Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2601 wurde dem Fragesteller im März 2023 auf die Frage, ob die Absage der Verlängerung der S 2 nach Rangsdorf aus politischen Gründen zugunsten anderer Verkehrsprojekte in Brandenburg erfolgt ist, mitgeteilt, dass es eine solche Absage nicht gebe, derzeit die NKU weiterhin im Einzelnen ausgewertet werde und verschiedene Varianten untersucht würden, um den „Korridor in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln“. Die genauen Festlegungen würden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2706 im Mai 2023 wurde dem Fragesteller unter anderem mitgeteilt:

„Die i2030-Partner haben es sich zum Ziel gesetzt, den Korridor Süd weiterzuentwickeln und zu stärken. Die i2030Partner werden prüfen, mit welchen Varianten die verkehrliche Anbindung - insbesondere in Bezug auf die Erschließung des Gewerbegebietes in Dahlewitz - verbessert werden kann.“

In der 91. Sitzung des Landtages am 21. September 2023 antwortete die Landesregierung auf die mündliche Frage Nr. 1849:

„Die Vorplanung für den Korridor zwischen Blankenfelde und Rangsdorf ist abgeschlossen. Im Korridor Süd ist eine deutliche Verbesserung der Anbindung der gesamten Region das übergeordnete Ziel.“

Und:

„Als nächster Arbeitsschritt steht der Austausch mit den Gemeinden an, um die möglichen weiteren Erkenntnisse für den Korridor Süd in die Planungen einfließen zu lassen.“

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der angekündigten Prüfung der Varianten zur Weiterentwicklung und Stärkung des Korridors Süd, zu der unter anderem auch die Verlängerung der S 2 zur Erschließung des Gewerbegebietes Dahlewitz, aber auch der Gemeinde Rangsdorf gehört?

Vielen Dank für diese umfangreiche Frage. - Es antwortet Herr Minister Genilke, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stefke, der Korridor Süd, also Berlin-Dresden/Rangsdorf, ist einer von mehreren Korridoren aus dem Projekt i2030, mit welchem die Länder Brandenburg und Berlin, die Deutsche Bahn und der VBB insbesondere auch den Bahnverkehr in dieser Region stärken wollen.

Die Inbetriebnahme der Dresdner Bahn zwischen Blankenfelde und Südkreuz führt ab Ende 2025 zu einer direkten Einbindung des Regionalverkehrs nach Berlin. Daraus ergeben sich natürlich deutlich kürzere Fahrzeiten und eine Ausweitung des Angebotes auf drei Fahrten pro Stunde zu den Hauptverkehrszeiten, wodurch auch die Platzkapazitäten weiter ausgebaut werden können.

Unter diesen Rahmenbedingungen konnte die Investition in den Bau einer parallel verkehrenden S-Bahn nach Rangsdorf volkswirtschaftlich nicht begründet werden, was Grundlage für die Förderung einer solchen Infrastrukturmaßnahme gewesen wäre.

Das Land Brandenburg konzentriert sich bei der Weiterentwicklung des i2030-Korridors Süd daher jetzt auf die weitere Stärkung des Regionalverkehrs. Dazu gehören unter anderem Bahnsteigverlängerungen in Dahlewitz, damit der Regionalbahnhof für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden kann. Davon wird letztlich auch Rangsdorf profitieren.

Eine perspektivische S-Bahn-Verlängerung von Blankenfelde nach Dahlewitz ist bei entsprechender Nachfrageentwicklung infrastrukturell nach wie vor nicht ausgeschlossen. Es wird auch weiterhin intensiv geprüft, wie die verkehrliche Anbindung in diesem Korridor, insbesondere auch im Hinblick auf die Erschließung des wichtigen Gewerbegebietes in Dahlewitz, verbessert werden kann. Hier werden derzeit verschiedene Varianten für eine Untersuchung wie beispielsweise die südliche Anbindung Richtung Rangsdorf in den Blick genommen.

Rolls-Royce in Dahlewitz ist seit fast 30 Jahren mit Bussen der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming an die S-Bahn in Blankenfelde, aber auch an den dortigen Regionalverkehr angebunden. Die VTF steht mit Rolls-Royce im regelmäßigen Austausch zur Anbindung des Werks. Genaue Festlegungen zum weiteren Infrastrukturausbau bleiben weiterhin Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises. - Herzlichen Dank.

