Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

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eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Die Unterstützer konnten nicht bekannt gemacht werden.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2297 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (6)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Verletzungen wurden durch die Unterstützer im Einzelnen zugefügt?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

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eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Die Schüler, die körperlich angegangen wurden, hatten leichte Prellungen und wurden, in Absprache mit den Eltern und der Polizei, nach Hause geschickt. Beide Schüler wurden ärztlich untersucht und konnten am nächsten Tag wieder die Schule besuchen.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2298 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (7)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Welche schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen wurden rund um den Tatkomplex gegen welche Beteiligten verhängt?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

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eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Gegen den Schneeballwerfer konnten keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, da der Tathergang nicht eindeutig belegbar ist. Gegen den vom Schneeball Getroffenen wurde eine Suspendierung für drei Tage ausgesprochen, da dieser die schulfremden Personen informierte, die die Opfer mit Gewaltausübung aufgesucht haben. Gegen die schulfremden Personen konnten keine Ordnungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es erfolgte eine Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2299 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (8)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele „Unterstützungsaktionen“ mit von außen herangeführten Unterstützern gab es in den Jahren 2015 bis 2023 an der Goetheoberschule Trebbin jeweils?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der

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Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Im benannten Zeitraum sind sowohl der Schulleitung als auch der Schulaufsicht keine vergleichbaren Vorfälle mit schulfremden Personen bekannt geworden.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2300 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (9)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele „Unterstützungsaktionen“ mit von außen herangeführten Unterstützern gab es in den Jahren 2015 bis 2023 an den Schulen im Land Brandenburg jeweils?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt: