Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

Die Beratung samt Anhörung in Brandenburg hätte im Grunde natürlich schon vor dem Beschluss im Bundestag und Bundesrat stattfinden müssen. Zwar war das Gesetz im Bundesrat nicht zwingend zustimmungspflichtig, was auch in einer Antwort auf eine mündliche Anfrage von Herrn Genilke bestätigt wurde. Brandenburg hätte sich dazu aber auf einer abgestimmten Basis einbringen können und müssen, denn die Änderungen haben es in sich.

Das sogenannte Zielabweichungsverfahren - erstens - , das die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion ändern kann - was bisher auch im Kontext von Tesla die seltene Ausnahme ist und jetzt zweimal versucht wurde, bis heute aber nicht umgesetzt ist -, soll plötzlich zum Regelfall werden. Vorher war es die extreme Ausnahme. Das Warum einer Abweichung mussten nämlich bisher die Bauherren besonders gut begründen. Infolge der Gesetzesänderung soll die Behörde der Zielabweichung grundsätzlich nur noch zustimmen. In Ausnahmefällen, also soweit wesentliche Aspekte gegen ein Projekt sprechen, darf die Behörde die Zielabweichung nur noch versagen. Der Ausnahmefall wird damit zum Regelfall und die Begründung muss damit nicht mehr vom Vorhabenträger, sondern von der Behörde geliefert werden. Fazit: Es wird jetzt insbesondere Investoren von Windkraft- und Solaranlagen wesentlich einfacher gemacht, ihre Projekte genehmigt zu bekommen.

(Dr. Berndt [AfD]: Übel!)

Zweitens soll es nur noch eine überschlägige Umweltprüfung geben. Statt eines Raumordnungsverfahrens, wie es bisher vorgegeben ist, ist nur noch eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das bedeutet, dass die Auswirkungen eines Bauvorhabens, auch beispielsweise Umweltbelange, nicht mehr umfassend, sondern nur noch überschlägig geprüft werden. Fazit: Die Änderungen dürften massive Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Fauna, mit sich bringen.

Drittens, neue Fristen für die zuständigen Behörden: Der Abschluss des Raumverträglichkeitsprüfungsverfahrens, das jetzt nur noch überschlägig durchgeführt wird, muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden - unabhängig davon, ob die Raumordnungsbehörde vorher Stellung nimmt oder nicht. Das heißt, die Behörden werden damit massiv unter Druck gesetzt, eine Entscheidung zu fällen. Wenn sie keine fällen, kann alles Mögliche beliebig gebaut werden, völlig unabhängig von den Vorgaben der Raumordnung.

Im Ergebnis lässt sich also festhalten: Diese Änderungen sind aus unserer Sicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Land Brandenburg verbunden, und daher hätten sie vor dem finalen

Beschluss im Bundestag wenigstens im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung diskutiert und die Betroffenen angehört werden müssen. Wie Sie das hier vorgeben, funktioniert das nicht. Sie pervertieren demokratische Prozesse.

(Beifall AfD)

Noch kurz zwei Worte zu den Anträgen der Linken. Der Änderungsantrag der Linken beinhaltet einen Punkt, den wir sehr kritisch sehen, nämlich die freiwillige Aufgabenübernahme durch die Regionalen Planungsgemeinschaften, weil beispielsweise auch Klimaschutz und regionales Energiemanagement genannt werden und die Regionalen Planungsgemeinschaften bekanntlich, was das Personelle angeht, sehr schlecht ausgestattet sind. Ich glaube nicht, dass sie in der Lage wären, hier noch neue Dinge zu übernehmen.

