Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/8080

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/9525

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Noack.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Drucksache 7/ und so weiter - Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes vom 19.07.2023. Ich habe mich heute umgeschaut und festgestellt, dass auch von den Abgeordneten hier viele digitale Dienste genutzt werden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass viele der Anwesenden Überweisungen noch per Hand ausfüllen und bei der Bank, Sparkasse oder wo auch immer einwerfen. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn man in diesen Tagen eine Sondersitzung bei seiner Gemeinde beantragt. Digitalisierung - ich hätte mir gewünscht, dass jetzt mehr Leute hier sind - wird

unser Leben auch in Zukunft, nicht nur in der Vergangenheit, entscheidend mitbestimmen.

Das gesamte Thema in drei Minuten zu beleuchten ist schlicht unmöglich. E-Government wird aber die Möglichkeiten unserer Verwaltung zum Vorteil der Verwaltung selbst, zum Vorteil der Unternehmen und - der aus meiner Sicht wesentlichste Punkt - zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürgerinnen voranbringen. Ich stelle sogar die These auf: Die digitale Verwaltung ist schon jetzt die entscheidende Herausforderung dabei, dem Fachkräftemangel auf der einen und den gesteigerten Anforderungen an die Verwaltung auf der anderen Seite zukünftig gerecht zu werden. Dabei wird KI zunehmend eine größere Rolle spielen und bei der Digitalisierung und der Optimierung von Verwaltungsprozessen unverzichtbar sein.

Das Gesetz wird nun fortentwickelt; insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung offener, zugänglicher Daten auf allen Verwaltungsebenen sind landesrechtliche Anpassungen an das Onlinezugangsgesetz vorzunehmen gewesen. Dem kommt der Gesetzentwurf nach. Die Möglichkeit der Nutzung des „DatenAdler Brandenburg“ für die Veröffentlichung offener Verwaltungsdaten birgt den Vorteil für die Kommunen, dass sie keine eigene Infrastruktur dafür vorhalten müssen. Der Änderungsantrag der Koalition geht noch einen Schritt weiter, da er zukünftig auch die Landtagsverwaltung als Landesbehörde erfasst, und trifft darüber hinaus weitere Klarstellungen.

Der Begriff „E-Government“ war für mich immer schon schwierig. Besser und verständlicher wäre für die Bürgerinnen und Bürger wohl der Ausdruck „Die digitale Verwaltung für dich“. Natürlich wäre das nur der Teil des E-Governments, der nach außen wirkt - angefangen bei der digitalen Steuererklärung über „Elster“ bis hin zur digitalen Zulassung von Fahrzeugen. Der oft unterschätze Bereich ist allerdings die Digitalisierung von verwaltungsinternen Prozessen. Als Stichwort sei hier nur E-Akte genannt.

Knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen sind im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes erfasst. Allerdings ist die Geschwindigkeit der Umsetzung nicht zufriedenstellend. Die Nutzung von digitalen Leistungen steigt von Jahr zu Jahr; allerdings ist festzustellen, dass der Bedarf nach wie vor größer ist als das Angebot.

Das EfA-Prizip - „Einer für Alle“ - ist vom Ansatz her der richtige Weg in einem föderalen Land wie der Bundesrepublik; nicht jeder muss das Rad immer neu erfinden. Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen, dem föderalen System, der kommunalen Eigenverantwortung bremst aber die begrenzte Verfügbarkeit von Fachpersonal die hohen Erwartungen wiederholt aus. Dennoch befriedigt mich die Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung - verwaltungsintern und nach außen - nicht. Wir sind da einfach noch zu langsam.

Da meine Redezeit jetzt schon abläuft …

… abgelaufen ist!

… sei mir noch der Hinweis gestattet, Frau Präsidentin - ich komme zum Ende -: Das Bundeselterngeld kann man mittlerweile auch in Brandenburg online beantragen. Es gibt die Mög-

lichkeit, alles am Rechner auszufüllen, aber dann muss man den Antrag doch noch ausdrucken, um ihn zu unterschreiben und an die entsprechende Behörde zu schicken - da werden wir in Zukunft hoffentlich auch noch eine Veränderung erleben. E-Government ist …

Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt bitte zum Schluss kommen.

