Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024

(Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Klemp, möchten Sie auf diese Kurzintervention erwidern? - Bitte.

Ich stelle fest: Die AfD hat sich nun vollständig darauf verlegt, hier nur Beschimpfungen von sich zu geben. Das kommentiere ich aber nicht weiter.

Natürlich haben Sie den Gesetzentwurf zu spät vorgelegt. Gerade die AfD ist es ja immer, die dann entweder sagt, dass die Koalition viel zu lange beraten habe und es zu lange dauere, oder sagt, dass die Koalition irgendetwas durchpeitsche und es viel zu schnell gehe.

(Hohloch [AfD]: Gehen Sie auf den Punkt ein! Vor zwei Jah- ren haben wir es eingereicht!)

- Herr Hohloch, hören Sie doch einmal zu!

Klar ist, dass Ihr Gesetzentwurf Eingriffe in Grundrechte vorsieht.

(Hohloch [AfD]: Was?)

- Natürlich, Artikel 12 Grundgesetz, das hätten Sie gehört, wenn Sie zugehört hätten.

(Hohloch [AfD]: Grundrecht auf Übergangsgeld in Höhe von 200 000 Euro!)

- Brauchen wir hier immer diese Parallelvorträge? - Klar ist, dass Eingriffe in Grundrechte sehr wohl abgewogen werden müssen. Natürlich sind sie möglich; dafür wären umfangreiche Anhörungen erforderlich. Sie wissen genau, dass das in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre. Deshalb hätten Sie den entsprechenden Gesetzentwurf hier früher einbringen müssen.

(Dr. Berndt [AfD]: Herr Klemp! Wenn man will, geht vieles!)

Außerdem ist es so, dass wir von der AfD in dieser Legislaturperiode keinen Antrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt bekommen haben und Sie da nicht ans Übergangsgeld

gehen wollen. Das heißt, Sie wollen weiterhin 80 % Übergangsgeld für Abgeordnete nach dem Ausscheiden und für Ministerinnen und Minister - weil es Sie selbst ja nicht betrifft und auch in Zukunft nicht betreffen wird - 50 % bis 55 %. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag der Fraktion Die Linke fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Domres.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte sehr darum, dass Sie nicht parallel zu den Rednern hier am Rednerpult sprechen. Dann versteht man die Rede hier vorne nicht und Ihre Beiträge sowieso nicht, weil Sie kein Mikrofon haben. Aber es würde dem Respekt gegenüber dem Redner durchaus Ausdruck verleihen, wenn Sie auch einmal zuhören würden. - Vielen Dank.

(Dr. Berndt [AfD]: Wir beschäftigen uns mit denen!)

Herr Abgeordneter Domres, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für Ihre Worte. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal geht es der selbst ernannten Alternative um Symbolpolitik. Anders sind die Qualität und der Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfes nicht zu erklären. Natürlich bedarf es in der kommenden Wahlperiode einer Evaluierung des Ministergesetzes. Der AfDVorschlag bietet dafür jedoch keine auch nur annähernd ausreichende Grundlage. Herr Hohloch, Ihr Beispiel mit der ehemaligen Sozialministerin ist einfach nur erbärmlich.

(Hünich [AfD]: Nee!)

Dass es in Brandenburg überhaupt eine Karenzzeitregelung für ausscheidende Regierungsmitglieder gibt, daran hat die Linke ihren Anteil. Wir haben diese Regelung damals befördert, weil es im Land nicht wenige Fälle gab, bei denen ehemalige Ministerinnen und Minister durch den Gang in die Wirtschaft in den Verdacht gerieten, erworbenes Fachwissen und erworbene Arbeitsbeziehungen für privatwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Eine Karenzregelung zu haben, hat also Sinn. Auch wenn wir als Linke uns bereits damals mehr Transparenz von Entscheidungsprozessen gewünscht hätten. Ob drei Jahre …

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Hohloch.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Domres, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist zwar schon etwas spät, aber ich wollte noch einmal nachfragen, weil Sie es schon dreimal gesagt haben: Was ist denn die selbst ernannte Alternative? Wir haben uns ja selbst so benannt. Ich verstehe die Aussage nicht. Vielleicht können Sie mir kurz erklären, was Sie damit bezwecken wollen.

(Beifall AfD)

Ich glaube, das ist selbsterklärend.

Sich in der Argumentation auf die dreijährige Anzeigepflicht zu berufen, wie sie für Beamte gilt, halte ich ebenso für fragwürdig. Mit der Karenzzeit wird eine Beschäftigungsaufnahme untersagt, und das ist schon etwas anderes, als eine Beschäftigungsaufnahme anzuzeigen.

Wie auch immer. Paragraf 5e Ministergesetz schreibt fest, dass im Falle der Untersagung einer Tätigkeit der ehemaligen Ministerin oder dem ehemaligen Minister Übergangsgeld für die Dauer der Untersagung gewährt wird. Das bedeutet in der Sache, dass die Zeit für die Zahlung von Übergangsgeld nach dem Willen der AfD von zwei auf drei Jahre verlängert werden soll.

Ob das notwendig ist, ist eine berechtigte Frage. Entscheidend ist aber, dass mir auch hier die einleuchtenden Argumente fehlen, wie die AfD diese Verlängerung nachvollziehbar herleitet und vor allen Dingen rechtssicher begründet.

