Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Genese der heutigen Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Insektenschutzes haben die Abgeordneten in der Debatte bereits umfassend ausgeführt. Der europapolitische und bundespolitische Rahmen wurde hier ebenfalls dargestellt - durchaus aus verschiedenen Blickwinkeln.
Lassen Sie mich von daher auf das eingehen, was wir als Ministerium seit 2019 bereits unternommen haben und gedenken, weiterhin zu tun, denn es ist vielleicht in Vergessenheit geraten, dass das MLUK bereits zwischen 2019 und 2020 in einem umfangreichen Dialogprozess, der mit wissenschaftlicher Begleitung, Begleitung des ZALF in Müncheberg und unter Beteiligung von rund 50 Verbänden und Initiativen stattfand, einen Maßnahmenkatalog zum Insektenschutz erarbeitet hatte.
Die rund 52 Maßnahmen bilden eine fachlich fundierte Grundlage, um Insekten in allen relevanten Nutzungs- und Lebensraumbereichen besser schützen zu können, und werden derzeit als programmatische Grundlage des Insektenschutzes in Brandenburg von uns weiterentwickelt. Das ist schon eine erste Antwort auf die Frage von Herrn Domres, wie es denn weitergehen soll. Ich möchte aber anmerken: Aus Respekt vor dem im Landtag angesiedelten Dialogverfahren im Volksgesetzgebungsverfahren ruhte die weitere Ausgestaltung und Erstellung des Insektenschutzprogramms Brandenburg. Sie läuft jetzt wieder an und wird fortgeführt. Hieran werden wir anknüpfen.
Aber mein Haus ist ja nicht untätig geblieben - das ist auch an mehreren Stellen angesprochen worden. Wir sind initiativ gewesen, wir haben viele Maßnahmen in die bestehenden Förderkulissen der Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes einfließen lassen. Herr Funke ist darauf ja auch eingegangen.
Im Rahmen der neuen GAP-Förderperiode sorgen wir zum Beispiel für insektenfreundliches Dauergrünland, in dem die Teilmahd und die Verwendung von Balkenmähern über AUKM gefördert werden. Auch über unsere Landesrichtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins sind insektenschonende Mähtechniken förderfähig. Wir fördern Beratungsdienstleistungen zu Schwerpunkten wie Biodiversitätsschutz, Verminderung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Hierzu haben wir extra unsere Strategie veröffentlicht, die jetzt auch umgesetzt wird. Wir fördern Beratungen zu nachhaltigen Anbauverfahren, zum Ökolandbau und zum Ressourcenschutz.
Und, meine Damen und Herren, wir richten den Blick nach vorne auf den praktischen Insektenschutz und den konstruktiven Austausch zwischen den Akteuren in Brandenburg, also zwischen Naturschützerinnen bzw. Naturschützern, Landnutzerinnen bzw. Landnutzern und selbstverständlich den Kommunen. Deswegen werden wir auch über mehrere Jahre hinweg eine Best-Practice-Workshopreihe zu speziellen Themen im Insektenschutz anbieten,
mit dem Ziel, gute Beispiele, die es zuhauf gibt, bekannter zu machen und zum Nachahmen anzuregen - aus der Praxis für die Praxis. Zudem wollen wir die Landkreise und Kommunen unterstützen und erarbeiten daher derzeit einen Praxisleitfaden zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen. Ein zweiter Praxisleitfaden wird für die insektenfreundliche Bewirtschaftung von Bahn-, Strom- und anderen Leitungstrassen erstellt. Wir unterstützen Insektenschutzmaßnahmen für hochgradig gefährdete Arten und deren Lebensräume.
Wir kooperieren mit den ehrenamtlichen Fachgruppen und unterstützen sie in ihren auch für die Umweltbeobachtungsaufgaben des Landes elementar wichtigen Arbeiten. So entstehen zum Beispiel die Roten Listen auf der Grundlage ehrenamtlich erhobener Daten neu. Die Rote Liste für Schmetterlinge ist aktuell in Vorbereitung zur Veröffentlichung, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die Rote Liste für Bienen und Wespen ist für 2026 vorgesehen.
Die Bürgerinnen und Bürger durch geeignete Informationen zu mehr Vielfalt im eigenen Garten zu motivieren ist uns ebenfalls ein Anliegen. Damit sind wir bei dem so wichtigen Beitrag, den jeder Einzelne und jede Einzelne leisten kann, denn unsere Wohngebiete sind Refugien für viele Arten geworden. Es gibt kaum noch einen Garten, der kein Insektenhotel hat.