… die Zukunft, und wir sollten den Änderungen hier zustimmen. - Danke, Frau Präsidentin.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

Wir kommen zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Die vorliegende sogenannte Novelle des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes ist mehr als überfällig, aber leider wieder einmal ein Rohrkrepierer geworden - wie das im Wesentlichen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung im Ganzen der Fall ist.

Dem Wortlaut des Gesetzentwurfs entsprechend dient die Änderung der Fortentwicklung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg. Das ist, wie gesagt, dringend überfällig, aber: Warum wird das erst jetzt vorgenommen? Da alle erforderlichen Änderungen schon lange bekannt sind, hätte man das auch bei der letzten Änderung des E-Government-Gesetzes, nämlich am 8. Juli 2020, tun können und müssen. Es erschließt sich mir also nicht, warum man jetzt hinterherhinkt - aber das scheint in den viereinhalb Jahren Mangelverwaltung dieser Landesregierung, was die Digitalisierung angeht, System zu sein. Die hier benannten Regelungsnotwendigkeiten in verschiedenen Bereichen waren, wie gesagt, schon 2020 bekannt. Doch ist außer großen Ankündigungen in den letzten vier Jahren nicht viel passiert. Das ist jedoch, wie bei allem, was diese Landesregierung anfasst, nichts Neues.

Bekanntlich haben wir im Innenausschuss eine Anhörung unter anderem mit der Landesdatenschutzbeauftragten durchgeführt, die wieder einmal erhebliche Kritikpunkte benannt hat - Stichwort Transparenzgesetz. Bisher ist die Stadt Potsdam übrigens der einzige Datenlieferant aus dem kommunalen Bereich für das Brandenburger Meldeportal mit dem Namen DatenAdler. Das ist ein Armutszeugnis. Denn wie soll das Ganze funktionieren, wenn sich nur eine Kommune beteiligt? Das ist ein Beleg für diese gescheiterte Digitalisierungspolitik nach dem Motto „Heiße Luft, aber nichts dahinter“.

Wie im Redebeitrag des Kollegen Noack deutlich geworden ist, feiern Sie sich mal wieder für etwas, was einerseits gar nicht vorhanden ist und andererseits gar nicht verstanden wird. Jedenfalls

bleibt es dabei, dass Sie im Bereich der Open Data bzw. der offenen Datenstrategie mindestens schon seit 2016 hätten handeln können und müssen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Ich zitiere gerne aus den Ausführungen der Landesdatenschutzbeauftragten:

„Es ist also ein ziemlich langer Weg zurückgelegt worden, um bei dem jetzt vorliegenden Entwurf und seinen Regelungen für den Bereich der offenen Daten anzukommen, die - das sollten wir nicht vergessen - nicht nur einfach nachgefragt werden, sondern bezüglich derer es eine europäische Richtlinie gibt, die verlangt, dass diese Daten für die Weiterverwendung bereitgestellt werden.“

Diese Bereitstellungspflicht ist sinnvoll, aber genau das sowie die Vereinfachung der Prozesse durch Digitalisierung haben Sie in den letzten Jahren nicht umgesetzt - das merken wir an allen Ecken und Enden. Man kann eben noch lange nicht alles beantragen - fragen Sie mal die Unternehmen im Land Brandenburg.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Die Landesregierung ist also auch in diesem Bereich sehr schwerfällig. Es bedürfte - und das ist der Abschluss - einer tatsächlichen Novellierung des E-Government-Gesetzes, des Erlasses eines Transparenzgesetzes sowie einer tatsächlichen Digitalisierungsoffensive und einer effizienten Umsetzung, welche einfach bedienbar, für den öffentlichen Sektor verpflichtend und für die Bürger anwenderfreundlich ist. Da das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erneut nicht erreicht wird, können wir uns hier bestenfalls enthalten.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Schaller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Das E-Government-Gesetz stellt durch die Gewährleistung digitaler Zugangs- und Verfahrensrechte sicher, dass der Prozess der Digitalisierung bestmöglich organisiert und gesteuert wird. Das Recht auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und eine sichere elektronische Kommunikation mit den Behörden sind nur wenige Beispiele neuer digitaler Zugangs- und Verfahrensrechte, die den Bürgerinnen und Bürgern hierdurch zukommen. So weit, so gut.

