Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Da man zunächst loben soll, werde ich jetzt auf den Vorschlag in dem Antrag eingehen, die investiven Schlüsselzuweisungen auch zur Tilgung von Investitionskrediten zu nehmen. Das finden wir durchaus diskutabel, und das sollten wir uns anschauen. Dazu gab es schon Diskussionen. Vom Finanzministerium kam genau das Argument, das Frau Wernicke schon erwähnt hat: Man befürchtet, dass die Zahlungen genutzt werden, um alte Investitionskredite zu tilgen.

Aber, wie gesagt, auch wir halten das für durchaus sinnvoll und bedenkenswert und finden, wir sollten uns der Sache annehmen.

Der andere Vorschlag war: günstige Investitionskredite. Die soll und muss es geben. Ich würde da auch nicht von „zinslos“ sprechen; wie problematisch das ist, hat Herr Schaller ja schon angesprochen. Aber zinsgünstige Kredite soll es natürlich geben. Die gibt es auch schon, aber es müssen natürlich mehr werden. Von daher würden wir den Vorschlag, mehr solcher Kredite zu vergeben, auf jeden Fall unterschreiben.

Aber der Kerngedanke ist ja, den Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz zu streichen. Wie gesagt: Dass wir pauschal mehr Geld brauchen, teilen wir so nicht, weil es immer schwierig ist, eine Pauschalaussage zu treffen.

Was uns außerdem am meisten stört, ist die Forderung, das Land möge doch einfach mehr zahlen. Ich hätte wenigstens erwartet, dass die Linken auch begründen, inwiefern das Land zur Finanzierung eher in der Lage ist als die Kommunen. Es ist ja nichts gewonnen, wenn man das eine Problem durch ein anderes ersetzt.

Schaut man sich die Kommunen einmal genauer an, wird sehr schnell deutlich, dass das Bild hier sehr unterschiedlich ist. In meiner Heimatstadt zum Beispiel gibt es zwar auf dem Papier auch zu wenig Geld, um alle Wünsche erfüllen zu können, aber tatsächlich gelingt es der Verwaltung regelmäßig nicht, die jährlich vorgesehenen Mittel für Investitionen auch auszugeben. Es gibt bei uns also kein Einnahmeproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Das mag in anderen Städten und Gemeinden anders sein, aber es zeigt, dass eine pauschale Lösung - pauschal mehr Geld für alle - an dem Thema komplett vorbeigeht.

(Walter [Die Linke]: Ja, klar!)

Es stimmt sicher, dass sich das finanzielle Gefälle zwischen den Städten und Gemeinden im Berliner Umland und den kleinen Orten im ländlichen Raum seit Jahren verstärkt, aber mit dem hier vorgelegten pauschalen Ansatz ändert man daran herzlich wenig.

Die Lösung für die zunehmende Spaltung zwischen reichen und armen Kommunen liegt doch auf der Hand: Wir brauchen gezieltere Hilfen für Städte und Gemeinden, die besonders geringe Einnahmen, aber hohe Ausgaben haben. Der erste Ansatz ist hier die neu eingeführte Schlüsselzuweisung Plus, ein Zuschlag für die besonders einnahmeschwachen Orte. Ein weiterer Ansatz könnte es sein, finanziell schwachen Kommunen gezielt Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln zukommen zu lassen oder die Beantragung zum Beispiel durch komplett digitalisierte Prozesse deutlich zu vereinfachen. Es steht ja noch der Bericht der Bürokratieabbaukommission aus, dessen Beratung wir als Koalition aufgesetzt haben.

Aber das wird nicht reichen, um die Entwicklung zu stoppen und vielleicht sogar umzukehren, denn hier geht es um Orte und Regionen, die sich in einem Abwärtstrend befinden. Unternehmen wurden geschlossen, Menschen ziehen weg, und damit sinken auch die Steuereinnahmen. Hier muss man sich ganz genau ansehen, wo eine solche Entwicklung unvermeidlich ist und man sich an den Wandel anpassen muss und wo sie aufzuhalten und sogar umkehrbar ist. Dann muss schnell gehandelt werden. Wir fordern daher die Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg, indem wir gezielt Grund-, Mittel- und Oberzentren stärken. Das entspricht übrigens auch dem Vorschlag des letzten FAG-Gutachtens, welches ja leider fast komplett ignoriert wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die pauschale Forderung, mehr Geld vom Land auf die Kommunen umzuverteilen, unterstützen wir nicht; denn auch das Land steht vor großen Aufgaben und finanziellen Risiken. Wir sehen aber die Probleme einiger kleinerer, vor allem ländlicher Orte, die sich in einer Abwärtsspirale befinden. Hier braucht es schnelle und wirksame Hilfe in Gestalt eines gerechteren kommunalen Finanzausgleichs. Wir wollen den kommunalen Anteil der Steuereinnahmen stärker nach der Funktion, also an die Grund-, Mittel- und Oberzentren, verteilen. - Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Lange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag schon sein, dass es einigen Kommunen schlecht geht, aber nicht annähernd so schlecht wie Linkspartei und Linksfraktion; denn anders ist der Hintergrund dieses Tagesordnungspunktes wirklich nicht zu begreifen.

