Die Unimedizin ist nicht nur eine Antwort auf den Ärztemangel in Brandenburg; sie ist nicht nur die erste staatliche Universitätsmedizin in unserem Land. Sie ist nicht die vierzigste Unimedizin in der Bundesrepublik Deutschland, sondern sie ist die erste ihrer Art. Ihre Alleinstellungsmerkmale sind die Gesundheitssystemforschung und der Anspruch, das Gesundheitswesen zu digitalisieren und das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln. Das ist ihr Antrieb; das ist sozusagen der Nukleus.
Zusätzlich wird sie die gesundheitliche und die pflegerische Versorgung in der Modellregion Gesundheit Lausitz koordinieren. Dafür wird sie in den Bereichen Forschung, Lehre, Infrastruktur
und auch Transfer eng mit der BTU kooperieren, die eine starke Profillinie im Bereich Gesundheit und Life Sciences aufweist. Damit tritt die Universitätsmedizin eben nicht in Konkurrenz zur MHB - danke für die Nachfrage, Herr Redmann -, sondern sie ergänzt deren Angebote und vielleicht auch deren Aufgaben.
Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt noch eine zweite Gruppe von Menschen, für die wir die Unimedizin aufbauen, und das sind natürlich die Patientinnen und Patienten in der Lausitz. Gerade für die Menschen im ländlichen Raum - der ja nicht dicht besiedelt ist -, in einer Region, in der wir es mit Überalterung zu tun haben, ist es im wahrsten Sinne des Wortes existenziell, zu wissen, dass sie im Krankheitsfalle gut versorgt und gut betreut werden, dass sie keine Chipkarte sind, sondern ein Mensch. Denn mitunter sind eine schnelle Diagnose und Behandlung eben auch entscheidend für die Frage, wie man weiterleben kann.
Dass wir in einer Rekordzeit von nur drei Jahren ein Konzept erarbeitet haben, es vom Wissenschaftsrat haben prüfen lassen und heute ein Gesetz verabschieden werden, ist nicht der Erfolg einer Einzelnen, wahrhaftig nicht. Es ist das Ergebnis einer wirklich beispielhaften Partnerschaft, und deshalb möchte ich danken. Ich weiß, das ist schon in mehreren Reden formuliert worden, aber ich möchte es noch einmal betonen, denn diese beispielhafte Partnerschaft wird uns in den nächsten Monaten, Jahren und darüber hinaus tragen und auch tragen müssen.
Mein Dank geht natürlich an die Expertenkommission unter Max Einhäupl, an unsere Projektbeauftragten Frau Gutheil und Herrn Nagel, er geht aber auch an meine Stabsstelle unter der Leitung von Manuela Djondjorowa und an meinen Staatssekretär Tobias Dünow. Wir verdanken es aber vor allem den vielen externen Expertinnen und Experten in der Lausitz, allen voran den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des CTK, der Stadt Cottbus und ihrem Oberbürgermeister Tobias Schick, aber auch den Bürgermeistern und Landräten in der Modellregion sowie den Gesundheitseinrichtungen, den Pflegenden und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Region.
Wir verdanken diesen Erfolg vor allen Dingen aber einer wirklich vorbildhaften ressortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung: allen voran dem Ministerpräsidenten, der die Idee zur Unimedizin hatte und diese vorangetrieben hat,
aber auch den anderen Kabinettsmitgliedern. Dass das MWFK mit Frau Gutheil mitten in der laufenden Legislatur faktisch eine zweite Staatssekretärin bekommen hat, die sich ausschließlich um dieses Thema kümmern durfte und konnte - ich glaube, auch das dürfte einmalig sein.
Deshalb einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Ressorts, mit denen ich teilweise im Zwei-WochenTakt zusammengesessen habe, damit wir uns schnell und auf kurzem Wege abstimmen konnten! Das betrifft vor allen Dingen die Kollegen und ihre Mitarbeitenden aus dem MSGIV, dem MWAE, dem MdFE, dem MIK und der Staatskanzlei.
Ja. - Dieses Vorhaben ist nur gelungen, weil wir alle an einem Strang gezogen haben. Daher habe ich auch keinen Zweifel daran, dass wir die weiteren Meilensteine ebenfalls in Siebenmeilenstiefeln erreichen werden, denn wir wollen nicht aufholen, sondern wir wollen vorangehen. Das sind wir den Brandenburgerinnen und Brandenburgern, das sind wir den Lausitzerinnen und Lausitzern schuldig. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und möchte das mit einem Gruß an die Kollegen der Notaufnahme des CTK verbinden, die jetzt wahrscheinlich am Livestream sitzen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht wirklich los! - Vielen Dank.
Wir beginnen, ad 1, mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9813, Stichworte: Änderungen und Anfügungen in Artikel 1 sowie Aufhebung in Artikel 4. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmt. - Das betrifft Sie von den Linken, meine Damen und Herren. - Jawohl. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
Wir kommen, ad 2, zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 7/9805, Neudruck, zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg“ der Landesregierung. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig beschlossen worden; es gab Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie der Abgeordne- ten Dr. Berndt [AfD] und Stefke [BVB/FW Gruppe])
Zum Schluss kommen wir noch zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9814. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
Guten Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Ich weise darauf hin, dass wir eine Stunde in Verzug sind. Also, die erste Halbzeit können Sie sich schon mal abschminken.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute soll uns etwas gelingen, was für die Menschen vorwiegend im ländlichen Raum durchaus von großer Bedeutung ist. Es geht um landwirtschaftlich geprägte Familien und ihren Zusammenhalt, um das Denken in Generationen - genau: Das hat immer etwas mit Hofübergaben und Erbgerechtigkeit zu tun.