Die Verfahrensbeschleunigung in der Benehmensherstellung scheint eher noch sinnvoll und angemessen, aber auch hierzu können wir nur „Nein“ sagen. Bei dem Entschließungsantrag ist es ähnlich: Da ist die Verfahrensbeschleunigung von der Idee her durchaus sinnvoll, aber mit dem Risiko verbunden, dass Freiflächenphotovoltaik von den Gemeinden einfach durchgewunken und ohne große Planung auf den Weg gebracht werden kann. Dagegen ist die von Ihnen geforderte Aufhebung von Artikel 19 des Landesplanungsvertrags sinnvoll, weil wir weiterhin einen Raumordnungsbericht brauchen. Deswegen werden wir uns zum Entschließungsantrag der Linken enthalten.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Entwurf zum Staatsvertrag gilt den Änderungen des Landesplanungsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg. Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus befinden sich aktuell ebenfalls in diesem Prozess.

Wir werden diesem Vertrag heute zustimmen - wortgleich -, um unsere landesrechtlichen Spielräume auch in Zukunft im Sinne der Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen zu können. Grundsätzlich gilt jedoch: Die bundesrechtlichen Regelungen und Vorschriften des Raumordnungsgesetzes vom 28. September 2023 sind eins zu eins in Landesrecht zu übertragen.

Was bringen die Änderungen nun konkret mit sich? Zum einem werden die Beteiligungsverfahren digitalisiert, zum anderen entfällt die verpflichtende Zielabfrage bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Damit soll die Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden gestärkt und sollen Mehrfachprüfungen vermieden werden. Der Landesentwicklungsplan und das Landesentwicklungsprogramm werden nun zusammengeführt. Das heißt, es gibt künftig nur noch einen Raumordnungsplan, der von den Ländern aufgestellt und evaluiert wird. Ziel dieser Zusammenführung ist es, die Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern und Kommunen insgesamt zu verkürzen und zu vereinfachen. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Um es auf den Punkt zu bringen: Mit dem neuen Staatsvertrag und den damit einhergehenden gesetzlichen Änderungen werden Rechtsrisiken ausgeräumt, Regeln und Vorschriften harmonisiert und digitale Beteiligungsformate für Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Mit der Annahme des Vertrages sorgen wir nun für eine rechtssichere Grundlage für die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung. Die Anträge lehnen wir ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Keller [SPD] und Petra Budke [B90/GRÜNE])

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Schwarzenberg für die Fraktion Die Linke fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste am Livestream! Ich werde mich jetzt nicht mit den bundesrechtlichen Regelungen auseinandersetzen, die übernommen werden müssen, sondern ich werde zu unseren Anträgen sprechen.

Gestatten Sie mir aber zunächst eine Bemerkung zu meiner Vorrednerin.

(Frau Walter-Mundt [CDU]: Ja! - Heiterkeit des Abgeordne- ten Dr. Zeschmann [AfD])

Ich will es einmal so sagen: Ihr Vorgänger, Herr Henryk Wichmann, hat hier in diesem Plenum mit Herzblut und Leidenschaft - auch wenn ich nicht mit allen Vorschlägen einverstanden war -

(Beifall des Abgeordneten Domres [Die Linke])

für den ländlichen Raum gekämpft. Er hat gekämpft, weil er genau wusste, dass die Landesplanung und alle Regelungen, die daran hängen, ein außerordentlich wichtiges Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raumes sind. Diese Leidenschaft, Frau Mundt,

(Frau Walter-Mundt [CDU]: Walter-Mundt!)

vermisse ich bei Ihnen, bei der CDU-Fraktion und auch bei der Koalition,

(Beifall Die Linke und AfD)

denn Sie haben im Ausschuss keinen einzigen Vorschlag geprüft und Sie haben keine Debatte geführt - Sie haben es nicht zugelassen. Sie haben geschwiegen, und Sie winken die Vorschläge der Regierung einfach durch, dabei haben Sie es in der Hand, dort etwas zu regeln.

(Beifall AfD)

Ich kann Ihnen auch sagen, worüber ich mich sehr ärgere: Dieser politische Umgang ist genau das, was zur Politikverdrossenheit führt - und glauben Sie nicht, dass das nicht beobachtet wird!

