Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

der Koalition, sondern von der Landesregierung. Das ist auch ein Unterschied, auf den ich gern hinweisen möchte.

Weil wir in der Zwischenzeit registriert haben, dass diese Formulierung zu einer Beschwerlichkeit der Landwirte führt, haben wir gesagt, das nehmen wir heraus. Das ist aber nicht der einzige Grund dafür, dass wir das Gesetz ändern. Das Gesetz ändern wir - so hatte ich es auch gesagt -, weil seit dem Jahr 2014 so viel Zeit ins Land gegangen ist und im abfallrechtlichen Bereich auf EU- und Bundesebene so viel verändert wurde, dass wir einfach nachziehen müssen. Das ist der hauptsächliche Grund.

Dass wir damit auch noch andere Dinge - den Wald habe ich gerade erwähnt - regeln, finde ich sehr gut. Es sind ja nicht nur die Waldflächen, die mit Abfall belastet werden, sondern auch unsere landwirtschaftlichen Flächen. Wer dort durchgeht und das sieht, ärgert sich. Wenn wir das mit diesem Gesetz irgendwie in den Griff kriegen, sind wir auf einem guten Weg. - Danke schön.

(Beifall SPD und CDU)

Herr Abgeordneter Hünich möchte erwidern. Bitte sehr.

(Beifall AfD)

Nur für die Bürger draußen am Livestream: Eine Koalition besteht aus denjenigen Parteien, die sich zusammenschließen, um eine Regierung bilden zu können. Also, im umgekehrten Sinne haben die eigentlich überhaupt nichts mit der Regierung zu tun so ist zumindest die Argumentation von Herrn Roick. Wer etwas schlauer ist, weiß das.

(Bretz [CDU]: Mann, Mann!)

- Danke, dass Sie mich als Mann bezeichnen. Bei Ihnen weiß man ja nicht, was ansonsten kommt.

(Bretz [CDU]: Haben Sie schon einmal etwas von Gewal- tenteilung gehört?)

Noch einmal zu dieser Geschichte: Sie hatten es darin gelassen. Die Landesverbände haben dagegen protestiert. Sie hatten es im Gesetzentwurf.

(Abgeordneter Funke [SPD] steht an einem Saalmikrofon.)

- Herr Funke, Sie können keine Frage stellen, ich mache eine Kurzintervention. - Also, Sie haben versucht, es darin zu lassen. Sie wollten es, bei allem Respekt, den Landwirten aufbürden. Die Landwirte haben gesagt, wir wollen das nicht. Zum Schluss haben Sie es herausgenommen. Dann hätten Sie es aber auch nicht zu ändern brauchen. Die Begründung, weil dieses Gesetz aus dem Jahr 2014 ist, müssten wir es jetzt ändern, ist völliger Blödsinn.

(Beifall AfD)

Wir kommen jetzt zum Beitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Senftleben.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zuallererst muss ich sagen, dass ich mich sehr darüber freue - das kam nicht so häufig vor -, dass wir heute zwei Gesetzentwürfe aus dem Themenbereich des ALUK behandeln. Ich hätte mich natürlich darüber gefreut, wenn wir es ab und zu noch mehr geschafft hätten, das eine oder andere Gesetz mehr gemeinsam zu verabschieden, aber das können ja dann die Kollegen nach der Landtagswahl im September machen. Die Themen lasse ich jetzt einmal außen vor. Ich will ja hier keine Konflikte heraufbeschwören. Mir fallen aber einige Gesetze ein, die wir auf jeden Fall noch anpacken könnten. - Punkt 1.

Punkt 2: Herr Kollege Hünich, Sie behaupten immer wieder das Gleiche; Sie äußern Fantasien und verstärken sie auch noch am Rednerpult. Die Fantasien sind wirklich Ihre Fantasien, bilden aber nicht die Realität ab. Weder mit dem Gesetzentwurf, der in der vergangenen Woche zur Abstimmung stand, noch mit dem kurz davor noch mit dem, der eingebracht wurde, wurde beabsichtigt, irgendwelche Gebühren und Kosten einseitig zu verschieben, sondern es ging in § 4 vor allen Dingen darum, festzuhalten, dass man auch zwischen den Grundstückseigentümern und den Müllentsorgern eine Vereinbarung hinbekommt, an welchen Stellen man besser gemeinschaftlich den Müll, der gefunden wurde, quasi abtransportieren kann. Also, es ging darum, genau das zu vermeiden, was Sie gesagt haben. Es ging darum, den illegal abgelegten Müll im Interesse aller Beteiligten wirklich vernünftig dorthin zu bringen, wohin er letztlich gehört. Das, meine Damen und Herren, war der Punkt.

