Und ja: Auch Unterrichtsausfall ist ein ernstes Thema. Es leuchtet jedem ein: Wenn unsere Kinder große Defizite haben, hilft es natürlich nicht, wenn Unterricht ausfällt.
Was allerdings auch nicht hilft, ist so ein Antrag. Das Thema ist wie gesagt sehr ernst, der Antrag hingegen ist beim besten Willen nicht ernst zu nehmen. Ihre humoristischen Ausflüge in allen Ehren, Kollege Vida, aber es ist ganz gut, dass die Legislaturperiode nun vorbei ist, denn es besteht die Gefahr, dass sie vom durchaus amüsanten Politclown zur Witzfigur werden. - Wir lehnen den Antrag ab.
Zu Protokoll gegebener Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 25: „Tätigkeitsbericht des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“
Um der historischen Verantwortung, die Lausitz im Strukturwandel zu unterstützen, gerecht zu werden, hat die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg zu Beginn der 7. Legislaturperiode darauf gedrungen, die Transformation parlamentarisch angemessen zu unterstützen.
So hat der Landtag Brandenburg im August 2020 den Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz eingesetzt. Wesentliche Anliegen des Sonderausschusses waren und sind: den Prozess der Strukturentwicklung zu begleiten und zugleich seine Transparenz zu befördern, einen regelmäßigen Austausch mit den Akteuren vor Ort durch Tagungen in der Region zu pflegen sowie eng mit den anderen Fachausschüssen des Landtages zusammenzuarbeiten, um so die herausgehobenen und ressortübergreifenden Fragestellungen des Strukturwandels zu bearbeiten. Der Ausschuss tagte beispielweise in Peitz, UebigauWahrenbrück, Großräschen, Cottbus, Spremberg, Senftenberg, Welzow, Lübbenau, Guben und Vetschau.
Zudem wurde der Sonderausschuss mit der Ausfertigung eines Abschlussberichtes zum Ende seiner Tätigkeit beauftragt, um damit dem Landtag fachliche Empfehlungen für die Zukunft an die Hand zu geben, denn der Strukturwandel ist ein andauernder, lernender Prozess. Und wie der Strukturwandel, so ist auch der Umgang mit ihm in einem Sonderausschuss ein lernender Prozess. Mit dem Einsetzungsbeschluss und der Festlegung seines
Auftrages waren die Grundzüge seiner Verantwortlichkeit zwar geklärt, nicht jedoch sein grundsätzliches Selbstverständnis.
Der Sonderausschuss hatte zudem mit Herausforderungen zu kämpfen, die so am Anfang nicht absehbar waren. Bereits die zweite Sitzung des Sonderausschusses musste im November 2020 aufgrund der sich ausbreitenden Coronapandemie als Videokonferenz stattfinden, obwohl wir eigentlich geplant hatten, vor Ort in der Lausitz zu tagen. Es dauerte noch viele Monate, bis wir endlich in der Region tagen konnten.
Für mich lässt sich nach über 30 Sitzungen des Ausschusses ein hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an den Tagungsorten festhalten. Das Niveau der Berichterstattung im Ausschuss war stets hoch, der Informationspflicht der Abgeordneten ist in ausreichender Form entsprochen worden. Der Austausch mit den Menschen vor Ort in der Lausitz war immer offen, ehrlich und kritisch. Wir konnten viele Impulse der Bürger und kommunalen Vertreter in unserer parlamentarischen Arbeit verwerten.
Wenn ich nun einmal drei Monate zurückspringen darf: Im März besuchten wir die Kohleregion in Nordrhein-Westfalen. NRW hat den Strukturwandel einige Jahrzehnte früher als Brandenburg begonnen. Wir fanden auf unserer Reise eine Reihe anregender Beispiele für einen gelungenen Wandel und haben vieles vom Strukturwandel in NRW gelernt, was wir auch in Brandenburg anwenden können.
Ich bin bzw. wir als CDU-Fraktion sind aber auch überzeugt, dass unsere Brandenburger Strategie Früchte trägt - siedeln sich doch ganze Wertschöpfungsketten zukunftsträchtiger Industrien in der Lausitz an. Wir überzeugen mit starken Unternehmen. Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Wir punkten mit einer exzellenten wissenschaftlichen Forschungslandschaft, die wir ausbauen werden. Wir sind ein weltoffenes Bundesland mit einer reichen Kulturgeschichte.
Das ist als CDU-Fraktion auch unser Anspruch: die erfolgreichste Transformationsregion in Europa zu werden. In Schulbüchern soll die Lausitz als Beispiel für einen gelungenen Strukturwandel herangezogen werden. Unternehmen sollen sich am HightechStandort Brandenburg niederlassen wollen. Menschen sollen sich auf gute Löhne, eine leistungsfähige Infrastruktur und die beste Verwaltung im Land verlassen können. Sie sollen hier eine Zukunft für sich und ihre Familie sehen können.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Der Ausschuss wurde beauftragt, einen Abschlussbericht vorzulegen - keinen Endbericht. Das heißt, sollte es in der nächsten Legislaturperiode einen weiteren Ausschuss für den Strukturwandel geben, wird er sicherlich nicht dieselben Aufgaben weiterführen, die der jetzige Ausschuss hatte, sondern ganz neue Akzente setzen - setzen müssen, will ich sagen!
Für die CDU ist der Abschlussbericht deshalb ein Auftakt, ein Bekenntnis und ein Ausdruck unserer Leitlinien. Er ist aber auch ein Versprechen für die Zukunft: Unsere Heimat, die Lausitz.
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 18. Juni 2024 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Präsidentin des Landtages Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2021 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 18. Juni 2024 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2021 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 18. Juni 2024 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Landesrechnungshof Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2021 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung erteilt.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 18. Juni 2024 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst:
Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine werden gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung bestätigt.
haushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg für den Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa „Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2021“ (Drucksache 7/6923) im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofes Brandenburg (Drucksache 7/8822) die Entlastung erteilt.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 19. Juni 2024 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung gemäß § 4 Absatz 1 des Brandenburgischen Antisemitismusbeauftragtengesetzes Herrn Andreas Büttner mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder (52 Jastimmen / 31 Neinstimmen) zum Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 19. Juni 2024 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung gemäß Artikel 107 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 92 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg Frau Frauke Kreis mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder (54 Jastimmen / 29 Nein- stimmen) zum Mitglied des Landesrechnungshofes Brandenburg.“
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 107. Sitzung am 19. Juni 2024 zum TOP 22 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Landtag spricht sich dafür aus, bei der Übernahme des Carl-Thiem-Klinikums durch das Land im Zuge der Errichtung der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem die Standards der Beschäftigten des Carl-Thiem-Klinikums zu erhalten und stetig zu verbessern sowie für gute und tarifgebundene Arbeitsbedingungen in den Tochtergesellschaften Sorge zu tragen. Er fordert die Mitglieder des zukünftigen Aufsichtsrats, darunter insbesondere die Mitglieder der Landesregierung auf, in Tarifverhandlungen für gute, tarifgebundene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies betrifft insbesondere eine sachgerechte Bezahlung, keine Erhöhung der wöchentlichen Regelarbeitszeit und den Erhalt bereits erreichter Standards von guten Arbeitsbedingungen.“
- Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8834 vom 29.11.2023