Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

(Beifall AfD)

Ich verweise an der Stelle kurz auf die Regularien dieser persönlichen Erklärung, nach denen Sie - Moment …

(Zuruf: Erst nach der Abstimmung!)

„Das Mitglied des Landtages darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache gegen dieses Mitglied gerichtet wurden, zurückweisen oder deutlich gewordene Missverständnisse seiner früheren Ausführungen richtigstellen.“

Sie haben dafür drei Minuten Zeit. Bitte schön.

(Scheetz [SPD]: Erst nach der Abstimmung! - Unruhe)

- Vor der Abstimmung.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss schon sagen, Frau Augustin, das hätten Sie sich wirklich verkneifen müssen - besonders zu meiner Person. Ich möchte mich hier klipp und klar zu diesem Sachverhalt, zu dieser dialogP-Veranstaltung äußern, die am 13.06.2024 in Strausberg stattgefunden hat. Das Gesprächsklima war sehr angenehm. Es war sehr interessant, und der Umgang war von allen Seiten respektvoll. Es kann ja durchaus sein, dass Sie eine Einzelmeinung gehört haben. Ich habe auch gewisse Einzelmeinungen gehört.

(Bretz [CDU]: Ja, aber Sie haben sie sich nicht gemerkt!)

Ich sage Ihnen auch klipp und klar, dass es nach der Veranstaltung noch Kontakt zu mehreren Schülern gab. Sie haben mir für die Auswertung der dialogP-Veranstaltung eine Grafik zugeschickt, aus der hervorgeht, dass die AfD, Lars Günther in dem Fall, die meisten starken Zusagen gemacht hat.

(Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD] sowie weitere Zurufe)

Danach kam nicht Frau Augustin, sondern Herr Walter, der ein bisschen weniger, aber genauso viele Stimmen bekommen hat.

(Kretschmer [Die Linke]: Weniger oder genauso viele?! - Unruhe)

Danach kam Frau Augustin mit nicht ganz 10 %. Frau Damus - ich muss es kurz sagen -:

(Beifall AfD)

Sie kamen fast gar nicht vor. - Frau Hildebrandt, dafür dass Sie in Strausberg beheimatet sind, war es bei Ihnen marginal. Marginal - das muss ich klipp und klar sagen! So viel zum Thema Zuspruch.

Das war wirklich beachtlich. Gerade mit den Schülern aus dieser Schule bleibe ich natürlich in Kontakt, und ich werde den Dialog weiterführen - besonders mit den Schülern, die vielleicht noch nicht dieselbe Meinung haben oder sich ihre Meinung noch nicht gebildet haben, aber bei ihrer Meinungsfindung weiter im Dialog sein möchten. In jedem Dialogkreis habe ich klipp und klar gesagt: Sie können mich jederzeit anschreiben und anfragen. - Das werden sie auch tun, da bin ich mir sicher. Bei Ihnen werden sie das sicherlich weniger tun - davon ist auszugehen.

Ich fand es einfach niederträchtig, muss ich ganz ehrlich sagen. Absolut niederträchtig!

(Beifall AfD)

Ich glaube, wir haben einen Vernunftruck. Auch diejenigen Jugendlichen,

(Unruhe)

die tatsächlich denken, die ehemalige CDU sei eine konservative Partei, werden feststellen, dass Sie im Grunde genommen grüner sind als die Grünen.

(Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

Herr Abgeordneter, ich denke, jetzt geht es darüber hinaus.

Ich werde mich Ihnen, Frau Augustin, auch in Märkisch-Oderland persönlich stellen. - Danke sehr.

(Beifall AfD)

Ich erinnere noch einmal daran, was in § 70 der Geschäftsordnung dazu steht.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über den Selbstständigen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9752, „Rechtsruck - die Jugend ist nicht mehr links!“. Ich darf Sie fragen, wer diesem Entschließungsantrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden. Es gab keine Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf.

TOP 17: Verbindliches Mitbestimmungsrecht für Anlieger bei Erschließungsmaßnahmen einführen!

Antrag von 4 Abgeordneten

Drucksache 7/8726

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/9791

Die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet.

Ich eröffne die Aussprache; sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Noack für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Es wurde schon gesagt: „Verbindliches Mitbestimmungsrecht für Anlieger bei Erschließungsmaßnahmen einführen!“ Das hört sich ja erst einmal gut an. Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: An dem Tag, an dem wir Partikularinteressen - Herr Vida spricht noch nach mir, vermute ich - über das Gemeinwohl stellen, sind wir mit der Gemeinwohlorientierung in unseren Kommunen am Ende, und

es würde einer Belastung und Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung gleichkommen.