Für mich läuft dieser Tagesordnungspunkt ein bisschen unter der Unterüberschrift „Vom Maerker zur KI“ - und das sage ich durchaus selbstkritisch als jemand, der den Maerker mit erfinden durfte. Es ist ja auch schon eine ganze Weile her, dass das Projekt aus der Taufe gehoben wurde - übrigens mit Unterstützung des Innenministeriums; Herr Zeschmann, es ist nicht alles schlecht in Brandenburg.

(Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Wir haben jetzt mit KI einiges vor uns, bei dem wir alle, glaube ich, noch nicht so richtig überblicken, was da auf uns zukommt. Entsprechend bin ich so selbstkritisch und sage: Wir haben noch viel Luft nach oben, und wenn man den Ländervergleich der Bitkom betrachtet, darf man, glaube ich, sagen, dass es notwendig ist, dass wir uns dem Thema mehr widmen.

Aber wenn ich Ihnen, Herr Zeschmann, zuhöre, glaube ich, dass für Sie sogar ein volles Glas fast leer ist. Man weiß bei Ihnen einfach nicht, wo die Relationen sind. Wenn ich überlege, dass ich als jemand, der wirklich gern analog unterwegs ist, hier immer mit meinem iPad stehe - es könnte selbstverständlich auch ein anderes Gerät sein -, während Sie immer mit ihren analogen Zetteln herkommen, ist das irgendwie ein kleiner Widerspruch. Sie sind doch eigentlich der Vorreiter von Digitalisierung.

Versuchen wir doch mal, das alle gemeinsam zu leben. Aber das ist nur ein kleiner Scherz am Rande.

(Vereinzelt Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE - Zuruf von der AfD: Aber nur ein ganz kleiner!)

Ich persönlich finde es schade, dass Sie das alles so extrem ins Negative ziehen, Herr Dr. Zeschmann. Wie wollen wir denn die Probleme lösen - die ohne Frage existieren -, wenn wir da jetzt nicht ein bisschen mehr Tempo reinkriegen?

Ich überspringe jetzt mal eine ganze Menge in meinem Redemanuskript. Worauf ich unbedingt hinweisen möchte, ist, dass mit dem DIKOM auf kommunaler Ebene schon ein großartiger Anbieter zur Verfügung steht, mit dem man sich in Zukunft die Bälle zuspielen kann. Auch an der Stelle darf ich das Innenministerium außerordentlich wohlwollend erwähnen. Ich glaube, der Zweckverband stünde nicht so gut da, wie er es heute tut, wenn er nicht entsprechend diese Unterstützung bekommen hätte.

Für mich, nach meinem Verständnis - und ich bin da wirklich nicht der große Auskenner - bietet Open Data die Möglichkeit, dass Menschen aus der Zivilgesellschaft, aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Verwaltung gemeinsam einen Pool speisen und gleichzeitig Nutzen daraus ziehen. Man kann innovative Ideen und Problemlösungen entwickeln, von denen wir heute vielleicht noch gar nichts wissen. Aber dazu müssen wir es natürlich zumindest versuchen, Herr Dr. Zeschmann. In diesem Sinne glaube ich, dass das Ganze einen gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Nutzen hat.

Ich bleibe dabei: Ich würde trotzdem gern das Analoge noch ein bisschen bewahren, aber ich glaube, dass es auch sehr, sehr wichtig ist, dass wir dieses Thema jetzt ein bisschen mehr pushen. Ich hoffe darauf, dass wir dem Maerker Brandenburg und übrigens auch dem BRANDENBURGVIEWER irgendwann weitere Erfolgsgeschichten hinzufügen können. Wir haben wirklich tolle Projekte in Brandenburg. Es wäre schön, wenn Sie in Ihren Reden ein bisschen mehr auf sie eingingen. - Danke und Glück auf!

(Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion Die Linke. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass mir jetzt nicht angekreidet wird, dass ich mit Zetteln hier vorne stehe.

(Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD] - Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Zum Gesetz: Laut Koalitionsvertrag - ich habe es nachgelesen - wird „die Koalition […] mit einem Open-Data Gesetz die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten legen.“ Ein solcher Gesetzentwurf ist mir bis heute nicht bekannt - denn in den vergangenen vier Jahren wurde keiner vorgelegt. Ich vermute, es wird in dieser Wahlperiode auch keiner mehr kommen.