Jetzt komme ich zu meiner Rede. Ich muss schon zugeben, dieser Tagesordnungspunkt hat mich doch etwas irritiert. Es ist immer gut, etwas für die Verbesserung der Kommunalfinanzen zu tun; das habe ich reichlich getan. Sie wissen, dass dies immer mein großes Anliegen war, und das wird so bleiben; denn ich bleibe weiterhin Kommunalpolitikerin.
Hier wird uns ein Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vorgelegt. Das überrascht; denn regulär steht eine Befassung mit dieser komplexen Materie überhaupt noch nicht im Raum. Was ist also gewollt?
Das aktuell geltende Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass die Verbundquote in Höhe von 22,43 % für die Ausgleichsjahre 2025 und 2026 festgeschrieben wird. In jedem Jahr wird ein Vorwegabzug in Höhe von jeweils 70 Millionen Euro der Verbundmasse entnommen; das ist bekannt. Dieses Geld verbleibt in der Kasse des Landes. Die Kommunen bekommen bei gleicher Verbundmasse 140 Millionen Euro weniger ausgezahlt. Das ist eine Menge Geld, welches der kommunalen Familie fehlen wird. Wir haben das bereits in der Debatte und Abstimmung über die gültige 9. Fassung des Finanzausgleichsgesetzes heftig kritisiert.
Die Linken wollen nun, dass durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes dieser Vorwegabzug ersatzlos gestrichen wird, womit die Verbundmasse steigt und den Kommunen mehr Geld ausgezahlt wird. Das kann man als Gesetzentwurf so vorschlagen. Der Webfehler steckt jedoch darin, dass diese - ich bezeichne sie einmal so - „Finanzspritze“ nur für zwei Jahre reichen würde; danach stünden die Kommunen wieder genauso da und nicht besser.
Sie werden sich erinnern - ich habe es in meinem Eingangsstatement gesagt -: In der Aktuellen Stunde im April hatten wir einen Antrag eingereicht, der weitaus besser war und auch deutlich weiter ging.
Wir wollen nämlich, dass aus den Töpfen Lohn- bzw. Einkommensteuer und Umsatzsteuer größere Anteile direkt an die Kommunen fließen und nicht immer diese Bettelei über die Fördermittel erfolgen muss.
Auch Sie haben doch in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass die Fördermittel eben nicht das Allheilmittel sind. Natürlich wurde unser Antrag vom gesamten Plenum abgelehnt; nur meine Fraktion stimmte zu. Noch einmal herzlichen Dank an meine Kollegen!
Sie reden bloß von den 70 Millionen Euro; das ist wesentlich zu kurz gesprungen. Sie haben auch noch abgekupfert. „Zinslose Darlehen“ wurden hier auch als Randnotiz gebracht. Wie soll denn das gehen? Zinsen sind zu zahlen - ob vom Bund, vom Land oder von der Kommune. Es sind immer Steuermittel, die unsere Handlungsspielräume einengen.
Meine Damen und Herren, so wie Sie sich hier im Plenum verhalten, zeigt es das Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wir sind eine gespaltene Nation, und das sind wir auch in Brandenburg. Warum stimmen Sie den guten Anträgen unserer Fraktion nicht zu? Weil Sie nur noch Ihre ideologische Brille aufhaben.
Die Kommunalfinanzen müssen vom Kopf auf die Füße gestellt werden; das kann ich Ihnen sagen. So müssen wir weiter vorangehen. Ich werde mich, auch wenn ich kein Mandat mehr habe, weiter für die Kommunalfinanzen einsetzen. Das bin ich meiner Stadt Cottbus und dem Land Brandenburg schuldig. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Buhlen um die Kommunen geht weiter - dritter Tag, dritter Akt. Am ersten Tag waren es die Jahresabschlüsse, am zweiten Tag die Erschließungsbeiträge, und heute geht es um die ganz harten Fakten: Money, money, money.
Ich habe nichts gegen den olympischen Gedanken. Nach der EM ist vor den Olympischen Spielen, und „Höher, schneller, weiter“ ist immer ein Gedanke, der uns alle voranbringt. Ich denke aber, ein paar kleine Parameter müssen wir schon einhalten, damit das Ganze nicht am Ende zum Basar wird, nach dem Motto: Wer bietet mehr? - Ein bisschen kommt es mir leider so vor.
