Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2262 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Staatliche Förderung von Gewerkschaften

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 9. April 2024 (Bundes- tags-Drucksache 20/10952) geht hervor, dass sowohl die DGB-Jugendbildungsstätte Flecken Zechlin gGmbH seit 2020 mit jährlich 200 000 Euro Steuergeld gefördert wird als auch der DGB Stadtverband Cottbus mit 7 000 Euro. Nach der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung (vgl. https://www.bpb.de/kurz- knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202034/gewerkschaften/, abgerufen am 03.06.2024) sind Gewerkschaften auf Dauer angelegte, staats-, partei- und gegnerunabhängige Vereinigungen von und für Arbeitnehmer, die auf freiwilliger Mitgliedschaft basieren. Ihre organisatorische und gewerkschaftspolitische Unabhängigkeit beruht auch auf ihrer ökonomischen Eigenständigkeit, indem satzungsmäßig festgelegte Beiträge der Mitglieder die Organisationstätigkeit finanzieren.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe werden die genannten oder weitere Gewerkschaften von ihr finanziell gefördert?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Gewerkschaften werden nicht finanziell gefördert. In ihrer Funktion als auf Dauer angelegte, staats-, partei- und gegnerunabhängige Vereinigungen von Arbeitnehmern und für Arbeitnehmer beruhen sie auf freiwilliger Mitgliedschaft.

Gleichwohl gibt es mit Landesmitteln geförderte Projekte, darunter zivilgesellschaftliche Projekte, für die sich Gewerkschaften, ebenso wie andere Antragsberechtigte, bewerben und bei denen sie als Zuwendungsempfänger bzw. als Projektträger fungieren können. Über die Höhe der Projektförderung kann aufgrund der kurzen Frist zur Beantwortung keine Auskunft gegeben werden.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2263 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedrohung familiärer Wohnprojekte durch AfD-Broschüre

In der Broschüre „Linker Extremismus in Brandenburg“ visualisiert die AfD auf einer Brandenburg-Karte, wo sich aus ihrer Sicht linke Hotspots befinden - darunter auch viele alternative Wohnprojekte, die von Familien bewohnt werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Vielseithof in Trebitz zeigen sich besorgt darüber, dass sie so ohne jeglichen Bezug zu Linksextremismus zur Zielscheibe von Rechten werden. Die Orte werden auf der Karte in Form von brennenden Benzinflaschen dargestellt. Der Hof ist das zuhause mehrerer Familien und bietet der Dorfgemeinschaft verschiedene Möglichkeiten der öffentlichen Nutzung und des Austausches. Die Bewohnerinnen und Bewohner suchten mehrmals das Gespräch mit der AfD, auch zu einem Landtagsabgeordneten. Sie fordern, dass die Broschüre zu ihrem Schutz aus dem Netz genommen wird. Auf Anfrage der „MAZ“ hieß es von der Pressestelle der AfD-Fraktion, dass die Angaben in der Broschüre auf öffentlichen Quellen beruhen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Darstellung „linker Hotspots“ in Brandenburg, insbesondere mit Blick auf die beiden Wohnprojekte in Brück und die Zuschreibung des Linksextremismus, einzuordnen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Ministerin des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Zuordnung der Liegenschaften als Hotspots des Linksextremismus kann nicht bestätigt werden. Die benannten Wohnprojekte in Gömnigk und Trebitz sind weder als linksextremistische Szeneobjekte noch als von Linksextremisten beeinflusste Objekte oder Treffobjekte für Linksextremisten kategorisiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Linksextremismus“ des aktuellen Verfassungsschutzberichtes des Landes Brandenburg.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2264 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Gesprächsverbot für demokratisch gewählte Landtagsabgeordnete an Brandenburger Schulen