Da lohnt ein Blick in die Vergangenheit. In früheren Zeiten waren Hofübergaben eine ganz einfache Sache: Das erste Kind war im besten Fall männlich, gesund und von kräftiger Statur, voller Tatendrang im Sinne der Landwirtschaft und fest gewillt, eine Frau zu heiraten. Waren diese Bedingungen erfüllt, bekam genau dieses erste Kind in der Regel den Hof. - Das mag aus heutiger Sicht etwas erheiternd klingen, hat aber auch im Land Brandenburg dazu geführt, dass viele Familien bis heute fest in ihren Dörfern verwurzelt sind.
Das ungeschriebene Recht des Erstgeborenen ist natürlich kein Maßstab mehr und rechtlich sowieso nicht haltbar. Deswegen ist es gut und richtig, dass das Land Brandenburg von einem gefühlten zu einem geordneten Erbrecht übergegangen ist und nach längerer Diskussion im Jahr 2019 die Höfeordnung eingeführt hat - damals übrigens mit linker Regierungsbeteiligung.
Verehrte Damen und Herren, ich bringe es auf den Punkt: Was wir heute machen und machen müssen, ist im Kern eine Korrektur bei der Bewertung von Erbvermögen, das auf die Nachfahren übertragen werden soll. Genau das meinen die - ich zitiere - „fünf Zehntel des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft“. Das ist der neue Maßstab. Das muss hier nicht im Detail erörtert werden, ich möchte aber herausstellen: Am eigentlichen Ziel ändert sich nichts. Wer einen Hof übernimmt und darauf Landwirtschaft in die Zukunft führt - egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb -, soll von den Erbansprüchen anderer Familienmitglieder nicht erdrückt werden. Und ein weichender Erbe soll nicht mit leeren Händen dastehen.
Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung: Niemand wird verpflichtet, die Höfeordnung nach Punkt und Komma umzusetzen. Jede Familie hat die Möglichkeit, zum Notar zu gehen und alle Dinge individuell zu regeln. Solange alle einverstanden sind und auch
unterschreiben, ist das in Ordnung. Die Höfeordnung bietet aber einen sehr hilfreichen Orientierungsrahmen, und am Ende geht es darum, Familienfrieden sowohl bei den aktuellen Eigentümern als auch bei kommenden Generationen zu wahren. Genau dafür setzen wir heute ein richtiges und wichtiges Zeichen. - Ich bitte um Zustimmung.
Ich sehe, dass ich noch 22 Sekunden Redezeit übrighabe und will sie nutzen, um mich - ganz im Ernst - bei Thomas Domres zu bedanken. Mit ihm zusammen ist es gelungen, dass dieses Gesetz heute vorliegt - das will ich Ihnen nicht verschweigen; das gehört zur Wahrheit. Lieber Thomas, unabhängig von deiner noch folgenden Rede und den Papieren, die noch besprochen werden: Vielen Dank! Dass wir heute mit dem Gesetz an diesem Punkt stehen, hat auch mit der Zusammenarbeit mit dir zu tun. - Danke.
Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Besucher auf der Tribüne! Liebe Brandenburger am Livestream! Nachdem die Änderung der Höfeordnung nach der Grundsteuerreform nötig wurde, geht Brandenburg nun diesen Weg, vor allem aufgrund der gewachsenen Struktur im Land Brandenburg. Wir haben dem Entwurf im Ausschuss übrigens auch zugestimmt - vor allen Dingen nachdem der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorlag. Ich denke, dass wir damit einen ganz guten Wurf gemacht haben. Vor allen Dingen in dieser Beziehung muss man neben Herrn Domres sicherlich auch die Verbände erwähnen, die eine ganze Weile gerungen haben. Es ist immer noch unerklärlich, wie 0,6 auf einmal zu 0,5 wurden, aber das ist ein anderes Thema, das man an einer anderen Stelle klären muss. Für die Landwirte sind die 0,5, glaube ich, besser.
Grundsätzlich - wir haben gerade gehört, dass wir eine Stunde in Verzug sind, deswegen will ich es kurz machen - zwei Dinge: Erstens. Es war mit allen abgesprochen. Deswegen stimmen wir heute auch alle zu. Ich hoffe, Frau Merkel ruft nicht an.
Danke an die Landwirtschaftsverbände, die meiner Ansicht nach eine großartige Arbeit geleistet haben, auch innerhalb dieses
Themas. Es gab da schon einige heftige Diskussionen. So wünschen wir der Landwirtschaft in Brandenburg auch viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Gesetzes, damit die landwirtschaftlichen Betriebe vor allen Dingen erhalten bleiben und vor einer möglichen Zerschlagung bewahrt werden. Herr Funke hat ja gesagt: Man muss nicht alles machen, wie es im Gesetz steht; aber so hat man zumindest eine Regelung, die funktionieren könnte.
Zweitens. Dem Entschließungsantrag der Linken stimmen wir auch zu. Nur ein Satz dazu: Er wäre nicht unbedingt nötig gewesen. Es ist ja von den Verbänden getragen. Ich hoffe, dass die Verbände das sowieso so machen. Was Sie im Entschließungsantrag schreiben, ist ja nichts anderes.