Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

in dem Rechtsverstöße eben nicht toleriert werden und in dem diejenigen, die sie melden, eine gewisse Sicherheit genießen.

(Hünich [AfD]: Denunziantentum!)

- Ja, das Thema Denunziantentum hatten wir ja gerade schon in dem Beitrag von Herrn Dr. Berndt.

(Frau Kotré [AfD]: Allerdings!)

Ich möchte gerne zwei Dinge zum Ausschuss sagen: Wichtig war mir tatsächlich, dass die Belastung der Kommunen nicht noch exorbitant zunimmt - dass sie möglichst gering gehalten wird.

Wir hatten dann - unter anderem aus Oranienburg, glaube ich - ein sehr spannendes Praxisbeispiel, das mich persönlich beruhigt hat. Zum anderen haben wir - das hat der Kollege Pohle auch schon gesagt - mit dem Änderungsantrag noch wichtige - wenn auch ganz wenige - Punkte aufgegriffen, die uns in der Anhörung bewusst geworden sind und den Stichtag oder die Satzungskompetenz betreffen.

Nun lassen Sie mich, wenn das schon so ein trockenes Thema ist, noch eine kleine Lobpreisung sprechen. Herr Kollege von Lützow hat es ja eigentlich angedeutet, er ist dann nur wieder in eine andere Richtung abgebogen. Wir haben am 23. Oktober 2019 eine Richtlinie aus Brüssel und Straßburg bekommen. Die Bundesebene hätte sie eigentlich bis Dezember 2021 umsetzen sollen, hat es tatsächlich aber erst Ende Mai 2023 getan und dann uns den Ball zugespielt. Ich will gar nicht bewerten, was zu dieser Verzögerung geführt hat - aber ich komme zu zwei Schlüssen.

Erstens schaffen wir es in dieser Woche, ein Vorhaben, das sehr lange gedauert hat, tatsächlich zu Ende zu bringen und eine europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für unser Land Brandenburg zu schaffen. Und zweitens - das möchte ich in Richtung Innenministerium sagen - stehen wir hier im Land, nachdem es im Bund weit über dreieinhalb Jahre gedauert hat, mit - ich weiß nicht - 11 Monaten, glaube ich, doch gut da - wenn das keine zügige Geschichte ist. Also vielen Dank auch an die Kolleginnen

und Kollegen im Innenministerium. - In diesem Sinne vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. Glück auf!

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion Die Linke. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz sollen in erster Linie Personen geschützt werden, die Verstöße gegen geltendes Recht melden wollen. Kommunen und Arbeitgeber des öffentlichen Sektors müssen entsprechende interne Meldestellen einrichten und möglichst anonyme Verfahren gewährleisten. Das ist aus unserer Sicht richtig und wichtig.

Die Pressefreiheit ist beispielsweise bedroht, wenn Journalisten oder Whistleblower durch Berichterstattung der Gefahr von Strafverfolgung oder Repressalien ausgesetzt werden. Denn investigativer Journalismus ist ein Grundpfeiler der unabhängigen Berichterstattung und wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie, und Whistleblower können auf Missstände aufmerksam machen, die unbedingt beseitigt werden müssen.

Um aber sicherzustellen, dass ihnen dadurch keine Nachteile entstehen, ist das Vorhandensein solcher Meldestellen ein sinnvolles Instrument - und auch die Sicherung von Anonymität in den Meldewegen.

(Zuruf)

Meine Damen und Herren, richtig ist aus unserer Sicht, dass von der möglichen Ermächtigung der Mitgliedsstaaten Gebrauch gemacht wird, Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern oder Behörden mit weniger als 50 Arbeitnehmern unter anderem von dem Verfahren für interne Meldungen auszunehmen. Die Kommunen bewerten diese Freistellungsmöglichkeit - das wurde in der Anhörung deutlich - ebenfalls positiv, und eine weitere Freistellung, die gleichfalls in der Debatte war, wäre europarechtlich nicht zulässig.

Auch eine weitere Verschiebung der Umsetzung der europäischen Richtlinie wäre verheerend, denn - das klang bei Herrn Schaller schon an - die europäische Richtlinie hätte bereits bis zum Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollen. Das ist schon eine Weile her.

Zum Änderungsantrag der Koalition: Grundsätzlich stimmen wir dem Antrag zu, allerdings ist eine Formulierung darin aus unserer Sicht fragwürdig. Sie stellen in § 19 Abs. 5 Satz 3 klar, dass die Vertretungskörperschaft an dieser Stelle das Satzungsrecht hat - allerdings nur auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten.

Wenn die Vertretungskörperschaft für den Erlass der Beurteilungssatzung zuständig ist, warum soll sie dann selbst kein Initiativrecht für den Erlass abweichender Regelungen für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten haben? Das leuchtet uns nicht ganz ein - und es wird auch aus Ihrer Begründung nicht deutlich. Deshalb werden wir uns beim Änderungsantrag enthal-

ten, dem Gesetzentwurf aber zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Die Linke)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Klemp.

