Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Ich frage daher die Landesregierung: Welches vermehrte Aufkommen erwartet sie hinsichtlich des Selbstbestimmungsgesetzes für das Land Brandenburg, seine Landesbehörden bzw. die Kommunen - und zwar hinsichtlich sowohl bürokratischer, finanzieller und personeller Belastung für Jugendämter, Justizbehörden, Standes- und Ordnungsämter etc. als auch gesundheitlicher Probleme für Minderjährige - mit welchen durch sie eingeleiteten (Ge- gen-)Maßnahmen?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können seitens der Landesregierung keine Aussagen zum Antragsaufkommen sowie zum bürokratischen, finanziellen und personellen Aufwand für Jugendämter, Justizbehörden, Standes- und Ordnungsämter getroffen werden. Das wird sich erst im Laufe eines längeren Umsetzungszeitraums des Selbstbestimmungsgesetzes zeigen.

Das Selbstbestimmungsgesetz trifft keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen. Es bezieht sich lediglich auf die Möglichkeit zur selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. So wird in § 1 Abs. 2 SBGG klargestellt: „Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.“ Daher sind auch keine gesundheitsbezogenen Gegenmaßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz angezeigt.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2279 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion Die Linke)

Braunkohle-Rekultivierungsflächen für die Landwirtschaft

Bei der Rekultivierung von Braunkohle-Tagebauflächen ist die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen und ihre Übergabe an Landwirtschaftsbetriebe in der Region vorgesehen. Dazu gibt es entsprechende Absichtserklärungen zwischen dem Bergbauunternehmen und der Landwirtschaft. Vor dem Hintergrund der geplanten Gigawatt-Factory scheint es Unsicherheiten über die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu geben.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Übergabe von Bergbaufolgeflächen für die landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Rekultivierung der Braunkohle-Tagebauflächen, einschließlich der Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist in den jeweiligen Braunkohlenplänen per Verordnung festgelegt und in den Abschlussbetriebsplänen konkretisiert.

Die Braunkohlenpläne schreiben neben der Wiedernutzbarmachung geeigneter Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung auch die langfristige Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe als Ziel fest. Die Einhaltung der Braunkohlenpläne und Umsetzung der Abschlussbetriebspläne werden zuständigkeitshalber jeweils von der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg und auf Höhe der Abschlussbetriebspläne vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe überwacht.

Zur Umsetzung der Zielformulierung zur Existenzsicherung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe aus den Braunkohlenplänen wurden zwischen dem Bergbauunternehmen und den Landwirtschaftsbetrieben bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen.

Derzeit moderiert die Staatskanzlei Gespräche zwischen der Geschäftsführung der LEAG und dem Landesbauernverband Brandenburg zum Stand der Umsetzung der zwischen dem Bergbautreibenden und den Landwirten geschlossenen Vereinbarungen.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2280 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion)

ILB-Förderprogramm Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg

Immer mehr Krankenhäuser im Land Brandenburg schreiben rote Zahlen. Grund dafür sind vor allem die Fallzahlrückgänge nach der Coronazeit. Aber auch Personal- und Energiekostensteigerungen machen den Kliniken zu schaffen. Um drohende Pleiten von märkischen Krankenhäusern abzuwenden, initiierte die Landesregierung ein Förderprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro. Nach Aussage der Gesundheitsministerin in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV) am 5. Juni 2024 seien bisher noch keine Stellungnahmen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) für die Bewilligung eines Antrages angefordert worden.1

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Gründe sieht sie mit welchen Schlussfolgerungen für ihr Handeln für die geringe Nachfrage von Kliniken hinsichtlich der Inanspruchnahme des oben genannten ILB-Programms?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Über Gründe zu wirtschaftlichen Entscheidungen der jeweiligen Krankenhausträger nebst Eigentümer liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Schlussfolgerungen daraus können seitens der Landesregierung somit nicht gezogen werden.

Die Landesregierung sieht das Darlehensprogramm in der Umsetzung bei der ILB weiterhin als Instrument, um drohende Insolvenzen von märkischen Krankenhäusern abzuwenden.

1 Vgl. „Neues Darlehensprogramm bietet finanzielle Unterstützung für Brandenburger Krankenhäuser“, in: https://seenluft24.de/neues-darlehensprogramm-bietet-finanzielle-unterstuetzung-fuer-brandenburger-krankenhaeuser/, abgerufen am 07.06.2024.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2281 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion Die Linke)

Die Lausitz als Net Zero Valley

Die Lausitzrunde der Bürgermeister macht sich dafür stark, dass die Lausitz als „Net Zero Valley“ von der Europäischen Union anerkannt wird. Der Status würde besonders günstige Rahmenbedingungen beim Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit sich bringen, etwa durch beschleunigte Genehmigungsverfahren, günstige Fördermöglichkeiten und Ausbau der Infrastruktur. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat kürzlich bei einem Besuch in der Lausitz die Bereitschaft der EU-Kommission bekundet, das Vorhaben zu unterstützen.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Bewerbung der Lausitz als Net Zero Valley zu unterstützen und voranzubringen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:

Durch die bereits erfolgten Ansiedlungen neuer Technologien hat die Lausitz gute Voraussetzungen für die Ausweisung als Net Zero Valley. Zunächst muss jedoch das Inkrafttreten des Net Zero Industry Act (NZIA) durch Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt abgewartet werden. Nach Inkrafttreten des NZIA müssen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Net Zero Valleys durch den Bund geschaffen werden. Der Bund plant die Erstellung eines Kriterienkataloges zur Schaffung einer bundesweit einheitlichen Grundlage für die Bewerbung und Nominierung von Net Zero Valleys. Es ist davon auszugehen, dass eine formale Bewerbung der Lausitz diese bundeseinheitlichen Kriterien abwarten und berücksichtigen wird.