Die angehenden Erzieher des ersten und zweiten Ausbildungsjahres am Oberstufenzentrum Lausitz in Sedlitz waren am 14. Dezember 2023 zur Plenarsitzung im Landtag und nahmen im Anschluss an einem Abgeordnetengespräch teil. Da die Zeit mit den Abgeordneten für zu kurz eingeschätzt wurde, planten die Schüler eine erneute Gesprächsrunde in ihrer Schule. Als Abgeordneter, der an dieser Gesprächsrunde im Landtag teilgenommen hatte, erhielt ich ebenfalls eine Einladung zu dieser Gesprächsrunde an der Schule. Kurz darauf erhielt ich eine Information einer Lehrerin dieser Schule, dass man mich oder auch einen anderen Vertreter unserer Partei nicht in die Schule lasse. Durch den Schulleiter war die Lehrerin in Kenntnis gesetzt worden, dass die AfD nicht am Gespräch teilnehmen dürfe, da es im Land Brandenburg verfassungsrechtlich verboten sei, dass Vertreter dieser Partei an Schulen kommen dürften, so die Aussage des Schulleiters. Es wurde weiterhin behauptet, dass dies von der Rechtsstelle des Schulamtes Cottbus so mitgeteilt worden sei.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese geschilderte Anordnung des Schulamtes Cottbus?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Aus Anlass der bevorstehenden Landtagswahlen plante die Abteilung 2 des Oberstufenzentrums Lausitz eine Diskussionsveranstaltung am 26. Juni 2024 mit Vertretern aller im Landtag Brandenburg vertretenen Parteien. In Anlehnung an das bekannte dialogP-Gesprächsformat („Politiker-Speeddating“) sollten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich über die politischen Ziele der Parteien zu informieren und mit ihren Vertretern in den Austausch zu treten.

Vor der internen Beratung mit den Abteilungsleitern des OSZ, wie die Podiumsdiskussion organisiert werden solle, telefonierte der Schulleiter des OSZ Lausitz Mitte Mai 2024 mit der Rechtsstelle im Schulamt Cottbus. Dort erhielt er von einem juristischen Referenten die Auskunft, dass verfassungsfeindliche Parteien oder Organisationen auszuladen seien. Diese Information gab der Schulleiter dann an die Abteilungsleiter weiter.

Die mit der Organisation des Gesprächsformats beauftragte Lehrkraft, die auch im Dezember 2023 am Abgeordnetengespräch im Landtag Brandenburg teilgenommen hatte, informierte nach Kenntnisnahme der Aussagen des Schulleiters den Abgeordneten der AfD,

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Herrn Schieske, per E-Mail über die Ausladung zur Podiumsdiskussion. Diese E-Mail veranlasste die AfD, das Schulamt Cottbus mit Schreiben vom 21. Mai 2024 zu kontaktieren. Am 31. Mai 2024 teilte der Schulleiter des OSZ Lausitz mit, dass die Podiumsdiskussion abgesagt wird, da sich bis zu diesem Zeitpunkt nur ein Vertreter der Grünen und ausschließlich Mitglieder der AfD für die Podiumsdiskussion angemeldet hatten.

Die Vertreter der Rechtsstellen wurden am 30.05 2024 vom MBJS detailliert über die rechtlichen Modalitäten und Empfehlungen beim Besuch von (AfD-)Abgeordneten an Schulen informiert. Innerhalb des Schulamtes Cottbus wurde diese Information in der Dienstberatung der Schulaufsicht und erweiterten Leitung am 05.06 2024 ausgewertet. Dabei wurde beschlossen, dass die Schulaufsicht die Schulleiter über die diesbezüglichen Festlegungen informiert. Der Vorfall wurde zudem umgehend mit dem Mitarbeiter der Rechtsstelle besprochen und ausgewertet. Das Schulamt Cottbus hat mit Antwortschreiben vom 06.06.2024 der AfD-Fraktion geantwortet.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb) ist es Schulen gestattet, Abgeordnete oder Vertreter politischer Parteien und Organisationen in schulische Veranstaltungen einzubeziehen. Die Entscheidung über die Einbeziehung von Politikern in schulische Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Dabei ist sicherzustellen, dass eine ausgewogene Diskussionsrunde gebildet wird und keine unzulässige politische Werbung erfolgt. Die Schulleitung trägt die Verantwortung dafür, dass die Veranstaltung den rechtlichen Vorgaben entspricht und die demokratischen Prinzipien gewahrt bleiben.

Es ist wichtig zu betonen, dass gemäß § 4 Abs. 1 BbgSchulG Schulen den Auftrag haben, die Werteordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg zu respektieren und zu verwirklichen. Demzufolge empfehlen wir Schulen grundsätzlich, keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Personen zu Podiumsdiskussionen an Schulen einzuladen.

