Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Am Abend des 30.05.2024 erhielt die Polizei Kenntnis davon, dass ein 19-Jähriger auf dem Marktplatz in Jüterbog Passanten angesprochen habe und angegeben habe, am Busbahnhof mehrfach mit einem Baseballschläger geschlagen worden zu sein. Danach brach der Verletzte bewusstlos zusammen. Von den Passanten wurden Rettungskräfte alarmiert, die den Mann vor Ort medizinisch versorgten. Im Weiteren wurde der Verletzte mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Eine polizeiliche Befragung des Verletzten vor Ort war aufgrund seines Gesundheitszustands nicht möglich. Von den polizeilichen Einsatzkräften erfolgten vor Ort die Aufnahme einer Strafanzeige (gefährliche Körperverlet- zung), Zeugenbefragungen, Tatortarbeit sowie Maßnahmen der Fahndung nach möglichen Tatverdächtigen. Die Fahndung führte nicht zur Feststellung möglicher Täter.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können keine weiteren Informationen zur Strafsache mitgeteilt werden.

1 Vgl. „Gerücht um Schüsse in Jüterbog: Das sagt die Polizei zu dem Vorfall am Markt“, in: https://www.mazonline.de/lokales/teltow-flaeming/jueterbog/geruecht-um-schuesse-in-jueterbog-das-sagt-die-polizei-zu-demvorfall-am-markt-CIOUBMZSE5DG5HTZZPHRNLU7P4.html (31.05.2024), abgerufen am 04.06.2024.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2267 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geplante Ortsumfahrung B 87 Lübben: Gültigkeit des Raumordnungsverfahrens

Die Planung der umstrittenen Ortsumfahrung B 87 Lübben basiert auf einem inzwischen mehr als 20 Jahre alten Raumordnungsverfahren. Das Raumordnungsverfahren endete mit der landesplanerischen Beurteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 20.02.2003. Die Geltungsdauer der landesplanerischen Beurteilung ist begrenzt. Die Beurteilungsgrundlagen für die geplante Ortsumfahrung B 87 haben sich in den letzten 20 Jahren in vielerlei Hinsicht geändert. Sie verliert laut der Beurteilung ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des ROV ein nachfolgendes Zulassungs- oder anderes behördliches Verfahren begonnen wurde. Ihre Gültigkeit verliert die landesplanerische Beurteilung auch dann, wenn sich die Beurteilungsgrundlagen geändert haben.

Ich frage die Landesregierung: Wann wurden die Geltungsdauern der Landesplanerischen Beurteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 20.02.2003 jeweils konkret verlängert? Bitte listen Sie die Abfolge der Verlängerungen lückenlos auf.

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die landesplanerische Beurteilung, mit der am 20. Februar 2003 das Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung B 87 Lübben abgeschlossen wurde, ist insgesamt dreimal durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung verlängert worden.

Die Schreiben zur Verlängerung wurden am

• 21. Februar 2005,

• 16. Februar 2007 und

• 18. März 2009

an den Landesbetrieb Straßenwesen versandt.

Stellungnahmen gelten solange, wie sich die Grundlagen, die zur Beurteilung der Planung geführt haben, nicht wesentlich ändern.

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Im Anschluss an die letzte Verlängerung wurde die Linienführung nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, ehem. BMVBS) in Anlehnung an § 16 Bundesfernstraßengesetz von meinem Haus am 10.02.2012 bestätigt.

Aufgrund der damit begonnenen fachplanerischen Verfahrensschritte war eine erneute landesplanerische Überprüfung der Gültigkeit des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2268 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Hubschraubereinsatz auf dem Marktplatz in Jüterbog vom 30. Mai 2024 - Nr. 2

Am 30. Mai 2024 sprach ein 19 Jahre alter Mann in Jüterbog Passanten an und erklärte, zuvor mit einem Gegenstand geschlagen worden zu sein. In der Folge waren Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und ein Hubschrauber, der den Betroffenen nach Eintritt von Nichtansprechbarkeit ins Krankenhaus brachte, im Einsatz.1

Ich frage die Landesregierung: Was genau führte wann genau zur Entsendung des Hubschraubers?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Einsatz wurde durch einen Notruf ausgelöst. Es wurde gemeldet, dass der Patient bewusstlos sei, jedoch selbst zuvor angab, mit dem Baseballschläger „verprügelt“ worden zu sein. Aufgrund dieser Angaben wurde der Rettungshubschrauber parallel zum bodengebundenen Notarzt alarmiert, da im Falle eines traumatisierenden Ereignisses mit Bewusstlosigkeit schnellstmöglich eine adäquate Versorgung des Patienten gewährleistet werden muss. Der Patient wurde in das Ernst-von-Bergmann-Krankenhaus geflogen.