Insektenschutz ist bereits ein integraler Bestandteil praktisch aller unserer Naturschutzplanungen und Maßnahmen. Unser Schutzgebietssystem, die Großschutzgebiete als Modellregionen, die Natura-2000-Teams, die Integration von Insektenschutz in die Flächennutzung, aber auch Artenhilfsprogramme für die Arten, für die es bereits fünf vor zwölf ist, sind hier zu nennen.
Wir werden als Land Brandenburg beim Thema Insektenschutz aber weiter vorangehen und effektive Maßnahmen in möglichst großer Brandbreite umsetzen. Dabei ist keine Zeit zu verlieren - das Insektensterben schreitet voran. Dafür warten wir nicht auf diesen Gesetzentwurf oder auf einen neuen Gesetzentwurf. Doch ich gehe davon aus - und ich glaube, da sind wir uns einig -, dass uns das Thema in der nächsten Legislaturperiode nicht verlassen, sondern weiter ein Schwerpunkt der Arbeit dieses Ministeriums sein wird. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen: und zwar, ad 1, zur Beschlussempfehlung und zum Bericht, Drucksache 7/9551, des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zum Gesetzentwurf von drei Abgeordneten, „Gesetz zur Stärkung des Insektenschutzes, zum Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaften für das Land Brandenburg - Brandenburgisches Kulturlandschafts- und Insektenschutz-Stärkungsgesetz“. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei einer Enthaltung und einigen Gegenstimmen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in der 2. Lesung abgelehnt.
Wir kommen, ad 2, zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9567, „Wirksamen Insektenschutz gemeinsam mit der Landnutzung angehen“. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab eine Enthaltung.
Wir kommen, ad 3, zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9581, „Zulässigkeit von Volksinitiativen vorab verbindlich prüfen“. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.
Damit beende ich Tagesordnungspunkt 8. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 9 kommen, informiere ich Sie darüber, dass Tagesordnungspunkt 15 - Erwerb von Immobilieneigentum fördern, Grunderwerbsteuer für privaten Ersterwerb für Wohnen abschaffen; Antrag der AfD-Fraktion - in den Juni verschoben wird. Dementsprechend ist Tagesordnungspunkt 14 heute der letzte Tagesordnungspunkt.
TOP 9: Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften
Dazu liegt auf Drucksache 7/9570 ein Änderungsantrag sowie auf Drucksache 7/9580 ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor.
Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Kollege Barthel für die SPD-Fraktion, der sich schon am Pult eingefunden hat. Bitte schön, Herr Barthel.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste am Livestream! Die Änderung des Raumordnungsrechts des Bundes ist am 28. September 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, sämtliche Verwaltungsverfahren und Beteiligungsverfahren zur Erstellung von Raumordnungsplänen zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ich will auf einige Aspekte eingehen, die wir jetzt aus diesem Gesetz abgeleitet in Landesrecht umsetzen:
Der Landesplanungsvertrag - geltende Fassung von 2011 - ist als Rechtsgrundlage für die Gemeinsame Landesplanung für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft nicht mehr geeignet. Bisher war für die Beteiligung bei Landesentwicklungs- und Regionalplänen sowie Raumordnungsverfahren eine Auslegung in Papierform zwingend vorgeschrieben. Ich darf daran erinnern: Auch 2011 gab es schon das iPhone 4, das iPad 2; die Übertragungsstandards waren UMTS und 3G; der Breitbandausbau schritt voran. Aber eine digitale Verwaltung war noch lange nicht in Sicht. Das Papiererfordernis war also nachvollziehbar. Das neue Raumordnungsgesetz fordert die Veröffentlichung vorrangig im Internet und trägt damit der aktuellen Entwicklung Rechnung. Das ist natürlich eine extreme Herausforderung für die Verwaltungsbehörden, die jetzt vorliegenden Daten so aufzubereiten, dass sie für Interessenten lesbar sind, beispielsweise mit einer Volltextsuche.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was ändert sich noch mit dem Landesentwicklungsvertrag? Die derzeit noch zweistufige Landesplanung bestehend aus Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion soll künftig durch nur einen gemeinsamen Landesraumordnungsplan ersetzt werden. Damit wird die Verpflichtung des Bundes umgesetzt, wonach ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet - in dem Fall für die gemeinsame Region Berlin-Brandenburg - aufzustellen ist. Durch die Bündelung der Festlegung in einer Rechtsverordnung kann die Fortschreibung der Gemeinsamen Landesplanung deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.
