Ein weiterer, ein letzter Punkt: Sie schützen auch Menschen nicht, die öffentlich Missstände benennen: Whistleblower, von Mobbing oder Bossing Betroffene in der Verwaltung. Die müssen jetzt damit rechnen, dass sie mit Disziplinarverfahren bis zum Ausschluss aus dem Beamtentum übersät werden.
Meine Damen und Herren, wir haben aufgrund des gestrigen Brandbriefs des DGB und der weiteren Gewerkschaften heute einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Streichung der neuen disziplinarrechtlichen Regelungen beabsichtigt ist. Das Disziplinarrecht muss ausgenommen und ein ernsthaftes Verfahren mit den Gewerkschaften und Gremien durchgeführt werden.
Und wir haben eine dritte Lesung beantragt. Wir alle tun sicherlich gut daran, den vorliegenden Entwurf wirklich noch einmal zu überdenken. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Herr Abgeordneter Klemp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Was lange währt, wird endlich gut, so sagt der Volksmund - und so ist das auch hier.
Die heute zum Beschluss vorliegende Fassung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern wird einen Beitrag dazu leisten, unsere öffentliche Verwaltung vor Gegnerinnen und Gegnern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu
schützen, ohne die Pluralität politischer Meinungen in den Behörden zu beeinträchtigen, denn auch diese ist Teil unserer verfassungsmäßigen Ordnung.
Daher galt es, hier klug abzuwägen zwischen den Bedrohungen unserer demokratischen Gesellschaft einerseits - diese Bedrohungen werden ja aktuell mehr als deutlich, wenn verfassungswidrige Abschiebefantasien
propagiert werden und sich politische Mandatsträger von ausländischen Mächten einkaufen lassen, sei es nun Russland oder China -, und der politischen Einstellung von Beamtinnen und Beamten andererseits, die, soweit sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt, beim Eintritt in den öffentlichen Dienst, bei Beförderungen und bei disziplinarischen Vorgängen keinen Unterschied machen darf. Diesem Spannungsfeld wird der vorliegende Beschlusstext aus meiner Sicht gut gerecht.
Das Gesetz geht zurück auf den Auftrag des Landtags, der in seiner 20. Sitzung, am 27. August 2020, die Landesregierung aufgefordert hatte, zu prüfen, wie eine Zuverlässigkeitsprüfung vor einer Einstellung, aber auch eine anlassbezogene Prüfung während des dienstlichen Werdegangs erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung hat uns die Landesregierung am 20. Oktober 2022 vorgelegt; es wurde im Rahmen des parlamentarischen Prozesses noch wesentlich verbessert. Auch wenn das relativ lange gedauert hat, Frau Kotré, denke ich, dass es sich gelohnt hat.
Uns Bündnisgrünen war dabei von Anfang an wichtig, dass wir das Augenmerk nicht nur auf den Einstellungsprozess legen, sondern auch die Maßnahmen verbessern, um Beamtinnen und Beamte, die sich erst nach Eintritt in den Dienst radikalisiert haben, zu sanktionieren.
Hierbei wollen wir nach dem Vorbild von Baden-Württemberg und des Bundes von dem Instrument der Disziplinarklage auf eine Disziplinarverfügung umstellen. Es ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar, dass auch Beamtinnen und Beamte, die offensichtlich verfassungswidrig auftreten, während der Dauer des Verfahrens mit vollen Bezügen im Beamtenverhältnis verbleiben.
(Frau Kotré [AfD]: Unschuldsvermutung! - Dr. Berndt [AfD]: Kennt er nicht! - Gegenruf der Abgeordneten Dannen- berg [Die Linke])
Ich bin froh, dass nun in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Amt schneller ausgesprochen werden kann. Selbstverständlich bleiben die verfassungsmäßigen Rechte der Betroffenen und die gerichtliche Überprüfbarkeit erhalten.
- Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen oder wollen Sie dazwischenquatschen? - Nein, Sie wollen dazwischenquatschen.
Meine Damen und Herren, Sie können sich vorstellen, dass in meiner Partei, die in früheren, westdeutschen Zeiten ja selbst vom sogenannten Radikalenerlass betroffen war, die vorgeschlagenen Regelungen zu erheblichen innerparteilichen Diskussionen geführt haben. Wir müssen aber auch sehen - meine Kollegin Marie Schäffer hat das hier vom Pult aus auch mehrfach deutlich gemacht -, dass die Verfassungsschutzbehörden verglichen mit der Zeit des Radikalenerlasses heute in einem ganz anderen Maß parlamentarischer, aber auch gerichtlicher Kontrolle unterliegen und Begründungen und Einstufungen von Maßnahmen an einem sehr viel höheren Standard gemessen werden.
Danke, Herr Kollege Klemp, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben über die Diskussion in Ihrer Partei und die historischen Erfahrungen mit dem Radikalenerlass gesprochen. Nun gibt es ja seit gestern einen Brief der Gewerkschaften, die uns auffordern, die Änderung des Disziplinarrechtes noch einmal zu überdenken. Sie bieten ihre Mithilfe an.
Wir haben jetzt gehört, dass unserem Antrag auf 3. Lesung selbstverständlich nachgekommen wird, dass der Gesetzentwurf aber an den Hauptausschuss überwiesen werden soll - und nicht, wie wir es vorschlagen, an den Innenausschuss - , heute dort beraten werden soll und dass dann am Freitag die 3. Lesung stattfinden soll. Halten Sie dieses Verfahren für sach- und fachgerecht, auch in Bezug auf die Position der Gewerkschaften, die ja ausdrücklich ihre Unterstützung angeboten haben?
