Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Zweitens. Dem Entschließungsantrag der Linken stimmen wir auch zu. Nur ein Satz dazu: Er wäre nicht unbedingt nötig gewesen. Es ist ja von den Verbänden getragen. Ich hoffe, dass die Verbände das sowieso so machen. Was Sie im Entschließungsantrag schreiben, ist ja nichts anderes.

Zum Schluss noch etwas ganz Wichtiges: Wir haben vereinbart, Ende 2026 noch einmal zu schauen, inwieweit das in der Realität umgesetzt wird. Ich glaube, da muss man genau hinschauen: Funktioniert das alles? - Vor allen Dingen: Wird es von den Landwirten angenommen? - Ich hoffe es, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Höfe hierbleiben und das nicht zerschlagen wird.

In diesem Sinne: Danke schön - und vor allen Dingen danke den Landwirten und danke für das Gesetz!

(Beifall AfD)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Senftleben.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Gesetz zur Höfeordnung soll dazu beitragen, dass sich Betriebe langfristig auch bei einer Erbfolgeregelung halten können, dass sowohl die bleibenden als auch die weichenden Erben damit umgehen können. Trotzdem ist es natürlich immer noch möglich, dass es auch außerhalb des Gesetzes eine gute Verbindung und Regelung auf der Familienebene geben kann - das will ich dazusagen. Wir bieten mit dem Gesetz einen Rahmen an, den man als Familie nutzen kann. Wenn aber Familien selbst eine einvernehmliche Entscheidung treffen, braucht es das Gesetz nicht, sondern man kann das auch selbst gestalten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, weil das dazu beiträgt, nicht nur den Betrieb, sondern auch den Familienfrieden zu erhalten. Ich denke, beides ist wichtig.

Der andere Punkt: Wir haben dieses Gesetz in Brandenburg seit 2019. Es wurde schon gesagt, warum wir es angepasst haben. Auch von mir an dieser Stelle Dank der Fraktion Die Linke und Thomas Domres. Durch deine Vorlage hatten wir die Gelegenheit, die wir nutzen mussten, um das im Parlament, aber auch im Ausschuss zu behandeln und zu diskutieren.

Aber gleichermaßen gehört der Hinweis dazu, dass sich im Vorfeld auch die Verbände Gedanken gemacht haben, was sie vorlegen. Wenn heute gefragt wurde, warum sich Dinge dann noch verändert haben, zum Beispiel 0,6 zu 0,5: Das liegt ganz einfach daran, was der Landesbauernverband uns gesagt hat und dass jetzt ein echt brandenburgisches, ein echt ostdeutsches Gesetz daraus geworden ist. Denn wir - die Fachleute unter uns - wissen ja vielleicht: Wir haben jetzt sogar eine Bundesregelung vorlie-

gen, die sicherlich vieles aufgreift, aber sicherlich nicht alles, was wir in Brandenburg, in Ostdeutschland in der Form vorfinden können. Deshalb kann man diesen Gesetzentwurf sowohl in Brandenburg als auch in anderen ostdeutschen Ländern gut anwenden, und ich hoffe, dass das Gesetz auch gut angewendet wird.

Letzter Punkt: Der Landesbauernverband hat in einer Pressemitteilung von, ich glaube, letzter Woche das Verfahren sehr gelobt. Wenn der Landesbauernverband uns quasi alle gleichermaßen lobt, klingt das nach einem guten Gesetz für Brandenburg, nach einer guten Arbeit des Gesetzgebers, und deswegen kann ich allen nur empfehlen, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Abgeordneter Domres.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, vielleicht haben Sie bemerkt, dass es gar nicht wehtut, Linken-Gesetzentwürfe sachlich-fachlich zu bearbeiten und ihnen zuzustimmen.

(Zuruf des Abgeordneten Keller [SPD])

Daher können wir heute ein gutes Gesetz beschließen. Ich freue mich sehr, dass wir die Novellierung der Höfeordnung heute zum Abschluss bringen können. Das ist wichtig für unsere Landwirtschaft und wird, da wir nun einmal kein Agrarstrukturgesetz bekommen haben, wenigstens einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass weniger Land an Kapitalanleger und branchenfremde Investoren fällt. Denn die Höfeordnung stellt sicher, dass ein Hoferbe den Hof wirklich fortführen kann und nicht verkaufen muss, um die anderen Erben abzufinden.

Dass die Novellierung erforderlich ist, ist seit Langem bekannt; denn zum 1. Januar 2025 fällt wegen der Grundsteuerreform der Ersatzwirtschaftswert weg, an dem sich bisher die Feststellung des Hofwertes und damit auch die Abfindung der Erben orientiert hat. Deshalb hatte der Landtag bereits 2022 die Landesregierung beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Darüber, dass die Höfeordnung eine gute Sache ist, besteht im Landtag breiter Konsens. Umso bezeichnender ist es, dass die Koalition es nicht einmal bei einem so einfachen Gesetz auf die Reihe bekommen hat, rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir sind gern eingesprungen.