Und da kommen wir dann auf § 11, den Sie ja nicht nur für Regierungsmitglieder ändern wollen, denen eine Tätigkeit verboten wurde, sondern in allen Fällen. Sie meinen, an das Übergangsgeld müsse man die Maßstäbe anlegen, die für Arbeitnehmer gelten - hört, hört!

Sie verkennen aber, dass wir zum einen bei § 5 über ein Beschäftigungsverbot reden und zum anderen bei Regierungsmitgliedern das Alimentationsgebot gilt. Das kann man wiederum gut oder schlecht finden; aber es gilt eben auf der Grundlage des Bundesrechts und der dazugehörenden Rechtsprechung - das kann auch Brandenburg nicht einfach so außer Kraft setzen. Insoweit vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

Die AfD kritisiert, dass die Regelung in § 11 eine ungerechtfertigte Besserstellung von Ministern gegenüber normalen Arbeitnehmern darstelle. Diese Argumentation ist schon deshalb bemerkenswert, weil sich die AfD ja immer ganz gerne als Interessenvertreterin der kleinen Leute sieht, die Realität aber eine andere ist.

(Dr. Berndt [AfD]: Das stimmt nicht!)

Ihre reale Politik sieht nämlich ganz anders aus, und da helfen auch keine Nebelkerzen in Form der Änderung des Ministergesetzes. Ich möchte gerne einen Beitrag dazu leisten, diesen Nebel zu lichten: Es gibt wirklich viele Themen, bei denen die AfD tatsächlich etwas für die Menschen tun kann.

Aber wie sieht die Realität aus? Ich werde es Ihnen sagen: Die AfD ist gegen eine Begrenzung von Mieterhöhungen. Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau lehnt sie ab. Vorschläge für die Erhöhung des Mindestlohnes oder eine Mindestvergütung für Auszubildende werden konsequent abgelehnt. Steuerentlastungen für Gutverdienende werden unterstützt, genauso wie die Abschaffung der Erbschaftsteuer gefordert wird. Die Einführung einer Vermögensteuer wird von der AfD abgelehnt.

(Hohloch [AfD]: Zu Recht!)

Ihren Blindflug beim Bürgergeld kann ich natürlich nicht unerwähnt lassen, und es lassen sich viele weitere Bespiele aufzählen. Nein, die AfD ist alles andere als die Interessenvertreterin der kleinen Leute. Da hilft auch so ein heuchlerischer Antrag nicht; wir lehnen diesen ab. - Danke schön.

(Beifall Die Linke, SPD und B90/GRÜNE)

Die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER hat keine Redezeit angezeigt, sodass wir jetzt direkt zum Beitrag der Landesregierung kommen. Für sie spricht Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht vor, den Zeitraum zu verlängern, in dem Mitgliedern der Regierung die Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit untersagt werden kann. Und er geht noch einen Schritt weiter: In diesem Zeitraum sollen sie auch deutlich weniger Übergangsgeld erhalten. Zu den Karenzzeitregelungen wird vorgeschlagen, den Zeitraum, in dem nachamtliche Beschäftigungen angezeigt werden müssen und gegebenenfalls untersagt werden können, in Anlehnung an das Beamtenrecht auf drei Jahre zu verlängern.

Der Vorschlag verkennt allerdings, dass das besondere öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis von Regierungsmitgliedern nicht ohne Weiteres - genauer: überhaupt nicht - mit dem Dienst- und Treueverhältnis von Beamtinnen und Beamten vergleichbar ist. Beamtenverhältnisse sind in der Regel auf Lebenszeit angelegt; deswegen nennt man diese Personen auch Lebenszeitbeamte. Das Amtsverhältnis von Ministerinnen und Ministern wird hingegen stets nur auf Zeit eingegangen und kann auch jederzeit vorzeitig beendet werden. Daher muss die Rückkehr in das Erwerbsleben grundsätzlich möglich bleiben. Die derzeitigen Karenzregelungen für Regierungsmitglieder tragen diesen Unterschieden hinreichend Rechnung und stellen - anders, als im Gesetzentwurf behauptet - auch keine Bevorzugung gegenüber den Landesbeamten dar.

Regelungen mit Bezug zum Ministergesetz stellen einen Eingriff in die Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes dar und müssen daher stets sorgfältig abgewogen werden, und sie müssen auch verhältnismäßig sein. Die bestehende Anzeigepflicht mit Untersagungsmöglichkeit von maximal zwei Jahren ist ebenfalls angemessen. Im Bundesvergleich gehört Brandenburg in diesem Punkt bereits jetzt zu den Ländern mit den strengsten Regelungen. Hinzu kommt, dass sich das Gesetz in der Praxis als wirksam erwiesen und bewährt hat.

Der Vorschlag des Gesetzentwurfs zum Übergangsgeld für ausgeschiedene Regierungsmitglieder sieht vor, dieses an die Re

gelungen zum Arbeitslosengeld anzugleichen, wobei Regierungsmitglieder - im Ergebnis Ihres Gesetzes - dann noch weniger erhalten sollen, als im SGB III vorgesehen ist.

Ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion wurde bereits im September des letzten Jahres im Plenum debattiert und in diesem Haus abgelehnt.

(Hohloch [AfD]: Ach was! Haben Sie gehört, Herr Klemp?)

Deshalb gehe ich jetzt nicht weiter darauf ein und empfehle die Ablehnung des Gesetzentwurfs. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und SPD)

Das Wort geht noch einmal an die AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Hohloch.