(Beifall CDU)

Wir haben § 4 natürlich aus dem Gesetzentwurf herausgenommen, weil die Formulierung letztlich auch aus Sicht der Verbände und der Beteiligten vielleicht ein bisschen missverständlich war. Aber es ist nun einmal so: Bei diesem Thema, wie bei allen anderen Themen auf dieser Welt auch, gibt es eben mehr als ein Interesse und mehr als einen, der etwas dazu zu sagen hat und davon betroffen ist.

Wir wissen natürlich auch, wenn Sie mit der Kostenkeule kommen: Meine Damen und Herren, wer bezahlt die Müllentsorgung in diesem Land? Das sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Sie andauernd ansprechen wollen. Das heißt, jede Entsorgung einer illegalen Müllablagerung, die irgendwo stattfindet, muss am Ende jeder Bürger über seine Gebühren mittragen. Deswegen ist auch die Frage zu formulieren, wie man die Gebühren so gering wie möglich halten kann und also auch die Belastung so gering wie möglich halten kann. Auch das wird mit diesem Gesetz geregelt.

Ich stelle fest, dass ich das, was ich eigentlich sagen wollte, nicht sagen kann, weil meine Redezeit abläuft.

Aber, Herr Abgeordneter, Sie haben die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zuzulassen.

Und damit meine Redezeit zu verlängern - das ist natürlich eine gute Idee. Herr Hünich, ich danke Ihnen.

Herr Abgeordneter Hünich, bitte.

Das mache ich übrigens sehr gern für Sie, Herr Senftleben. Danke, dass Sie die Frage zulassen. - Sie bemängeln zu Recht, dass es die Bürger in Brandenburg bezahlen müssen, absolut richtig. Wenn wir das bemängeln, warum wollen wir es dann den Landwirten, also den Unternehmern, aufbürden? Das ist auch falsch. Das ist doch ein gegenseitiges Aufrechnen. Wer immer das macht, ist eine ganz andere Frage. Dass illegaler Müll entsorgt werden muss - da bin ich bei Ihnen.

(Bretz [CDU]: Herr Hünich! Das dürfte doch selbst Ihr Pro- zessor hinkriegen!)

Herr Abgeordneter Senftleben, bitte.

Die Frage, die Sie nicht gestellt haben, habe ich trotzdem verstanden.

(Hünich [AfD]: Ich weiß, dass Sie keine Ahnung haben, aber dann wäre es besser, die Klappe zu halten!)

- Herr Hünich!

(Hünich [AfD]: Ich habe Ihrem Kollegen gerade etwas ge- sagt!)

- Das können Sie machen, aber Sie haben ja mich angesprochen. - Noch einmal ganz kurz zurück zum Thema. Ich habe vorhin versucht, es zu erklären. Es ging nicht darum, die Kostenbelastung der Grundstückseigentümer zu regeln, sondern darum, zu regeln, wie dieser illegal abgelagerte Müll gesammelt und abtransportiert werden kann. Es ging um die Vereinbarung zwischen den Grundstückseigentümern und den vor Ort tätigen Abfallverbänden. Das sollte geregelt werden. Das war eine Veränderung. Das haben wir in der Form im Landtagsausschuss in der vorigen Woche geregelt. Wir haben in der vorigen Woche auch geregelt, dass dieses Gesetz jetzt kommen soll.

Ich könnte jetzt viel zum Thema Müllvermeidung sagen, auch zum Ressourcenschutz beim Bau und zu den Ressourcen, die wir nutzen und wiederverwenden können. Ich könnte viel zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden für Landwirte in diesem Land sagen, denn auch das ist ein wichtiges Thema. Es geht auch um Entsieglung, also um die Frage, was wir nicht mehr brauchen und wo wir letztlich Entsiegelungsmaßnahmen stattfinden lassen können.

Wie schon gesagt, meine Damen und Herren, die Entsorgung von 6 000 Tonnen illegalem Müll jedes Jahr in Brandenburg, der

irgendwo abgelagert wird, kostet 2 Millionen Euro. Das sind auch Kosten, die die Gebührenzahler tragen müssen.

