen Sie mich ein bisschen, denn es ist ja zum Beispiel in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes aufgenommen worden, dass die Stromversorger die Energie-, die Stromversorgung zum Beispiel für Wärmepumpen und auch E-Autos drosseln können, damit es nicht zu solchen Situationen kommt.

Deswegen jetzt meine Nachfrage: Kann die Landesregierung mit Sicherheit ausschließen - und, wenn ja, aufgrund von welcher Datenlage -, dass es in Brandenburg in Zukunft zu Engpässen wie in Oranienburg kommt? Das ist meine erste Frage.

(Bretz [CDU]: Was soll denn diese Frage?!)

Die zweite: Der Verband kommunaler Unternehmen äußert sich zu der Mammut- oder Jahrhundertaufgabe, wie der Verband die Energiewende nennt, wie folgt - ich zitiere -:

„Mit Blick auf Material, Personal und etwaige Sondersituationen kann es deshalb während einer Übergangszeit zu vorübergehenden Engpässen kommen.“

Quelle ist die „Märkische Allgemeine“ vom 18.04.2024. Hier meine zweite Frage: Welche etwaigen Sondersituationen in welchen Regionen Brandenburgs können nach Kenntnissen der Landesregierung wann eintreten?

Und meine dritte Frage: Haben Sie Erkenntnisse darüber, inwieweit es den Stromversorgern jetzt zupasskommt, dass die Produktion und der Verkauf von E-Autos so zurückgegangen sind, dass das Ziel der Ampelkoalition, 15 Millionen Autos bis 2030 zuzulassen, auf gar keinen Fall eingehalten werden kann? Denn das hieße, 200 000 Autos pro Monat bis 2030 zuzulassen. Inwieweit wurde es von den Stromversorgern eingepreist, dass dieses Ziel der Ampelkoalition nicht erreicht werden kann?

Herr Abgeordneter John, bitte.

Die Frage bezieht sich noch einmal direkt auf die Stadtwerke Oranienburg und die Engpässe. Sie waren ja selbst mit Ministerpräsident Dietmar Woidke vor Ort. Die Frage, die sich hieraus ergibt, lautet: Zu welchen Ergebnissen sind Sie dort gekommen bzw. welche Details - die ja bislang nicht genannt wurden -, die zur Lösung des Problems beitragen, gerade bei den Stadtwerken in Oranienburg und in der beschriebenen Engpasssituation, können Sie uns hier nennen?

Bitte schön, Herr Minister.

Also, noch mal ein kleines bisschen von vorne.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Jetzt muss ich ein bisschen dozieren. Die Reihenfolge lautet: Übertragungsnetz, Verteilnetz, Anschluss zum Endverbraucher. Was hier im Augenblick zur Diskussion steht, ist ein Engpass auf dem Weg vom Verteilnetzbetreiber zum Endkunden. Das hat nichts mit Versorgungssicherheit zu tun. Das hat überhaupt nichts mit diesen ganzen Dingen zu tun, sonst könnte die E.DIS auf der Verteilnetzebene nicht kurzfristig eine Bereitstellung von weiteren 13,6 MW anbieten. Es gibt auf der Verteilnetzebene also keinerlei Engpass.

Die Frage „Gibt es vergleichbare Situationen auf der untersten Ebene, also in Richtung Versorger?“ beantwortet die Bundesnetzagentur - das hat sie jedenfalls öffentlich getan.

Im Energiesicherheitsgesetz besteht seit zwei Jahren die Pflicht auf der kommunalen oder der städtischen Ebene zu einer solchen vorausschauenden Planung. Diese Planung ist der BNetzA zur Prüfung vorzulegen, um eine solche Situation, wie sie aufgetreten ist, zu vermeiden. Die Abgabe einer solchen Planung erfolgt ab der nächsten Woche, ab dem 30. 04., nicht mehr freiwillig, sondern ist dann verpflichtend.

Die BNetzA hat auf Basis des Kenntnisstands, der ihr gemeldet worden ist, die klare Aussage getroffen, dass ihr, bezogen auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland im Augenblick keine vergleichbare Situation bekannt ist. - Dies zur Einordnung und zu diesem Punkt.

Bei den Dingen, die Sie eben genannt haben - ganz gleich, ob ich Wärmepumpen oder E-Autos anschließe -, muss ich auf allen drei Ebenen vorausschauend planen. Das heißt, wenn Stadtwerke diese vorausschauende Planung erstellen, müssen sie dabei zum Beispiel auch von Annahmen darüber ausgehen, wie viel Elektrofahrzeuge es in ihrem Zuständigkeitsbereich gibt, und gegebenenfalls an Ladesäulen herangehen. Gegebenenfalls muss also mit dem Bau eines weiteren Umspannwerks, das die vorhandene Versorgung von der Verteilnetzebene zum Endkunden erbringen kann, reagiert werden. In dem in Rede stehenden Fall geschah das leider Gottes mit sehr großer Verspätung. - Insofern steht eine konjunkturelle Situation im E-Automarkt in keiner Wechselwirkung zu dieser vorausschauenden Planung.

Nun zu Ihrer Frage, Herr John. Ich kann sie Ihnen nicht beantworten, weil ich nicht mit am Tisch sitze. Ich kann nur das zitieren, was mir gesagt worden ist. Die Stadtwerke und die E.DIS sitzen unter Begleitung der BNetzA zusammen. Es sind unterschiedliche Szenarien diskutiert worden. Eines ist öffentlich geworden, nämlich das Szenario eines Hilfsumspannwerks, um diese bewussten 13,6 MW bis Ende dieses Jahres zur Verfügung zu stellen. Auf welches der verschiedenen Szenarien, die man dort diskutiert hat, sich die Stadt Oranienburg und die E.DIS geeinigt haben, müssten Sie bitte bei der E.DIS oder bei den Stadtwerken selbst erfragen. Wir sitzen, wie gesagt, dort nicht mit am Tisch, und es besteht auch keine Pflicht, uns Details mitzuteilen.

Wir kommen nun zu Frage 2185 (Planungen zur Ortsumfahrung Plessa) der Abgeordneten Isabell Hiekel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Seit 30 Jahren wird über die Ortsumgehungen B 101, B 169 Elsterwerda - Plessa diskutiert. Der Beschluss zum Raumordnungsverfahren im Jahr 2011 favorisierte eine südliche Umfahrung von

Plessa in Trassenbündelung mit den in Planung befindlichen Hochwasserschutzanlagen.