Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Zeschmann, jetzt enttäuschen Sie mich doch etwas, denn Sie wissen es besser.
Sehr wohl können Kommunen, die in der Haushaltssicherung sind, mit Unterstützung aus dem „Nothilfefonds“ gemäß § 16 BbgFAG auch Investitionen tätigen.
(Beifall SPD, vereinzelt B90/GRÜNE sowie des Abgeord- neten Bretz [CDU] - Zuruf des Abgeordneten Noack [SPD])
Der zweite Punkt ist, dass wir sehr wohl jede Menge Entschuldungsprogramme im Haushalt vereinbart haben - nicht nur für die kreisfreien Städte, sondern auch für alle anderen kreisangehörigen Kommunen. Der Innenminister ist ja bei der Innenministerkonferenz, aber ich kann sagen, im Bereich des Innenministeriums sind immer noch entsprechende Mittel vorhanden.
Der dritte Punkt ist: Es stimmt - ich habe es gesagt -, es geht nicht allen Kommunen gut - das ist in der Tat richtig -, und wir haben strukturelle Unterschiede. Doch ein Beispiel haben meine Vorredner von der Regierungskoalition schon angesprochen: dass man die Schlüsselzuweisung Plus für strukturell schwache Kommunen eingeführt hat. Wir befinden uns momentan im Verfahren. Das finanzwissenschaftliche Gutachten wird demnächst auf den Weg gebracht, und in diesem Zusammenhang werden genau diese Punkte noch einmal betrachtet. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich erst einmal für die weitgehend sachliche Debatte bedanken. Da ich von fast allen Rednern gehört habe, dass sie zumindest den einen Vorschlag ganz gut finden, freue ich mich auf die Überweisung an den Ausschuss, denn dann können wir wenigstens noch den einen Punkt in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen.
Frau Wernicke, meines Wissens wird morgen nicht der Landtag aufgelöst, sondern wir sind noch drei Monate im Amt - und zwar bei echt guten Bezügen. Ich verstehe nicht, wieso eine Überweisung an einen Ausschuss nicht mehr möglich sein soll.
- Deswegen habe ich ja die Überweisung an den Ausschuss beantragt. Insofern ist es selbstverständlich möglich, das noch zu tun. Ich finde eher, es grenzt an Arbeitsverweigerung,
Im Hinblick auf die inhaltlichen Punkte möchte ich vor allem noch etwas zu Herrn von Gizycki sagen. Herr von Gizycki, wir sind uns ja einig, dass wir auch über den horizontalen Finanzausgleich sehr intensiv reden müssen. Dazu habe ich auch noch ein paar Ideen. Ich nenne mal das Stichwort Flächenfaktor auch für Städte und Gemeinden usw., weil wir derzeit eine Unwucht im Finanzausgleich haben, bei der die - sagen wir - mittelgroßen Städte und Gemeinden ganz gut dastehen, während die kleinen strukturell unterfinanziert sind. Da, denke ich, muss man ran. Diesen Punkt werden wir aber tatsächlich nicht mal auf die Schnelle klären.
Insofern denke ich, dass es eine intensivere Debatte braucht. Was wir jetzt aber brauchen, ist schnelle Hilfe bei Investitionen. Wie gesagt, wir haben drei Vorschläge vorgelegt, die sehr schnell umsetzbar wären - noch in dieser Wahlperiode.
Eine Bemerkung möchte ich noch zu Frau Lange machen: Frau Lange, es ist ja Ihr Job, uns darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich auch auf Landesebene einen Investitionsbedarf gibt. Politik ist aber immer Interessenabwägung und Prioritätensetzung. Wenn ich mir ansehe, wofür dieses Land teilweise Investitionsmittel raushaut - ich erinnere an Hunderte Millionen Euro für ein Abschiebedrehkreuz
oder jetzt 10 Millionen Euro dafür, Flüchtlinge auf einer Oderinsel festzuhalten -, muss ich ganz klar sagen: Meine Prioritätensetzung ist eine andere. Dann möchte ich lieber, dass die Kommunen vor Ort gestärkt werden und wir vor Ort in Kitas, in Schulen, in Straßenbau, in kommunale Infrastruktur investieren können.
Deshalb bleibe ich dabei: Diese 70 Millionen Euro, die den Kommunen derzeit als Vorwegabzug vorenthalten werden, wären sehr gut vor Ort investiert, und dann könnte man vielleicht auf Landesebene auf die ein oder andere Maßnahme zur Gängelung von Flüchtlingen verzichten. - Herzlichen Dank.
Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes, Drucksache 7/9736, „Zehntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Federführung und an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Mitberatung. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich stelle nun den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9736, „Zehntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“, zur Abstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt. Damit hat sich der Gesetzentwurf erledigt.
Ich stelle, zweitens, den Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9746, „Investitionen in den Kommunen erleichtern!“, zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 8: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und des Brandenburgischen Steuerberaterversorgungsgesetzes
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und des Brandenburgischen Steuerberaterversorgungsgesetzes, Drucksache 7/9782, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen und zwei Gegenstimmen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.
TOP 9: Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 7/9780, zu dem Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltung einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.