Also, dieses Gesetz ist zwingend notwendig. Es ist auch eine Reaktion auf die EU- und auf die Bundesgesetzgebung. Von daher tun wir heute etwas Wichtiges, weil wir Brandenburg damit auch helfen, meine Damen und Herren.

Dieses Gesetz sagt zuallererst aus, worum es geht: um den Bodenschutz. Es geht um Klima und Natur, also um unser Zuhause und unseren Lebensraum. Deswegen, meine Damen und Herren, lohnt es sich, heute Ja zu sagen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank. - Viele Abgeordnete nehmen heute ihren Abschied und halten heute ihre letzte Rede. Herr Senftleben hat kein großes Gewese darum gemacht, aber auch für ihn war es heute die letzte Rede. Ich denke, dass man nach 25 Jahren Zugehörigkeit zum brandenburgischen Parlament auch einmal Danke sagen kann. Danke für die gute Zusammenarbeit in 25 Jahren! Tschüs.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort. Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Abgeordneter Domres.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Auch ich möchte ganz persönlich an Ingo Senftleben Danke sagen für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit. Ich denke, dass die Arbeit im Ausschuss schon okay war.

(Heiterkeit SPD und CDU)

Uns liegt ein umfangreicher Gesetzentwurf vor, mit dem das Abfall- und Bodenschutzrecht an die aktuelle Gesetzeslage in der EU und im Bund angepasst werden soll. Ziel ist vor allem, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Abfälle zu vermeiden. Das ist ein wichtiges Anliegen. Es würde sich lohnen, länger über dieses Gesetz und über seine Auswirkungen zu reden, aber aus Zeitgründen möchte ich mich auf eine Regelung beschränken, die im Ausschuss und auch hier schon eine besondere Rolle gespielt hat, nämlich die Regelung für die Landwirtschaft in § 4 Abs. 4 des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Dazu haben die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag einen Bock geschossen - wir reden jetzt nicht über das Jagdgesetz. Wir bieten an, dass noch zu korrigieren.

Worum geht es? Es geht um illegal abgelagerte Abfälle. Der allgemeine Grundsatz ist: Auf öffentlich zugänglichen Grundstücken sammelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger solche Abfälle ein und entsorgt sie auch. Auf nicht betretbaren Privatgrundstücken muss das der Besitzer tun. Nun ist es bei landwirtschaftlichen Flächen so: In der Nutzzeit, also während dort Pflanzen aufwachsen, dürfen die Flächen nicht betreten werden.

Zu anderen Zeiten dürfen sie betreten werden; das ist im Naturschutzgesetz geregelt. Das heißt, nach bisheriger Rechtslage müssen Landwirte als Besitzer während der Nutzzeit abgela

gerte Abfälle einsammeln und auch auf eigene Kosten entsorgen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte hier ein, wie ich finde, richtiges Ansinnen, nämlich die Landwirte zu entlasten. Sie sollten zwar weiterhin die Abfälle einsammeln, dann aber zur Entsorgung an die Entsorgungsträger übergeben dürfen, eben auf denjenigen Flächen, die während der Nutzzeit nicht öffentlich zugänglich sind.

So jedenfalls die Darstellung in der Gesetzesbegründung. Im Gesetzestext selbst war es dann leider nicht so klar definiert. Da war es so formuliert, dass man darunter auch beispielsweise Wegränder, Feldraine und Brachen verstehen musste, also Flächen, die zugänglich sind, für die bisher der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig war, wo nun aber die Landwirte befürchten müssten, plötzlich die Abfälle selbst einsammeln zu müssen. Gesetzesbegründung und Gesetzestext wichen also voneinander ab.

Da hat natürlich der Landesbauernverband interveniert. Er hat vorgeschlagen, die Flächen genau im Gesetz zu definieren. Die Einsammelpflicht soll nur dort gelten, wo nicht betreten werden darf. Er wollte also das ins Gesetz schreiben, was die Landesregierung eigentlich beabsichtigt hatte. Die Koalition ist aber einen anderen Weg gegangen, indem sie die Regelung gänzlich gestrichen hat. Damit ist aber auch die richtigerweise geplante Entlastung der Landwirte weggefallen. Ich weiß nicht, ob das absichtlich oder in der Eile aus Versehen passiert ist. Es gehört aber korrigiert, und zwar dringend.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja klar, gerne.