Herr Abgeordneter Stefke, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der ersten Frage. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden und darf ich das auch so in meinen Wahlkreis mitnehmen: Die Verlängerung der S 2 nach Rangsdorf ist aktuell vom Tisch, und es ist auch nicht damit zu rechnen, dass Sie als Minister oder der Herr Ministerpräsident

den Menschen in den nächsten Wochen - bis zum 22. September - noch in Aussicht stellen, dass die Verlängerung kommt? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: In den Antworten, die ich in der Einleitung angeführt hatte, wurde davon gesprochen, dass als nächster Arbeitsschritt der Austausch mit den Gemeinden folgen soll, der ja dann vielleicht Einfluss auf die NKU hat. Sie sagten selbst, wenn es da Bewegung gibt, ist das noch nicht für alle Zeiten vom Tisch. Gab es schon solche Gespräche? Mir ist bekannt, dass Rangsdorf sehr gerne noch einmal die Entwicklung des Bücker-Geländes mit einfließen lassen würde, die perspektivisch einen hohen Einwohnerzuwachs für Rangsdorf mit sich bringen würde, was dann auch Einfluss auf die Fahrgastzahlen und in der Folge auf die NKU haben könnte. Wie ist da Ihrer Kenntnis nach der Sachstand?

Bitte schön.

Herr Stefke, prinzipiell können Sie das, was ich hier erzähle, immer allen erzählen. Das ist eine öffentliche Sitzung. Viele Rangsdorfer werden das wahrscheinlich auch gerade verfolgen. Das hoffe ich zumindest.

Zweitens. Wir hatten auch in diesem Landtag - hier an dieser Stelle, aber natürlich auch im Ausschuss - schon die Debatte zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Verlängerung der S-Bahn bis Rangsdorf. Darauf haben wir uns konzentriert. Es ist immer ein Kraftakt nach GVFG, diese Vorplanungen so weit zu treiben. Sie müssen ja Leistungsphase 4 nachweisen, um überhaupt in den Genuss der Fördermittel zu kommen. Die Summe von 200 Millionen Euro, die da aufgerufen wird, ist nichts, was wir im Brandenburger Haushalt in der Kasse haben. Daher sind wir auf diese Fördermittel des Bundes - dafür sind sie auch da - angewiesen. Also, keine neue Diskussion. Wir haben sie schon einmal geführt. Auch das dürfen Sie gern so verwenden.

Was ich gesagt habe, ist, dass wir die Region im Blick haben, das heißt, den gesamten südlichen Ast über i2030. Wir hatten Ihnen gesagt - auch das dürfen Sie gern verwenden -, dass unser Ziel ist, wenn die Dresdner Bahn fertig ist, also auch auf Berliner Seite die Einbindung erfolgt, den Regionalverkehr an der Stelle zu stärken und dass dann sowohl Rangsdorf als auch Dahlewitz de facto einen zusätzlichen Zug, einen dritten Zug pro Stunde aufs Gleis bekommen. Ich finde, für Rangsdorf mit 13 000 Einwohnern ist das schon eine gewaltige Leistung.

Ob es für die Bücker-Werke reicht - auch das haben wir behandelt -: Sie müssten es nach derzeitiger Lesart der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die wir durchgeführt haben, schaffen, in Rangsdorf die Einwohnerzahl mehr als zu verdoppeln, um nach gegenwärtiger Lage einen Ausbau zu rechtfertigen.

Ich möchte noch einmal betonen, dass es, selbst wenn wir verbessern, also den Regionalverkehr mit einem zusätzlichen Zug verstärken, bedeuten würde, dass, um bei der Berechnung nach GVFG eine Wirtschaftlichkeit praktisch nachzuweisen, ich eine Verbesserung noch obendrauf nachweisen muss.

Das heißt, jede Verbesserung des Regionalverkehrs ist immer ein Malus bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen zu

sätzlichen Verkehr. Das gilt uneingeschränkt für alles, für S-Bahnen, aber auch für Regionalzüge. Daher ist es natürlich schwierig, immer wieder Verbesserungen vorzunehmen, um die Not vor Ort zu lindern, was die Pendlerverkehre angeht. Es ist nämlich auch immer ein Nachteil, den es dann mit klugen Ideen auszugleichen gilt.

Wenn Sie jetzt die Bücker-Werke anführen - ich war ja selbst schon da -: Ich glaube nicht, dass dort 13 000 Menschen einziehen werden, Sie wahrscheinlich auch nicht. Ich wurde gefragt, ob ich die Schule mit eingerechnet habe. Das alles ist derzeit nicht Teil der Situation. Von daher: Pläne für die Zukunft werden beim GVFG nicht angerechnet. Das ist die Situation. Es ist ein standardisiertes Verfahren des Bundes. Alles Hätte, Wenn und Aber gilt nicht bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

Es gibt noch eine Nachfrage. - Ein bisschen kürzer, dann schaffen wir mehr Antworten in der Fragestunde. Bitte schön.

Mir leuchtet ein, was Sie gerade sagten: Wenn für die Regionalverbindung ein dritter Zug in der Stunde aufs Gleis kommt, geht das zulasten der NKU für die S-2-Betrachtung. Man muss doch dann aber mit in Rechnung stellen, dass der dritte Zug wahrscheinlich wieder gestrichen würde, wenn die S-2-Anbindung kommt. Das muss doch fair berechnet werden. Sonst ergibt es wenig Sinn.

Bitte schön.