Für die Lausitz bedeutet der besondere Status eines Net Zero Valley eine neue, zusätzliche Chance, wirtschaftliche Potenziale zu erschließen. Die Landesregierung begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Lausitzrunde, sich als Net Zero Valley zu bewerben. Das hat die Landesregierung in der gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem Freistaat Sachsen (30.04.2024) zum Ausdruck gebracht. Kürzlich habe ich auch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission, des Bundes, des Freistaats Sachsen und der Lausitzrunde an einer Veranstaltung der WFBB zur Umsetzung des NZIA in Brandenburg und Sachsen teilgenommen („Roadmap Net Zero Industry Act. Zeitplan, Instrumente und regio- nale Umsetzung: Wie können Akteure aus Brandenburg und Sachsen profitieren?“ am 14.06.2024).

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Wir werden die Umsetzung des NZIA weiter aufmerksam begleiten. Die Landesregierung wird eine Bewerbung der Lausitz als Net Zero Valley im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützen.

Eingegangen: 01.07.2024 / Ausgegeben:

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2282 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion)

Mittel des „Paktes für Pflege“ für die „Pflege vor Ort“ in den Jahren 2023 und 2024 für die Kommunen

Am 31. März 2021 veröffentlichte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) eine Pressemitteilung, in der es über das Inkrafttreten seiner „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ berichtete.1 Für die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ sollen jährlich 11,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, davon neun Millionen für Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden und 2,7 Millionen Euro für Landkreise und kreisfreie Städte.2

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Mittel in welcher Höhe mit welchen Kriterien für den Verteilungsschlüssel wurden bzw. werden in den Jahren 2023 und 2024 für die „Pflege vor Ort“ den Kommunen durch das Land bereitgestellt? Bitte aufschlüsseln analog der Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage 2211.

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort vom 17. März 2021 (in Kraft getreten am 1. April 2021) und durch zwei Erlasse des MSGIV vom 28. März 2022 (ABl. 2022, S. 446) und 23. Dezember 2022 (ABl. 2023, S. 14) geändert, definiert den jeweiligen Förderhöchstbetrag für die Landkreise/kreisfreien Städte und die Ämter und Gemeinden wie folgt:

a) Nach Nummer 5.4.1 der Richtlinie „Pflege vor Ort“ beträgt der Förderhöchstbetrag für die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils bis zu 150 000 Euro pro Jahr. Der Förderbetrag kann für das laufende Haushaltsjahr bei Bedarf erhöht werden, sofern nicht benötigte Mittel anderer Landkreise oder kreisfreier Städte zur Verfügung stehen.

1 Vgl. „Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft“, in: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~31-03-2021-pakt-fuer-pflege-antraege-ab-1-april (31.03.2021), abgerufen am 06.07.2023. 2 Vgl. ebd.

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b) Nach Nummer 5.4.2 der Richtlinie „Pflege vor Ort“ berechnet sich der Förderhöchstbetrag der einzelnen Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden und mitverwalteten Gemeinden sowie amtsfreien Städten und Gemeinden nach der für den jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt ausgewiesenen regionalen Pflegeprävalenz gemäß der amtlichen Pflegestatistik 2019 zum Stichtag 15. Dezember 2019 in Verbindung mit ihrer jeweiligen Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern in der besonders von Pflegebedürftigkeit betroffenen Altersgruppe ab 80 Jahren nach den Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2019. Der Förderbetrag kann für das laufende Haushaltsjahr bei Bedarf erhöht werden, sofern nicht benötigte Mittel anderer Ämter sowie amtsfreier Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen. Der jeweilige Förderhöchstbetrag ist der Anlage der Richtlinie „Pflege vor Ort“ zu entnehmen und wird der Antwort auf die Mündlichen Anfrage als Anlage 1 beigefügt.

Hinsichtlich der Frage nach den bereitgestellten Mitteln für das Jahr 2023 wird auf die Antwort auf die mündlichen Anfrage 2211 verwiesen. Diese beinhaltet eine Übersicht, die die Höhe der ausgezahlten Fördermittel im Rahmen der Richtlinie „Pflege vor Ort“ für die jeweiligen Kommunen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden für das Jahr 2023 abbildet.

Bewilligte Mittel 2024 der Richtlinie „Pflege vor Ort“ (Stand 12. Juni 2024)

Zu beachten ist, dass es sich um einen Zwischenstand der Bewilligungen für das Jahr 2024 handelt. Es wurden auch noch nicht alle bewilligten Mittel ausgezahlt.