- Zuerst loben, das kommt jetzt. Das habe ich von Herrn Kretschmer - er ist leider gerade nicht da - gut übernommen, nicht wahr? Das Loben kommt tatsächlich gleich.
Es darf aber nicht darauf hinauslaufen - deshalb sage ich schon vorab, dass wir den Antrag ablehnen werden -, dass es nur noch um die Frage geht: Wer bietet mehr?
Warum? Ich fange mit dem lobenden Teil an - so wie Kollege Noack, auf den ich hier gern umfangreich Bezug nehmen möchte angesichts der ganzen Fakten, die er vorgestellt hat. Die Frage, warum investive Schlüsselzuweisungen nicht so verwendet werden können, wie Sie es in Ihrem Antrag beschrieben haben, finde ich total berechtigt. Ob das eher formale oder wirklich inhaltlichmaterielle Gründe sind, darüber sollte man ruhig einmal diskutieren. Das hätte für mich tatsächlich Sinn, ohne Wenn und Aber.
Es wird möglicherweise viele Argumente geben, warum man das so handhabt. Ich kann sie zwar nicht sofort greifen; aber man sollte wirklich darüber diskutieren. Am Ende ist doch klar, dass eine kleine Kommune nicht sofort das Geld parat hat. Solange man investiert, ist unser Ziel eigentlich erreicht. Da bin ich emotional und inhaltlich komplett bei Ihnen.
Kommen wir jetzt zum nächsten Punkt; da wird es schon schwieriger. Kollege Noack hat gerade den Grundsatz „Pacta sunt servanda“ erwähnt, also: Verträge sind zu halten. Ich würde gerne noch einmal meinen Gedanken aus der Rede von vor zwei Jahren - oder wann auch immer wir das letzte Mal darüber diskutiert haben - einbringen.
Ich bleibe dabei: In der Einigung gibt es kein Unrecht. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der Landesregierung zusammengesetzt; man hat eine Einigung erzielt. Ob ich jeden
Aspekt davon teile oder mir nicht auch ein bisschen mehr für die Kommunen erhofft hätte, das sei jetzt mal dahingestellt. Aber wenn die Kommunen sich schon mit der Landesregierung einigen, dann sollten wir da tunlichst nicht reingehen; ansonsten wird es in Zukunft gar keine Motivation mehr geben, sich überhaupt noch hinzusetzen.
Wenn Sie sich das Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes zu den Erwartungen zur Landtagswahl 2024 anschauen, dann sehen Sie: Da ist keine Rede davon, dass noch im laufenden Jahr etwas geändert werden sollte, sondern es geht um die zukünftigen Einigungen; es geht um das Jahr 2027. Ich denke, die Ministerin wird dazu auch gleich ein paar Worte sagen. Man geht jetzt ohnehin wieder in die Phase, wo man überlegt: Wie werden die Kommunen in Zukunft finanziell ausgestattet? - Dann werden sich wieder alle hinsetzen und eine neue Einigung erzielen. An der sollte man auch festhalten.
Der dritte Punkt in Ihrem Antrag - spätestens jetzt bin ich raus; das wird Sie nicht wundern -: „Zinslose Darlehen“, das ist, bei allem Respekt, ein Widerspruch in sich. Daran sind schon ganze Staaten zugrunde gegangen, wenn Sie sich erinnern. Wenn Sie das durchkriegen, dann melde ich jetzt schon Interesse für unsere Gemeinde an. Der Staat leiht sich also Geld und gibt es dann zinslos weiter; die Zinsen zahlt der Staat. - Das hört sich erst einmal wunderbar an. Aber wir wissen doch beide, was dann passiert. Ein Staat kann es sich nicht leisten, in einer solchen Art und Weise mit Geld umzugehen. Das muss uns bitte allen bewusst sein.
Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag schon länger in der Schublade liegen hatten; aber möglicherweise haben Sie auch gewartet, bis Herr Görke weg war, um einen solchen Antrag rauszuziehen. Herr Görke hat da eine andere Finanzpolitik gemacht.
