Zum einen ist eine Meldestelle mehr als nur ein Briefkasten. Selbstverständlich soll und muss diese Meldestelle die Meldungen ein erstes Mal sichten, auch bewerten, und gerade die kleineren Gemeinden können froh sein, wenn sie sich überhaupt einen Volljuristen leisten können, der sie prüfen kann - die Personaldecke gibt oft nicht einmal das her.
Das nächste Problem ist die gewünschte und hier unterstellte Unabhängigkeit der Meldestelle, aber auch die zu wahrende Anonymität des Melders innerhalb der Verwaltungseinheit. Wer wirklich glaubt, dass bei Verwaltungsgrößen mit 50 Mitarbeitern der einzelne Melder nicht anhand des Spezialwissens, das in der Meldung zum Ausdruck kommt, identifiziert werden könne, lebt in einer Traumwelt.
Letztlich ist auch bemerkenswert, dass es trotz ausdrücklicher Kritik vom Städte- und Gemeindebund und vom Landkreistag keine Kostenerstattung durch das Land geben soll. Ich nenne an dieser Stelle die Stichworte Konnexität und kommunale Selbstverwaltung, die Sie sonst immer als Monstranz vor sich hertragen und uns entgegenschleudern.
Nein, dieses Gesetz ist eine Mischung aus Ignoranz und, ja, auch blindem Gehorsam gegenüber den Ideen der EU. Deswegen lehnen wir es ab. - Danke schön.
Geschätzter Kollege Vida, schade, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben; dann hätten wir das wahrscheinlich schneller abhandeln können. Aber ich möchte Sie gern etwas fragen. Sie haben sich darüber lustig gemacht, dass ich in der 1. Lesung gesagt habe, Rechtsverletzungen von Behördenmitarbeitenden seien extrem selten. Sind Sie der Meinung, sie seien die Regel? Sind Sie der Meinung, Behördenmitarbeitende begingen systematisch Rechtsverletzungen? Oder wie darf ich Ihre Belustigung über meine Formulierung in der 1. Lesung verstehen?
Ihre Einschätzung finde ich schon sehr merkwürdig. Ich glaube, dass wir Behörden haben, die rechtsstaatlich arbeiten. Ich glaube, dass wir Behörden haben, die die Gesetze beachten. Und ich glaube, dass wir auch Ausnahmen haben, das heißt, dass einmal etwas versehentlich - oder möglicherweise auch einmal absichtlich - schiefgeht. Wir brauchen das Meldestellengesetz, damit wir darauf reagieren können.
Außerdem haben Sie gesagt, in kleinen Gemeinden sei es sehr schwierig, solche Meldestellen einzurichten.
- Herr Vida, es wäre schön, wenn wenigstens Sie mir zuhörten; denn Sie adressiere ich in meiner Rede.
(Vida [BVB/FW Gruppe]: Ich würde gern zuhören, aber es ist schwer! - Zuruf: Bretz ist schuld! - Vereinzelt Heiterkeit)
Sie haben gesagt, für kleine Gemeinden sei es sehr aufwendig, solche Meldestellen einzuführen. Ist Ihnen bewusst, dass kleine Gemeinden von diesem Gesetz gar nicht erfasst werden? Ist Ihnen außerdem bewusst, dass die Kosten sehr überschaubar sind?
Dann haben Sie gesagt: Na ja, es ist sowieso schwierig, dass diese Sachen dann auch ausgewertet und verfolgt werden. - Dazu sage ich: Das Melden ist auf jeden Fall der Ausgangspunkt; das brauchen wir. Deshalb brauchen wir diese Meldestellen. Es gibt ja neben den internen Meldestellen, über die wir gerade sprechen, auch die externen Meldestellen. Diese ermöglichen einen anderen Weg der Verfolgung, wenn Sie diese nicht innerhalb der Gemeinde oder des Unternehmens selbst angesiedelt haben wollen.
Mein letzter Punkt ist: Sie sagen, wir sollten diese EU-Regelung am besten gar nicht umsetzen. Dann frage ich Sie nach der Gesetzestreue. Wir sind ja verpflichtet, die Regelungen der EU umzusetzen; anderenfalls würden wir Deutschland einem Vertragsverletzungsverfahren aussetzen. Ich glaube, das wollen wir nicht, denn auch wir als Land Brandenburg müssten dann dafür bezahlen. - Danke schön.
Ich glaube, heute kann keine Fraktion auf eine andere zeigen und Unruhe beklagen, weil heute alle Fraktionen ein bisschen unruhig sind.
Frau Präsidentin, meine Vorbereitung auf die Erwiderung wurde gestört; deswegen beanspruche auch ich mehr Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Klemp, Sie sagen, die Mehrheit handele ja rechtmäßig. Kommen Sie mir nicht mit der Mehrheit! Es geht doch nicht um die Mehrheit. Es geht darum, dass es eine signifikante Minderheit an Vorkommnissen gibt, denen aber nicht nachgegangen wird. Darum geht es doch!
