Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Dass nicht jedes Interesse an einer Ansiedlung auch zu einer tatsächlichen Ansiedlung führt, ist Tagesgeschäft der Wirtschaftsförderung. Aktuell liegen der Landesregierung keine konkreten Absagen zu den genannten Vorhaben vor.

Die Schaffung neuer Industriearbeitsplätze bleibt ein primäres Ziel der Landespolitik. Die bestehenden Ansiedlungs-, Gewerbeflächen- und Industriestrategien sind darauf ausgerichtet, Ansiedlungen entlang zukunftsorientierter Wertschöpfungsketten zu fördern.

Das „Lausitzprogramm 2038“ definiert strategische Ziele zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Bildung sowie der Lebensqualität. Nach einer Evaluierung im Mai 2024 wurden die Schwerpunkte bestätigt, mit verstärktem Fokus auf die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften. Die Region soll durch gezielte Infrastrukturmaßnahmen und weitere Entwicklungsinitiativen attraktiv für neue Wertschöpfungsketten und Ansiedlungen gemacht werden, um so die Zukunftsfähigkeit der Lausitz zu sichern.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2289 des Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann (AfD-Fraktion)

KMU im Land Brandenburg

Im Mittelstandsbericht 2019 bis 2024 steht auf Seite 6: „Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden die Basis der brandenburgischen Wirtschaft und leisten einen entscheidenden Beitrag zu nachhaltigem Wachstum, zur Ausbildung und zur Beschäftigung. Sie sind zugleich Impulsgeber für neue Produktionstechnologien, Produkte und Dienstleistungen. Viele dieser Unternehmen tragen darüber hinaus unternehmerische Sozialverantwortung und setzen sich in vielfältiger Weise für das Zusammenleben in ihrer Region ein. Nicht nur der materielle Lebensstandard, sondern auch die Lebensqualität im Land Brandenburg hängen damit wesentlich von der Leistungsfähigkeit und vom gesellschaftlichen Engagement der heimischen Handwerksbetriebe, der kleinen und mittleren Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie der freiberuflich Tätigen ab.“ Diese Beschreibung und Bewertung teile ich.

Ich frage die Landesregierung: Wenn das so ist, was konkret hat sie dann in den letzten zwei Jahren getan, um dieser wichtigen Stütze unserer Wirtschaft und unseres Lebens in Brandenburg in der Energiepreiskrise zu helfen - sie am Markt zu halten und auch die daraus resultierenden Steuereinnahmen für Land und Kommunen zu erhalten oder wiederherzustellen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die vergangenen zwei Jahre haben gerade die energieintensiven mittelständischen Unternehmen aufgrund der zeitweise auf Rekordhöhe angestiegenen Energiepreise enorm unter Druck gesetzt. Gerade weil die brandenburgische Unternehmensstruktur mit 99,4 % so stark von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geprägt ist, die eine tragende Säule für Wertschöpfung, Ausbildung und Beschäftigung im Land sind, hat die Landesregierung frühzeitig den Unterstützungsbedarf antizipiert und unter anderem landeseigene Förderprogramme auf den Weg gebracht, um die betroffenen Unternehmen finanziell zu entlasten. Den brandenburgischen KMU standen in den vergangenen zwei Jahren sowohl auf Bundes- und als auch auf Landesebene verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung:

Mit dem Förderprogramm „Brandenburg Paket Energie - BEn 2023/2024“ hat die Landesregierung ein neues Instrument geschaffen, um die finanziellen Belastungen insbesondere für KMU infolge der hohen Energiepreise und der stark gestiegenen Inflation nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs abzufedern. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat dazu die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur

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Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und für einen Transformationsprozess hin zu einer CO2-armen Produktionsweise“ (Richtlinie Brandenburg Paket Energie 2023/2024 - RiLi BEn 2023/2024) aufgelegt. Vom 15. März 2023 bis 22. April 2024 konnten unter anderem brandenburgische mittelständische Unternehmen Förderanträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Dabei unterstützte das Förderprogramm unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung und Integration von Erneuerbaren Energien in technischen Prozessen sowie beispielsweise auch die Durchführung von Energieberatungsdienstleistungen zur Ermittlung realisierbarer Maßnahmen zur Senkung des Endenergie- oder Primärenergieverbrauchs sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Die finanzielle Erstausstattung des Förderprogramms lag bei 11 Millionen Euro. Da das Programm im ersten Jahr mit einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen sehr gut angenommen wurde, wurde die finanzielle Ausstattung des Programms im März dieses Jahres auf knapp 21 Millionen Euro erhöht. Im Rahmen der Laufzeit des Programms sind insgesamt 295 Anträge von brandenburgischen Unternehmen bei der Bewilligungsbehörde eingegangen. Davon wurden 171 Anträge mit einem Volumen von knapp 13,6 Millionen Euro bewilligt (Stand 27.05.2024). Ein Großteil der Anträge wurde von KMU gestellt. Das Förderprogramm wurde insgesamt erfolgreich in Anspruch genommen.

Um die Energiekosten langfristig zu senken, ist es für Unternehmen zentral, zügig auf eine klimafreundliche Energieversorgung im eigenen Betrieb umzustellen. Deshalb unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie auch zukünftig KMU bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau erneuerbarer Energien und weitergehend auch bei dem Einsatz von Wasserstofftechnologien und der Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme. Hierfür wurden im Rahmen des EFRE-Programms (2021-2027) drei Förderrichtlinien aufgestellt. Das Förderprogramm zur Unterstützung von KMU bei Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz ist bereits am 3. Juni dieses Jahres gestartet. Der Start der zwei weiteren Förderprogramme erfolgt in den kommenden Monaten.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, dass der Bund umfassende Entlastungsmaßnahmen auch für den Mittelstand auf den Weg gebracht hat. Die brandenburgischen KMU konnten unter anderem von den zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Energieentlastungpakete (Strom- und Gaspreisbremse, Dezember-Abschlag usw.) profitieren.