(Beifall des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Heute reden wir erneut über unseren Beitrag als Land zur Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie der EU.

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken könnten.

Durch EU-Recht und das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes sind alle wesentlichen rechtlichen Regelungen bereits vorgegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich daher auf die Vorgaben zur Einrichtung interner Meldestellen in den Kommunen. Dabei macht er von den Erleichterungen, die die Richtlinie für Kommunen ermöglicht, maximalen Gebrauch.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung haben wir von der erfolgreichen Einrichtung einer internen Meldestelle in meiner Heimatstadt Oranienburg erfahren, die hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen hat.

(Zuruf von der AfD: Wie beim Strom!)

- Und unsere Stromversorgung kriegen wir in Kürze auch wieder in den Griff, auf jeden Fall.

(Dr. Berndt [AfD]: Na klar!)

Die Kosten beziffert die Stadt auf ca. 1 000 Euro im Jahr und 700 Euro einmalig für die Einrichtung. Zusätzliches Personal wird nicht benötigt. Ich denke, damit sollte sich auch die Konnexitätsdiskussion erledigt haben.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen legen heute noch einen Änderungsantrag vor, der Hinweise des Städte- und Gemeindebunds aufnimmt, die erst kurz vor Sitzung des Innenausschusses eingegangen waren und dort nicht mehr sachgerecht behandelt werden konnten.

Der Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, dass eine Regelung im Landesbeamtengesetz, die wir in der letzten Plenarsitzung beschlossen haben, missverständlich ist. Durch die beantragte Änderung wird klargestellt, dass für den Erlass von Satzungen selbstverständlich die Gemeindevertretungen zuständig

sind und nicht der oder die Hauptverwaltungsbeamte - und ich denke, diese Klarstellung können wir gerne übernehmen.

Ich bitte um die Zustimmung zum Änderungsantrag der Koalition und zum Gesetzentwurf als Ganzes. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER spricht Herr Abgeordneter Vida.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dieses Gesetz mit dem unaussprechlichen Namen ist mal wieder ein gutes Beispiel, wie man es nicht machen sollte.

Um gleich ein Missverständnis aus dem Weg zu räumen: Die Verfolgung von Rechtsverletzungen zu erleichtern und Meldewege zu öffnen, ist an sich nicht falsch. Dass wir das leben, haben wir mehrfach gezeigt. Leider sind wir, was die praktische Umsetzung anbelangt, im Landtag nun einmal in der Minderheit - und, da wiederhole ich mich, wie das hier vorgeschlagen wird, geht es nicht, funktioniert es auch nicht. Dafür nehme ich gerne Bezug auf die Rede von Herrn Klemp - nicht auf die jetzige, sondern die vom vergangenen März.

Dort haben Sie die Watergateaffäre als Beispiel für die Notwendigkeit dieses Gesetzes herangezogen. Darunter geht es ja nicht. Das sind die Ansprüche, die man hier hat.

(Scheetz [SPD]: Ah ja!)

Nun, schon dieser Bezug versetzt mich in ungläubiges Staunen. Sie führten aus, ich zitiere: Unrechtmäßige Handlungen, „seien Sie auch noch so selten“, sollen schnellstmöglich aufgedeckt und die Integrität des Rechtsstaats geschützt werden. - Spätestens jetzt fällt es mir schwer, nicht in schallendes Gelächter auszubrechen, denn „seien sie auch noch so selten“ ist nur schwer zu schlucken.

Meine Damen und Herren - Herr Klemp -, soll ich Ihnen die ungeahndeten Verstöße auflisten, die über uns den Weg in den Landtag gefunden haben, aber leider keiner Verbesserung zugeführt worden sind?

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke schön.

Aber, meine Damen und Herren, das ist systematisch. Die EU und auch Sie setzen das Melden des Problems mit der Auf-

deckung, Ahndung und Behebung des Missstandes gleich. Das ist weltfremd, das verkennt die Realität

(Beifall BVB/FW Gruppe - Klemp [B90/GRÜNE]: Ist die Meldung nicht die Voraussetzung?)

und schätzt auch die Möglichkeiten der Kommunen falsch ein - und vor allem auch den Veränderungswillen in dieser Landesregierung.

Zum einen ist eine Meldestelle mehr als nur ein Briefkasten. Selbstverständlich soll und muss diese Meldestelle die Meldungen ein erstes Mal sichten, auch bewerten, und gerade die kleineren Gemeinden können froh sein, wenn sie sich überhaupt einen Volljuristen leisten können, der sie prüfen kann - die Personaldecke gibt oft nicht einmal das her.