Sie führen sich auf wie der Sprecher der Deutschen Bahn: „Die Mehrheit der Züge kommt pünktlich.“ Danke schön!
Meine Damen und Herren, wir haben in Fürstenwalde einen Millionenschaden, ebenso in Beeskow und in Belzig; jetzt haben wir in Oranienburg die Situation. Keinem dieser Fälle wurde nachgegangen, obwohl gemeldet und gemeldet wurde. Das Problem ist doch nicht die Erfassung. Das Problem ist die Behebung, das Ziehen von Konsequenzen. Mit diesem Gesetz wird der Sache um kein Jota geholfen.
Dann sagten Sie, die kleinen Kommunen müssten das nicht machen. Ab 50 Mitarbeitern müssen Sie das machen! Ab 50 Mitarbeitern - das reicht nicht aus, um eine Anonymisierung zu erreichen. Glauben Sie ernsthaft, dass man in einer Verwaltung mit 50 Mitarbeitern, wenn es um Spezialwissen aus bestimmten Abteilungen geht, nicht nachvollziehen könne, von wem der Hinweis gekommen ist? Natürlich kann man das. Es ist doch lebensfremd, das in Abrede zu stellen. Ich bitte Sie!
Des Weiteren sieht die Regelung vor, eine solche Meldestelle in kommunalen Gesellschaften ab 50 Mitarbeitern einzurichten, wo die Spezialisierung auf bestimmte Gewerke noch viel stärker ausgeprägt ist, sodass erst recht nachvollzogen werden kann, aus welchem Bereich der Hinweis gekommen ist, der Hinweisgeber also noch leichter identifizierbar ist.
Es geht also nicht um die Mehrheit, sondern darum, wie mit den signifikanten Fällen umgegangen wird, wie ihnen nachgegangen wird. Dafür bieten Sie keine Lösung. Zu den Problemen haben wir hier vorgetragen. Wir haben entsprechende Informationen gegeben; diese wurden kleingeredet. Wenn bei einem Millionenschaden Leute mit 67 aus Altersgründen eine Verfahrenseinstellung bekommen - es geht um einen Hauptverwaltungsbe- amten -, dann gute Nacht, Brandenburg!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, war bis zum 17. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Hier geht es auch nicht darum, dass wir willfährig Übergehorsam gegenüber Brüssel zelebrieren wollten; Herr Vida, Sie wissen das ganz genau. In Deutschland gelten Recht und Gesetz. Aus den Europäischen Verträgen geht hervor, dass wir europäisches Recht umzusetzen haben,
Mittlerweile hat der Bund mit dem Hinweisgeberschutzgesetz die Richtlinie weitestgehend in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz des Bundes ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Allerdings sieht das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vor, dass die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für den kommunalen Bereich lediglich nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts besteht. Aus diesem Grund ist auch das Land Brandenburg gefordert, die noch verbliebenen Vorgaben aus der Richtlinie durch ein Landesgesetz für die kommunale Ebene in nationales Recht zu überführen.
Der Entwurf dieses Gesetzes sieht neben einer geringfügigen Anpassung des Landesbeamtengesetzes die Verpflichtung vor, dass Gemeinden und Gemeindeverbände und Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden stehen, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben haben - so die Vorgabe der Richtlinie. Dort können dann Meldungen über Verstöße erfolgen, die strafbewehrt sind oder mit einem Bußgeld bedroht werden. Dies gilt, insoweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib und Leben oder der Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
Damit kleine Kommunen nicht unverhältnismäßig belastet werden - darüber haben wir uns natürlich Gedanken gemacht -, soll von den Erleichterungsmöglichkeiten, und zwar von allen Erleichterungsmöglichkeiten, die die Europäische Richtlinie hergibt, Gebrauch gemacht werden - so unser Vorschlag. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen besteht daher nicht, sofern die Kommune weniger als 10 000 Einwohner hat, oder für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten.
Zudem eröffnen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit, dass interne Meldestellen auch gemeinsam betrieben werden können.
Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/9574, abstimmen. Beantragt wird zum Ersten eine Änderung von Artikel 1, Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz: In § 2 Abs. 1 Satz 2 sollen die Worte „30. Juni und“ gestrichen werden. Zum Zweiten soll Artikel 2, Änderung des Landesbeamtengesetzes, geändert werden. Konkret geht es um eine Ersetzung von Wörtern in § 19 Abs. 5 Satz 3 und die Anfügung eines Absatzes 3 in § 102. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.
Ich lasse zweitens über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 7/9553 über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz ohne Stimmenthaltungen unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrags angenommen und nach 2. Lesung verabschiedet.