Überhaupt tut die Linksfraktion hier so, als gäbe es nur in den Kommunen Investitionsbedarf, auf Landesebene hingegen nicht; Thomas von Gizycki hat es gerade erwähnt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Wirklichkeit anders aussieht und dass es auf allen Ebenen der öffentlichen Hand Investitionsbedarfe gibt. Ich nehme hier für Landesregierung und Koalition in Anspruch, dass wir eine ausgesprochen kommunalfreundliche Finanzpolitik betreiben und betrieben haben.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE)

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich 2022 in der gemeinsamen Verantwortung für die Kommunal- und Landesfinanzen einvernehmlich auf wesentliche Eckpunkte des kommunalen Finanzausgleichs bis zum Ausgleichsjahr 2027 verständigt. Dabei haben wir besonders die finanziellen Auswirkungen der Pandemie- und der Energiekrise auf die öffentlichen Haushalte berücksichtigt.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Sehr gerne, obwohl ich wahrscheinlich schon alle Fragen des Kollegen Zeschmann beantwortet habe.

Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, bitte.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage im Gegensatz zu gestern zulassen. Sie haben eben ausgeführt, dass Sie mit Ihrer Landesregierung die kommunalfreundlichste Finanzpolitik gemacht haben. Dann frage ich mich aber, warum die Zahl der Kommunen, die im Haushaltssicherungskonzept stecken, und zwar schon seit vielen Jahren, und derjenigen, die nur über Kassenkredite ihren normalen Betrieb aufrechterhalten können, im Laufe Ihrer Regierungszeit nicht gesunken ist.

(Zurufe von der SPD)

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte.

Ich habe nicht „kommunalfreundlichste“ gesagt, sondern habe gesagt, dass wir eine kommunalfreundliche Finanzierung miteinander vereinbart haben. Auf Ihre weiteren Anmerkungen würde ich im Verlauf meiner Rede noch zu sprechen kommen.

Um den Kommunen Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde vereinbart, die Verbundquote in Höhe von 22,43 % fortzuschreiben und gleichzeitig den Vorwegabzug von eigentlich 95 Millionen Euro für die Ausgleichsjahre 2025 und 2026 auf 70 Millionen Euro abzusenken. Gleichzeitig sollten zur Stärkung der Kommunen die gesparten 25 Millionen Euro die investiven Schlüsselzuweisungen erhöhen. Damit wurde ein Vorschlag der kommunalen Seite zur Förderung der kommunalen Investitionstätigkeit aufgegriffen. Auf diese Weise sollte die kommunale Investitionstätigkeit unterstützt und weiter gestärkt werden.

Das war damals ein vernünftiges Vorgehen, und das ist es auch heute noch. Es sichert nämlich die verfassungsrechtlich gebotene angemessene Finanzausstattung der Kommunen unter gleichzeitiger Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes - ganz im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik. Diese Vereinbarung hat auch keine vorgreifende Wirkung auf die nächste turnusmäßige Überprüfung. Diese erfolgt zum Ausgleichsjahr 2027 und befindet sich bereits im erforderlichen vorgeschalteten Vergabeverfahren. Darin wird auch untersucht werden, ob eine Erhöhung des Anteils der investiven Schlüsselmasse über die derzeit geltenden 6,5 % hinaus erforderlich ist.

Meine Damen und Herren, die weiteren Punkte des Antrags vermögen ebenfalls nicht zu überzeugen. Ja, investive Schlüsselzuweisungen dürfen nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht zur Tilgung von Krediten genutzt werden. Das hat an sich auch einen einleuchtenden Grund, denn mit investiven Schlüsselzuweisungen sollen Kommunen Mittel erhalten, um neue, zusätzliche Investitionen anzustoßen. Verhindert werden soll gerade, dass investive Mittel zur Tilgung von Altkrediten verwendet werden.

Aber sollten wir im Rahmen der anstehenden finanzwissenschaftlichen Überprüfung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden feststellen, dass vielleicht doch eine anderweitige

Regelung geboten ist, bin ich sicher, dass wir auch in dieser Hinsicht zu Lösungen kommen werden. Ich bin da nicht dogmatisch festgelegt, sondern offen. Aber ich finde - Landtagswahl hin oder her -, man sollte auch einmal bei den bewährten und verabredeten Verfahren bleiben und nicht während der letzten Landtagssitzung die Dinge irgendwie noch übers Knie brechen.

(Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Mir kommt dieses Vorgehen nicht besonders seriös vor. Und wie bereits erwähnt: Wir haben unsere Finanzpolitik im engen Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden gestaltet.