Leider ist es nicht so. Sie können nicht die Wirtschaftlichkeit bezogen auf den Umfang eines bereits stattfindenden Verkehrs berechnen und dann sagen: Wenn ich die Maßnahme beendet habe, schaffe ich einfach etwas anderes dafür ab; dann rechnet es sich wieder. So wird es nicht gehen. So ist auch die Berechnung nicht.

Wir haben im AIL, glaube ich, das standardisierte Verfahren umfangreich vorgestellt. Lesen Sie es gern noch einmal nach. Diese Rechnung geht so nicht auf. Ansonsten hätte ja jede Maßnahme de facto, wenn ich jede bereits vorhandene Bedienungsart gegen null rechne, immer einen positiven Nutzen. Also, das geht einfach nicht. So läuft die Systematik einfach nicht.

Wir geben uns große Mühe damit, dass wir Dahlewitz nicht aus den Augen verlieren. Dazu sind wir in Verhandlungen. Das habe ich gesagt. Ich glaube, die Verbesserung, auf die sich Rangsdorfer wie Dahlewitzer freuen können, soll nach unseren Plänen ein zusätzlicher Zug über den Regionalverkehr sein. Das wird vielleicht nicht genau ein 20-Minuten-Takt sein, aber ein dreimaliger Halt wäre, glaube ich, eine große Verbesserung auch für diesen Bereich des südlichen Astes von i2030.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2236 (Denkmalschutz für zwei Windkraftanlagen in Zossen, Ortsteil Schünow) von Frau Abgeordneter Bessin, AfD-Fraktion. Bitte.

Im Zossener Ortsteil Schünow wurden zwei Windkraftanlagen aus dem Jahr 1992 unter Denkmalschutz gestellt, wodurch laut Medienberichten die Abrissverpflichtung über und unter der Erde ausgehebelt wird. Geschützt sind damit also die Windenergieanlagen mit dem Schaltschrank am Boden und die technische Ausstattung der Gondel. Die 33 Meter hohen Rotoren standen vorher schon und stehen seit einigen Jahren still, weil Generatoren und Gondeln defekt sind. Ersatzteile fehlten wohl. Weil die Windräder zu nah am Dorfrand stehen, dürften sie nicht durch große neue ersetzt werden. Dazu kann ich nur sagen: zum Glück. Die Besitzerin hätte diese allerdings abreißen müssen.

Meine Frage bezieht sich darauf, wie viele Anträge auf Feststellung der Denkmaleigenschaft von Windkraftanlagen bislang im Land Brandenburg gestellt wurden.

Vielen Dank. - Frau Ministerin Dr. Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, wird für die Landesregierung antworten. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, nur diese beiden genannten Windkraftanlagen wurden in die Denkmalliste eingetragen. Weitere Anträge oder Anregungen zur Prüfung des Denkmalwertes von Windkraftanlagen liegen dem Landesdenkmalamt und dem Archäologischen Landesmuseum nicht vor.

Danke schön. - Frau Dr. Oeynhausen hat eine Nachfrage dazu. Bitte sehr.

(Zuruf: Sie kommen auch auf die Denkmalliste!)

Frau Ministerin, könnten Sie uns noch einmal erklären, welche Bedingungen diese Windkraftanlage erfüllt hat, dass sie unter den Schutz gestellt wird? Denn darauf haben viele Bürger durchaus sehr verwundert reagiert.

Liegen auch Anträge zum Denkmalschutz von Solaranlagen oder anderweitigen Industrieanlagen vor?

(Zuruf: Von Atomkraftwerken!)

Bitte schön.

Ich hoffe, dass weitere Anträge zu Industrieanlagen, die ohne Zweifel zur Identifikation mit dem Land Brandenburg beitragen, vorliegen.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Mir sind derzeit keine bekannt, die beim Landesdenkmalamt vorrätig wären.

Sie wissen ganz genau, das Landesdenkmalamt ist das Fachgremium. Es ist nicht weisungsgebunden, es arbeitet unabhängig. Den Auszug aus der fachlichen Begründung, die Sie im Übrigen schon bekommen haben, weil Sie eine schriftliche Kleine Anfrage gestellt haben, trage ich aber gern noch einmal vor:

„Die Anlagen in Schünow sind technisch bedeutend, da es sich um Exemplare des Typs Enercon 33 handelt, die wesentliche Entwicklungen der Windenergiegewinnung der frühen 1990er-Jahre ablesbar machen. Sie waren Bestandteile eines der ersten Windparks in Brandenburg und sind damit auch von geschichtlicher Bedeutung. Die Position des Grundeigentümers, auf dessen Land die Windräder stehen, ist nicht bekannt.“

Bekannt ist allerdings, dass das Landesdenkmalamt die Windkraftanlagen nicht selbst eingetragen hat, sondern auf Wunsch und Veranlassung eines Vereins und natürlich mit Zustimmung und auf Wunsch des Eigentümers.