(Beifall Die Linke, AfD und BVB/FW Gruppe)

Sehr geehrte Damen und Herren, zu unseren Anträgen: Wir haben Ihnen unsere Anträge aus zwei Überlegungen heraus vorgelegt.

(Zurufe)

Die erste Überlegung … Würden Sie bitte Ihren Mund halten.

(Heiterkeit Die Linke)

Erstens: Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Behörden …

(Zurufe)

Erstens: Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Behörden der obersten und der unteren Ebene verbessert, also effektiver gestaltet werden? Der zweite Punkt lautet: Wie kann es bei der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg gelingen, den ländlichen Raum mehr in den Blick zu nehmen?

Schauen wir einmal in den Landesplanungsvertrag von Berlin und Brandenburg. Was stellt man fest? Da gelten die Regeln einer Metropole, die es wenig interessiert, welche Planungsinstrumente Regionen in Brandenburg brauchen. Hier wird mit einer städtischen Brille auf diesen Vertrag geschaut: Was in Berlin funktioniert, muss auch im Ländlichen angewendet werden. Und was macht die Landesregierung? Sie schaut zu und lässt es einfach geschehen.

Das will ich Ihnen auch mit einem Beispiel erklären: Der Raumordnungsbericht soll wegfallen. Dieser Bericht wurde bisher alle fünf Jahre erstellt. Wir alle reden uns hier immer die Köpfe darüber heiß, wie wichtig in unserem Land die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist. Und Sie wollen auf das einzige Planungsinstrument zur Analyse der Wirkung unserer politischen Entscheidungen auf den ländlichen Raum verzichten.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD])

Selbst die Bundesregierung hat sich in diesem Punkt bedeutend besser aufgestellt: Sie hat ihren Bericht umgestellt - sie fokussiert sich auf Themen. Schauen Sie sich den Bericht von 2017 an; da hat man sich nur mit der Frage der Daseinsvorsorge beschäftigt. Ein solcher Bericht fehlt in Brandenburg.

(Beifall Die Linke)

Ein weiterer Punkt: Hier geht es um die Pflichtaufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaften - sie müssen aktualisiert werden. Jetzt gäbe es die Möglichkeit, das zu tun, denn wir haben im Übrigen auch in den Regionen große Herausforderungen: Klimawandel, Energiewende, Strukturwandel. Wir brauchen ein kluges Wassermanagement. Das muss auch regional in Planungs-

instrumente eingearbeitet werden. Aber nein, Sie wollen die Anpassung der Pflichtaufgaben nicht. Ich sage Ihnen: Das ist ein Fehler.

(Beifall Die Linke)

Eine letzte Bemerkung: Alle Akteure im Land - Gemeinden, Wirtschaft, Wissenschaft, Vereine, Verbände, alles Mögliche - erwarten Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie und zur Beschleunigung und effektiveren Gestaltung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Aber Sie als Landesregierung sind nicht bereit, auch nur in irgendeiner Weise darüber nachzudenken, wo in Ihrem Handeln solche Potenziale stecken. Ihnen fällt nichts weiter ein, als Beteiligungsprozesse zu verkürzen.

Gehen Sie doch in der Regionalplanung an die Einvernehmensregelung heran - in dem Gesetz, über das wir hier reden. Diese Einvernehmensregelung erfordert Zeit und Aufwand und verhindert Beschleunigung. Aus unserer Sicht reicht eine Benehmensherstellung hier völlig aus - sie würde den Prozess vereinfachen. Das wäre etwas, was dem ländlichen Raum guttun und auch dem städtischen Raum helfen würde.

(Beifall Die Linke)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in den Ausschüssen keine Debatte zugelassen, Sie haben unsere Vorschläge nicht geprüft. Ich finde, ein demokratischer Austausch fängt im Kleinen an, nämlich mit dem Austausch von unterschiedlichen Positionen und dem Suchen nach gemeinsamen Lösungen. Wir haben jetzt versucht, Ihnen hier eine Lösung vorzulegen. Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall Die Linke)