Da komme ich doch noch mit einem Lob zum Abschluss. Ich würde mir wünschen, dass Sie ein Stück weit ein normales Finanzgebaren an den Tag legen. Wir können uns nur das leisten, was wir uns leisten können. Wer über seine Verhältnisse lebt, der wird früher oder später scheitern; das haben wir alles in der Geschichte erlebt. Das geht uns heutzutage nicht anders als den handelnden Personen vor 30 oder 40 Jahren.
In diesem Sinne bitte ich Sie darum, dass Sie solche Anträge in Zukunft wirklich zweimal überdenken. Wir werden diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die finanzielle Lage vieler Kommunen in Brandenburg ist angespannt. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den Kommunen dringend benötigte finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Den Vorschlag, den Vorwegabzug von 70 Millionen Euro ab dem 1. Januar 2025 zu streichen und diese Summe den Kommunen als investive Schlüsselzuweisung zur Verfügung zu stellen, erachten wir als sinnvoll. Der Vorwegabzug hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Mittel, die eigentlich den Kommunen zur Verfügung stehen sollten, anderen Projekten zugewiesen wurden, von denen die Kommunen jedoch wenig bis gar nicht profitierten bzw. die nicht unbedingt im Interesse der Kommunen lagen. Es ist an der Zeit, dieses Verfahren abzuschaffen. Mit dem Wegfall des Vorwegabzugs stünden diese Mittel direkt den Kommunen zur Verfügung. Es erfolgte eine unmittelbare Entlastung, welche die Investitionskraft vor Ort erhöhen würde. Dem Gesetzentwurf würden wir also zustimmen.
Nun zum Antrag: Der erste Punkt enthält im Wesentlichen die Forderung des Gesetzentwurfs. Darüber hinaus wird in dem Antrag gefordert, den Kommunen zinslose Darlehen für Investitionen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Verfügung zu stellen mit Laufzeiten, die bis zur Länge der Abschreibungszeiten wählbar sind, wobei das Land die Zinskosten übernehmen soll.
Das klingt zunächst attraktiv - aus der Sicht der Kommune. Die vorgeschlagene Koppelung der Laufzeiten der Darlehen an die Abschreibungszeiten, die laut Brandenburger Bewertungsleitfaden, beispielsweise für ein Schulgebäude, bis zu 80 Jahren betragen können, erscheint wenig realistisch. Denn das würde bedeuten, dass das Land Brandenburg zinslose Kredite bis ins nächste Jahrhundert gewährt. Die Finanzierung von zinslosen Darlehen über solch lange Zeiträume hinweg würde das Land erheblich belasten.
Die dritte Forderung des Antrags bezieht sich auf die Möglichkeit, die investiven Schlüsselzuweisungen auch zur Tilgung von Investitionskrediten zu verwenden. Auch dieser Vorschlag klingt erst einmal gut. Immerhin könnte er vor allem den Kommunen helfen, die eine erhebliche Tilgung für Kredite aus der Vergangenheit zu leisten haben. Doch dieser Vorschlag birgt auch die Gefahr, dass Finanzmittel, die eigentlich für neue Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben vorgesehen sind, stattdessen primär zur Tilgung von alten Schulden verwendet werden, auch von Schulden für sogenannte Prestigeprojekte, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden gehören.
Das grundlegende Anliegen des Antrags, die Kommunen wieder zu Investitionen zu befähigen, unterstützen wir natürlich.
Allerdings sehen wir noch erheblichen Anpassungsbedarf. Schade, dass eine Überweisung in den Ausschuss nicht mehr möglich ist. Daher werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Da man zunächst loben soll, werde ich jetzt auf den Vorschlag in dem Antrag eingehen, die investiven Schlüsselzuweisungen auch zur Tilgung von Investitionskrediten zu nehmen. Das finden wir durchaus diskutabel, und das sollten wir uns anschauen. Dazu gab es schon Diskussionen. Vom Finanzministerium kam genau das Argument, das Frau Wernicke schon erwähnt hat: Man befürchtet, dass die Zahlungen genutzt werden, um alte Investitionskredite zu tilgen.