Bliebe es bei der Zweistufigkeit der Landesplanung, wäre eine Fortschreibung des LEP HR innerhalb einer Legislaturperiode kaum möglich. Zuvor müsste das Landesentwicklungsprogramm aus dem Jahr 2007 aktualisiert werden. Das heißt, es wären zwei Planungsverfahren sowie ein Staatsvertragsverfahren erforderlich. Wir wissen: Das ist in einer Legislaturperiode fast unmöglich. Auch die Mitwirkung des Parlaments im Verfahren zur Aufstellung der gemeinsamen Raumordnungsplanung - Artikel 7 Abs. 5 - soll neu geregelt werden. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die für die Landesplanung zuständigen Ausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Landtages Brandenburg zu beteiligen. An die Stelle der bisherigen bloßen Kenntnisnahme der Rechtsverordnung soll ein aktives Beteiligungsrecht vor Erlass der Rechtsverordnung treten.
Das Landesentwicklungsprogramm und die gemeinsamen Landesentwicklungspläne HR und Flughafenstandortentwicklung gelten fort und bleiben von der Änderung des Artikels 1 Abs. 2 Satz 2 zunächst unberührt. Im Zuge der zukünftigen Fortschreibung der Landesplanung soll das Landesentwicklungsprogramm 2007 abgelöst werden. Die Übergangsregelung hierfür trifft Artikel 17 Abs. 2.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung dient der Vereinfachung und Verschlankung der Abstimmung im Planungsverfahren. Die obligatorische Befassung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz vor jeder Regierungsentscheidung hat sich als verfahrensverzögernd und in der Sache nicht erforderlich erwiesen. Daher soll die gemeinsame Landesplanungskonferenz künftig grundsätzlich nur in Konfliktfällen einberufen werden, in denen die Herstellung des Einvernehmens zwischen den für die Raumordnung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen problematisch erscheint.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte noch einiges zum vorliegenden Vertrag anmerken. Meine Redezeit ist aber begrenzt, deshalb rufe ich nur noch dazu auf, dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Empfehlung des Hauptausschusses zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dr. Zeschmann. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Der Hintergrund des Vorganges, der uns hier vorliegt, ist ja die Novellierung des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene. Die darin enthaltenen Änderungen wirken auf die Länder durch, müssen aber von den Ländern umgesetzt werden. Da Berlin und Brandenburg - das hat Herr Barthel eben erwähnt - die sogenannte gemeinsame Landesplanung per LEP HR betreiben, muss dazu der Staatsvertrag bzw. der Landesplanungsvertrag als Grundlage des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg geändert werden.
Diese Vorlage hier und jetzt ist an nicht vorhandener demokratischer Beteiligung und Achtung vor dem Parlament allerdings kaum zu überbieten. So ist das entsprechende vorgegebene Raumordnungsgesetz des Bundes bereits im September 2023
im Bundestag verabschiedet und vor Kurzem, Ende März, vom Landeskabinett genehmigt worden. Zu dieser Änderung des Landesplanungsvertrages wurde also vorher niemand befragt - wir im Landtag nicht, andere Beteiligte auch nicht. Ich finde es, ehrlich gesagt, schockierend, dass wir als Parlament hier ganz am Schluss der Kette mal eben noch abnicken sollen, was im Bund schon längst Gesetzeskraft hat und was das Landeskabinett längst beschlossen hat.
Also, wir sollen, wenn alles schon feststeht, das Ganze durchwinken. Warum reden wir dann eigentlich noch darüber?
Die Beratung samt Anhörung in Brandenburg hätte im Grunde natürlich schon vor dem Beschluss im Bundestag und Bundesrat stattfinden müssen. Zwar war das Gesetz im Bundesrat nicht zwingend zustimmungspflichtig, was auch in einer Antwort auf eine mündliche Anfrage von Herrn Genilke bestätigt wurde. Brandenburg hätte sich dazu aber auf einer abgestimmten Basis einbringen können und müssen, denn die Änderungen haben es in sich.