Auch über die temporären Kriseninstrumente zur Bewältigung der finanziellen Belastungen hinaus bietet die Landesregierung vielfache Unterstützungsangebote an, um die Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten; beispielsweise durch die zahlreichen Förderprogramme zur Stärkung der Investitionstätigkeit, zur Unterstützung der einzelbetrieblichen Innovationsfähigkeit oder zur Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung betrieblicher Prozesse.

Die brandenburgischen KMU haben die letzten zwei Jahre solide bewältigt und sich als insgesamt krisenfest erwiesen. Grund hierfür sind nicht zuletzt die beeindruckenden Anstrengungen der Mittelständlerinnen und Mittelständler zur Senkung des betrieblichen Energieverbrauchs sowie deren dynamische Anpassungsfähigkeit an die Krisensituation insgesamt, aber auch die vielfältigen finanziellen Unterstützungsangebote vom Bund und von der Landesregierung.

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Auch die aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Unternehmensbestands im Land Brandenburg belegen das: Die Entwicklung der Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen verlief in den letzten Jahren wegen der gesetzlichen Änderungen in den Jahren der Coronapandemie sehr volatil. Nach einem starken Rückgang in den Jahren 2020/21 kam es zu einem bereinigenden Anstieg im Jahr 2022. Im Jahr 2023 wurden 346 Insolvenzverfahren von Unternehmen beantragt; das waren 9,4 % weniger als im Jahr 2019. Am aktuellen Rand ist konjunkturbedingt ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen zu beobachten.

Darüber hinaus war auch die Entwicklung der Gewerbeabmeldungen in den letzten zwei Jahren wenig auffällig. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen ist 2022 um 2,0 % gestiegen und 2023 um 1,9 % gesunken. Insgesamt sind die Gewerbeabmeldungen im Zeitraum 2019 bis 2023 um 6,3 % auf 15 823 gesunken. Grund hierfür war ein kräftiger Rückgang im Jahr 2020. Die Geschäftsaufgaben, die den größten Teil der Gewerbeabmeldungen ausmachen, sind sowohl 2022 als auch 2023 um 3,5 % bzw. 0,1 % gestiegen. Auch hier waren die Zahlen im Jahr 2020 stark rückläufig und sind in den letzten fünf Jahren insgesamt um 7,2 % gesunken. Die Zahl der Fortzüge lag im Jahr 2023 nur geringfügig über der im Jahr 2019.

In Ihrer mündlichen Anfrage erkundigen Sie sich ebenfalls nach der Entwicklung des einschlägigen Steueraufkommens im Land Brandenburg sowie in den Kommunen. Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung der KMU in Brandenburg eignet sich die Betrachtung der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens der brandenburgischen Gemeinden. Für die letzten zwei Jahre zeigt sich hier eine positive Entwicklung. Während sich das NettoGewerbesteueraufkommen der brandenburgischen Gemeinden im Jahr 2022 auf rund 1,03 Milliarden Euro (Jahresberechnung der Gemeindefinanzen) belief, sind die Gewerbesteuereinnahmen 2023 mit Mehreinnahmen um rund 28,8 % auf rund 1,33 Milliarden Euro angestiegen (vorläufige Berechnung/Vierteljahresstatistik der Gemeindefinanzen).

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2290 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion)

Mord in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft - Abfrage nach Aufenthaltsstatus

Am 30.05.2024 wurde in einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft ein Wachmann mit syrischer Staatsbürgerschaft von einem südafrikanischen Bewohner der Unterkunft tödlich verletzt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Aufenthaltsstatus hatten der Wachmann sowie der Täter? Bitte Datum der Statusvergabe angeben sowie gegebenenfalls Änderungen des Status mit Gründen angeben.

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zum Tatzeitpunkt hielt sich der Tatverdächtige geduldet in Brandenburg auf. Nach Kenntnisstand des MIK lehnte das BAMF den Asylantrag der Person im Jahr 2020 ab. Vollziehbar wurde die Ausreisepflicht nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens im Jahr 2022. Die Person wurde jedoch nicht zur Rückführung an die Zentrale Ausländerbehörde gemeldet, sondern erhielt durch die zuständige Ausländerbehörde eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, die aktuell gültig ist. Das Opfer der Tat hielt sich erlaubt im Bundesgebiet auf. Weitere Informationen liegen dem MIK nicht vor.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2291 des Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion)

Mord in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft - Verlegungen des Täters

Wie die „B.Z.“ am 01.06.2024 berichtete, soll sich der südafrikanische Täter bereits lange vor der Tat aggressiv verhalten haben und musste aufgrund seines Verhaltens verlegt werden.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde der Täter wieder in die Unterkunft verlegt, die dann zum Tatort wurde?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Mündliche Anfrage wie folgt:

Bekanntermaßen wurde unter anderem die Aufgabe der vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Landesaufnahmegesetz als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. § 9 Abs. 1 Landesaufnahmegesetz schreibt vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die ihnen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugeteilten Personen aufnehmen und sie in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde oder Übergangswohnun- gen) unterbringen.

Eine Meldung darüber, welche Person aus welchen Gründen innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft in eine andere Einrichtung verlegt wird, erfolgt gegenüber der Sonderaufsichtsbehörde oder der zuständigen Erstattungsbehörde nicht. Die Frage ist daher an die Landeshauptstadt Potsdam zu richten.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2292 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (1)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Wie alt waren der Schneeballwerfer, der vom Schneeball Getroffene und die Unterstützer jeweils?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden von der Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

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eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.