So kurz nach der Kommunalwahl sollte uns allen daran gelegen sein, das kommunale Mandat zu stärken und den ehrenamtlich Tätigen in unseren Kommunen Wertschätzung und Vertrauen entgegenzubringen. Warum sage ich das? Der Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe stellt auch das verantwortungsvolle Handeln vor Ort infrage.

Worum geht es den Antragstellern in dem Antrag? Bei Erschließungsmaßnahmen an Straßen usw. sollen Eigentümer durch eine verbindliche Befragung beteiligt werden, sofern sie mindestens 50 % des Erschließungsaufwandes zu tragen haben. - Das ist noch nachzuvollziehen und könnte als Beteiligungsformat verstanden werden, das heute schon ohne diesen Antrag praktiziert wird. Jeder der betroffenen Grundstückseigentümer erhält dann völlig unabhängig vom Erschließungsaufwand eine Stimme, um über die Infrastrukturmaßnahme abzustimmen. Lehnt mehr als die Hälfte der Eigentümer die Erschließung ab, ist das eine verbindliche Absage und die Erschließung kann nach den Vorstellungen der Gruppe BVB / FREIE WÄHLER nicht durchgeführt werden.

Im Antrag ist zu lesen: Wenn eine behördliche Entscheidung mit einer erheblichen Kostenlast für den Einzelnen einhergeht, wird die Entscheidung über Investitionen in unseren Gemeinden vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin ohne Beteiligung der gewählten Gemeindevertreter getroffen - das wäre mir neu. Wägen diese bei Entscheidungen nicht ab, welche Investitionen in ihrer Gemeinde notwendig und sinnvoll sind und zu welchem Zeitpunkt diese umgesetzt werden sollen? Beteiligen die Gemeinden ihre Bürger beim Thema Straßenausbaumaßnahmen nicht? - Diese Fragen sollte man sich stellen.

Natürlich findet Beteiligung statt. Natürlich wird auf kommunaler Ebene um die besten, die finanziell vertretbarsten Lösungen für die Betroffenen gerungen.

(Stefke [BVB/FW Gruppe]: Ich glaube, nicht!)

Ich möchte die vielen innovativen Beispiele nicht aufzählen; sie sind bekannt. Die finanzielle Beteiligung muss auch immer die Akzeptanz der Betroffenen nach sich ziehen. Das Kommunalabgabengesetz, das Baugesetzbuch und die Kommunalverfassung stehen hierbei in Wechselwirkung. Dies hat der Antragsteller ja erkannt. Aber diese gesetzlichen Normen wären zu beachten, wenn man dem Ansinnen folgen wollte.

Schon oft wurde hier im Plenum die Frage aufgeworfen: Wer hat eigentlich durch die Erschließung einer Straße einen wirtschaftlichen Vorteil - der Eigentümer oder die Allgemeinheit? Die Antwort von BVB / FREIE WÄHLER kennen wir: Natürlich die Allgemeinheit, da die Straße von jedermann benutzt werden kann! - Dabei wird grundsätzlich ausgeblendet, dass die Erschließung einer Straße in erster Linie den anliegenden Grundstückseigentümern zugutekommt. Da fällt mir doch gleich der Slogan von BVB ein: „Wir sind für Sie da!“. Das müsste eigentlich noch um den Nebensatz ergänzt werden: „sofern die Einzelinteressen über die der Allgemeinheit - also Partikularinteressen vor das Interesse der Allgemeinheit - gestellt werden“.

„Wenn wir Bundesrecht nicht brechen können, verhindern wir einfach dessen Anwendung“ - das scheint die interne Losung von BVB zu sein. Dabei wird Bürgerbeteiligung als Argument vorgeschoben, um das eigentliche Interesse zu verschleiern. Die

Rechnung haben Sie allerdings ohne mich und ohne die kommunalen Spitzenverbände gemacht.

(Zuruf von der AfD: Oha! - Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landkreistages:

„Der Antrag unterliegt aber insoweit durchgreifenden Bedenken, als die Heranziehung zu den durch die Gemeinde ermittelten Erschließungsbeiträgen mittels des pflichtigen Beteiligungsverfahrens letztlich davon abhängig gemacht werden soll, dass die Beitragspflichtigen der Beitragserhebung zustimmen.“