1 Vgl. „Gerücht um Schüsse in Jüterbog: Das sagt die Polizei zu dem Vorfall am Markt“, in: https://www.mazonline.de/lokales/teltow-flaeming/jueterbog/geruecht-um-schuesse-in-jueterbog-das-sagt-die-polizei-zu-demvorfall-am-markt-CIOUBMZSE5DG5HTZZPHRNLU7P4.html (31.05.2024), abgerufen am 04.06.2024.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2269 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion Die Linke)

Agrarstrukturelles Leitbild

Nach dem Scheitern der Koalition beim Agrarstrukturgesetz verwies Minister Vogel im ALUK darauf, dass immerhin ein agrarstrukturelles Leitbild vorliege, das Grundlage für das Handeln der nächsten Landesregierung sein könne. Der Landtag hatte die Landesregierung im Januar 2020 aufgefordert, bis Ende 2020 ein agrarstrukturelles Leitbild vorzulegen. Stattdessen findet sich auf der Internetseite des MLUK der „Entwurf eines agrarstrukturellen Leitbildes“ mit Stand 31.08.2021. Minister Vogel hatte zuvor mitgeteilt, es sei beabsichtigt, das Leitbild als Anhang zum Agrarstrukturgesetz vom Landtag beschließen zu lassen (Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 578). Am Leitbildentwurf wurde vielfache Kritik der Fachverbände laut.

Ich frage die Landesregierung: Handelt es sich bei dem vom MLUK vorgelegten agrarstrukturellen Leitbild um eine abgestimmte Position der Landesregierung?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Entwurf des Agrarstrukturellen Leitbildes wurde im Auftrag des Landtages, der am 22.01.2020 den Beschluss (Drucksache 7/471-B) hierzu gefasst hatte, vom zuständigen Fachressort im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens erarbeitet.

Bis Juni 2020 gingen 45 Stellungnahmen von den Berufsverbänden, der Wissenschaft und der fachlich engagierten Öffentlichkeit ein, die ausgewertet wurden und im Leitbildentwurf berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen und ihre Auswertung sind auf der Internetseite des MLUK einzusehen. Der Leibildentwurf wurde bereits am 3. November 2020 den fachlich Beteiligten - aufgrund der Pandemie - in einer Web-Konferenz vorgestellt und diskutiert. Am 2. Juni 2021 fand ein Fachgespräch zum Leitbild im Agrarausschuss statt, bei dem weitere Hinweise gegeben wurden. Diese wurden im August 2021 in zwei Gesprächen auf Arbeitsebene zwischen Verbänden und Ministerium präzisiert. Daraufhin wurden entsprechende Änderungen im Leitbildentwurf vorgenommen.

Nach Abstimmung im Kabinett hat die Landesregierung dem Landtag am 17. März 2021 (Drucksache 7/3216) den „Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Landtages Brandenburg ‚Ortsansässige Landwirte auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt stärken - Agrarstrukturelles Leitbild im Sinne einer regional verankerten Landwirtschaft erarbeiten‘ (Drucksache 4/471-B) “ vorgelegt. Mit diesem Bericht der Landesregierung wurde „der Entwurf des Agrarstrukturellen Leitbildes (…) dem fachlich zuständigen Ausschuss für

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Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Durchführung einer Expertenanhörung und weiteren Beratung zur Verfügung gestellt.“

Am 19. Januar 2022 beschloss der Landtag (Drucksache 7/4894-B) den Entwurf des Agrarstrukturellen Leitbildes zur Grundlage des vorzubereitenden Entwurfs des Brandenburgischen Agrarstrukturgesetzes zu machen.

Das Fachressort beabsichtigte, den Entwurf des Agrarstrukturellen Leitbildes gemeinsam mit dem Entwurf des Brandenburgischen Agrarstrukturgesetzes in Kabinett und Landtag einzubringen. So sollte der Leitbildentwurf als Auslegungsgrundlage für das Gesetz in Verbindung mit der Gesetzesverabschiedung Verbindlichkeit erlangen.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2270 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion)

ILB-Förderprogramm Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg

Immer mehr Krankenhäuser im Land Brandenburg schreiben rote Zahlen. Ein Grund dafür sind vor allem die Fallzahlrückgänge nach der Coronazeit. Aber auch Personal- und Energiekostensteigerungen machen den Kliniken zu schaffen. Um drohende Pleiten von märkischen Krankenhäusern abzuwenden, initiierte die Landesregierung ein Förderprogramm der ILB mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro. Nach Aussage der Gesundheitsministerin in der Sitzung des ASGIV am 5. Juni 2024 seien bisher noch keine Stellungnahmen des MSGIV für die Bewilligung eines Antrages angefordert worden.1

Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Anträge mit Bezug zum oben genannten ILB-Förderprogramm sind bis heute (Stichtag) bei der ILB von welchen Krankenhäusern bzw. Kliniken aus welchen Kreisen/kreisfreien Städten mit welchen beantragten Kreditvolumina mit welchem aktuellen Bearbeitungsstatus (bewilligt mit welchem gewährten Kreditvo- lumen/in Bearbeitung/abgelehnt) eingegangen?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit. Soziales, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt: