- Herr Abgeordneter Galau, bitte, Sie haben nicht das Wort. Wir hören jetzt gerne Frau Abgeordneter Block zu.
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Es fällt natürlich schwer, nach solch einer Hetze - die ich auch nicht als Kurzintervention verstehen würde - sachlich auf die Thematik zurückzukommen. Herr Minister, Sie haben hier ganz eindrücklich Fälle geschildert, von denen Sie meinen, dass der Verfassungstreuecheck der richtige Weg wäre, um gegen angehende Extremistinnen und Extremisten vorzugehen.
Sie haben dabei unter anderem einen Fall geschildert, wo Sie sagen: Wollen Sie denn, dass jemand Recht spricht, der ein Extremist ist? - Das möchte ich nicht. Aber die Frage lautet natürlich: Wie kommen Sie darauf, dass mit diesem Verfassungstreuecheck Extremisten in der Rechtsprechung erkannt werden? Nach meiner Erkenntnis und meiner Lesart dieses Gesetzentwurfes sind die Richterinnen und Richter bei der Regelanfrage nicht dabei. Es ist ja nicht so, dass wir bundesweit keine Fälle hatten: Malsack-Winkemann, Herr Maier in Dresden, auch Herr Roman Reusch und Thomas Seitz.
Wir haben unendlich viele Fälle, aber die Richterinnen und Richter sind bei diesem Verfassungstreuecheck nicht dabei.
Dann haben Sie eine weitere Linie gezogen: zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung, der sogenannten Sicherheitsüberprüfung, die regelmäßig durchgeführt wird - am Flughafen usw., bei Menschen mit Umgang mit Verschlusssachen. Alles gut. Da werden die Menschen alle drei Jahre neu überprüft. Warum soll denn das jetzt hier nicht passieren - bei Menschen, die bereits im Dienst sind? Das ist doch unser größtes Problem. Das Problem sind doch nicht die, die sich jetzt bewerben. Das Problem sind doch die, die bereits im Dienst befindlich sind. Warum soll man das nicht mit einem regelmäßigen Check machen?
Dann die Frage: Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass diese Disziplinarbefugnisse irgendetwas mit diesem ExtremismusCheck zu tun haben? Diese Ausweitung des Disziplinargesetzes und der Möglichkeiten für den Dienstherrn bezieht sich - ich möchte es noch einmal sagen - auf alle möglichen Dienstvergehen. Man hätte einfach reinschreiben können, dass man diese Maßnahmen bei einem Extremismusverdacht durchführt.
Aber das haben Sie nicht getan, und die Frage ist, warum. Das haben Sie beantwortet: Sie meinen, es sei ohne Gericht einfacher.
Ja, natürlich, aber dass man die Rechtsstaatlichkeit der Beschleunigung opfern muss, wage ich doch stark zu bezweifeln.
dass es jedem auffallen wird. Reden Sie solchen Unsinn nur weiter. Sie wissen sehr genau: Die DDR war ein Unrechtsstaat - da gab es keine unabhängigen Gerichte.
Da konnten Sie auch nicht gegen Unrechtsurteile klagen. Wenn Sie - wie mein Bruder - aus politischen Gründen inhaftiert wurden, hatten Sie keine Chance: Das Urteil war schon vorher geschrieben. Mein Bruder wurde in Dresden wegen „Verdachts der Planung einer Republikflucht“ verhaftet -
(Frau Kotré [AfD]: Blockpartei! - Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD] - Zuruf von der SPD: Schämt euch!)
Ich sage Ihnen: Reden Sie weiter solch einen Unsinn! Die Menschen werden wissen, dass es Quatsch ist - und welches Ziel Sie wirklich verfolgen.
Sie wollen das einrichten, was die DDR einmal war: einen geschlossenen Staat mit geschlossenen Grenzen - wie Nordkorea. Das wissen wir bereits.
Frau Kollegin Block, wir haben über diesen Gesetzentwurf mehrfach diskutiert, deswegen habe ich Ihre Vorwürfe jetzt nicht ganz verstanden. Sie wissen, dass mit diesem Gesetzentwurf zwei Ziele verfolgt werden - ich gehe zunächst nicht auf den Änderungsantrag ein. Beim sogenannten Verfassungstreuecheck - das ist der Arbeitsname - werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ab 1. September dieses Jahres Menschen, die verbeamtet werden, vor Ablegung ihres Amtseides per Abfrage im Mas
sendatenverfahren beim Verfassungsschutzverbund - aus öffentlich zugänglichen Quellen, das ist hier die Voraussetzung - überprüft, ob sie durch Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Das ist der erste Punkt, um zu verhindern, dass solche Leute da hineingelangen.
Mit dem Gesetzentwurf wird auch ein zweites Ziel verfolgt- es war schon die ganze Zeit ein Omnibusgesetz -: eine dahin gehende Konkretisierung des Landesdisziplinargesetzes, dass zu Beamten in ihrer Laufbahn, bei denen im Zusammenhang eines Disziplinarverfahrens Zweifel aufkommen bzw. es sich verdichtende Hinweise gibt, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen,
sie also nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, eine Abfrage beim Verfassungsschutz stattfinden kann und hier - das ist wichtig; das ist der entscheidende Unterschied - auch Hinweise des Verfassungsschutzes weitergegeben werden können, die nicht nur auf OSINT - öffentlicher Recherche - beruhen. Das ist genau der Weg, um auch Menschen in der Laufbahn entfernen zu können, wenn sie während ihrer Laufbahn die freiheitliche demokratische Grundordnung verlassen. Das ist der entscheidende Punkt, und das gilt auch für Richter.
Deshalb habe ich das Beispiel dieser Berliner Richterin - Sie alle kennen sie - genannt: Solch eine Richterin kann und darf kein Recht sprechen,
und deshalb müssen solche Leute, wenn es herauskommt, aus dem Amt entfernt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.
Ich lasse zuerst abstimmen über den Änderungsantrag, Drucksache 7/9582, der Fraktion Die Linke, mit den Stichworten: in Artikel 2 Einführung eines § 30a, „Informationen an und durch die Verfassungsschutzbehörde“, Aufhebung der Nr. 2 bis 8 und 10 bis 49 sowie Aufhebung der Artikel 4 bis 8. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.