Vielen Dank für diese Zwischenfrage. Natürlich ist es gut, wenn Sie noch Diskussionsbedarf haben, dass wir auch eine 3. Lesung und zwischendurch eine Anhörung durchführen.
Die Einwände der Gewerkschaften sind ja nicht neu; sie sind auch im schriftlichen Anhörungsverfahren im Innenausschuss vorgetragen
(Frau Johlige [Die Linke]: Sie konnten uns nicht mal erklä- ren, was in Ihrem Änderungsantrag steht!)
Frau Abgeordnete Johlige, Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen oder eine Kurzintervention anmelden - aber das bringt jetzt wenig.
Ich fahre mit meiner Rede fort. Wir waren beim Radikalenerlass und dabei, dass der Verfassungsschutz heute einer ganz anderen Kontrolle unterliegt. Und ich meine, gerade an den Prozessen gegen die Einstufung von Gliederungen der sogenannten Alternative für Deutschland können wir erleben, dass einerseits die Kontrolle des Verfassungsschutzes funktioniert und dass andererseits aber entsprechende Maßnahmen und Einstufungen so sorgfältig vorgenommen werden, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
- Ja, Herr Dr. Berndt, Sie mögen ja die Gerichte immer dann, wenn sie in Ihrem Sinne urteilen - was selten vorkommt -, und wenn das nicht passiert, sind Sie natürlich der Meinung, sie seien alle fremdgesteuert.
Meine Damen und Herren, wir Bündnisgrünen sind uns natürlich dessen bewusst, dass rechtliche Regelungen für das Beamtenverhältnis nur einen kleinen Teil der Anstrengungen zur Eindämmung des Rechtsextremismus darstellen können. Nichtsdestotrotz sind solche Regelungen erforderlich, schließlich stehen unsere Beamtinnen und Beamten in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus wird aber nicht im Beamtenrecht oder in anderen Gesetzen gewonnen. Er kann auch nicht von der Politik an die Polizei oder den Verfassungsschutz delegiert werden, genauso wenig, wie er von den Bürgerinnen und Bürgern an die Politik delegiert werden kann. Jeder und jede ist aufgerufen, gegen politischen Extremismus aktiv zu werden. Dass die Gesellschaft Rechtsextremismus ablehnt, sehen wir bei den Demonstrationen auf den Straßen. Wir sehen es auch bei den vielen Menschen, die sich in Initiativen, Vereinen und Verbänden für Demokratie und Menschenrechte engagieren - von der Flüchtlingsinitiative bis zur Wirtschaftsvereinigung.
Wir Bündnisgrünen wollen diese Initiativen weiter unterstützen. So freuen wir uns auch, dass das Land Brandenburg auf unseren Vorschlag hin die Mittel für demokratiefördernde Projekte in der Zivilgesellschaft weiter erhöht hat. Das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Verfassungstreue. Es ist kein Generalverdacht gegen Beamtinnen und Beamte. Es ist traurig, dies gerade von Ihnen, Frau Johlige, zu hören. Es fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! In der 20. Sitzung, am 27. August 2020, hat der Landtag die Landesregierung mit einem 20 Punkte umfassenden Beschluss aufgefordert, den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus konsequent fortzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf den zehnten Beschlusspunkt zurück, der die Landesregierung auffordert, zu prüfen, wie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowohl vor einer Einstellung im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg als auch anlassbezogen während eines bestehenden Dienstverhältnisses erfolgen könnte und welche Rechtsgrundlagen dafür anzupassen wären.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen: Die Einstellungsbehörden sollen ermächtigt und verpflichtet werden, sich bei der Verfassungsschutzbehörde mittels einer Regelabfrage zu erkundigen, ob der Bedienstete auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Dies soll auch für die Einstellung von Richtern Anwendung finden.
Bei den bereits im Dienst befindlichen Beamten soll durch die Änderung des Landesdisziplinargesetzes die Möglichkeit geschaffen werden, bei einem Verdacht der Verletzung der Verfassungstreue ein Disziplinarverfahren einzuleiten und Abfragen bei der Verfassungsschutzbehörde zu tätigen. Ein ähnliches Gesetz wird gerade auch im Sächsischen Landtag beraten; das Land Brandenburg ist insoweit nicht das einzige Bundesland, welches diesen Verfassungstreuecheck einführt.
Die besondere politische Treue des Beamtentums ist bereits in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verankert und wurde sodann einfachgesetzlich durch das Landesbeamtengesetz sowie das Beamtenstatusgesetz konkretisiert. Aufgrund der vielfältigen hoheitlichen und sicherheitsrelevanten Aufgaben ist es unabdingbar, dass sich Bewerberinnen und Bewerber, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst anstreben oder sich bereits in einem solchen Beschäftigungsverhältnis befinden, zweifelsfrei und nachweislich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Es ist inakzeptabel, dass eine Beamtin oder ein Beamter einerseits für den Staat tätig wird und die damit verbundenen persönlichen Vorteile in Anspruch nimmt, ihn aber andererseits während der Freizeit oder vielleicht sogar in der Arbeitszeit bekämpft.