Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der

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Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der MA 2245 und 2247 „Gewalt gegen Minderjährige durch schulfremde Personen I und II“.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2301 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (10)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Ermittlungen bezüglich der Anzeige der Schulleitung?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

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eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Die aufgrund von zwei durch eine Lehrkraft der Schule erstatteten Strafanzeigen eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind nach Durchführung der Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt worden, da die Identifizierung der an den Taten beteiligten Personen nicht möglich war.

Eingegangen: 19.06.2024 / Ausgegeben: 19.06.2024

Antwort der Landesregierung

auf die Mündliche Anfrage Nr. 2302 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion)

Gewaltsame „Unterstützungsaktion“ vom 16. Januar 2024 an der Goetheoberschule Trebbin (11)

Dem Vernehmen nach soll es an der Goetheoberschule Trebbin am 16. Januar 2024 zu einer gewaltsamen „Unterstützungsaktion“ gekommen sein. Demnach sei zunächst ein Schüler aus einer Willkommensklasse von einem Schneeball getroffen worden. Der getroffene Schüler habe Familienmitglieder zur Unterstützung herbeitelefoniert. Diese seien nach Unterrichtsende eingetroffen und hätten einheimische Schüler bedroht und verprügelt. Die Opfer der Racheaktion seien mit Verletzungen nach Hause gefahren. Die Eltern wurden von der Schulleitung über den Vorfall am 16. Januar 2024 wie folgt informiert: „[…] über den Vorfall informieren, der sich gestern (16.01.24) nach Unterrichtsschluss an unserer Schule zugetragen hat. Während der Hofpause gab es eine Auseinandersetzung, die dazu geführt hat, dass Schulfremde, uns zum Großteil unbekannte Personen um 14 Uhr auf einzelne Schüler*innen gewartet haben. Diese Personen haben drei Schüler unserer Schule angegriffen und verletzt, mindestens ein weiterer Schüler wurde bedroht. Wir haben sofort die Polizei gerufen und gestern Anzeige erstattet. Leider waren bis zum Eintreffen der Polizei die Täter schon nicht mehr anzutreffen. Als Schule haben wir erste Maßnahmen getroffen (beispielsweise die Aufsichten verstärkt, Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen) […].“ Das Phänomen derartiger „Unterstützungsaktionen“ mit bis zu zweistelliger Unterstützerzahl aus dem familiären oder ethnischen Kontext pro Streitpartei ist erst seit 2015 verstärkt bekannt geworden, insbesondere in Flüchtlingseinrichtungen.

Ich frage die Landesregierung: Gab es seitdem weitere Vorkommnisse an dieser Schule?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur Einordnung des Vorfalls möchte ich darauf verweisen, dass sich Schüler in der Hofpause mit Schneebällen beworfen hatten. Dies wurde von der aufsichtführenden Lehrkraft geduldet, da es sich um ein kind- und jugendtypisches Verhalten handelt. Ein Schüler, der von einem Schneeball getroffen, jedoch nicht verletzt worden war, wertete dies als Angriff gegen sich und reagierte in der Folge nicht angemessen. Er rief die schulfremden Jugendlichen herbei, mit denen es in der Folge zu weiteren Auseinandersetzungen kam.

Im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Vorfall wurden durch die Staatsanwaltschaft Potsdam zwei Ermittlungsverfahren jeweils gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung gemäß § 223 StGB geführt, die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

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eingestellt worden sind, da auch im Ergebnis beider Ermittlungen ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft Polizei-Schule suchten Bedienstete der Revierpolizei Ludwigsfelde am Folgetag die Schule auf und stimmten mit der Schulleitung unter anderem Kommunikations- und Meldewege ab. In den Folgetagen wurde der Bereich der Schule verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen.

Nach dem 16.01.2024 bis einschließlich 06.06.2024 gab es sieben weitere Vorfälle an der Goetheoberschule Trebbin, an denen jedoch keine schulfremden Personen involviert waren.