Ich freue mich, dass wir auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Linksfraktion nun zu einem Abschluss kommen. Aber Ehre, wem Ehre gebührt: Den Gesetzentwurf haben wir zwar eingebracht, aber nicht formuliert. Er geht auf eine gemeinsame Stellungnahme des Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e. V., der Freien Bauern und des Landesbauernverbandes zurück.

(Beifall des Abgeordneten Hünich [AfD])

Die Verbände hatten ihn uns wie auch anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Wir haben ihn dann eingebracht, nachdem wir bemerkt hatten, dass von der Landesregierung und der Koalition nichts kommt. Nun erreichen wir also das Ziel, und das ist gut.

Ich will aber nicht verhehlen, dass eine kleine Rechtsunsicherheit bezüglich des Änderungsantrags der Koalition besteht, den Hofwert von 60 auf 50 % des zuletzt festgesetzten Grundsteuerwertes herabzusetzen. Fachlich bin ich voll dabei; dadurch reduzieren sich noch einmal die Abfindungsbeträge für die Hoferbinnen und Hoferben. Aber: Die 60 % waren fachlich hergeleitet; diesem Prozentsatz liegt ein ausführlich begründetes fachliches Gutachten zugrunde. Für die 50 % gilt dies nicht; es ist ein politisch festgelegter Prozentsatz. Jedenfalls hat die Koalition in ihrem Antrag kein Wort einer fachlichen Begründung genannt. Auch im Ausschuss wurde keine Begründung geliefert. Wir greifen mit diesem Gesetz in die Rechte der weichenden Erben ein. Das muss rechtssicher sein; deshalb wäre eine stichhaltige Herleitung angebracht gewesen.

Sei’s drum! Wichtiger ist, dass die Novellierung jetzt kommt. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf freudig zu.

Jetzt fehlt nur noch eine Kleinigkeit zum Glück: Die Bäuerinnen und Bauern müssen von der neuen Regelung erfahren. Ein Recht nutzt nur denen, die es kennen und anwenden. Die Höfeordnung an sich ist nicht neu, aber erst seit diesem Jahr gilt sie automatisch für alle Höfe. Sie soll vor allem einvernehmliche Nachfolgeregelungen befördern. Das heißt, die Hofeigentümer sollen sich vor dem Hintergrund der Höfeordnung intensiv mit der Nachfolgeregelung befassen.

Mein Eindruck ist, dass die Höfeordnung noch nicht sonderlich bekannt ist, schon gar nicht, was sie genau regelt und welche Konsequenzen das für die Hofnachfolge hat. Deshalb brauchen wir eine Informationskampagne, die sich an die Landwirtinnen und Landwirte richtet und mit dem Berufsstand abgestimmt ist.

Ich werbe also um Zustimmung sowohl zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses als auch zu unserem Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall Die Linke)

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Hiekel.

(Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Es ist nicht das erste Mal, dass eine Änderung der Höfeordnung aus dem Parlament heraus auf den Weg gebracht wurde. Die Geschichte wiederholt sich - fast. Denn diesmal war es allein die Linke als Teil der Opposition, die die Initiative ergriffen hat. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, um mich jetzt, am Ende der Legislaturperiode, für die konstruktive Oppositionsarbeit der Linken ganz herzlich zu bedanken. Mit ihren oft hochqualifizierten Anträgen haben die Kol-

leginnen und Kollegen wertvolle Beiträge zur parlamentarischen Arbeit geleistet. Davon können sich andere Fraktionen, wie man so schön sagt, eine Scheibe abschneiden.

(Gelächter bei der AfD)

Manchmal sind wir bei Anträgen mit den Linken zusammengekommen. Hier möchte ich zum Beispiel an die Ausbildung von Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern sowie an die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest erinnern. Auch bei der Höfeordnung waren wir uns frühzeitig einig, dass diese wichtige Gesetzesnovelle unbedingt noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden muss. Wir schaffen damit die rechtlichen Voraussetzungen, um den Fortbestand von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben im Zuge von Erbfällen zu gewährleisten. Johannes Funke, Ingo Senftleben und Thomas Domres haben dazu umfassend ausgeführt, sodass ich mir das hier sparen kann.

Der im Agrarausschuss beschlossene Kompromiss ist etwas Besonderes, weil sich die an der Novellierung beteiligten Verbände letztendlich untereinander geeinigt haben. Auch dafür unser Dank! Damit konnte der größtmögliche Konsens erreicht werden, und eine breite Mehrheit im Ausschuss wurde möglich. Es wäre zielführend, wenn dieses Vorgehen der Verbände auch bei anderen Themen möglich wäre. Ich denke dabei auch an das Agrarstrukturgesetz, dessen Realisierung in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr gelungen ist.

(Hünich [AfD]: Gott sei Dank!)

Auch dessen Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Vielfalt zu erhalten. Die Grundlagen liegen mit dem agrarstrukturellen Leitbild und dem Gesetzentwurf auf dem Tisch. Wir werden den Faden in der nächsten Legislaturperiode wieder aufnehmen; das ist sicher.

Der Änderung der Höfeordnung können Sie heute mit gutem Gewissen zustimmen; denn dazu waren wir uns im Landwirtschaftsausschuss einig. Den zusätzlichen Entschließungsantrag der Linken halten wir nicht für erforderlich; denn für die Information zur Höfeordnung braucht es keine Kampagne, die wertvolle personelle Ressourcen binden würde. Das zuständige Ministerium wird sicherlich Wege finden, die Information auch ohne große Kampagne entsprechend zu verbreiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE)

Für die Gruppe BVB /FREIE WÄHLER spricht Frau Abgeordnete Wernicke.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer sind mittlerweile sechs Jahre vergangen. Den wenigsten dürfte damals klar gewesen sein, welche Reichweite diese Entscheidung hat. Wer - wie ich - viel mit Steuern zu tun hatte, dürfte geahnt haben, dass eine große Welle an Arbeit auf die Finanzverwaltung und die Kommunen zukommen würde. Auf der einen Seite, nämlich bei den Bürgern, sparte die Landesre

gierung nicht mit Druck, um die ausstehenden Grundsteuererklärungen einzufordern. Offen wurde sogar über diverse Zwangsmittel fabuliert, weil Bürger säumig waren.

Auf der anderen Seite, nämlich bei der eigenen Leistungspflicht, war die Landesregierung deutlich entspannter und ließ sich Zeit. In der Höfeordnung gibt es einen Passus, der die Abfindungswerte bei Hoferben unmittelbar mit den Einheitswerten nach dem Grundsteuerrecht verbindet. Hier war also ein Handeln im Sinne einer Anpassung vonseiten der Landesregierung notwendig.

Dies sah man im MLUK anscheinend so entspannt, dass sich die Oppositionsfraktion der Linken bemüßigt sah, einen eigenen Gesetzentwurf einzureichen. Manche Leute muss man zum Jagen tragen.

(Hünich [AfD]: Ja!)

Wir danken der Linken für den gelungen Auftakt und freuen uns, dass mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz eine positive Beschlussempfehlung für das Plenum abgegeben hat.

Wie man der vorliegenden Drucksache entnehmen kann, wurde eine einfache, zweckmäßige Lösung gefunden, die auf der Fach- und Sachkompetenz der Verbände beruht. Es liegt eine faire Abfindungsregelung für weichende Erben vor, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe und damit den Erhalt der bestehenden Agrarstruktur sichert und erfolgreich in die Zukunft führt. Damit werden den Junglandwirten bestmögliche Zukunftschancen gegeben. Der Beschlussempfehlung stimmen wir zu.

Der Entschließungsantrag ist aus unserer Sicht nicht notwendig; wir lehnen ihn ab. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Vogel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Höfeordnung ist fürwahr ein besonderes Gesetz. Es ist angesprochen worden: Die Höfeordnung ist 2019 nicht von der damaligen Landesregierung, sondern aus der Mitte des Parlaments heraus geboren und von diesem verabschiedet worden; sie gilt bis heute.

Nun haben wir die Sondersituation - auch das wurde angesprochen -, dass sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben. Daher musste auch die Höfeordnung angepasst werden. Wir, die Landesregierung, hatten uns vorgenommen, uns an den Regelungen des Bundes zu orientieren. Denn das Besondere bei uns ist: Unsere brandenburgische Höfeordnung ist Landesrecht. Aber in den nordwestdeutschen Bundesländern - konkret ist die ehemalige britische Besatzungszone gemeint - gilt eine Höfeordnung, die sogenanntes partielles Bundesrecht ist. Das Bundesjustizministerium hatte deshalb die Federführung bei der Novellierung der Höfeordnung für Nordwestdeutschland übernommen und hat uns auch darüber informiert. Wir haben die ganze Zeit darauf gewartet, dass der Bund endlich seinen Vorschlag vorlegt; denn wir wollten natürlich nicht abweichen.

Der Vorschlag des Bundes entsprach am Ende dem, was als Gesetzentwurf der Linken eingebracht wurde, das heißt mit dem Faktor 0,6. Aber wir brauchen uns jetzt darüber nicht mehr zu echauffieren.