Die Kommunalfinanzen in Brandenburg haben sich in den vergangenen Jahren durchaus positiv entwickelt. Es wurden Jahr für Jahr Finanzmittelüberschüsse erzielt. Die brandenburgischen Gemeinden wiesen im Jahr 2023 einen Finanzmittelüberschuss von 210 Millionen Euro auf. Das ist schon etwas. Auch der Bestand der Kassenkredite ist gesunken.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE)

Die Kassenkredite haben 2022 den niedrigsten Stand seit 2001 erreicht. Den größten Rückgang in absoluter Höhe konnten dabei die kreisfreien Städte erzielen - auch nicht schlecht. Und mit durchschnittlich 448 Euro je Einwohner haben die Kommunen in Brandenburg zum Stichtag 31. Dezember 2022 im Vergleich mit Kommunen in allen anderen Bundesländern die niedrigste ProKopf-Verschuldung bundesweit.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE)

Auch das wird man einmal erwähnen dürfen. Ich halte also fest: Die brandenburgischen Kommunen konnten sich in den letzten Jahren darauf verlassen, dass das Land an ihrer Seite steht. Die kommunalen Spitzenverbände werden Ihnen das auch bestätigen. Das Land ist dabei nicht selten an die Grenze dessen gegangen, was finanzpolitisch noch vertretbar ist. Landesregierung und Koalition haben, was die Fragen der kommunalen Finanzpolitik angeht, in dieser Wahlperiode wirklich geliefert, und die Ergebnisse können sich sehen lassen - was man von den Gesetzentwürfen und Anträgen der Linksfraktion hingegen nicht immer behaupten kann. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann angezeigt.

(Beifall AfD - Dr. Berndt [AfD]: Das gibt Hoffnung!)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Finanzministerin, Sie haben eben gesagt, Sie würden noch auf meine Frage eingehen, da fehlt aber ein bisschen was.

(Dr. Berndt [AfD]: Der alte Trick!)

Sie sind nicht auf die Zahl der Kommunen im Haushaltssicherungskonzept eingegangen. Das muss man für die Öffentlichkeit

noch einmal deutlich machen. Diese Kommunen - und das sind nicht wenige im Land Brandenburg -, die in der Regel seit vielen Jahren im Haushaltssicherungskonzept stecken, dürfen in nichts Neues investieren, dürfen nichts Neues anfangen. Das stellt ein Hemmnis dar, und sie können sich überhaupt nicht entwickeln. Das heißt, sie dürfen keine Schulen sanieren, keine Kitas sanieren - und schon gar nicht neu bauen. Sie dürfen ihre Straßen nicht sanieren. Sie dürfen nichts neu bauen.

Sie können auch kein - egal welches - Förderprogramm von Land, Bund oder EU nutzen, weil in der Regel Kofinanzierungsanteile aufzubringen sind, was sie auch nicht können. Folglich fallen diese Kommunen, die in vielen vor allem ländlichen Regionen unseres Landes zu finden sind, in ihrer Entwicklung immer weiter zurück.

(Noack [SPD]: Falsch!)

Zu dem Thema liegt nach unserer Großen Anfrage ein Entschließungsantrag vor, dem Sie sicher zustimmen werden, der eine Lösung für das Problem bietet. Das Problem ist nämlich, dass wir auch der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die im Grundgesetz steht, nicht gerecht werden, weil diese Kommunen sich nicht mehr weiterentwickeln können. Die Bürger sagen landauf, landab: Wir fühlen uns abgehängt. Dann gehen wir eben weg, wenn bei uns nichts mehr passiert. - Exakt das tun Sie hier: Sie verstoßen gegen das Grundgesetz.

(Unruhe)

Wenn Sie hier erwähnen, Frau Ministerin, dass die Kommunen im Land Brandenburg im Durchschnitt einen Überschuss haben - dazu sind ja ausreichend Veröffentlichungen erfolgt -, dann muss man dazusagen, dass dabei die Stadt Potsdam mit ihrem Vorwegabzug, die Stadt Ludwigsfelde mit ihren großen Gewerbebetrieben und, glaube ich, neuerdings auch Grünheide mit Tesla eingerechnet werden. Das mit der Durchschnittsbetrachtung ist leider nicht so einfach, sondern man muss sich bitte auch einmal die ländlichen Regionen

(Beifall AfD)

und die kleinen strukturell und von ihrer geografischen Lage her benachteiligten Kommunen ansehen. Um das Grundgesetz zu achten, müssten Sie hier jetzt zwingend endlich tätig werden und die Kommunen wenigstens entschulden, damit sie aus der Haushaltssicherung herauskommen und sich wieder entwickeln können.

(Beifall AfD)

Ich sehe, dass Frau Ministerin erwidern möchte. - Bitte sehr.