Eine Verpflichtung zur Einbeziehung von Abgeordneten besteht ebenfalls nicht. Es gibt keine Rechtsgrundlage, aus der Politikerinnen und Politiker einen Anspruch auf Einbeziehung in den Unterricht oder in schulische Veranstaltungen ableiten können. Das in Artikel 56 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg festgelegte Recht der Landtagsabgeordneten auf Zugang zu den Schulen bleibt von der Regelung der VV-Schulbetrieb unberührt.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2265 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion Die Linke)

Umsetzung des Beschlusses des Landtages vom 23. Juni 2022 „Brandenburg steht in der Pflicht - Antiziganismus konsequent entgegentreten“ (Drucksache 7/5731-B) (1)

Artikel 7a - Schutz des friedlichen Zusammenlebens - um die Pflicht des Landes ergänzt, dem Antiziganismus entgegenzutreten. Am gleichen Tag hat er die Landesregierung in einem von fünf Fraktionen unterstützten Beschluss (7/5731-B) aufgefordert, sich weiter mit den Handlungsempfehlungen im „Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ (2021) auseinanderzusetzen und zusammen mit den Verbänden der Minderheit zu prüfen, wie diese Handlungsempfehlungen im Land Brandenburg umgesetzt werden können. Daran schließt sich ein Katalog von Maßnahmen an, die der Landtag in diesem Zusammenhang für besonders wichtig erachtet. Die Landesregierung wurde unter anderem „gebeten, die Minderheit und ihre konkreten Belange im Rahmen der Zuständigkeiten in entsprechenden Dokumenten und Handlungsansätzen zu thematisieren“.

Vor dem Hintergrund, dass am 2. August 2024 nicht nur der Europäische Holocaust-Gedenktag für die Sinti und Roma europaweit begangen wird, sondern sich die Liquidierung des sogenannten Zigeunerlagers Auschwitz-Birkenau durch die SS zum 80. Mal jährt, frage ich die Landesregierung: Warum hat sie sich in einem Bericht, nämlich im 11. Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ (Drucksache 7/9695), erneut darauf beschränkt, die Verfassungsänderung nur zu erwähnen, aber keine konkreten Handlungsansätze für den Kampf gegen Antiziganismus zu formuliert?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt:

Das Handlungskonzept Tolerantes Brandenburg verfolgt das Ziel, rassistische, fremdenfeindliche und durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geprägte Handlungen, Äußerungen und Haltungen zu bekämpfen und zurückzudrängen. Die hierzu ergriffenen, im 11. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg dargestellten Maßnahmen sind hierbei zumeist auf jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgerichtet, sodass auch gruppenbezogene Ablehnungen von Sinti und Roma erfasst sind. Denn es ist kaum möglich und redundant, Maßnahmen für jede Gruppe gesondert zu beschreiben.

Dabei ist der Landesregierung durchaus bewusst, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus herausgearbeitet hat, dass antiziganistische Einstellungen und Phänomene sich in verschiedener Hinsicht von anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterscheiden. Daher kann es geboten sein,

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Maßnahmen zu ergreifen, die in besonderer Weise antiziganistischem Unrecht entgegenwirken oder antiziganistisches Unrecht aufzuarbeiten helfen.

Soweit die mangelhafte Aufarbeitung antiziganistischer Verfolgungsmaßnahmen im Dritten Reich und das Fortwirken von strukturellem Antiziganismus nach dem Ende des Dritten Reiches betroffen sind, ist in den westdeutschen Bundesländern eine weitgehende Aufarbeitung erfolgt. Für die DDR sieht auch der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland noch erhebliche Fehlstellen und will deswegen eine Arbeitsgruppe einrichten, in der Brandenburg mitarbeiten wird. Dies war aber zur Erwähnung im 11. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg nicht geeignet, weil dieser Bericht eine andere Zielstellung hat.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2266 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Hubschraubereinsatz auf dem Marktplatz in Jüterbog vom 30. Mai 2024 - Nr. 1

Am 30. Mai 2024 sprach ein 19 Jahre alter Mann in Jüterbog Passanten an und erklärte, zuvor mit einem Gegenstand geschlagen worden zu sein. In der Folge waren Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und ein Hubschrauber, der den Betroffenen nach Eintritt von Nichtansprechbarkeit ins Krankenhaus brachte, im Einsatz.1

Ich frage die Landesregierung: Was genau ist passiert?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: