Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

Ich weiß nicht, ob Sie mit Ihrer Rede sagen wollten, dass wir die Beamten heute tatsächlich noch nach dem preußischen Recht und nicht nach dem, was nach 1932 passiert ist, bewerten sollten. - Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Herr Abgeordneter Lakenmacher, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren?

(Lakenmacher [CDU]: Ja!)

- Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Block, wir besprechen hier natürlich nicht das Urteil des höchsten Gerichts, aber eines will ich herausstellen. Sie haben es sich sehr einfach gemacht.

(Zuruf der Abgeordneten Block [Die Linke])

denn Sie haben für die gesamte Kurzintervention ein Sondervotum, das Ihnen zupasskommt, herangezogen.

(Bretz [CDU]: Genau!)

Ich könnte jetzt - das wäre aber zu einfach und zu billig - weiter aus der Entscheidung zitieren, was das Gegenteil deutlich machen würde. Ich will als Replik auf diese Kurzintervention nur sagen: Es handelt sich hierbei ganz ausdrücklich um eine Einzelmeinung und um ein Sondervotum. So ist das in der Juristerei. - Danke schön.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Kotré.

(Beifall AfD - Bretz [CDU]: Sie wird jetzt zum Zeitraum von 1932 bis 1945 ausführen, glaube ich!)

1932 oder 1933?

(Dr. Berndt [AfD]: Egal, Hauptsache Mailand!)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Nachdem die 1. Lesung des ursprünglichen Gesetzentwurfs bereits am 15. September 2022 hier stattgefunden hat, möchten die Landesregierung und insbesondere die Koalitionsfraktionen allen Ernstes ihren Gesetzentwurf trotz der bestehenden Mängel schnell noch durchdrücken. Und die CDU-Fraktion setzt ihn sogar noch als Priorität. Das ist ungeheuerlich!

Die Anhörung zu dem irreführend als „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern“ bezeichneten und im Volksmund „Verfassungstreuecheck“ genannten Vorhabens fand bereits am 30. November 2022 im Innenausschuss statt. Seitdem schlummerte der

Gesetzentwurf wegen der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken der meisten Angehörten bis zur März-Sitzung des Innenausschusses im Jahr 2024. Die Koalitionsfraktionen brachten einen Tag zuvor einen umfangreichen Änderungsantrag mit völlig neuen und noch nicht Gegenstand der Anhörung gewesenen Regelungen zum Disziplinarrecht ein. Vorbild war ein ebenfalls verfassungswidriges Vorgehen der SPD-Innenministerin Faeser mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.

(Klemp [B90/GRÜNE]: Sind Sie Verfassungsrechtlerin?)

Merkwürdigerweise hat auf Bundesebene die CDU gegen den Gesetzentwurf gestimmt.

(Dr. Berndt [AfD]: Ach!)

Hier im Land Brandenburg priorisiert die CDU als Mitglied der Landesregierung dieses verfassungsfeindliche Vorhaben sogar.

(Vereinzelt Beifall AfD - Dr. Berndt [AfD]: Ungeheuerlich!)

Das ist heuchlerisch, und das ist verlogen, aber bezeichnend für die Politik der Altparteien.

(Beifall AfD)

Zum Dank bezeichnet die SPD-Finanzministerin Katrin Lange - das hatten wir heute schon einmal - Sie als mickrigste CDU Deutschlands

(Beifall AfD)

und Innenminister Stübgen als schwach und lasch, womit sie im Großen und Ganzen gar nicht mal so unrecht hat.

(Günther [AfD]: Ein schwacher Laschet!)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch wegen des Ablaufs des Gesetzgebungsverfahrens verfassungswidrig. So haben Sie das verfassungsrechtlich vorgegebene Gesetzgebungsverfahren unterlaufen und mit dem Änderungsantrag völlig neue und im Ursprungsgesetz nicht enthaltene Regelungen zum Disziplinarrecht vorgenommen, die an sich eines eigenen, neuen Gesetzgebungsverfahrens bedurft hätten.

Außerdem hätte eine mündliche Anhörung in angemessener Zeit stattfinden müssen. Stattdessen haben Sie mit Ihrer Regierungsmehrheit ein verkürztes schriftliches Anhörungsverfahren über die Osterferien beschlossen. Der durch unsere Fraktion zur Benennung vorgesehene Verfassungsrechtsexperte Dr. Ulrich Vosgerau

(Adler [SPD]: … hatte überhaupt kein Interesse an einer Mitarbeit!)

hat wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine Stellungnahme abgeben können. In dem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag hat er auf Benennung der AfD-Fraktion Folgendes ausgeführt:

„Im Ergebnis halte ich diese Reform auch für verfassungswidrig, sie widerspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, nämlich dem Lebenszeitprinzip, also sofern man dieses Gesetz nicht nur auf die Zeit- und Widerrufsbeamten, sondern auch auf den Regelfall der Lebenszeitbeamten anwenden will.“

Ihre beiden Vorhaben, sowohl der sogenannte Verfassungstreuecheck als auch die Änderung im Disziplinarrecht, sind schwerwiegende Angriffe auf die Demokratie und den Rechtsstaat.

(Beifall AfD)

Ihnen von der links-grün unterwanderten CDU hier in Brandenburg geht es nicht um Verfassungstreue. Ihnen geht es um Regierungstreue, allerdings nur, solange Sie auch an der Regierung sind.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Deshalb wird auch Ihr sogenannter Verfassungsschutz weiter instrumentalisiert, um im Rahmen einer Regelanfrage die gesammelten Informationen zu potenziellen Beamten kundzutun und bereits bestehende Beamtenverhältnisse willkürlich aufzuheben.

Sehen Sie, die Qualität des aktuellen Brandenburger Verfassungsschutzes ist ja hinlänglich bekannt. Die größte Oppositionspartei des Landes wird auf Zuruf zum sogenannten Verdachtsfall erklärt, um regierungskritische Meinungen zu unterdrücken.

(Zuruf der Abgeordneten Block [Die Linke])

Natürlich entbehrt diese Bewertung jeglicher Substanz; trotzdem wird sie erst einmal in den Raum geworfen.

(Dr. Berndt [AfD]: Unerhört!)

Der Verfassungsschutz in der jetzigen Form ist kein Dienstleister der Demokratie, wie es so gern kolportiert wird; der Verfassungsschutz ist ein Abschaffer der Demokratie!

(Beifall AfD)

Bei ihm handelt es sich in der aktuellen Form um eine sogenannte Gesinnungspolizei als Erfüllungsgehilfe der Politik,

(Dr. Berndt [AfD]: Richtig! Genau!)

wie der ehemalige SPD-Finanzminister Mathias Brodkorb in seinem Buch zum Ausdruck bringt.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Der Verfassungsschutz, der über die angebliche Verfassungstreue anderer urteilt, ist jedoch kein Gericht. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren! Daher ist auch seinen Einschätzungen, die keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen, keinerlei Bedeutung zu schenken. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren gilt so lange als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt wird, und sein Urteil wird auch nicht veröffentlicht. Aber im Fall von

nicht einmal strafbarem Verhalten wird ohne Unschuldsvermutung, ohne rechtliches Gehör, ohne Entscheidung eines unabhängigen Richters und ohne Beteiligung eines Verteidigers ein Urteil durch den Verfassungsschutz gefällt und in öffentlichen Verfassungsschutzberichten sogar noch ein mittelalterliches An-den-Pranger-Stellen vorgenommen.